13.04.2016 Drucksache 6/2037Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. April 2016 "Eichsfeldtag der NPD" in Leinefelde - Teil 2 Die Kleine Anfrage 858 vom 28. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Am 13. Juni 2015 fand bereits zum fünften Mal in Folge seit dem Jahr 2011 auf dem Ohne-Sportplatz in Leinefelde ein Rechtsrock-Festival statt, welches bisher unter verschiedenen Titeln wie "Eichsfeldtag der NPD" beziehungsweise "Nationaler Kundgebungstag - Heimat ist mehr als nur ein Wirtschaftsstandort" angekündigt wurde. Die Veranstaltung ist ein wichtiger Termin für Rechtsextreme aus dem gesamten Bundesgebiet und erreicht kontinuierlich eine große Besucherzahl. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informations- und Verkaufsstände waren bei der Veranstaltung präsent und wie werden die jeweiligen Verantwortlichen durch die Landesregierung bewertet? 2. Gab es Kontrollen der Stände auf verbotene Verkaufswaren (und andere Tonträger) und wenn ja, welche Verstöße wurden festgestellt? 3. Hat die Versammlungsbehörde auf das vorherige Einreichen der geplanten Titelabfolge inklusive der Volltexte der vorzutragenden Titel der angemeldeten Bands bestanden? 4. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer besuchten die Veranstaltung und aus welchen Bundesländern kamen diese nach Kenntnis der Landesregierung? 5. Welche versammlungsrechtlichen und sonstigen Auflagen wurden dem Veranstalter durch die Versammlungsbehörde beim Landratsamt Eichsfeld erteilt? 6. Welche Rechtsverstöße wurden bei der rechtsextremen Veranstaltung durch die Polizei registriert, zur Anzeige gebracht (bitte nach Straftatbeständen auflisten) und sind diesbezüglich noch Strafverfahren anhängig, wenn ja, welche? 7. Fand am 12. Juni 2015 sowie am 13. Juni 2015 aufgrund der Veranstaltung und/oder der Gegendemonstration eine Überwachung, Speicherung oder Abfrage von Telekommunikationsverbindungsdaten statt, wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte diese, welche Begründung wurde dieser zugrunde gelegt und wurden die gegebenenfalls erhobenen Daten mit anderen Datensätzen zusammengeführt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Adams (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2037 8. Welche Gründe lagen vor beziehungsweise müssen vorliegen, um ein Fotografieverbot, wie es am 13. Juni 2015 gegen 13.45 Uhr durch einen Polizeibeamten in Abstimmung mit der Versammlungsbehörde des Landkreises Eichsfeld für Pressevertreterinnen und Pressevertreter verhängt worden sein soll, auf einer öffentlichen Parteiveranstaltung auszusprechen, und weshalb wurde das Fotografieverbot kurze Zeit später wieder aufgehoben? Trifft es zu, dass das Fotografieverbot mit Beschwerden von Besucherinnen und Besuchern des Eichsfeldtags, die ihr Recht auf das eigene Bild monierten, begründet wurde und mit der Beschlagnahme der Kameras gedroht wurde? 9. Trifft es zu, dass am 13. Juni 2015 gegen 17.00 Uhr, kurz vor dem Auftritt der Rechtsrock-Band, deren Mitglieder und andere Besucherinnen und Besucher fünf bis sechs Journalisten durch den Zaun hindurch bespuckten und bespritzten und die Polizeibeamtinnen und -beamten dies womöglich beobachteten , aber von einem Eingreifen abgesehen haben? Wenn ja, warum haben die anwesenden Polizeibeamtinnen und -beamten in diesem Fall nicht zum Schutz der Journalistinnen und Journalisten eingegriffen und keine Maßnahmen gegen die aggressiven Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer gerichtet? 10. Welche Informationen liegen der Landesregierung über eine Fortführung des Rechtsrock-Festivals im Jahr 2016 vor? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. April 2016 beantwortet und in einem Anschreiben mit gleichem Datum zu ihrer Antwort im Hinblick auf die Weitergabe und die Veröffentlichung personenbezogener Daten auf die Maßgaben des Beschlusses des OVG in der Sache 2 EO 386/13 vom 5. März 2014 sowie § 2 Abs. 5 Satz 3 des Thüringer Datenschutzgesetzes hingewiesen und angeregt, von einem Abdruck der Antwort abzusehen . Dieser Anregung wird entsprochen. Der Fragesteller und die Fraktionen haben jeweils ein Exemplar der Antwort der Landesregierung erhalten. "Eichsfeldtag der NPD" in Leinefelde - Teil 2 Ich frage die Landesregierung: