03.02.2015 Drucksache 6/199Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. Februar 2015 Wie viele Ausländer sind vom Abschiebestopp betroffen? Die Kleine Anfrage 77 vom 18. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Mit Datum vom 9. Dezember 2014 wurde von der Thüringer Landesregierung ein pauschaler Winterabschiebestopp in 15 Herkunftsländer erlassen. Unter den 15 Ländern befinden sich auch die Staaten Serbien , Mazedonien und Bosnien-Herzegowina, die erst vor wenigen Wochen als sogenannte sichere Herkunftsstaaten eingestuft wurden. Der bis zum 31. März 2015 geltende Abschiebestopp soll nach Angaben der Landesregierung zirka 1.900 Ausländer betreffen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ausländer, gegliedert nach Herkunftsland, Alter und Geschlecht, sind von dem Abschiebestopp betroffen? 2. Wie wird seitens der Landesregierung sichergestellt, dass die Kommunen die zu erwartenden Mehrkosten zu 100 Prozent ersetzt bekommen? Besteht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, dass der Bund anteilig oder gänzlich Kosten übernimmt? 3. Wurden für die nicht abgeschobenen Ausländer zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen und falls ja, wo befinden sich diese Unterkünfte? Wie begründet die Landesregierung die Angaben? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 3. Februar 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach Einschätzung des Thüringer Landesverwaltungsamtes hätten im Zeitraum des Winterabschiebestopps ca. 100 bis 150 Abschiebungen von Personen aus den betreffenden Staaten vollzogen werden können. Genauere Angaben hierzu sind nicht möglich, da die Durchführbarkeit einer Abschiebung von vielfältigen Kriterien , wie etwa dem Gesundheitszustand der Betroffenen, dem Vorliegen von Heimreisedokumenten oder der Aufnahmebereitschaft des Heimatstaates abhängig ist. Zu 2.: Das Land erstattet die den Landkreisen und kreisfreien Städten im Rahmen der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen entstehenden notwendigen Kosten auf der Grundlage der Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung . Eine Kostenübernahme durch den Bund ist bislang gesetzlich nicht vorgesehen. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Holbe (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/199 Zu 3.: In Anbetracht des Umstandes, dass gegenwärtig etwa 7.000 Plätze für die Aufnahme von Flüchtlingen in den Landkreisen und kreisfreien Städten vorhanden sind, geht die Landesregierung davon aus, dass für die vom Abschiebestopp begünstigten Personen keine zusätzlichen Unterkunftsmöglichkeiten geschaffen werden müssen. In Vertretung Dr. Albin Staatssekretärin