18.04.2016 Drucksache 6/2050Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. April 2016 Abwicklung des erfolgreichen Modellprojekts "Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule" - Teil 2 Die Kleine Anfrage 885 vom 15. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat beschlossen, das erfolgreiche Modellprojekt "Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule" zu beenden. Bildungsministerin Dr. Klaubert hat sich in der Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 29. Januar 2016 zu dieser Entscheidung klar bekannt. Die Entscheidung hat viele offene Fragen bei Kommunen, Beschäf tigten und Eltern hervorgerufen, die auch in der Landtagssitzung nicht beantwortet wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie verhindert die Landesregierung eine Schlechterstellung oder Arbeitslosigkeit bei der Überleitung der Beschäftigten von den Kommunen an das Land? 2. Verschlechtern sich die Beschäftigungsbedingungen für Erzieherinnen an den Horten in der Träger schaft des Freistaats Thüringen? 3. Wie schätzt die Landesregierung die aktuelle Fachkräftesituation im Bereich der Erzieherinnen und Er zieher ein? 4. Wann beginnt die Landesregierung mit dem Einstellungsverfahren? 5. Gab es vor der Entscheidung des Koalitionsausschusses eine Abfrage möglicher Interessenten für die Übernahme der Horte in kommunale Trägerschaft? Wenn nein, warum nicht? 6. Plant die Landesregierung bei der Umsetzung der Entscheidung Sonderregelungen für einzelne Kom munen? Wenn ja, welche Sonderregelungen und wie begründet sie diese Bevorzugung? 7. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung auf den Landeshaushalt und wie erfolgt die haushälteri sche Umsetzung? 8. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung auf den beschlossenen Stellenabbaupfad? Welche ande ren Stellen im Landeshaushalt sollen dafür gegebenenfalls wegfallen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2050 9. Wie ist die Beendigung des Modellprojekts mit § 12 Abs. 6 Thüringer Schulgesetz vereinbar? Ist eine Gesetzesänderung geplant? 10. Wird das Land die aufgebauten Kooperationen von Horten in kommunaler Trägerschaft mit Dritten (zum Beispiel Vereinen, freischaffenden Künstlern) fortführen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, unter wel chen Modalitäten? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 15. April 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Überleitung der an dem Modellvorhaben beteiligten Horte soll über einen Betriebsübergang nach § 613a BGB erfolgen. Dieser Betriebsübergang bewirkt, dass alle Arbeitsverhältnisse mit dem Inhalt übergehen, den sie im Zeitpunkt des Übergangs haben. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, die Arbeitsverhält nisse zu entfristen und die befristet vereinbarten Beschäftigungsumfangserhöhungen unbefristet weiter zu gewähren. Des Weiteren behalten die überzuleitenden Beschäftigten ihre Erfahrungsstufen und Urlaubsan sprüche für das Kalenderjahr 2016. Der Betriebsübergang erfasst alle Hortbeschäftigten, also auch solche, die nicht die Voraussetzungen für eine unbefristete Einstellung in den Dienst des Freistaats Thüringen erfüllen. Zu 2.: Die Beschäftigungsbedingungen für die landesbediensteten Erzieherinnen und Erzieher werden geprüft. Bezüglich der kommunalen Erzieherinnen und Erzieher, die nach § 613a BGB in den Landesdienst über gehen, wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 3.: In den vergangenen Jahren ist es zunehmend schwieriger geworden, die Bedarfe in der Hortbetreuung aus schließlich durch staatlich anerkannte Erzieher abzudecken. Aus diesem Grunde wurden die Richtlinien des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur "Einstellung in den Thüringer Schuldienst" vom 3. März 2014 hinsichtlich der Ausbildungsvoraussetzungen zur Einstellung als Erzieher erweitert. Dort heißt es in Anlage 1 Punkt 2 Erzieher: "Ausbildungsvoraussetzung für eine unbefristete Einstellung als Erzieher in den Landesdienst ist der Ab schluss als Staatlich anerkannter Erzieher. Je nach Bewerbersituation können die Anforderungen an eine Einstellung in den Landesdienst insbesondere auch bei denjenigen einzustellenden Beschäftigten erfüllt sein, die sich in einer Weiterbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher befinden oder über einen vom für das Schulwesen in Thüringen zuständigen Ministerium als gleichwertig anerkannten Abschluss verfügen und sich ein Jahr bewährt haben oder die einen gleichwertigen oder höherwertigen Abschluss im Vergleich zum Abschluss des Staatlich anerkannten Erziehers vorlegen und sich in der Tätigkeit als Erzieher ein Jahr bewährt haben (dies betrifft insbesondere Heilerziehungspfleger, Diplomlehrer, Diplompädagogen, Bache lor oder Master in einem erziehungswissenschaftlichen Studiengang)." Davon unabhängig werden zur Deckung des Hortbetreuungsbedarfs auch Bewerber mit einem Hochschul abschluss im nichtpädagogischen Bereich oder auch mit sonstiger Ausbildung, insbesondere mit Berufs ausbildung, eingestellt. Diese Einstellungen in den Landesdienst sind jedoch befristet. Zu 4.: Nach Abschluss des Betriebsübergangsverfahrens nach § 613a BGB werden verbleibende Bedarfe gege benenfalls durch die Einstellung weiterer Erzieher abgedeckt. Zu 5.: Im Rahmen der Durchführung des Modellvorhabens "Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule auf der Basis von Erprobungsmodellen" und insbesondere in der Phase der Erörterung zu möglichen Optionen nach Ende der Vertragslaufzeit 31. Juli 2016 gab es über Schriftwechsel und Gespräche einen laufenden Kontakt zu den kommunalen Spitzenverbänden sowie den einzelnen Vertragspartnern. Insoweit wurde das Thürin ger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport z. B. auch über Beschlüsse der Mitglieder der kommunalen Spitzenverbände im Zusammenhang mit dem Ende der Laufzeit des Modellvorhabens informiert. Zusätzlich 3 Drucksache 6/2050Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode haben einige Schulträger das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport separat schriftlich über ihre Vorstellungen nach dem Ende der Modellphase informiert. Damit waren die Intentionen der Schulträ ger dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auch ohne eine spezielle Abfrage bekannt. Zu 6.: Im Rahmen des Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB wird je ein Personalüberleitungsvertrag pro Schul träger abgeschlossen. Sonderregelungen für einzelne Kommunen sind nicht vorgesehen. Zu 7.: Monetäre Auswirkungen auf den Landeshaushalt hat die Entscheidung nicht, da die Zahlungen, die bisher an die Schulträger geflossen sind und die im Kapitel 04 06 etatisiert waren, nunmehr für die in den Lan desdienst zu übernehmenden Erzieher verwendet werden. Die bis zu 700 Erzieherstellen, die für die Über nahme der Kommunalbediensteten benötigt werden, werden vom Thüringer Finanzministerium gemäß § 7 Abs. 3 ThürHhG 2016/2017 zur Verfügung gestellt. Zu 8.: Der beschlossene Stellenabbaupfad beinhaltet für den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bil dung, Jugend und Sport im Einzelplan 04 des Landeshaushalts 2016/2017 in der Gesamtzielvorgabe von 3.814 abzubauenden Stellen und Planstellen ab 2012 die 1.333 Erzieherstellen mit dem formulierten Vor behalt: "Stellenabbau steht unter dem Vorbehalt der Kommunalisierung der Erzieherinnen und Erzieher in den Schulhorten." Da die Kommunalisierung nicht erfolgt, greift der obengenannte Vorbehalt. Über eine Neuverteilung die ses Stellenabbaus wird im Rahmen der Aufstellung des kommenden Haushaltes unter Einbeziehung des Ergebnisses der IMAG Stellenabbau/Aufgabenkritik aus der Überprüfung des Stellenabbaukonzepts 2020 zu entscheiden sein. Zu 9.: § 12 Abs. 6 Thüringer Schulgesetz enthält lediglich eine Ermächtigungsgrundlage für Schulträger, Erpro bungsmodelle zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschulen im Bereich der außerunterrichtlichen Be treuung der Schüler sowie bei Fördermaßnahmen im Unterricht durchführen zu können. Die Beendigung des Modellvorhabens ist mit § 12 Abs. 6 Thüringer Schulgesetz vereinbar, da keine Ver pflichtung zur Umsetzung dieser Ermächtigungsgrundlage besteht. Da Absatz 6 einzig zur Ermöglichung des zum 31. Juli 2016 auslaufenden Modellvorhabens geschaffen wur de, wird im Rahmen einer zukünftigen Schulgesetzänderung seitens des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport darüber nachgedacht, dem Gesetzgeber die Streichung des Absatzes 6 vorzuschlagen. Zu 10.: Es wird angestrebt, außerunterrichtliche Angebote, die im Rahmen des Modellvorhabens "Weiterentwick lung der Thüringer Grundschule auf der Basis von Erprobungsmodellen" generiert wurden, auf Basis der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch weiterhin zu sichern. In welchem Umfang dies möglich sein wird, lässt sich erst nach Abschluss des Übernahmeverfahrens der kommunalbediensteten Horterzieherinnen und erzieher durch das Land einschätzen. Dr. Klaubert Ministerin Abwicklung des erfolgreichen Modellprojekts "Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule" - Teil 2 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: