27.04.2016 Drucksache 6/2092Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. Mai 2016 Externe Beratungsleistungen im Bildungsministerium Die Kleine Anfrage 940 vom 14. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen des Vorhabens die bisher kommunalen Schulhorte an das Land zurückzuführen soll sich das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport externe rechtliche Beratungsleistungen hinzugezo gen haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurden externe Beratungsleistungen im Hinblick auf die Rückführung der Schulhorte in Landeszustän digkeit in Anspruch genommen? 2. Wenn ja, durch wen und mit welcher Vergütung wurden diese Leistungen wahrgenommen? Erfolgte hier für eine Ausschreibung? 3. Welche Ergebnisse hat die externe Beratung erbracht? 4. In welchen weiteren Fällen hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in den letzten zwei Jahren externe Beratung in Anspruch genommen? 5. In welchem Maße greift das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Falle von Rechts streitigkeiten auf externe anwaltliche Vertretung zurück? 6. Welche eigenen Kapazitäten hat das Ministerium, um rechtliche Fragestellungen zu prüfen und zu be werten? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 26. April 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Es wurde ein Beratungsvertrag mit der Rechtsanwaltskanzlei Jürgen Metz & Koll., vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Jürgen Metz, Kartäuserstraße 37, 99096 Erfurt, geschlossen. Für die Beratungsleistung wird mit einer Vergütung von rund 55.000 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer kalkuliert. Die Ver gabe freiberuflicher Leistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes kann grundsätzlich freihändig erfolgen, wobei die haushaltsrechtlichen Vorgaben zu beachten sind. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2092 Zu 3.: Der Beratungsprozess ist so angelegt, dass er über den gesamten Zeitraum begleitend wirkt, um so schließlich eine rechtlich tragfähige Überleitung der Erzieherinnen und Erzieher in den Landesdienst zu gewährleisten. Die konkreten Ergebnisse der Beratung werden sich in den konkreten Umsetzungsschritten des Gesamtpro jekts widerspiegeln, das derzeit noch in der Entwicklung bzw. im Stadium der ersten Umsetzungsschritte ist. Zu 4.: In den vergangenen zwei Jahren wurden durch das Ministerium in folgenden weiteren Fällen externe Be ratungen in Anspruch genommen: • Sachverständigenberatung für Mitarbeiter der Anlauf und Beratungsstelle für ehemalige DDRHeimkin der in schwierigen Gesprächsverläufen, • Beratung des Fachbeirates der Thüringer Anlauf und Beratungsstelle für ehemalige DDRHeimkinder, • Handreichung zu "Möglichkeiten und Grenzen persönlicher Aufarbeitung anhand der Akten der ehema ligen DDRJugendhilfe", • Integrierte Berichterstattung Thüringen, • Expertise zum 14. Kinder und Jugendbericht, • Wissenschaftliche Begleitung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltof fenheit, • Evaluation des Fortbildungsprogramms in Rahmen des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit, • Systematisierte Situations und Ressourcenanalyse für Lokale Aktionspläne, • Rechtsextremismus Prävention der Länder eine Expertise für das "Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit auf der Grundlage eines länderübergreifenden Vergleichs", • Evaluierung der Thüringer Initiative zur Integration und Armutsbekämpfung mit Nachhaltigkeit (TIZIAN), • wissenschaftliche Untersuchung zur Erarbeitung einer fachlichen Definition für Jugendbildungseinrich tungen in Thüringen, • Untersuchung zum Fachkräftebedarf in der Kinder- und Jugendhilfe, • Evaluation des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit, • Wissenschaftlich fundierte Praxisberatung und begleitung der Jugendforen des Thüringer Landespro gramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit und Vorbereitung einer Landesstrategie, • Expertise "Gefährdungen der demokratischen Kultur in Thüringen" zur Überarbeitung des Thüringer Lan desprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit, • Weiterentwicklung des Monitorings für die Thüringer Initiative zur Integration und Armutsbekämpfung mit Nachhaltigkeit, • Untersuchung Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen auf der Grundlage der erarbeiteten Definition von Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen im Rahmen des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016, • Evaluation der Konzeptförderung der außerschulischen Jugendbildung im Rahmen des Landesjugend förderplanes 2012 bis 2016, • Wissenschaftliche Begleitung des Schulversuchs "Förderung mathematischnaturwissenschaftlich hoch begabter, begabter und interessierter Schülerinnen und Schüler", • Wissenschaftliche Beratung der Überarbeitung des Qualitätsrahmens, • Wissenschaftliche Begleitung der bildungspolitischen Überprüfung des Verfahrens der externen Schul evaluation (EVAS), • Vertrag zur Pilotierung und Normierung der Aufgaben für Lernstanderhebungen in Klassenstufe 6 Deutsch in den Schuljahren 2014/2015 bis 2015/2016, • Vertrag zur wissenschaftlichen Begleitung des Schulversuchs "Längeres gemeinsames Lernen mit dem Schwerpunkt der Entwicklung innovativer Lernumgebungen im Rahmen der Thüringer Gemeinschafts schule" (TGS-ILU) an der Jenaplan-Schule Jena, • Vertrag zur wissenschaftlichen Begleitung der Implementierung innovativer Lernumgebungen an Thü ringer Schulen im Kontext der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie (Startprojekt "Entwicklung innovativer Lernumgebungen"), • Vertrag zur wissenschaftlichen Begleitung und Beratung des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien bei der Vorbereitung der Implementation des "Thüringer Bildungsplans bis 18 Jahre" und • Vertrag zur wissenschaftlichen Begleitung des Vorhabens "Umgang mit Heterogenität im Mathematik unterricht der Grundschule (UHeMaG). 3 Drucksache 6/2092Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Externer anwaltlicher Vertretung bedient sich das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in der Regel nur, wenn das Ministerium vor Gericht nicht postulationsfähig ist. Dies ist in der Zivilgerichtsbar keit ab den Landgerichten und in der Arbeitsgerichtsbarkeit ab dem Landesarbeitsgericht der Fall. Darüber hinaus werden einzelne Vertretungen an Anwälte vergeben, wenn Streitigkeiten auf Rechtsgebie ten entstehen, die kleine aber sehr spezielle Rechtsgebiete betreffen. Zu 6.: Im Allgemeinen reichen die Kapazitäten des Ministeriums aus, um rechtliche Fragestellungen sachgerecht zu prüfen und zu bewerten. Dies schließt aber nicht aus, dass sich das Ministerium im Einzelfall entschließt, zusätzlichen Rechtsrat einzuholen. Dr. Klaubert Ministerin Externe Beratungsleistungen im Bildungsministerium Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: