14.04.2016 Drucksache 6/2030Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. April 2016 Vergabe "kleine Waffenscheine" in Thüringen Die Kleine Anfrage 892 vom 17. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach meinem Kenntnisstand soll die Beantragung von sogenannten "kleinen Waffenscheinen" in Deutsch land im letzten Jahr sprunghaft angestiegen sein. Der Grund für diese Entwicklung wird in einem gegen über den Vorjahren erheblichen Anstieg des persönlichen Sicherheitsbedürfnisses der Bürger gesehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele "kleine Waffenscheine" wurden in Thüringen seit dem Jahr 2010 bei den zuständigen Behör den beantragt (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? 2. Wie viele "kleine Waffenscheine" wurden in Thüringen seit dem Jahr 2010 von den zuständigen Behör den genehmigt (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Antragszahlen auf Erteilung eines "kleinen Waf fenscheines" und welche Schlussfolgerungen werden daraus gezogen? 4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zum Sicherheitsbedürfnis der Thüringer Bürger im Ver gleich zu anderen Bundesländern vor? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. April 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Der Erwerb und der Besitz von Schreckschuss, Reizstoff und Signalwaffen ist für Personen, die das acht zehnte Lebensjahr vollendet haben, erlaubnisfrei, wenn die betroffene Schusswaffe der nach § 8 des Be schussgesetzes zugelassenen Bauart entspricht und das erforderliche Zulassungszeichen trägt (Anlage 2 Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 WaffG). Die Vergabe des Zulassungszeichens die Buchstaben PTB in einem Kreis beinhaltet u. a. die Prüfung, dass diese Schusswaffen nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in eine "scharfe" Schusswaffe umgebaut werden kann. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind frei verkäuflich. Erkenntnisse zur Verbreitung dieser Schusswaffen liegen der Landesregierung deshalb nicht vor. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2030 Nur derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Schusswaffe außerhalb seiner eigenen Woh nung, seiner Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausüben will, bedarf einer Erlaubnis in Form eines "Kleinen Waffenscheins". Ein "Kleiner Waffenschein" ist die Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss, Reizstoff und Signalwaffen (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 Waffengesetz WaffG). Er wird von der zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller mindestens achtzehn Jahre alt und waffenrechtlich zuverlässig sowie geeignet ist. Einer Sachkundebefähigung oder eines waffenrechtli chen Bedürfnisses bedarf es nicht. Zu 1.: Die Anzahl der Anträge auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins wird statistisch nicht erfasst. Zu 2.: Die Waffenbehörden melden dem Thüringer Landesverwaltungsamt einmal im Jahr die Anzahl der Erlaub nisinhaber eines "Kleinen Waffenscheins". Dabei wird jeweils der Bestand der abgefragten waffenrechtli chen Erlaubnisse erfasst (Bestand = Bestand Vorjahr + Zugänge Abgänge). Die Zugänge setzen sich aus Neuerteilungen und Zuzügen aus anderen Zuständigkeitsbereichen zusammen. Die Abgänge enthalten Rückgaben, Widerrufe und Rücknahmen waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie Wegzüge der Erlaubnisinha ber in andere Zuständigkeitsbereiche. Die Anzahl der Erlaubnisinhaber eines "Kleinen Waffenscheins" zum Stichtag 31. Dezember jeden Jahres entwickelte sich wie folgt: Jahr Inhaber "Kleiner Waffenschein" 2010 3.751 2011 3.788 2012 3.815 2013 3.906 2014 3.965 2015 4.454 Zu 3.: Zunächst wird auf die Vorbemerkungen und die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die oben aufgeführten Zahlen sind in Korrelation zur volljährigen Bevölkerung in Thüringen zu setzen. Der Anstieg der absoluten Zahl der Inhaber eines "Kleinen Waffenscheins" im Jahr 2015 im Vergleich mit den Vorjahren wirkt sich statistisch wie folgt aus: Im Jahr 2014 lebten nach den Angaben des statistischen Landesamtes 1.854.925 Personen in Thüringen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hatten. Im Jahr 2014 waren somit ca. 0,214 Prozent der Volljähri gen in Thüringen in Besitz eines "Kleinen Waffenscheins". Bei einer Bevölkerungszahl von rund 1.850.000 Personen in Thüringen, die das achtzehnte Lebensjahr voll endet haben, erhöhte sich der Anteil der Volljährigen, die einen "Kleinen Waffenschein" besitzen, im Jahr 2015 um 0,027 Prozent auf ca. 0,241 Prozent. Die Landesregierung beobachtet aufmerksam die weitere Entwicklung im Zusammenhang mit der Ertei lung Kleiner Waffenscheine. Zu 4.: Erhebungen oder Studien, die die Sicherheitsbedürfnisse der Thüringer Bürgerinnen und Bürger im Ver gleich zu anderen Bundesländern thematisieren, liegen der Landesregierung nicht vor. Dr. Poppenhäger Minister Vergabe "kleine Waffenscheine" in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: