08.04.2016 Drucksache 6/1985Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. April 2016 Zwischenfall in der Erstaufnahmeeinrichtung in Gera am 24. Oktober 2015 Die Kleine Anfrage 815 vom 26. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Mehreren Presseberichten zufolge ist es am 24. Oktober 2015 in der Geraer Erstaufnahmeeinrichtung in der Doktor-Hermann-Schomburg-Straße zu einem Zwischenfall gekommen. Eine Polizeibeamtin soll von einem alkoholisierten Heimbewohner leicht verletzt worden sein. Der Heimbewohner sei aufgrund der Alkoholisierung und der Ankündigung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen worden.* Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau passierte in der Geraer Erstaufnahmeeinrichtung am 24. Okober 2015? 2. Welche "weiteren Straftaten" hatte der Heimbewohner "angekündigt"? 3. Wurde ein Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen den Heimbewohner eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 4. War der Heimbewohner bereits zuvor polizeilich auffällig oder ist er nach dem Vorfall erneut polizeilich auffällig geworden? 5. Seit wann war der Heimbewohner in Deutschland? Wo hält er sich derzeitig auf? 6. Ist es im Zusammenhang mit dem Vorfall zu einem Dienstausfall bei der betroffenen Polizistin gekommen (wenn ja, bitte die Dienstausfallzeiten angeben)? 7. Wie viele Vorfälle dieser oder ähnlicher Art (Übergriffe auf Personal, freiwillige Helfer, Einsatzkräfte, Polizei ) sind der Landesregierung seit Eröffnung der Erstaufnahmeeinrichtung bekannt geworden? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 7. April 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Gera. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung sehe ich von näheren Angaben ab. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seinem Be- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1985 schluss vom 5. März 2014 auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung verwiesen. Dieses habe als Datenschutzgrundrecht in Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen seine besondere Ausprägung gefunden. Zu 1.: Am 24. Oktober 2015 kam es in der Erstaufnahmeeinrichtung Ernsee in Gera durch einen Bewohner der Einrichtung zu einer Körperverletzung zum Nachteil einer Polizeibeamtin. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 2.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 3.: Ja, es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5.: Ein Tatverdächtiger befindet sich in Untersuchungshaft. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 6.: Ja, die Polizeibeamtin war 15 Arbeitstage dienstunfähig. Zu 7.: Seit der Eröffnung der Erstaufnahmeeinrichtung Ernsee in Gera, Dr.-Hermann-Schomburg-Straße, wurde ein ähnlicher Vorfall polizeilich bekannt. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: * Vergleiche http://gera.otz.de/web/lokal/leben/blaulicht/detail/-/specific/Polizeibeamtin-will-schlichten-und-wird-vonalkoholisiertem -Mann-leicht-verletzt-1812052221 Zwischenfall in der Erstaufnahmeeinrichtung in Gera am 24. Oktober 2015 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Endnote: