06.04.2016 Drucksache 6/1974Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. April 2016 Unvollstreckte Haftbefehle rechtsmotivierter Straftäterinnen und Straftäter Die Kleine Anfrage 811 vom 26. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Die schriftliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Irene Mihalic vom 22. Dezember 2015 ergab, dass gegen 372 rechtsmotivierte Straftäterinnen und Straftäter insgesamt 466 Haftbefehle nicht vollstreckt wurden . Davon fußten 70 Haftbefehle auf einer politisch motivierten Straftat, 98 auf einer Gewalttat und fünf Haftbefehle auf einer politisch motivierten Gewalttat. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele unvollstreckte Haftbefehle rechtsmotivierter Straftäterinnen und Straftäter lagen in den Jahren 2011 bis 2015 in Thüringen jeweils vor und wie viele der Haftbefehle basierten auf einer politisch motivierten Straftat, einer Gewalttat oder einer politisch motivierten Gewalttat? 2. Waren diese Straftäterinnen und Straftäter nach Kenntnis der Landesregierung in neonazistischen, rechtsextremistischen oder rechtspopulistischen Parteien, Vereinen, Kameradschaften, Gruppen oder Organisationen einzuordnen oder haben sie Verbindungen zum Ku-Klux-Klan, dem NSU-Umfeld oder anderen rechtsterroristischen Organisationen? 3. Was sind jeweils die Gründe, weshalb diese Haftbefehle unvollstreckt blieben? 4. Welche Strategien verfolgt die Landesregierung, um die Vollstreckung der Haftbehle umzusetzen und findet hierbei eine Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern oder mit Bundesbehörden statt? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 5. April 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Haftbefehle werden von der Justiz zum Zwecke der Strafvollstreckung und zur Sicherung des Strafverfahrens angeordnet. Eine der Aufgaben der Thüringer Polizei ist in der Folge die Vollstreckung von Haftbefehlen . Dieser, mit erheblichen Einschränkungen von Grundrechten verbundene, Prozess ist mit einer tagaktuellen Speicherung in polizeilichen Systemen verbunden, die wiederum eine unmittelbare Löschung von Fahndungsausschreibungen erfordern, sobald der Grund für die Haftbefehlserstellung weggefallen ist. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1974 Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter vereinbarten, in regelmäßigen Abständen, erstmals im Oktober 2013, statistische Erhebungen zu Haftbefehlen hinsichtlich der Tatverdächtigen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) vorzunehmen. Diese mit einem nicht unerheblichen Aufwand durchzuführenden Erhebungen stellen jedoch jeweils nur eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abfrage dar. Zu 1.: In den Jahren 2011 bis 2015 wurden bei polizeilichen Erhebungen von Haftbefehlen zu Straftätern, die wegen der Begehung von Straftaten der PMK - rechts in Erscheinung getreten sind, folgende Angaben im Sinne der Fragestellung festgestellt: Erhebung Stichtag: 20111 20122 2013 18.10.2013 2014 25.09.2014 2015 23.09.2015 Haftbefehle3 14 9 7 5 19 betroffene Tatverdächtige4 10 8 6 4 15 PMK5 4 2 2 1 2 Gewaltdelikte6 5 1 0 1 4 Politisch motivierte Gewaltdelikte7 1 0 0 0 0 Zu 2.: Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Zu 3.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. In einem Fall kann ein Haftbefehl (aus dem Jahr 2010) über einen längeren Zeitraum nicht vollstreckt werden . Es handelt sich um einen niederländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in den Niederlanden, gegen den ein nationaler Haftbefehl besteht. Ein Europäischer Haftbefehl kann nicht erlassen werden, da dafür das Maß der zu vollstreckenden Strafe (gemäß Art. 2 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten , 2002/584/JI) mindestens vier Monate betragen muss. Zu 4.: Wie in der Vorbemerkung bereits ausgeführt, erfüllt die Polizei die ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden ist mit der Einstellung von Haftbefehlen in nationale sowie bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in internationale Fahndungssysteme gewährleistet. In Vertretung Götze Staatssekretär Endnote: 1 Die statistischen Angaben für das Jahr 2011 beruhen auf einer Sonderrecherche der Thüringer Polizei zur Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 1968 der Abgeordneten Renner (DIE LINKE) in Drucksache 5/3967. 2 Die statistischen Angaben für das Jahr 2012 beruhen auf einer Sonderrecherche der Thüringer Polizei zur Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 2735 der Abgeordneten Renner (DIE LINKE) in Drucksache 5/5451. 3 Aufzählung umfasst alle Haftbefehle gegen den angefragten Personenkreis, einschließlich der Haftbefehle wegen Delikten der Allgemeinkriminalität. 4 Gegen eine Person sind mehrere Haftbefehle möglich. 5 Aufzählung umfasst nur Haftbefehle wegen Verstößen gegen Delikte der Politisch motivierten Kriminalität (Teilmenge zu Zeile 1). 6 Aufzählung umfasst Haftbefehle zu allen Gewaltdelikte, einschließlich der Gewaltdelikte der Allgemeinkriminalität (Teilmenge zu Zeile 1). 7 Aufzählung umfasst nur Haftbefehle zu Politisch motivierter Gewaltkriminalität (Teilmenge zu Zeile 3 und Zeile 4 und somit auch zu Zeile 1). Unvollstreckte Haftbefehle rechtsmotivierter Straftäterinnen und Straftäter Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Endnote: