06.04.2016 Drucksache 6/1975Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. April 2016 Kinderhospiz Tambach-Dietharz Die Kleine Anfrage 823 vom 26. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut Berichterstattung in der Thüringer Allgemeinen hat das Kinderhospiz Tambach-Dietharz einen Förderantrag beim Freistaat Thüringen über 750.000 Euro gestellt. Dieser Förderantrag wurde abgelehnt. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Die Arbeit der stationären Hospizeinrichtungen und ambulanten Hospizdienste hat sich bewährt. Sie soll verstetigt und ausgebaut werden." Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit der Bereitstellung von Hospizplätzen in Thüringen? 2. Wie viele Familien wurden jährlich seit Bestehen des Kinderhospizes dort betreut (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe hat der Freistaat das Kinderhospiz seit dessen Bestehen jeweils gefördert (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 4. Für welche Projekte wurden die Mittel jeweils eingesetzt? 5. Welches sind die Gründe für die Ablehnung des aktuellen Förderantrags zum Ausbau der Nebengebäude? 6. Wie bewertet die Landesregierung die Ablehnung des Förderantrags vor dem Hintergrund, dass sich Staatssekretärin Feierabend in der Plenarsitzung am 27. November 2015 für die große Bedeutung der Hospiz- und Palliativmedizin ausgesprochen hat? 7. Welche Möglichkeiten der Förderung des Kinderhospizes Tambach-Dietharz sieht die Landesregierung bis Ende der Legislaturperiode? 8. Welche konkreten Konzepte verfolgt die Landesregierung zum Ausbau der stationären Hospizeinrichtungen in Thüringen? Wie sollen diese finanziell unterlegt werden? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Herold (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1975 Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 5. April 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Mit Aufnahme des Rechtes auf 28 Tage Betreuung von Betroffenen und deren Familien in die Rahmenvereinbarungen zur stationären Hospizversorgung hat sich die Versorgung der Betroffenen verbessert. Ab dem Zeitpunkt der Diagnose kann von dieser Versorgungsform Gebrauch gemacht werden. Seit 2005 hat sich die Zahl der stationären Kindereinrichtungen bundesweit verdoppelt und hat jetzt einen auskömmlichen Stand erreicht. Die Bereitstellung von Kinderhospizplätzen in Thüringen ist auch in Verbindung mit den Kinderhospizen in Leipzig und Magdeburg zu bewerten. Eine Notwendigkeit zur Bereitstellung von zusätzlichen Plätzen in Thüringen wird derzeit nicht gesehen. Zu 2.: Dazu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Zu 3.: Die Förderung erfolgte anlassbezogen und kann deshalb nicht in Jahresscheiben aufgeschlüsselt werden. Das Kinderhospiz in Tambach-Dietharz wurde 2011 eröffnet. Förderung Höhe Projekt 1. finanzielle Förderung Zuwendungsbescheid vom 16.12.2009 71.460 Euro Land/214.380 Euro Bund (Konjunkturpaket II) Therapiebad 2. finanzielle Förderung Zuwendungsbescheid vom 29.10.2010 193.000 Euro Eckbebauung (davon Dacheindeckung ) Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 3 Zu 5.: Von den Vertretern des Kinderhospizes Mitteldeutschland e.V. wurde Ministerin Werner am 16. April 2015 während des gemeinsamen Besuchs mit Herrn Ministerpräsidenten Ramelow in der Einrichtung in Tambach -Dietharz ein umfangreiches Dokument überreicht, das verschiedene Bitten und Informationen enthielt. Darunter auch die Frage, ob die Landesregierung Möglichkeiten dahin gehend sieht "…, dass Landesmittel von bis zu 500.000 Euro in den Landeshaushalt eingestellt/oder anderweitige Finanzierungsquellen zur Verfügung gestellt werden könnten". Im Antwortbrief der Ministerin wird auf diese Frage wie folgt geantwortet: "Im Haushalt 2015 konnten ebenso wie für den geplanten Doppelhaushalt 2016/2017 keine finanziellen Mittel zur Förderung des Kinder- und Jugendhospizes Tambach-Dietharz eingestellt werden. Ich bedaure, Ihnen im Moment keine andere Mitteilung machen zu können, aber die Haushaltsituation lässt hier keine Spielräume zu. Wir gehen aber davon aus, dass mit den geplanten Neuregelungen im HPG eine Verbesserung der finanziellen Situation erreicht werden kann." Zu 6.: Die Landesförderung ist derzeit auf die ambulanten Hospizdienste ausgerichtet. Diese leisten die Basisarbeit in der Unterstützung der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Familien. Die ambulante Pflege ermöglicht es den Betroffenen, in ihrer häuslichen Umgebung zu verbleiben. Die Landesregierung fördert die ambulante Hospizarbeit jährlich mit insgesamt 341.000 Euro. Mit 122.000 Euro wird die Koordinierung der ehrenamtlichen Helfer unterstützt, mit 219.000 Euro werden Sachausgaben, zum Beispiel Fahrtkosten, der ambulanten Hospizdienste bezuschusst. Die Gesamtförderung wurde in den Jahren 2015, 2016 und 2017 gegenüber dem Jahr 2014 um 45.000 Euro angehoben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Zu 7.: Die Landesregierung wird sich für Investitionskostenzuschüsse an Hospizeinrichtungen durch den Bund einsetzen und eine entsprechende Initiative im Bundesrat einbringen. Darüber hinaus wird das Thüringer 3 Drucksache 6/1975Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im kommenden Jahr alle an der Hospizarbeit in Thüringen Beteiligten zu einem Runden Tisch einladen. In diesem Rahmen kann der Bedarf an ambulanten bezeihungsweise stationären Hospizleistungen geprüft und abgewogen werden. Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 7 Werner Ministerin Kinderhospiz Tambach-Dietharz Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: