22.04.2016 Drucksache 6/2072Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Mai 2016 Berufsvorbereitungsjahr - Sprache in Thüringen Die Kleine Anfrage 941 vom 14. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Mit dem Berufsvorbereitungsjahr - Sprache (BVJ-S) bietet sich gerade für eine Vielzahl von nicht mehr schulpflichtigen Flüchtlingen eine wesentliche Chance zum Erwerb der deutschen Sprache. Deshalb ist ein breites Angebot solcher Klassen für die Integration von anerkannten Flüchtlingen unabdingbar. Die Landesregierung ist in der Pflicht ausreichend Klassen mit kurzen Wartezeiten für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Klassen des Berufsvorbereitungsjahrs (BVJ) sowie des BVJ-S gibt es bisher in Thüringen (bitte nach Schulen auflisten)? 2. Wie viele Anfragen für BVJ- sowie BVJ-S-Klassen liegen vor (bitte nach Landkreisen und Schulen auflisten )? 3. Sind für alle Bewerber der BVJ-S-Klassen auch Plätze verfügbar? Wenn nein, weshalb nicht? 4. Gibt es Wartelisten für Anwärter der BVJ-S-Klassen? Wenn ja, wo (bitte auflisten nach Landkreisen und Schulen)? 5. Können Bewerber für BVJ-S-Klassen auch im laufenden Schuljahr in Klassen integriert werden? Wenn nein, weshalb nicht? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 22. April 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Auf die Anlage 2 der Antwort auf die Kleine Anfrage 867 (Drucksache 6/1928) wird verwiesen. Zu 2. bis 4.: Hierzu liegen der Landesregierung keine statistischen Angaben vor. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2072 Zu 5.: Schulpflichtige Jugendliche, die für die Aufnahme in das BVJ-S vorgesehen sind, werden mit Beginn ihrer Schulpflicht in Thüringen (auch während des laufenden Schuljahres) in das BVJ-S aufgenommen. Nichtschulpflichtige Bewerber für das BVJ-S werden zum Beginn eines Schuljahres aufgenommen. Dies liegt daran, dass bei einer begrenzten Zahl an Plätzen in den Klassen des BVJ-S zuerst schulpflichtige Bewerber aufgenommen werden müssen. Nichtschulpflichtige Bewerber könnten nur aufgenommen werden, wenn zum entsprechenden Zeitpunkt während des laufenden Schuljahres bereits feststünde, dass die Plätze in den Klassen des BVJ-S zum nächsten 1. August für alle Schüler (schulpflichtige und nichtschulpflichtige ) in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass nichtschulpflichtige Bewerber, insbesondere zu einem späten Aufnahmezeitpunkt im Schuljahr, das BVJ-S nach dem (unvollständigen ) ersten Schuljahr noch einmal vollständig besuchen müssen. Eine Vorhersage der Zahl der potenziellen Bewerber für das BVJ-S lässt sich während des laufenden Schuljahres nicht treffen. Dr. Klaubert Ministerin Berufsvorbereitungsjahr - Sprache in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. bis 4.: Zu 5.: