05.04.2016 Drucksache 6/1965Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. April 2016 Förderung der Erstellung von Haushaltssicherungskonzepten durch Dritte Die Kleine Anfrage 891 vom 16. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Aus Mitteln für Bedarfszuweisungen nach § 24 Abs.1 und 2 Nr. 1 bis 4 Thüringer Finanzausgleichsgesetz wird unter anderem auch die Erstellung von Haushaltssicherungskonzepten durch Dritte zu 100 Prozent gefördert. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge wurden seit dem Jahr 2009 in welcher Höhe und von welchen Kommunen im Frei staat Thüringen zur Förderung der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts gestellt (bitte Einzel aufstellung)? 2. Welche dieser Anträge wurden mit welcher Begründung und in welcher Höhe bewilligt (bitte Einzelauf stellung)? Welche Anträge wurden mit welcher Begründung abgelehnt? 3. Von welchem Dritten erfolgte die vom Land geförderte Erstellung von Haushaltssicherungskonzepten im Einzelnen? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der Erstellung von Haushaltssicherungskonzepten durch Dritte? 5. Inwiefern beabsichtigt die Landesregierung möglicherweise Änderungen hinsichtlich der Förderung des Erstellens von Haushaltssicherungskonzepten durch Dritte? Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. April 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die Landesregierung erfasst die nachgefragten Daten nicht statistisch. Da keine Statistik darüber geführt wird, liegt auch keine Übersicht für die Jahre 2009 bis 2013 über die Anträge zur Förderung der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts vor. Die Beantwortung ist daher nur eingeschränkt möglich. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1965 Für das Jahr 2014 wird auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kuschel vom 21. April 2015, Drucksache 6/496, verwiesen. Für das Jahr 2015 wird auf die als Anlage* beigefügte Einzelaufstellung verwiesen. Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Im Übrigen sieht sich das Thüringer Landesverwaltungsamt mit Blick auf die Rechte der jeweiligen Gutachter nicht zur Angabe der Namen der Vertragspartner der Kom munen befugt. Es sieht die Persönlichkeitsrechte der Gutachter, insbesondere deren Recht auf informatio nelle Selbstbestimmung sowie den grundrechtlichen Schutz der Betriebs und Geschäftsgeheimnisse und die Vorschriften des Thüringer Datenschutzgesetzes berührt. Zu 4.: Die Ergebnisse der Erstellung von Haushaltssicherungskonzepten durch Dritte werden durch die Landes regierung nicht bewertet. Die jeweils zuständige Rechtsaufsichtsbehörde prüft vielmehr die Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssi cherungskonzepte nach § 53 a Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung bzw. § 4 Abs. 3 Thüringer Gesetz über die kommunale Doppik. Zu 5.: Die Landesregierung beabsichtigt keine Änderung der Bestimmungen zur Förderung von Haushaltssiche rungskonzepten durch Dritte. Dr. Poppenhäger Minister Anlage Kommune Antragssumme Bewilligungssumme Begründung Arnstadt 50.000,00 Euro 35.104,00 Euro Voraussetzung von § 4 ThürKommHPG er füllt; Bedarf (Rechnung) jedoch nur in bewil ligter Höhe Gera 122.778,25 Euro 122.778,25 Euro Voraussetzung von § 4 ThürKommHPG erfüllt Greiz 21.420,00 Euro 0,00 Euro Voraussetzung des § 4 Abs. 3 Satz 2 Thür KommHPG nicht erfüllt (d. h. kein vom Stadt rat beschossenes Haushaltssicherungskon zept vorgelegt) MohlsdorfTeich wolframsdorf 17.255,00 Euro 17.255,00 Euro Voraussetzung von § 4 ThürKommHPG erfüllt Neidhartshausen 9.282,00 Euro 9.282,00 Euro Voraussetzung von § 4 ThürKommHPG erfüllt Wiehe 17.255,00 Euro 17.255,00 Euro Voraussetzung von § 4 ThürKommHPG erfüllt Wölfis 2.618,00 Euro 0,00 Euro Über Antrag wurde bereits im Jahr 2014 ab schließend entschieden Quelle: Angaben des Thüringer Landesverwaltungsamtes Förderung der Erstellung von Haushaltssicherungskonzepten durch Dritte Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Anlage