08.04.2016 Drucksache 6/1981Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. April 2016 Antisemitische Überfälle, Leugnung des Holocaust und andere Straftaten in den Monaten Oktober bis Dezember 2015 Die Kleine Anfrage 774 vom 13. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Deutsche Rechtsextremisten verübten auch in den Monaten Oktober bis Dezember 2015 antisemitische Straftaten, verschandelten jüdische Friedhöfe, schmierten antisemitische Parolen, bedrohten und überfielen jüdische Bürgerinnen und Bürger sowie jüdische Einrichtungen. Flankiert wird dies durch eine teilweise oder gänzliche Leugnung des Holocaust. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche antisemitischen Aktivitäten (Zusammenrottungen, Überfälle, Schmierereien, Pressedelikte, Leugnung des Holocaust und so weiter) sind der Landesregierung für die Monate Oktober bis Dezember 2015 insgesamt in Thüringen bekannt geworden (bitte genaue Auflistung nach [Tat-]Ort, gegebenenfalls Bereich der Landespolizeiinspektion [LPI-Bereich], Datum, gegebenenfalls Kontext der Aktivitäten und Straftaten)? 2. Wie viele Tatverdächtige wurden wegen antisemitischer Delikte in den Monaten Oktober bis Dezember 2015 festgenommen (bitte genaue Auflistung nach Tatvorwurf, Ort und Datum, auch vorläufige Festnahmen )? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren beziehungsweise Gerichtsverfahren liefen wegen derartiger Delikte in den Monaten Oktober bis Dezember 2015 (bitte genaue Auflistung nach Tatvorwurf beziehungsweise Tat, Datum, Ort, gegebenenfalls LPI-Bereich und gegebenenfalls Strafmaß)? 4. In wie vielen Fällen wurden Ermittlungen, die in den Monaten Oktober bis Dezember 2015 aufgenommen wurden, aufgrund welcher Vorschrift eingestellt (bitte genaue Auflistung nach Tatvorwurf, Einstellungsvorschrift , Ort, gegebenenfalls LPI-Bereich und Datum)? 5. Wie viele Personen wurden wegen antisemitischer Straftaten in diesem Zeitraum zu welchen Strafen verurteilt (bitte nach Datum, Straftat und Strafmaß aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1981 6. Wie viele Personen wurden in den Monaten Oktober bis Dezember 2015 bei Überfällen mit antisemitischer oder zu vermutender antisemitischer Motivation leicht verletzt, schwer verletzt oder getötet (bitte aufschlüsseln nach Schwere, Datum und Ort, gegebenenfalls LPI-Bereich)? 7. Welcher materielle Schaden entstand im besagten Zeitraum bei antisemitischen Straftaten? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 7. April 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2015 sind der Thüringer Polizei folgende zunächst als antisemitisch bewertete Straftaten bekannt geworden: Delikt Norm Tatzeit LPI-Bereich Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 07.10.2015 Nordhausen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB 22.12.2015 Erfurt Volksverhetzung § 130 StGB 01.10.2015 Gotha 05.10.2015 Erfurt 31.10.2015 Jena 02.11.2015 Gotha 07.11.2015 Gotha 20.11.2015 Saalfeld 27.12.2015 Jena Beleidigung § 185 StGB 09.11.2015 Gotha Bedrohung § 241 StGB 19.11.2015 Nordhausen Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB 09.11.2015 Gotha Zu 2.: In den Monaten Oktober bis Dezember 2015 wurden keine Personen wegen eines antisemitischen Deliktes festgenommen. Zu 3.: Rechtsextremistische/fremdenfeindliche Straftaten werden bei den Staatsanwaltschaften des Freistaats - quartalsweise - zahlenmäßig erfasst und statistisch ausgewertet. Antisemitische Straftaten werden nur insoweit gesondert erfasst, als die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren, auch unterschieden nach Straftatengruppen, mitgeteilt wird. Bei den Staatsanwaltschaften Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen wurden im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2015 12 Ermittlungsverfahren wegen antisemitischer Bestrebungen eingeleitet und zwar 1 Verfahren nach § 86 oder § 86a StGB, 10 Verfahren nach § 130 oder § 131 StGB, 1 Verfahren wegen sonstiger Delikte (außer §§ 125, 125a, 211, 212, 223 ff., 306 ff., 340 StGB). Die Einstufung einer Tat als antisemitisch durch die Staatsanwaltschaft muss wegen unterschiedlicher Erfassungskriterien und/oder des fortgeschrittenen Ermittlungsstandes nicht unbedingt mit der Bewertung durch die Polizei übereinstimmen. 3 Drucksache 6/1981Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4. und 5.: Zahlenmaterial im Sinne der Fragestellungen steht nicht zur Verfügung, da bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten darüber keine Statistiken geführt werden. Die nachträgliche Feststellung dieser Zahlen würde angesichts des großen Aktenbestandes und der Möglichkeit, dass sich die rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Hauptverfahren ändert, zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Tätigkeit der Staatsanwaltschaften führen. Zu 6.: Im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2015 wurde keine Person im Rahmen einer von der Polizei als antisemitisch eingeordneten Straftat verletzt oder getötet. Zu 7.: Im Zusammenhang mit den von der Polizei als antisemitisch eingestuften Straftaten wurde im angefragten Zeitraum ein materieller Schaden in Höhe von ca. 2.300 Euro bekannt. Lauinger Minister Antisemitische Überfälle, Leugnung des Holocaust und andere Straftaten in den Monaten Oktober bis Dezember 2015 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. und 5.: Zu 6.: Zu 7.: