05.04.2016 Drucksache 6/1964Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. April 2016 Verbindung zwischen den flüchtigen Mitgliedern der dritten RAF-Generation und der sogenannten RAF 4.0 in Thüringen? Die Kleine Anfrage 875 vom 10. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Daniela Klette, Ernst-Volker Wilhelm Staub und Burkhard Garweg, nach wie vor flüchtige Mitglieder der RAF der dritten Generation, sollen jüngsten Ermittlungsergebnissen zufolge bei den Überfällen auf Geldtrans porter in Wolfsburg am 28. Dezember 2015 (dpa-Meldung vom 19. Januar 2016) und Bremen im Sommer 2015 (Focus Online vom 18. Januar 2016) beteiligt gewesen sein. Im Hinblick auf die November-Ereignisse in Thüringen mit den Morddrohungen unter anderem an bekann ten, namentlich genannten Politikern wie der ehemaligen Ministerpräsidentin des Freistaats, Frau Abge ordnete Christine Lieberknecht, durch die sogenannte RAF 4.0 stellen sich Fragen nach möglichen Zusam menhängen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich einer möglichen Verbindung zwischen den in der Begründung genannten flüchtigen Mitgliedern der dritten RAF-Generation und der sogenannten RAF 4.0 vor? 2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu einer möglichen personellen, finanziellen, organi satorischen oder einer sonstigen Verbindung der genannten flüchtigen Mitglieder der dritten RAF-Ge neration nach Thüringen vor? 3. Welchen Kenntnisstand hat die Landesregierung über den oder die Verfasser des Drohbriefs der soge nannten RAF 4.0, die Tatmotivation sowie mögliche organisatorische Mitgliedschaften oder Zusammen hänge der Verfasser des Drohbriefs zum linksextremistischen Spektrum? 4. Welches Bedrohungsniveau für die namentlich in dem von der sogenannten RAF 4.0 verfassten Droh brief genannten Politiker liegt nach Meinung der Landesregierung gegenwärtig vor? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 31. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung liegen gegenwärtig keine Erkenntnisse über eine solche Verbindung vor. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1964 Zu 2.: Es liegen bisher keine Erkenntnisse vor, dass Verbindungen im Sinne der Fragestellung nach Thüringen bestehen. Zu 3.: Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Dem Bekanntwerden des Inhalts stehen gesetzliche Vor schriften zum Schutz der Zwecke des Strafverfahrens entgegen (Art. 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Verfassung des Freistaats Thüringen, § 477 Abs. 2 Satz 1 StPO). Zu 4.: Die Bedrohungsschreiben der "RAF 4.0" haben nach gegenwärtiger Einschätzung nicht zu einer Verände rung der Gefährdungslage der betroffenen Politiker geführt. In Vertretung Götze Staatssekretär Verbindung zwischen den flüchtigen Mitgliedern der dritten RAF-Generation und der sogenannten RAF 4.0 in Thüringen? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: