07.04.2016 Drucksache 6/1980Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. April 2016 Kosten für die Überwachung des Erdfalls Tiefenort - nachgefragt Die Kleine Anfrage 895 vom 16. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage vom 18. November 2015 (vergleiche Drucksache 6/1582) ergeben sich weitere Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Tritt die Landesregierung der Auffassung des Landesrechnungshofs bei, dass "… der dauerhafte Betrieb derartiger Systeme (zur Erdfallbeobachtung - Anmerkung des Fragestellers) … keine Landesaufgabe darstellt" (vergleiche Antworten zu den Fragen 1, 4 und 5 in Drucksache 6/1582) und wie wird die Antwort begründet? 2. Liegt der Landesregierung das Prüfergebnis der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie zu der Frage vor, ob eine Kofinanzierung des Beobachtungssystems im Dauerbetrieb auch für die Zeit nach Ablauf des Jahres 2016 möglich ist (vergleiche Antwort zu Frage 3 in Drucksache 6/1582), wenn ja, was besagt es und wenn nein, wann ist voraussichtlich damit zu rechnen? 3. Liegt der Landesregierung das Ergebnis einer Prüfung vor, inwieweit die Gemeinde Tiefenort die Voraussetzungen für die Gewährung von Bedarfszuweisungen entsprechend der Vorschriften des § 24 Thüringer Finanzausgleichsgesetzes erfüllt (vergleiche hierzu die Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tilo Kummer "Schlussfolgerungen aus dem Erdfall Tiefenort" in der 110. Sitzung des Thüringer Landtags am 14. Februar 2013, 5. Wahlperiode) und wenn ja, was hat die Prüfung ergeben? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 7. April 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Ja, zu den Fachaufgaben des Geologischen Landesdienstes der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) gehört unter anderem das Erfassen und Dokumentieren der Daten über den geologischen Untergrund Thüringens. Auf Grundlage dieser Daten prüft und berät der Geologische Landesdienst zu Fragen der Hydro-, Rohstoff- und Ingenieurgeologie sowie zum Georisiko die Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft , Politik und Bürger. Zudem dokumentiert und berät er vorhabenbegleitend große Baumaßnahmen. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Müller (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1980 Hinsichtlich der Georisiken führt die TLUG unter anderem ein Subrosionskataster, auf dessen Grundlage sie zum Beispiel in der Raumordnung und Bauleitplanung ihre Stellungnahmen und Empfehlungen abgibt. Soweit in bebauten Gebieten Erdfälle auftreten, können das Leben von Menschen unmittelbar bedroht und Infrastruktur erheblich gefährdet sein. Eine wichtige Aufgabe der TLUG besteht deshalb darin, zu diesem Thema den Baubehörden und der Öffentlichkeit Informationen anzubieten. Hierzu stellt sie derzeit zwei Merkblätter zur Verfügung und fordert darin alle Betroffenen auf, Erdfälle umgehend zu melden. In der Regel besichtigt sie den Erdfall, dokumentiert den Schaden und bietet kostenfrei schriftliche Stellungnahmen mit Handlungsempfehlungen an. Zum Profil der TLUG gehört somit auch die kompetente fachliche Beratung und Begleitung betroffener Kommunen . Sie erteilt Auskünfte und empfiehlt den Einsatz örtlich geeigneter und sinnvoller Systeme. Mit diesen Leistungen endet die Zuständigkeit der TLUG, wie auch die des Freistaats. Da bei Erdfällen, als natürlich verursachte Ereignisse, keine gesetzliche Verpflichtung für Leistungen durch den Freistaat besteht, liegen alle ordnungsrechtlichen und baubehördlichen Entscheidungen jeweils in den Händen der betroffenen Kommunen beziehungsweise Landratsämter. Mithin besteht regelmäßig kein Anspruch für Thüringer Kommunen auf Leistungen des Landes für die Installation sowie für den Betrieb von Frühwarnsystemen nach Erdfällen. Zu 2.: Nein, mit dem Ergebnis der Prüfung ist voraussichtlich im Herbst dieses Jahres zu rechnen. Zu 3.: Die Gemeinde Tiefenort hat im Jahr 2013 keine Bedarfszuweisungen erhalten. Siegesmund Ministerin Kosten für die Überwachung des Erdfalls Tiefenort - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: