05.04.2016 Drucksache 6/1963Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. April 2016 Auswirkungen der Tätigkeit einer Beratungsgesellschaft für kommunale Entsorgung auf die kommunalen Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung in Thüringen Die Kleine Anfrage 790 vom 19. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Vergangenheit war eine Beratungsgesellschaft für mehrere kommunale Aufgabenträger der Wasserver - und Abwasserentsorgung als privater Geschäftsbesorger tätig, so unter anderem für den Eigenbetrieb Abwasser Blankenhain, den Abwasserzweckverband Lautertal-Lämpertsbach und den Trinkwasserzweckverband Lauter-, Werratal-Lämpertsbach. Die Geschäftsbesorgungsverträge zwischen den kommunalen Aufgabenträgern und der Beratungsgesellschaft wurden rechtsaufsichtlich geprüft und genehmigt. Die Beratungsgesellschaft ist insolvent. In der Folge wurden kommunale Aufgabenträger in Haftung aus Bürgschaftsverpflichtungen genommen. Gegen die Beratungsgesellschaft sollen nach Informationen des Fragestellers staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gelaufen sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welchen kommunalen Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung hatte die Beratungsgesellschaft Geschäftsbesorgungsverträge (bitte Einzelaufstellung)? 2. Welche der nachgefragten Aufgabenträger wurden infolge der Insolvenz der Beratungsgesellschaft wann und in welcher Höhe in Haftung aus Bürgschaftsverpflichtungen genommen (bitte Einzelaufstellung)? 3. Welche der nachgefragten Aufgabenträger wurde im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme aus Bürgschaftsverpflichtungen der insolventen Beratungsgesellschaft durch das Land wann und in welcher Höhe finanziell gefördert (bitte Einzelaufstellung)? 4. Welche Informationen hat die Landesregierung über die Ergebnisse möglicher staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegen die insolvente Beratungsgesellschaft? 5. Welche eigenen Maßnahmen hat die Landesregierung gegen die Beratungsgesellschaft infolge der Insolvenz wann und mit welchen Ergebnissen eingeleitet und umgesetzt? Mit welcher Begründung wurde auf die Einleitung derartiger Maßnahmen verzichtet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1963 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 31. März 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Unter Verweis auf die bestehenden Regelungen zur Aktenaufbewahrung wird darauf hingewiesen, dass in den hier in Rede stehenden Fällen zum Teil nicht mehr auf vollständige Unterlagen zurückgegriffen werden konnte. Die Antworten können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Zu 1.: Nach Kenntnisstand der Landesregierung hatten nachfolgend aufgeführte, frühere Aufgabenträger der Wasserver - und Abwasserentsorgung Geschäftsbesorgungsverträge mit der hier in Rede stehenden Beratungsgesellschaft : • Gemeinde Hörselberg, • Abwasserzweckverband Lautertal-Lämpertsbach, • Trinkwasserzweckverband Lautertal-Werratal-Lämpertsbach, • Stadt Blankenhain, • Abwasserzweckverband Krebsbach und • Abwasserzweckverband Hainleite/Wipper. Zu 2.: Nach vorliegenden Informationen wurde die Gemeinde Hörselberg in den Jahren 2002/2003 aus den übernommenen Bürgschaften für die im Rahmen des Kooperationsverhältnisses von der Betriebsgesellschaft aufgenommenen Darlehen in Höhe von circa 6,8 Millionen Euro nebst Zinsen sowie angefallener Prozesskosten in Anspruch genommen. Hierzu wurden außergerichtliche Vergleiche geschlossen. Hinsichtlich der Bürgschaftsverpflichtungen des Abwasserzweckverbandes Lautertal-Lämpertsbach sowie des Trinkwasserzweckverbandes Lautertal-Werratal-Lämpertsbach wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 497 in der Drucksache 4/1405 verwiesen. Nach vorliegenden Informationen wurde der Abwasserzweckverband Krebsbach aus einer Bürgschaftsverpflichtung von der Commerzbank AG Hannover in Höhe von circa 1,5 Millionen Euro in Anspruch genommen . Hierzu erging durch das Landgericht Hannover ein Teilversäumnis- und Schlussurteil vom 11. Juni 2003 in Höhe von 1,533 Millionen Euro nebst Zinsen. Die Stadt Blankenhain wurde in den Jahren 2003/2004 nach vorliegenden Unterlagen aus den übernommenen Bürgschaften für die im Rahmen des Kooperationsverhältnisses von der Betriebsgesellschaft aufgenommenen Darlehen in Höhe von ca. 25 Millionen nebst Zinsen sowie angefallener Prozesskosten in Anspruch genommen. Hierzu wurden außergerichtliche Vergleiche geschlossen. Zu 3.: Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme aus Bürgschaftsverpflichtungen für Darlehensverbindlichkeiten der insolventen Beratungsgesellschaft wurden nach Auskunft des Landesverwaltungsamtes im Einzelfall rückzahlbare Überbrückungshilfen gewährt. Eine belastbare Datensammlung liegt hierzu nicht vor. Zu 4.: Bei den Thüringer Staatsanwaltschaften sind oder waren keine Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der insolventen Beratungsgesellschaft anhängig. Darüber hinaus liegen keine amtlichen Informationen über Ergebnisse staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen aus anderen Bundesländern vor. Strafrechtliche Ermittlungen wurden nach Mitteilung des Landratsamts Nordhausen beispielweise durch die Staatsanwaltschaft Hannover geführt. 3 Drucksache 6/1963Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Vertragspartner der Beratungsgesellschaft waren die jeweiligen kommunalen Aufgabenträger, so dass kein Raum für Maßnahmen der Landesregierung gegen die Beratungsgesellschaft gegeben war. Ungeachtet dessen wurden die betroffenen Aufgabenträger bei der Lösung der Problematik (z.B. durch die Einsetzung eines staatlichen Beauftragten) intensiv unterstützt. In Vertretung Götze Staatssekretär Auswirkungen der Tätigkeit einer Beratungsgesellschaft für kommunale Entsorgung auf die kommunalen Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: