25.04.2016 Drucksache 6/2084Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. Mai 2016 Beseitigung der ehemaligen Mülldeponie an der Königshofener Landstraße (zwischen Eisenberg und Königshofen) Die Kleine Anfrage 917 vom 25. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Zwischen Eisenberg und Königshofen liegen mehrere zehntausende Tonnen Müll, die seit Jahren nicht beräumt werden. Der ehemalige Betreiber der Mülldeponie ist insolvent und kann nicht für die Kosten einer Beräumung aufkommen. Laufend wird neuer Müll abgelagert. Bereits im März 2014 wies der damalige Stadtrat Gernot Krist auf die Gefährdung für das Grundwasser hin (vergleiche Ostthüringer Zeitung vom 19. März 2014). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Tonnen Müll lagern nach Kenntnis der Landesregierung gegenwärtig auf dem Gelände der ehemaligen Mülldeponie? 2. Welche Umweltschäden sind nach Kenntnis der Landesregierung durch die Hinterlassenschaften der ehemaligen Mülldeponie sowie den illegal abgelagerten Müll entstanden? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Gefährdung der Umwelt (unter anderem landwirtschaftlich genutzter Boden, Grundwasser) durch die ehemalige Mülldeponie an der Königshofener Landstraße? 4. Wer ist für die Beseitigung der Hinterlassenschaften der ehemaligen Mülldeponie verantwortlich? 5. Von welchen Kosten und von welchem Kostenträger für die Beseitigung der Hinterlassenschaften der ehemaligen Mülldeponie geht die Landesregierung aus? 6. Wann werden die Hinterlassenschaften der ehemaligen Mülldeponie beseitigt beziehungsweise ihre Renaturierung abgeschlossen sein? 7. Welche Maßnahmen (Gewährung von finanziellen Mitteln zur Beräumung, Gutachten und andere) unternimmt die Landesregierung, um die betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften bei der Beseitigung der Müllberge und der Renaturierung des Areals zu unterstützen? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. April 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Ich gehe davon aus, dass sich die Fragen auf das Grundstück einer ehemaligen Abfallaufbereitungsanlage beziehen, welche mit Datum vom 5. März 2001 durch das Staatliche Umweltamt Gera nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt wurde. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2084 In den Vorbemerkungen der Anfrage wird darauf Bezug genommen, dass ständig weiterer Abfall abgelagert wird. Da der Zugang zum ehemaligen Gelände der Aufbereitungsanlage nach Auskunft des Thüringer Landesverwaltungsamts gegen den Zutritt durch Unbefugte gesichert ist, wird unterstellt, dass es sich bei den genannten rechtswidrigen Ablagerungen um "wilden Müll" außerhalb des Anlagengeländes handelt, der rechtlich gesondert zu werten ist. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage nimmt ausschließlich Bezug auf die Abfälle auf dem Gelände der ehemaligen Abfallaufbereitungsanlage. Zu 1.: Nach einer vom Saale-Holzland-Kreis beauftragten gutachterlichen Stellungnahme vom 28. April 2014 lagern auf dem Gelände der ehemaligen Aufbereitungsanlage folgende Abfälle: - ca. 25.760 Tonnen Baustellenmischabfälle - ca. 19.800 Tonnen Bauschutt und Erdstoffe - ca. 22.500 Tonnen Bauschutt und Erdstoffe innerhalb eines Walls - ca. 460 Tonnen Altreifen - ca. 15 Tonnen Asbest - ca. 10,5 Tonnen Hausmüll - ca. 50 Kilogramm Batterien Zu 2.: Bisher wurden durch den Saale-Holzland-Kreis Untersuchungen von Grund- und Sickerwasser durchgeführt und dabei - in Abhängigkeit von der Niederschlagsmenge - geringfügige und temporäre Überschreitungen der Geringfügigkeitsschwellenwerte bei Schwermetallen sowie polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen nachgewiesen. Derzeit erfolgt eine weitere Aufklärung des Sachverhalts durch den Saale-Holzland-Kreis. Zu 3.: Aufgrund der laufenden weiteren Sachverhaltsaufklärung (siehe Antwort zu Frage 2) ist eine abschließende Bewertung noch nicht möglich. Zu 4.: Wie in der Vorbemerkung erläutert, handelte es sich um eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Aufbereitungsanlage . Grundsätzlich muss der Betreiber einer Anlage diese nach Betriebseinstellung beräumen. Die dementsprechend vom damaligen Staatlichen Umweltamt Gera gegenüber dem ehemaligen Betreiber erlassenen Bescheide vom 21. Juli 2004 etc. sind nicht mehr vollziehbar. Über das Vermögen des ehemaligen Betreibers wurde am 30. November 2004 das Insolvenzverfahren gemäß § 16 Insolvenzordnung wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Der ehemalige Betreiber wurde am 23. Juli 2014 wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) aus dem Handelsregister gelöscht. Der zuständige Saale-Holzland-Kreis hat bisher keine bestandskräftige bzw. vollziehbare Entscheidung zur Entsorgung der auf dem Gelände der ehemaligen Abfallaufbereitungsanlage lagernden Abfälle getroffen. Zu 5.: Der zuständige Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 28. August 2012 an das Thüringer Landesverwaltungsamt die Kosten der Entsorgung der Abfälle vom Gelände der ehemaligen Abfallaufbereitungsanlage auf ca. 1.480.000 Euro beziffert. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 4. Zu 6.: Auf die Beantwortung der Frage 4 wird verwiesen. Zu 7.: Auf die Beantwortung der Frage 4 wird verwiesen. In Vertretung Möller Staatssekretär Beseitigung der ehemaligen Mülldeponie an der Königshofener Landstraße (zwi-schen Eisenberg und Königshofen) Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: