21.04.2016 Drucksache 6/2074Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Mai 2016 Zustand und Sanierungsstand des Gera-Radwegs in der Gemarkung der Gemeinde Amt Wachsenburg, Ortsteil Ichtershausen Die Kleine Anfrage 919 vom 2. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Gera-Radweg hat überregionale Bedeutung. In der Gemarkung der Gemeinde Amt Wachsenburg, Ortsteil Ichtershausen ist der Trassenverlauf aufgrund von baulichen Mängeln und in der Folge von Baumaßnahmen teilweise gesperrt. Nach mir vorliegenden Informationen beabsichtigt die Gemeinde eine Neutrassierung des Radwegs im Bereich der Landesstraße (L) 3004 und der L 1044/Straße "Am Schwimmbad". Begründet werden diese Pläne mit hohen naturschutzrechtlichen Auflagen für die Sanierung des bisherigen Trassenverlaufs im Uferbereich der Gera. Zudem sollen in diesem Radwegebereich auch noch vorhandene Wehranlagen in der Gera beseitigt werden. Die Gera ist Gewässer erster Ordnung und somit in der Zuständigkeit des Landes. Die Gemeinde unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Teilabschnitte des Gera-Radwegs sind nach dem Kenntnisstand der Landes regierung aus welchen Gründen in der Gemarkung Ichtershausen derzeit gesperrt? Wann sollen nach dem Kenntnisstand der Landesregierung diese Sperrungen aufgehoben werden? 2. Welche Pläne verfolgt die Gemeinde Amt Wachsenburg nach dem Kenntnisstand der Landesregierung hinsichtlich der Neutrassierung des Gera-Radwegs in der Gemarkung Ichtershausen und wie begründet die Gemeinde diese Pläne? Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu diesen Plänen? 3. Welche Voraussetzungen müssen für eine Neutrassierung des Gera-Radwegs in der Gemarkung Ichtershausen vorliegen? 4. Welche Landesbehörden müssten einer möglichen Neutrassierung des Gera-Radwegs in der Gemarkung Ichtershausen zustimmen? 5. Unter welchen Voraussetzungen wäre eine mögliche Neutrassierung des Gera-Radwegs in der Gemarkung Ichtershausen durch das Land förderungsfähig? 6. Welche naturschutzrechtlichen Auflagen für die Sanierung des bisherigen Trassenverlaufs des Gera- Radwegs im Uferbereich der Gera in der Gemarkung Ichtershausen gibt es? Teilt die Landesregierung K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2074 die Position der Gemeinde Amt Wachsenburg, dass diese nachgefragten Auflagen eine Neutrassierung des Radwegs rechtfertigen und wie wird dies begründet? 7. Inwieweit kann das Land die Gemeinde Amt Wachsenburg wegen dem öffentlichen Interesse verpflichten , den bisherigen Trassenverlauf des Gera-Radwegs in der Ge markung Ichtershausen beizubehalten und notwendige Sanierungsmaßnahmen in einem angemessen Zeitraum zu realisieren? Wie wird diese Auffassung begründet? 8. Welche Bauwerke im Flussverlauf der Gera in der Gemarkung Ichtershausen sollen bis wann, aus welchen Gründen und mit welchem finanziellen Aufwand beseitigt werden (bitte Einzelaufstellung)? Wer ist hier Beseitigungsverpflichteter? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 19. April 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Gera-Radweg ist ein Radfernweg und gehört zum radtouristischen Landesnetz. Der Gera-Radweg verläuft in Ichtershausen gemäß dem Zielkonzept für das radtouristische Landesnetz zwischen Erfurter Straße und dem Schwimmbad entlang des Geraufers. Auf Grund der Sperrung des Wegs entlang des Geraufers für den Radverkehr wurde die Beschilderung vor Ort in diesem Abschnitt geändert. Zu 2.: Pläne zur Neutrassierung des Gera-Radwegs in der Gemarkung Ichtershausen sind der Landesregierung nicht bekannt. Zu 3.: Routenverlegungen im radtouristischen Landesnetz sind gemäß dem Radverkehrskonzept Thüringen mit dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft und Infrastruktur (TMIL) und dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) abzustimmen. Zu 4.: Routenumverlegungen, die das Zielkonzept für das radtouristische Landesnetz im Radverkehrskonzept Thüringen betreffen, sind beim TMIL zu beantragen und werden in Abstimmung mit dem TMWWDG genehmigt. Die Gemeinde bzw. der Landkreis ist selbst dafür verantwortlich, dass der geplante Routenverlauf mit gegebenenfalls weiteren betroffenen Behörden abgestimmt ist. Zu 5.: Sofern eine durch das TMIL genehmigte Routenänderung vorliegt, wäre ein Ausbau eines neuen Abschnittes des Radfernwegs Gera-Radweg im Rahmen der GRW-Infrastrukturförderung grundsätzlich denkbar. Zu 6. und 7.: Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es gibt keine naturschutzrechtlichen Auflagen für die Sanierung. Nach Kenntnis der Landesregierung wurde ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren bei der oberen Wasserbehörde (OWB) zum Antrag der Gemeinde für den Ausbau des Gera-Radwegs - 1. und 3. Bauabschnitt durchgeführt. Als Ergebnis des Verfahrens wurde dieser Antrag durch Bescheid der OWB vom 7. Januar 2013 (Az.: 440-4544-12445/2012-16070028) gemäß §§ 36, 52, und 78 Wasserhaushaltsgesetz abgelehnt. Die oben genannte Entscheidung erging nach Kenntnisstand der Landesregierung insbesondere aus nachfolgenden wasser- und naturschutzrechtlichen Gründen, die der Zulässigkeit der Maßnahme, in der von der Gemeinde - damals Ichtershausen, heute Amt Wachsenburg - beantragten Form entgegenstehen: 3 Drucksache 6/2074Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode - Aufgrund des beabsichtigten dauerhaften, massiven Ausbaus sind nachteilige Auswirkungen auf die Unterlieger durch einen veränderten Wasserstand und Hochwasserabfluss zu befürchten. - Die dauerhaften, massiven Eingriffe in Natur und Landschaft, hier den Gewässer- und Uferbereich der Gera, sind als unverhältnismäßiger Eingriff anzusehen und führen zu einer nicht hinnehmbaren Verschlechterung des ökologischen Zustandes. - Wegen der gänzlich unterbliebenen planerischen Berücksichtigung der Lage des Vorhabens in einem Wasserschutzgebiet konnte keine Befreiung von den Schutzbestimmungen der Wasserschutzzone III für die Baumaßnahmen im 1. Bauabschnitt erteilt werden. Nach dem oben genannten Bescheid der OWB ist das Vorhaben in der beantragten Form nicht realisierbar . Eine Überarbeitung der Planungen zur Erzielung eines genehmigungsfähigen Trassenverlaufs bzw. einer zulässigen Bauausführung obliegt der Gemeinde Amt Wachsenburg. Der Landesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. Aus wasser- und naturschutzrechtlichen Gründen kann die Landesregierung die Gemeinde Amt Wachsenburg nicht verpflichten, den Trassenverlauf beizubehalten und Sicherungsmaßnahmen zu realisieren. Da der bisherige Trassenverlauf im besagten Abschnitt in der Gemarkung Ichtershausen nicht durch das TMWWDG gefördert wurde, besteht keine Zweckbindungsfrist. Daher ist auch hier eine Einflussnahme auf die Gemeinde Amt Wachsenburg nicht möglich. Zu 8.: Im Bereich Ichtershausen ist gemäß Gewässerrahmenplan zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in der Gera - Gewässer 1. Ordnung in Unterhaltungslast der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie - vorgesehen, zwei Querbauwerke zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit umzubauen. Für 2017 ist geplant, die Wehre I und II am Nadelwerk in eine Sohlgleite umzuwandeln. Diese Vorhaben stellen Kompensationsmaßnahmen für die Erweiterungen des Gewerbegebietes Erfurter Kreuz und die damit im Zusammenhang stehende Erweiterung der Kläranlage Arnstadt in Trägerschaft der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen dar, so dass der Landesregierung der finanzielle Aufwand hierfür nicht bekannt ist. Keller Ministerin Zustand und Sanierungsstand des Gera-Radwegs in der Gemarkung der Gemein-de Amt Wachsenburg, Ortsteil Ichtershausen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6. und 7.: Zu 8.: