22.04.2016 Drucksache 6/2078Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. Mai 2016 Berufsschüler in Thüringen Die Kleine Anfrage 960 vom 15. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Am 29. Februar 2016 gab das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bekannt, dass es umfassende Umstrukturierungen bezüglich des Berufsschulnetzes in Thüringen geben wird. Es stehen fünf Standorte in Sömmerda, Arnstadt, dem Saale-Orla-Kreis, Hermsdorf und Gera zur Disposition. Daneben wird es in knapp 60 Ausbildungsberufen Veränderungen bezüglich der Schulstandorte geben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit der Umstrukturierung des Berufsschulnetzes vor dem Hintergrund der geplanten Integration von jungen Asylbewerbern in die Berufsausbildung? 2. Wie viele Asylbewerber werden derzeit an einer berufsbildenden Schule beschult (bitte aufgliedern nach Standort) und welche Prognosen zu zukünftigen Entwicklungen in diesem Bereich gibt es? 3. Wie bewertete die Landesregierung die geplanten Umstrukturierungen vor dem Hintergrund der infrastrukturellen Voraussetzungen in Thüringen, insbesondere im ländlichen Raum? 4. Welche Anstrengungen wird die Landesregierung unternehmen, um die Erreichbarkeit der Berufsschulen für die Auszubildenden sicherzustellen? 5. Welche finanziellen Entlastungen für die Auszubildenden sieht die Landesregierung vor? 6. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Ausbildung in Thüringen weiterhin attraktiv zu gestalten? 7. Welcher Zeitplan liegt der Durchführung der Maßnahmen aus den Fragen 5 und 6 zu Grunde? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 22. April 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Notwendigkeit der Umstrukturierung des Schulnetzes der staatlichen berufsbildenden Schulen resultiert maßgeblich aus der demografischen Entwicklung. So hat sich die Schülerzahl im Bereich der berufsbildenden Schulen im Freistaat Thüringen seit dem Jahr 2000 mehr als halbiert. Die derzeit vorliegenden Prognosen zur Entwicklung der Schülerzahl weisen über die geplante Laufzeit des nunmehr veröffentlich- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2078 ten Schulnetzplanes lediglich einen leichten Aufwärtstrend aus. In Reaktion auf diese Entwicklung sowie auch auf ein verändertes Nachfrageverhalten der Jugendlichen ist eine Anpassung der Schulnetzstruktur zwingend erforderlich gewesen. Inwieweit sich durch die Integration junger Asylbewerber in die Berufsausbildung eine Trendwende am Ausbildungsmarkt ergibt, bleibt abzuwarten. Hier gilt es zunächst, diese Jugendlichen zur Ausbildungsreife zu führen. Zu 2.: Eine Erfassung der Schüler nach Aufenthaltsstatus erfolgt von den berufsbildenden Schulen nicht, sodass hierzu keine Aussage getroffen werden kann. Zu 3.: Auch nach der Umstrukturierung des Schulnetzes der staatlichen berufsbildenden Schulen gewährleistet dieses ein möglichst vollständiges, qualitativ hochwertiges und ausbildungsortsnahes Bildungsangebot. Dabei ist anzumerken, dass sich die jeweiligen Schulstandorte im Bereich der Berufsschule insbesondere nach der schwerpunktmäßigen Verteilung der jeweiligen Ausbildungsbetriebe und der Nähe zu den Einrichtungen der überbetrieblichen Lehrunterweisung richten. Weitere Kriterien für die Wahl der künftigen Schulstandorte waren unter anderem auch die Erreichbarkeit der Schulstandorte, die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten sowie das Vorhandensein von Wohnkapazitäten vor Ort. Zudem ist es auch aufgrund des hohen Differenzierungsgrades der Ausbildungsberufe/Ausbildungsrichtungen durchaus üblich, die Beschulung in Landesfachklassen oder auch in länderübergreifenden Fachklassen zu organisieren. Zu 4.: Die staatlichen berufsbildenden Schulen befinden sich in der Regel in größeren Orten und sind damit verkehrstechnisch gut erschlossen. Sofern eine tägliche Anreise aufgrund der Entfernungen zum Wohnort nicht möglich ist, werden regelmäßig Wohnheimkapazitäten vor Ort vorgehalten. Zu 5.: In Verantwortung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft werden aktuell Möglichkeiten für die Einführung eines Auszubildendentickets geprüft. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Richtlinie über "Zuschüsse zu Fahrt- und Unterbringungskosten an Berufsschülerinnen und Berufsschüler für die Ausbildung in Bundes- und Landesfachklassen beziehungsweise anderen überregionalen Fachklassen" erlassen. Diese sieht eine Zuschussgewährung in Abhängigkeit von der Höhe der jeweiligen Ausbildungsvergütung für Fahrt- und Unterbringungskosten vor. Zu 6.: Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 5 wird verwiesen. Grundsätzlich gilt, dass die Gestaltung einer attraktiven Ausbildung nicht allein auf den berufsschulischen Teil der Ausbildung reduziert werden kann. In großen Teilen hängt diese von den Rahmenbedingungen der betrieblichen Ausbildung ab. Hier stehen die Ausbildungsbetriebe in besonderer Verantwortung. Zu 7.: Die vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bestätigte Fassung des Schulnetzes der staatlichen berufsbildenden Schulen für die Schuljahre 2016/2017 ff. ist den Schulträgern mit Bescheid vom 26. Februar 2016 mit der Bitte um Beschlussfassung durch die örtlichen Entscheidungsträger übermittelt worden. Die Richtlinie über "Zuschüsse zu Fahrt- und Unterbringungskosten an Berufsschülerinnen und Berufsschüler für die Ausbildung in Bundes- und Landesfachklassen beziehungsweise anderen überregionalen Fachklassen " ist vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 8. Februar 2016 erlassen worden (vergleiche Thüringer Staatsanzeiger Nr. 9/2016, S. 408). Zur Einführung eines Auszubildendentickets sind derzeit keine Aussagen zu einem Zeitplan möglich. Dr. Klaubert Ministerin Berufsschüler in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: