08.04.2016 Drucksache 6/1984Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. April 2016 Gefundene Ausweisdokumente in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes: Was tut die Landesregierung gegen Falschangaben und Mehrfachidentitäten? Die Kleine Anfrage 833 vom 28. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach Kenntnis des Fragestellers werden in und im Umfeld von Erstaufnahmeeinrichtungen häufig Ausweisdokumente und Reisepässe von Asylbewerbern gefunden. Hierbei stellen sich Fragen nach möglicherweise falschen Angaben bei der Asylantragstellung beziehungsweise von möglichen Mehrfachidentitäten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele herrenlose Ausweisdokumente von Asylbewerbern wurden seit dem 1. Januar 2014 in Thüringen gefunden? 2. Aus welchen Ländern stammen die gefundenen Ausweisdokumente aus Frage 1? Gab es gefälschte oder falsche Dokumente und wenn ja, wie viele? 3. Wurden die Angaben zur Identität aus den gefundenen Ausweisdokumenten mit den Angaben bei der Registrierung der Asylbewerber beziehungsweise deren Angaben im Asylantrag abgeglichen? Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden seit dem 1. Januar 2014 Falschangaben oder mehrfache Identitäten aufgedeckt? 4. Wie viele Asylbewerber, die in Thüringen ihren Asylantrag stellten, geben an über keine Identitätsdokumente zu verfügen (bitte einen prozentualen Anteil an allen in Thüringen ihren Asylantrag stellenden Asylbewerbern angeben oder eine absolute Zahl [seit dem 1. Januar 2014] aufführen)? 5. Bei wie vielen der Asylbewerber, die angeben über keine Identitätsdokumente zu verfügen, wurden Dokumente zur Feststellung der Identität gefunden (bitte einen prozentualen Anteil an allen Asylbewerbern, die vorgeben, über keine Identitätsdokumente zu verfügen, angeben oder eine absolute Zahl [seit dem 1. Januar 2014] aufführen)? 6. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um Mehrfachidentitäten sowie Falschangaben bei den Asylbewerbern aufzudecken? 7. Welche Auswirkungen auf das Asylverfahren hat das Feststellen von nachweislich falschen Angaben oder Mehrfachidentitäten? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1984 8. In wie vielen Fällen wurde seit dem 1. Januar 2014 der Asylantrag aufgrund von Falschangaben beziehungsweise Mehrfachidentitäten abgelehnt beziehungsweise die Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder Asylberechtigter nach Artikel 16a Grundgesetz zurückgezogen? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 7. April 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Angaben sind nur zu solchen aufgefundenen Ausweisdokumenten von Asylbewerbern möglich, die polizeilich registriert wurden. Danach wurden in den Jahren 2014 und 2015 elf Aufenthaltsgestattungen und drei ausländische Reisepässe als Fundsachen polizeilich registriert. Zu 2.: Die gefundenen Aufenthaltsgestattungen stammten von irakischen, serbischen und syrischen Staatsangehörigen . Die Reisepässe stammten von afghanischen Staatsangehörigen. Eine abschließende Bewertung, ob es sich um Originaldokumente handelt, war nicht möglich. Hinweise auf Fälschungen lagen nicht vor. Zu 3.: Die gefundenen Ausweisdokumente wurden unverzüglich den zuständigen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugeleitet, das eigenverantwortlich eine Identitätsprüfung des Ausländers vornimmt. Über das Ergebnis der Prüfung liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 4.: Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Angaben vor, da die Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt werden. Zu 5.: Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu 6.: Maßnahmen zur Sicherung, Feststellung und Überprüfung der Identität von Asylbewerbern sind in § 16 Asylgesetz geregelt. Zu diesen erkennungsdienstlichen Maßnahmen gehören unter anderem die Aufnahme von Lichtbildern, die Abnahme der Fingerabdrücke, Sprachaufzeichnungen sowie die Auswertung von biometrischen und sonstigen Daten, die auf dem elektronischen Speichermedium eines Passes oder Passersatzes gespeichert sind. Zu 7.: Da dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die alleinige Zuständigkeit im Asylverfahren obliegt, können hierzu von der Thüringer Landesregierung keine Aussagen getroffen werden. Zu 8.: Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Lauinger Minister Gefundene Ausweisdokumente in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes: Was tut die Landesregierung gegen Falschangaben und Mehrfachidentitäten? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: