20.04.2016 Drucksache 6/2069Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Mai 2016 Brandschutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften Die Kleine Anfrage 871 vom 10. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: In den vergangenen Monaten wurden Flüchtlinge teilweise in Unterkünften untergebracht, die nach meinem Wissen nicht den aktuellen Brandschutzbestimmungen entsprechen. Somit waren und werden vor Ort Investitionen notwendig, um den gesetzlichen Bestimmungen des Brandschutzes Rechnung zu tragen. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Kommunen und Einrichtungen wurden im Jahr 2015 Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes in Flüchtlingsunterkünften durchgeführt? 2. Welche Brandschutzmaßnahmen waren dies konkret? 3. Wie hoch waren die Kosten für die einzelnen Brandschutzmaßnahmen? 4. Aufgrund welcher gesetzlicher Vorschriften wurden die Brandschutzmaßnahmen notwendig? 5. Welchen Änderungsbedarf sieht die Landesregierung bei den Standards für Brandschutzmaßnahmen im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung? 6. Welche Brandschutzmaßnahmen sind in Thüringer Flüchtlingsunterkünften im Jahr 2016 vorgesehen? 7. Wie hoch sind die Versicherungsbeiträge für Flüchtlingsunterkünfte in Thüringen, insbesondere in Bezug auf notwendige Brandschutzmaßnahmen? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 20. April 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 3.: Für die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 verweise ich auf die als Anlage beigefügte tabellarische Aufstellung. Zu 4.: Flüchtlingsunterkünfte können bauordnungsrechtlich entweder Wohnhäuser oder Sonderbauten im Sinne des § 2 Abs. 4 Thüringer Bauordnung (ThürBO) sein. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2069 Die allgemeinen Anforderungen für Wohngebäude ergeben sich unter anderem aus der Thüringer Bauordnung (u.a. § 14 ThürBO), der Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zum Vollzug der Thüringer Bauordnung (VollzBekThürBO), dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThBKG), der Thüringer Verordnung über die Gefahrenverhütungsschau sowie der Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden (ThürTechPrüfVO). Soweit es sich um Sonderbauten handelt, kommen je nach Größe der Einrichtung, Anzahl der unterzubringenden Personen und der inneren brandschutztechnischen Struktur des Gebäudes weitergehende oder geringere Anforderungen nach § 51 ThürBO in Betracht. Für den jeweiligen Sonderbau wird ein abgestimmtes Brandschutzkonzept erstellt, welches u.a. die Zahl der Nutzer, deren Selbstrettungsfähigkeit, die Erreichbarkeit des Gebäudes, die Einsatzmöglichkeiten der Feuerwehr, die Breite der Rettungswege sowie den baulichen Zustand des Gebäudes berücksichtigt. Zu 5.: Die Landesregierung sieht diesbezüglich keinen Änderungsbedarf. Die Bauaufsichtsbehörden wurden mit Rundschreiben des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 14. September 2015 hinsichtlich der bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Fragen auch im Hinblick auf den Brandschutz sensibilisiert. Zu 6.: Die in der Anlage für 2016 aufgeführten beabsichtigten Brandschutzmaßnahmen in den Landesaufnahmeeinrichtungen stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidung über eine weitere Nutzung. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3. Zu 7.: Der Freistaat Thüringen ist Selbstversicherer, so dass keine Versicherungsbeiträge für Erstaufnahmeeinrichtungen gezahlt werden. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3. Lauinger Minister Anlage* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Kolbinger Schreibmaschinentext Anlage Brandschutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: