05.04.2016 Drucksache 6/1966Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. April 2016 Atommüllendlager im Ilm-Kreis Die Kleine Anfrage 902 vom 24. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: In den letzten Jahren gab es über mögliche Standorte für Atommüllendlager in Deutschland viele Diskussionen . Immer wieder wurden mögliche Standorte genannt und mit Hilfe von Gutachten geprüft. Nun wurde auch ein möglicher Standort im Ilm-Kreis vorgeschlagen. Da der Ilm-Kreis bereits durch sehr viele Infrastrukturmaßnahmen belastet ist, hat sich dessen Kreistag gegen eine solche Planung ausgesprochen. Dies ist uneingeschränkt unterstützenswert und die Suche nach einem Atommüllendlager in der Region des Ilm- Kreises muss sofort eingestellt werden, denn diese gefährdet die erfolgreiche Entwicklung und den Ausbau des Ilm-Kreises als wichtigen Wirtschafts-, Erholungs- und Lebensraum, der durch eine hohe Bevölkerungsdichte und Zuwanderung, insbesondere auch von Fachkräften, geprägt ist. Deshalb ist nach unserer Sicht ein breites Bündnis gegen ein solches Endlager nötig. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie positioniert sich die Landesregierung zum Standort eines Atommüllendlagers im Ilm-Kreis? 2. Sollte sich die Landesregierung gegen ein solches Endlager aussprechen: Welche Maßnahmen werden seitens des Freistaats zur Verhinderung von Endlagern in Thüringen unternommen? 3. Wie werden die geologischen Voraussetzungen im Ilm-Kreis im Hinblick auf eine Atommüllendlagersuche eingeschätzt? 4. Gab es bereits Gespräche der Landesregierung mit dem Bund über mögliche Lagerstädten im Freistaat Thüringen? Wenn ja, welcher Art und über welche Orte? 5. Welche Bedenken hat die Landesregierung bei einem möglichen Endlager für die Lebensqualität der Einwohner Thüringens und für die Attraktivität gegenüber Touristen und potenziellen Investoren? 6. Gibt es seitens der Landesregierung gesundheitliche Bedenken gegenüber einem Atommüllendlager? Wenn ja, welche Bedenken werden gesehen? Wenn nein, weshalb werden keine Bedenken gesehen? 7. Welche Umweltrisiken können von einem Atommüllendlager aus Sicht der Landesregierung ausgehen? 8. Welche Entfernung von bewohnter Bebauung zu Atommüllendlagern wird von der Landesregierung als notwendig erachtet? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bühl und Thamm (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1966 Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 31. März 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Mit dem kürzlich vollzogenen Beitritt zur "Allianz der Regionen für einen europaweiten Atomausstieg" setzt die Thüringer Landesregierung in Europa ein klares Signal gegen die Nutzung der Atomkraft und für eine ökologische und nachhaltige Politik, die als Zielvorstellung auch im Koalitionsvertrag für die 6. Wahlperiode verankert ist. Gleichwohl gilt es in Deutschland, die Folgen der Kernenergienutzung zu bewältigen und das dringende Entsorgungsproblem radioaktiver Abfallstoffe nachhaltig zu lösen. Daher wurde am 23. Juli 2013 im Bundestag das Standortauswahlgesetz (StandAG) verabschiedet, welches Grundlage für die Einsetzung einer deutschen Bund-Länder-Enquete-Kommission im Jahr 2014 war. Diese Kommssion soll bis zum Juni 2016 Empfehlungen zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe erarbeiten. Ein Bericht der Kommission ist derzeit in der redaktionellen Abschlussphase. Hier sollen u. a. geologische Ausschlusskriterien als Vorschlag formuliert werden, die aber noch nicht in der Kommission verabschiedet wurden und in Fachkreisen noch kontrovers diskutiert werden. Weiterführend empfiehlt es sich, hierzu die Internetseite der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" des Deutschen Bundestages einzusehen. Eine wissenschaftliche Veröffentlichung der Universität Duisburg-Essen über stratiforme Salzschichtungen in Thüringen und deren Geeignetheit für ein mögliches Endlager hat bisher keinen Eingang in die zukünftigen geologischen Suchstrategien der Kommission gefunden und wäre bestenfalls als bundesweites Suchkriterium zu verstehen. Eine Vorfestlegung auf Thüringen als möglichen zukünftigen Endlagerstandort ist aus dieser Veröffentlichung nicht ableitbar. Insofern gibt es auch für Thüringen noch keinerlei Aussage, inwiefern es geologische Formationen geben könnte, die für die bundesweite Endlagersuche relevant sind. Dies vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1.: Die Suchstrategie der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe beruht auf dem Prinzip der "weißen Landkarte". Dies bedeutet, dass vorbehaltlos das gesamte deutsche Staatsgebiet in die Suche einbezogen wird. Die weitere Suche wird in einem Folgeprozess auf noch zu beschließenden Ausschlusskriterien basieren. Diese Vorgehensweise beruht auf einem breiten parteienübergreifenden Konsens, der von der Landesregierung Thüringen mitgetragen wird. Für Einzelregionen, somit auch für den Ilm-Kreis, gibt es derzeit noch keine Prüfschritte. Zu 2.: Auf die Beantwortung von Frage 1 wird verwiesen. Zu 3.: Da die geologischen Ausschlusskriterien derzeit noch erarbeitet werden, kann die Landesregierung hierzu keine Aussage treffen. Zu 4.: Nein Zu 5.: Derartige sozioökonomische Fragestellungen und deren Beantwortung werden zukünftig Bestandteil des Suchverfahrens sein. Da die Kommission auch hier noch keine abschließenden Vorgaben erarbeitet hat, kann diese Frage derzeit nicht beantwortet werden. Zu 6.: Gesundheitliche Bedenken gegenüber einer Anlage zur dauerhaften Aufbewahrung hoch radioaktive Wärme entwickelnder Abfallstoffe sind im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren auszuschließen. Ist zu befürchten , dass es gesundheitliche Auswirkungen auf Anwohner geben könnte, wäre die Anlage nicht genehmigungsfähig . 3 Drucksache 6/1966Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 7.: Der Sicherheitsansatz der Kommission geht von einem sicheren Einschluss des hoch radioaktive Wärme entwickelnden radioaktiven Abfalls von einer Million Jahre aus. Für diesen Zeitraum werden nach menschlichem Ermessen keine Umweltrisiken erwartet. Zu 8.: Das Prinzip des sicheren Einschlusses rechtfertigt keine Festlegung von Mindestabständen zu einer derartigen Entsorgungsanlage. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. Siegesmund Ministerin Atommüllendlager im Ilm-Kreis Wir fragen die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: