19.04.2016 Drucksache 6/2056Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. Mai 2016 Demonstrationsgeschehen in Weimar am 6. Februar 2016 Die Kleine Anfrage 920 vom 2. März 2016 hat folgenden Wortlaut: In Weimar kam es am 6. Februar 2016 zu mehreren Zusammenstößen zwischen Teilnehmern einer rechtsextremistischen Demonstration und Gegendemonstranten. Es kam in diesem Zusammenhang zu mehreren Strafanzeigen, unter anderem wegen Vermummung und Beleidigung (vergleiche Thüringer Allgemeine vom 8. Februar 2016). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeibeamte wurden durch die Teilnehmer der rechtsextremistischen Demonstration beziehungsweise Teilnehmer von Gegendemonstrationen sowie Gegenkundgebungen verletzt und wie hoch sind die aus diesen Verletzungen resultierenden Dienstausfallzeiten (bitte nach den jeweiligen Demonstrationen beziehungsweise Kundgebungen aufschlüsseln)? 2. In wie vielen Fällen kam es zu Widerstand gegen Polizeibeamte oder Verstöße gegen das Versammlungsgesetz seitens Personen, die an der rechtsextremistischen Demonstration beziehungsweise Gegendemonstrationen und Gegenkundgebungen teilnahmen (bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln)? 3. Entstand nach Kenntnis der Landesregierung im Zusammenhang mit der rechtsextremistischen Demonstration beziehungsweise den Gegendemonstrationen und Gegenkundgebungen ein Sachschaden an privatem oder öffentlichem Eigentum und wenn ja, in welcher Höhe (bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln)? 4. Entstand im Zusammenhang mit der rechtsextremistischen Demonstration beziehungsweise den Gegendemonstrationen beziehungsweise Gegenkundgebungen ein Sachschaden an Polizeiausrüstung oder Polizeifahrzeugen beziehungsweise Rettungsdienstausrüstung oder Rettungsdienstfahrzeugen und wenn ja, in welcher Höhe (bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln)? 5. Wie viele Straftaten, die der politisch motivierten Kriminalität (PMK) - rechts beziehungsweise der PMKlinks zugeordnet werden, wurden im Zusammenhang mit der rechtsextremistischen Demonstration beziehungsweise den Gegendemonstrationen und Gegenkundgebungen verübt (bitte jeweils nach der PMK-Zuordnung und den Straftatbeständen aufschlüsseln)? 6. Welche Maßnahmen unternimmt die Landespolizei bei ähnlich gelagerten Demonstrationslagen wie in Weimar, um zur Deeskalation zwischen den Demonstranten aus verschiedenen politischen Lagern beizutragen ? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2056 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 15. April 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Während des Versammlungsgeschehens am 6. Februar 2016 in Weimar wurden fünf Polizeivollzugsbeamte verletzt. Drei Polizeivollzugsbeamte verletzten sich bei Maßnahmen zur Verhinderung eines Durchbruchversuches von Personen des Protestklientels in Richtung des Versammlungsraumes der Partei "DIE RECHTE". Sie zogen sich auf Grund des polizeilichen Einsatzes von Pfefferspray Augenreizungen zu. Überdies erlitt ein Polizeivollzugsbeamter Hämatome und Schürfwunden, als Personen des Protestklientels ein Durchbruch in Richtung des Versammlungsraumes der Partei "DIE RECHTE" gelang und eine beginnende Sitzblockade polizeilich verhindert wurde. Eine Zuordnung der Personen des Protestklientels zu einer Kundgebung ist nicht möglich, da sich die aufgeführten Geschehnisse nicht an Orten von angemeldeten Versammlungen zugetragen haben. Durch einen Teilnehmer der Versammlung der Partei "DIE RECHTE" wurde ein Polizeivollzugsbeamter im Rahmen einer Widerstandshandlung in Form einer Prellung verletzt. Dienstausfallzeiten entstanden durch die Verletzungen nicht. Zu 2.: Bei Teilnehmern der Versammlung "DIE RECHTE" wurden folgende Straftaten im Sinne der Anfrage festgestellt : - 1x Verdacht wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Abs. 1 Strafgesetzbuch, - 1x Verdacht des Verstoßes gegen das Vermummungsverbot gem. § 17a Abs. 2, § 27 Abs. 2 Nr. 2 Versammlungsgesetz . Weitergehende Straftaten im Sinne der Fragestellung sind bislang nicht bekannt. Da die Einsatzdokumentation zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig ausgewertet wurde, ist die Auflistung der Straftaten nicht als abschließend zu betrachten. Zu 3.: Dem Versammlungsgeschehen am 6. Februar 2016 in Weimar werden zwei Sachbeschädigungsdelikte zugeordnet . An einer Garage im Stadtgebiet von Weimar wurde ein Graffitischriftzug festgestellt. Eine konkrete Bezifferung des Schadens liegt nicht vor. Des Weiteren wurde auf die Frontscheibe eines privaten Fahrzeugs schwarze Farbe aufgebracht. Hier wird die Schadenshöhe auf dreihundert Euro beziffert. Zu beiden genannten Sachbeschädigungsdelikten wurden jeweils Ermittlungsverfahren gegen "Unbekannt" eingeleitet. Eventuelle Tatverdächtige können keiner Versammlung konkret zugeordnet werden. Zu 4.: Schäden an Polizeiausrüstung oder Polizeifahrzeugen, die mit dem Einsatz im Rahmen der Versammlungslage zusammenhängen, sind nicht bekannt. Beschädigungen an Ausrüstung und Fahrzeugen des Rettungsdienstes im gleichen Kontext wurden ebenfalls nicht bekannt. Zu 5.: Die beiden in der Antwort zu Frage 3 aufgeführten Sachbeschädigungsdelikte werden der politisch motivierten Kriminalität zugeordnet. 3 Drucksache 6/2056Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Dabei wird die Beschädigung der Garage als politisch motivierte Kriminalität - rechts (PMK-rechts) gewertet. Die Sachbeschädigung mit schwarzer Farbe am betroffenen Fahrzeug wird als politisch motivierte Kriminalität - links (PMK-links) gewertet. Zu 6.: Vertreter der Thüringer Polizei nehmen regelmäßig in Vorbereitung derart gelagerter Versammlungslagen an den durch die zuständigen Versammlungsbehörden durchzuführenden Kooperationsgesprächen teil. Die Beamten werden dabei, vor allem mit Sicht auf einen störungsfreien Verlauf, bei der Bescheidung der einzelnen Versammlungen gegenüber der Versammlungsbehörde beratend tätig. Überdies wird, nach Erlassen der Versammlungsbescheide durch die zuständige Behörde, das polizeitaktische Konzept anhand einer aktuellen Lagebeurteilung erstellt. Selbiges umfasst in der Regel eine Vielzahl von Elementen, welche deeskalierend und präventiv wirken sollen. Dazu gehören unter anderem ein angemessenes Kräftemanagement, der Einsatz von speziell geschulten Kommunikationsbeamten, die Nutzung von Lautsprecherfahrzeugen sowie die räumliche Trennung konfliktträchtiger Personengruppen und Versammlungsteilnehmer über die gesamte Dauer des Einsatzes hinweg. Neben den Seminaren zur Ausbildung der Kommunikationsbeamten werden am Bildungsstandort der Thüringer Polizei in Meiningen Lehrgänge zur konfliktfreien Kommunikation angeboten. Weiterhin werden die Beamtinnen und Beamten der Thüringer Polizei persönlich und ausstattungsseitig befähigt , bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten subjektive und objektive Tatbefunde gerichtsfest zu erheben . Dies soll neben der Verfolgung der Rechtsverstöße eine präventive Wirkung auf zukünftige Versammlungen entfalten. Dr. Poppenhäger Minister Demonstrationsgeschehen in Weimar am 6. Februar 2016 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: