15.04.2016 Drucksache 6/2041Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. April 2016 Steueraufkommen in der Stadt Gera 2015 Die Kleine Anfrage 870 vom 10. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Ein erheblicher Anteil der jeweils "vor Ort" in einer Kommune angefallenen und vom örtlichen Finanzamt vereinnahmten Steuern verbleibt nicht dort, sondern wird an "übergeordnete Ebenen" abgegeben. Damit sind die Kommunen von den Zuweisungen aus dem Land und dem Bund abhängig, von Ebenen, die außerhalb einer kommunalen Mitbestimmung liegen. Auch vor dem Hintergrund einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen erscheint dies fragwürdig. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe fielen im Postleitzahlengebiet 07545 bis 07557 im Jahr 2015 Einkommensteuer und Umsatzsteuer an? 2. Wie hoch waren die Einnahmen im Jahr 2015 jeweils bei den Gemeindesteuern, Beiträgen und Gebühren für die Stadt Gera? 3. In welcher Höhe floss im Jahr 2015 die Gewerbesteuereinnahme der Stadt Gera in Form der Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder ab? 4. In welcher Höhe erhielt die Stadt Gera im Jahr 2015 Zuweisungen von der Landesebene (bitte nach Zuweisungstitel aufschlüsseln)? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 12. April 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine Aussage, in welcher Höhe im Postleitzahlengebiet 07545 - 07557 im Jahr 2015 Einkommensteuer und Umsatzsteuer anfielen, ist nicht ohne weiteres möglich, da die statistische Erfassung des Steueraufkommens nicht nach diesen Kriterien erfolgt. Daher wurde in einem mehrstufigen technischen Auswertungsverfahren eine gesonderte Ermittlung der gefragten Daten vorgenommen. Dabei wurden zunächst sämtliche Speicherkonten festgestellt, deren Adressen im fraglichen Postleitzahlenbereich lagen. Anschließend wurden die im Jahr 2015 kassenwirksam gebuchten Ist-Beträge anhand der Steuerartenschlüssel für Einkommen- und Umsatzsteuer ermittelt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2041 Entsprechend dieses Verfahrens wurden für die Einkommensteuer ein Betrag von 26.236.169,96 Euro und für die Umsatzsteuer ein Betrag von 103.902.512,87 Euro ermittelt. Speicherkonten, die im Laufe des Jahres 2015 durch Wechsel der örtlichen Zuständigkeit an andere Finanzämter abgegeben oder für die neue Adressen mit einer anderen Postleitzahl gespeichert wurden, konnten bei der Auswertung nicht berücksichtigt werden. Zu 2.: Nach der vierteljährlichen Kassenstatistik des Thüringer Landesamtes für Statistik stellen sich die angefragten Einnahmen für das Jahr 2015 wie folgt dar: Kommunale Steuern und steuerähnliche Einnahmen 40.787.000,00 Euro davon Grundsteuer 10.805.000,00 Euro Gewerbesteuer (netto) 15.925.000,00 Euro Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 10.743.000,00 Euro Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 2.473.000,00 Euro sonstige Steuern und steuerähnliche Einnahmen 540.000,00 Euro Gebühren und sonstige Entgelte 7.443.000,00 Euro Beiträge und ähnliche Entgelte 171.000,00 Euro Zu 3.: Im Jahr 2015 errechneten sich der Landes- und der Bundesanteil der gezahlten Gewerbesteuerumlage der Stadt Gera aus der Schlussrechnung 2014 (20. Januar 2015) sowie den 1. bis 3. Quartalen des Jahres 2015. Der Landesanteil beläuft sich danach im Jahr 2015 auf 1.040.579,78 Euro und der Bundesanteil auf 736.019,85 Euro. Zu 4.: Die Zuweisungen sind nachfolgend dargestellt: Thüringer Staatskanzlei Kapitel 0208 Titel Zweckbestimmung Auszahlung 633 05 Kulturlastenausgleich 598.396,00 Euro 685 80 institutionelle Förderung der Geraer Museen 242.500,00 Euro 686 08 Projektmanager 34.404,00 Euro 686 12 Breitenkultur 19.106,80 Euro 686 79 Institutionelle Förderung Theater Gera/Altenburg (VE 2012 für 2015) (Theater & Philharmonie Thüringen) 10.455.000,00 Euro 686 80 Museen 13.520,00 Euro Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Kapitel 0318 Titel Zweckbestimmung Auszahlung 633 02 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Unterstützung der Jugendfeuerwehr 1.280,00 Euro 883 03 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Feuerwehrhäuser, -fahrzeuge und -geräte 125.000,00 Euro 3 Drucksache 6/2041Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Kapitel 1716 Titel Zweckbestimmung Auszahlung 613 10 Bedarfszuweisungen nach § 4 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz 7.250.000,00 Euro 883 02 § 1 Abs. 5 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz – Investitionspauschale 2015 1.758.024,27 Euro 883 04 § 2 a Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz – ergänzende investive Zuweisungen für Schulbauten und Schulsporthallen 1.344.268,92 Euro 883 05 § 4 a Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz – Kommunalinvestitionsförderfonds (Landesanteil) 469.073,14 Euro Kapitel 1720 Titel Zweckbestimmung Auszahlung 613 01 Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben 32.138.734,37 Euro 613 02 Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben 41.041.553,30 Euro 613 07 Mehrbelastungsausgleich 8.168.022,00 Euro 633 06 Erstattungen an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 19 Abs. 4 und 7 ThürKitaG) 198.148,20 Euro 633 07 Landespauschale (§ 19 Abs. 2 und 3 ThürKitaG) 7.873.380,00 Euro 883 10 Infrastrukturpauschale für Kinder (§ 21 ThürKitaG) 732.000,00 Euro 633 04 Schullastenausgleich (§ 17 ThürFAG) 3.357.523,00 Euro 633 02 Zuweisungen für die Schülerbeförderung (§ 18 Abs. 1 ThürFAG) 152.250,66 Euro 88 304 Investitionspauschale für Schulgebäude (§ 22 ThürFAG) 554.249,76 Euro Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Kapitel 0405 Titel Zweckbestimmung Auszahlung 633 72 Unterstützung des schulischen Ganztags 2.998,96 Euro 633 82 Unterstützung von Vorhaben zur Schulentwicklung, Programm BiSS (Bildung durch Sprache und Schrift) 980,40 Euro 883 82 Förderung von besonderen Lernräumen - Richtlinie zur investiven Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Schul- und Unterrichtskultur an den Thüringer Schulen mit Hilfe der Kompensationsmittel Bildungsplanung gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - Entflecht G) vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098, 2102) in der Fassung von Artikel 4 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz) vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2401) (RL Kompensationsmittel Schule) 71.250,00 Euro Kapital 0431 Titel Zweckbestimmung Auszahlung 633 03 Schulbezogene Jugendsozialarbeit 515.152,84 Euro 633 05 Örtliche Jugendförderung 447.114,00 Euro 633 77 Landesprogramm Kinderschutz 8.767,41 Euro 633 82 Umsetzung des Lokalen Aktionsplans in der Stadt Gera 20.000,00 Euro 633 84 Kostenerstattung UMA 80.000,00 Euro 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2041 Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Kapitel 0502 Titel Zweckbestimmung Auszahlung 633 72 Erstattungen für Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen auf Grundlage von § 7 ThürFlüAG und § 2 Thür- FlüKEVO 3.883.432,02 Euro 883 72 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden für die Schaffung zusätzlicher Unterbringungsplätze in Gemeinschaftsunterkünften auf den Grundlage von § 3 ThürFlüKEVO 2.017.500,00 Euro Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Kapitel 0702 Titel Zweckbestimmung Auszahlung 883 86 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände (Infrastrukturmaßnahmen) 11.777.559,00 Euro Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Kapitel 0803 Titel Zweckbestimmung Auszahlung 686 72 Lokale Entwicklung von Armutspräventionsstrategien (Fördermittel ESF) 12.496,17 Euro Kapitel 0810 Titel Zweckbestimmung Auszahlung 633 01 Auszahlung des Bundesanteils nach § 46 Abs. 5 und 6 SGB II an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II 8.201.766,00 Euro 633 75 Lokale Entwicklung von Armutspräventionsstrategien (Fördermittel Landestitel) 3.124,04 Euro Kapitel 0811 Titel Zweckbestimmung Auszahlung 633 02 Nachzahlung zur Zuweisung gem. § 6 bzw. § 5 ThürAGSGB XII 23.272,00 Euro 681 12 Erstattung Landesblindengeld gem. § 8 Abs. 3 ThürBliGG 419.376,00 Euro Kapitel 0820 Titel Zweckbestimmung Auszahlung 681 33 Erstattung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gem. § 46a SGB XII 4.425.566,00 Euro Kapitel 0822 Titel Zweckbestimmung Auszahlung 633 01 Pauschale Finanzhilfen für sonder- und heilpädagogische Förderung gem. § 8 ThürSchFG 1.140,00 Euro 5 Drucksache 6/2041Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Kapitel 0824 Titel Zweckbestimmung Auszahlung 681 21 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 1.133.579,00 Euro Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Kapitel 1002 Titel Zweckbestimmung Auszahlung 633 75 Förderung einer bedarfsgerechten Verkehrsbedienung im Straßenpersonennahverkehr 2.979.891,00 Euro Kapitel 1004 Titel Zweckbestimmung Auszahlung 883 04 Thüringer Landesprogramm für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen 20.745,40 Euro 883 21 Thüringer Landesprogramm für strukturwirksame städtebauliche Maßnahmen 19.710,77 Euro 883 24 Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" 57.175,16 Euro 883 25 Bund-Länder-Programm Stadtumbau Rückbau 333.850,00 Euro 883 26 Bund-Länder-Programm Stadtumbau Aufwertung und Bund-Länder-Programm Stadtumbau Sicherungsmaßnahmen 308.752,04 Euro Kapitel 86 20 (Sondervermögen "Aufbauhilfefonds Thüringen") Titel Zweckbestimmung Auszahlung 633 24 Aufbauhilfeprogramm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden - Zuweisungen an Gemeinden 1.651.315,28 Euro 633 31 Finanzhilfen aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union - Zuweisungen an Gemeinden 747.434,42 Euro 883 21 Aufbauhilfe Gewerbe - wirtschaftsnahe Infrastruktur 12.313,16 Euro 883 22 Aufbauhilfe ländliche Infrastruktur - Hochwasserschutz 170.408,25 Euro 883 22 Aufbauhilfe ländliche Infrastruktur - ländliche Wege 10.498,49 Euro 883 24 Aufbauhilfeprogramm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden - Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden 623.749,16 Euro 883 26 Sondervermögen Hochwasser (Bundesmittel) 182.526,20 Euro 893 26 Volkshaus des Amateurverbandes Gera-Zwötzen 126.960,32 Euro Taubert Ministerin Steueraufkommen in der Stadt Gera 2015 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: