29.04.2016 Drucksache 6/2098Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. Mai 2016 Beantragung, Budgetierung und Genehmigung von Klassenfahrten Die Kleine Anfrage 975 vom 17. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Bildungsministerin Dr. Klaubert soll in einem Beitrag des Thüringen Journals am 11. März 2016 erklärt ha ben: "Dieses Budget haben wir ausgesetzt, und haben gesagt das geht nicht, weil diese 800.000 Euro, die im Thüringer Landeshaushalt, für Fahrten im wesentlichen im Inland, Dienstreisekosten im Inland, zur Ver fügung stehen, in den vergangenen Jahren, niemals erreicht worden sind." Die Thüringer Landesregierung hat den staatlichen Schulen ferner mitgeteilt, dass zukünftig eine Budgetierung für die Erstattung der Dienst reisekosten der Lehrerinnen und Lehrer bei Maßnahmen des Lernens am anderen Ort stattfindet. Zur Fest legung der individuellen Schulbudgets wurden den Schulämtern Budgets zugeteilt. Ich frage die Landesregierung: 1. Zu welchem Zweck werden Schulamtsbudgets festgelegt? 2. Wann erfolgte die Zuweisung der Schulamtsbudgets durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Ju gend und Sport? 3. Wie hoch sind die Schulamtsbudgets (bitte aufschlüsseln nach Schulamt und Schularten)? 4. Wie erfolgt die Beantragung der Kostenübernahme der Dienstreise der einzelnen staatlichen Schulen beim zuständigen Schulamt (Fristen, Antragsunterlagen et cetera)? 5. Wie hoch sind die beantragten Dienstreisekostenansprüche der staatlichen Schulen für das Schuljahr 2016/2017 (bitte aufgeschlüsselt nach Schulamt, Schulart und Schule)? 6. Nach welchem Verfahren entscheidet das staatliche Schulamt über die Festlegung der individuellen Schulbudgets (Zeitplan, Kriterien, Auswahlgremien et cetera)? 7. Wann erhalten die Schulen eine Information über die genehmigten Klassenfahrten für das Schuljahr 2016/2017? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2098 8. Werden zukünftig vorzugsweise "Dienstreisekosten im Inland" erstattet, wie Ministerin Dr. Klaubert am 11. März 2016 andeutete? 9. Unter welchen Bedingungen werden Auslandsreisen genehmigt? 10. Wie erklärt die Landesregierung die Aussage der Staatssekretärin für Bildung, Jugend und Sport in der Sitzung des Thüringer Landtags vom 29. Januar 2016, dass es zukünftig keine Budgetierung von Klas senfahrten mehr geben wird? 11. Konnte das Versprechen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, alle Klassenfahrten in diesem Schuljahr seien gesichert (vergleiche MDR online vom 5. Oktober 2015), bisher eingehalten werden (Stichtag: 15. März 2016)? 12. Können im Schuljahr 2016/2017 alle von den Schulen beantragten Klassenfahrten durchgeführt werden? 13. Geht die Landesregierung davon aus, dass die kommende Verwaltungsvorschrift für die Durchführung von Wandertagen und Klassenfahrten, beispielsweise infolge des Wegfalls von Freiplatzregelungen und Verzichtsmöglichkeiten, zu erhöhten Mittelbedarf in den entsprechenden Haushaltspositionen führen wird? 14. Welche Festlegungen trifft die für das erste Quartal angekündigte Verwaltungsvorschrift für die Durch führung von Wandertagen und Klassenfahrten in Bezug auf: Grundsätzliches, Vorbereitung, Durchfüh rung, Finanzierung, Reisekostenerstattung und Drittmittel? 15. Plant die Landesregierung die Rücknahme der Kürzungen aus dem Jahr 2015 für die Haushaltstitel zur Erstattung von Dienstreisekosten für Maßnahmen des Lernens am anderen Ort? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. April 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In verschiedenen Kapiteln des Einzelplans 04 sind jeweils im Titel 527 05 Reisekosten für Lernen am an deren Ort Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt ca. 800.000 Euro für Reisekostenvergütungen für Lehr kräfte bei Maßnahmen des Lernens am anderen Ort etatisiert. Die Bewirtschaftung dieser Haushaltsmittel erfolgt in den Staatlichen Schulämtern. Insofern ist es notwendig, jedem Schulamt einen Teilbetrag hiervon für Schulen seines Bereiches zuzuweisen. Diesen Teilbetrag kann man als "Schulamtsbudget" bezeichnen. Zu 2.: Die Zuweisung erfolgte systemseitig in HAMASYS am 12. Februar 2016; die Zuweisungsschreiben datie ren auf den 29. Februar 2016. Zu 3.: Die erbetenen Angaben können der Anlage 1 entnommen werden. Zu 4.: Die Schulen wurden gebeten, bis zum 30. April 2016 eine Übersicht der geplanten Klassenfahrten im Schul jahr 2016/2017 zu erstellen und nehmen gleichzeitig eine Prioritätensetzung vor. Dazu waren die in Anla gen 2 und 3 beigefügten Vordrucke "Klassenfahrtenliste" und "Klassenfahrt" zu verwenden. Auf der Basis dieser Erhebung genehmigen die Schulämter in Abstimmung mit dem Thüringer Ministeri um für Bildung, Jugend und Sport die Klassenfahrten für das Schuljahr 2016/2017 bis zum 31. Mai 2016. Im Nachgang und zu gegebener Zeit stellen die an den genehmigten Klassenfahrten teilnehmenden Lehrkräfte ihre individuellen Anträge auf Genehmigung einer Dienstreise im Rahmen der jeweils genehmigten Klassen fahrt unter Einhaltung der Regelungen des Thüringer Reisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung. Zu 5.: Dazu liegen noch keine Informationen zum Schuljahr 2016/2017 vor, vergleiche auch Antwort zu Frage 4. 3 Drucksache 6/2098Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Die Schulen sollen bis zum 31. Mai 2016 eine Rückmeldung zu den im Schuljahr 2016/2017 genehmigten Klassenfahrten erhalten. Soweit die im Haushaltsplan hierfür insgesamt etatisierten Mittel nicht auskömm lich sind, entscheiden die Schulämter in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, welche Klassenfahrten der Schulen mangels zur Verfügung stehender Haushaltsmittel nicht ge nehmigt werden können. Ausschlaggebend ist hierbei die Rangfolge der Klassenfahrten auf der "Klassen fahrtenliste". Es wird eine möglichst regional und schulartbezogene gleichmäßige Verteilung der Haushalts mittel unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse in den Schularten angestrebt. Zu 7.: Dies soll bis zum 31. Mai 2016 erfolgen. Zu 8.: Grundsätzlich werden für alle genehmigten Dienstreisen der Lehrkräfte die anfallenden Reisekostenvergü tungen, soweit eine entsprechende Reisekostenabrechnung durch den Dienstreisenden fristgemäß vorge legt wird, erstattet. Dies erfolgt unabhängig davon, ob die genehmigte Dienstreiste im Inland oder im Aus land stattfindet. Zu 9.: Es gelten die gleichen Bedingungen wie für Inlandsreisen, das heißt, insbesondere der pädagogische Zweck sowie die Angemessenheit der für die Schülerinnen und Schüler sowie begleitenden Lehrkräfte anfallen den Kosten müssen gegeben sein. Zu 10.: Im Vorgriff auf die geplante Verwaltungsvorschrift wurde für das Schuljahr 2016/2017 ein Verfahren zur Er mittlung des individuellen Bedarfs der Schulen eingeführt. Das Verfahren ist oben erläutert. Anders als in den Vorjahren erhalten die Schulen somit keine festen Budgets, die sich aus Bestandsdaten der Schulen (zum Beispiel den Schülerzahlen), ergeben. Zu 11.: Ja; dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist kein Fall bekannt, dass eine geplante Klas senfahrt aufgrund fehlender Haushaltsmittel für die Finanzierung der Reisekostenvergütung der Lehrkräf te nicht stattfand. Zu 12.: Dazu liegen noch keine Informationen zum Schuljahr 2016/2017 vor, vergleiche auch Antworten zu den Fragen 4 und 6. Zu 13.: Vorangestellt werden muss, dass in der geplanten Verwaltungsvorschrift keine inhaltlich neuen Regelun gen zu Freiplätzen und zum Verzicht auf Reisekostenvergütung getroffen werden. Ziel ist, diese Themati ken lediglich deutlicher darzustellen. Dessen ungeachtet geht die Landesregierung davon aus, dass der Mittelbedarf für die Finanzierung der Rei sekostenvergütung der Lehrkräfte im Zusammenhang mit Wandertagen und Klassenfahrten steigen wird. Ursache hierfür ist vor allem das deutlich gestärkte Bewusstsein, dass die Teilnahme an Wandertagen und Klassenfahrten für die Lehrkräfte Dienstreisen im Sinne des Thüringer Reisekostengesetzes sind und ein entsprechender Anspruch auf Reisekostenvergütung besteht. Zu 14.: Die geplante Verwaltungsvorschrift für Wandertage und Klassenfahrten befindet sich noch in der Abstim mungsphase. Insoweit können hierzu noch keine Aussagen getroffen werden. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2098 Zu 15.: Die noch bis zum 30. April 2016 laufende Erhebung der von den Schulen im Schuljahr 2016/2017 geplan ten Klassenfahrten lässt nach deren Auswertung auch erstmalig einen Rückschluss auf den tatsächlichen Bedarf an Haushaltsmitteln zur Finanzierung der Reisekostenvergütung der Lehrkräfte zu. Im Ergebnis dieser Bedarfsermittlung wird dann zu prüfen sein, wie eine auskömmliche Finanzierung von Wandertagen und Klassenfahrten künftig sichergestellt werden kann. Dr. Klaubert Ministerin Anlagen* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Druck sachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage 1 zur KA 975 Mittelverteilung LaaO im Haushaltsjahr 2016 (gleiche Verteilung wie in 2015) Kapitel Zuweisungsbetrag (€) Mitte Zuweisungsbetrag (€) Nord Zuweisungsbetrag (€) Ost Zuweisungsbetrag (€) Süd Zuweisungsbetrag (€) West Gesamt 0406 38.142 39.438 51.443 38.286 42.688 209.997,00 € 0407 33.906 40.289 44.487 37.979 41.442 198.103,00 € 0408 13.876 10.872 17.885 14.678 10.658 67.969,00 € 0409 4.019 0 5.388 0 2.202 11.609,00 € 0410 28.444 27.773 39.320 25.689 28.227 149.453,00 € 0411 6.101 5.360 13.380 5.544 4.290 34.675,00 € 0413 22.829 12.687 22.206 17.276 15.113 90.111,00 € 0414 1.500 1.500,00 € 0417 1.500 1.500,00 € 0420 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 15.000,00 € 0424 4.000 4.000,00 € 0425 4.000 4.000,00 € 0426 4.000 4.000,00 € 0427 4.000 4.000,00 € 0428 4.000 4.000,00 € 18 159.817,00 € 139.419,00 € 201.109,00 € 146.452,00 € 153.120,00 € 799.917,00 € 799.917,00 € Anlage 2 zur KA 975 Formular Klassenfahrtenliste 16. Februar 2016 Liste der geplanten Klassenfahrten* im Schuljahr 20__/20__ zur Vorlage beim Staatlichen Schulamt Schule: _______________________________________________ Schulnummer: _______________________________________________ Beschluss der Schulkonferenz vom: _______________________________________________ Anzahl der beigefügten Anlagen (Formular Klassenfahrt) ___________________________________________ Lfd. Nr. (nach Priorität) Ziel der Reise (Ort, Bundesland, Land) Klassen/ Klassenstufe / Schüler Anzahl Lehrkräfte Art der Veranstaltung (hier nur kurze Benennung; die ausführliche Darstellung erfolgt im Formular Klassenfahrt) Kosten je Lehrkraft (Schätzung) vom Staatlichen Schulamt auszufüllen Genehmigung: ja/nein Höhe des für diese Fahrt freigegebenen Budgets 1 Musterort, Thüringen /Deutschland 2/5/50 4 Schullandheimaufenthalt 100,00 ja Gesamt * Klassenfahrten sind von Schülern einer ganzen Klasse oder eines ganzen Kurses verbindlich zu besuchende schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes. Keine Klassenfahrten sind Veranstaltungen, an denen nur eine Auswahl von Schülern einer Klasse oder eines Kurses teilnimmt (z. B. Schülerwettbewerbe, Sport- oder Chorlager), Unterrichtsgänge, Schülerbetriebspraktika, Fahrten im Rahmen von internationalen Schülerbegegnungen, Veranstaltungen mit überwiegend touristischem Charakter (z. B. Fahrten in Vergnügungsparks) sowie Abschlussfahrten von Abschlussklassen . _________________________________________ ______________________________________________ Unterschrift des Schulleiters Unterschrift Staatliches Schulamt Anlage 3 zur KA 975 Formular Klassenfahrt 16. Februar 2016 1 Schulnummer: __________________________________________________ Schulnummer: __________________________________________________ Ansprechpartner: __________________________________________________ Antrag auf Genehmigung einer Klassenfahrt beim zuständigen Staatlichen Schulamt (SSA) - Anlage zur Liste der geplanten Klassenfahrten im Schuljahr 20__/20__ 1. Klassenfahrt Nr. (laufende Nr. der Klassenfahrtliste ) 2. Ziel der Reise innerhalb Deutschlands Ausland Ort:__________________ Staat/Ort:_________________ 3 Datum bzw. Zeitraum der Veranstaltung vom___________ bis___________ Anzahl der Tage gesamt:________ davon Unterrichtstage:__________ 4. Zweck der Veranstaltung (Darstellung der pädagogischen Zielsetzung; die konkrete Programmbeschreibung ist auf Anforderung durch das Schulamt nachzureichen) 5. Teilnehmer Schülerinnen/Schüler der Klasse(n)/ des/der Kurse(s): ______ davon männlich:______ weiblich______ davon volljährig:______ 6. Begleitpersonen (lt. Planung) Anzahl Lehrkräfte: ____ Anzahl sonstiger Begleitpersonen: _____ 7. Beförderung Bahn Bus Flugzeug Sonstige ggf. nähere Erläuterungen 8. Unterbringung Schullandheim Jugendherberge Gasteltern Sonstige ggf. Nähere Erläuterungen 9. Voraussichtliche Kosten pro Schüler (in Euro) Gesamtkosten pro Schüler: _________ davon Zuschüsse/Zuwendungen: _________ (Art der Zuwendungen:____________________________________________________________) tatsächliche Kosten pro Schüler: _________ 10. Voraussichtliche Kosten pro Lehrkraft (in Euro) Fahrtkosten __________ Übernachtungskosten __________ in den Übernachtungskosten enthaltene Mahlzeiten: - Frühstück (Anzahl): ____ - Mittag (Anzahl): ____ - Abendessen (Anzahl):____ Tagegeldanspruch (ggf. Ergänzung durch SSA): __________ Sonstiges (z. B. Eintrittsgelder): __________ Gesamtkosten: __________ (Ist eine Kalkulation durch die Schule noch nicht möglich, wird im Falle der Genehmigung vom SSA ein allgemeiner Erfahrungssatz für die Einplanung der Haushaltsmittel zugrunde gelegt.) Anlage 3 zur KA 975 Formular Klassenfahrt 16. Februar 2016 2 11. Erklärungen Die vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium sowie dem zuständigen Staatlichen Schulamt für Klassenfahrten getroffenen Regelungen werden beachtet. Vor Antritt der Klassenfahrt sind für die begleitenden Lehrkräfte die Dienstreiseanträge vorzulegen. Ergeben sich Änderungen bei den Kosten zu Ziffer 9, sind diese ebenfalls dem SSA mitzuteilen. Besondere Ereignisse während der Veranstaltung werden umgehend der Schulleitung und dem SSA telefonisch gemeldet. Davon unberührt bleibt die Vorgehensweise bei besonderen Vorkommnissen . ____________________________ _______________________________ Ort, Datum Unterschrift des Klassenleiters 12. Befürwortung der Schulleitung Die vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium sowie dem zuständigen Staatlichen Schulamt für Klassenfahrten getroffenen Regelungen werden beachtet. Bei der beantragten Klassenfahrt handelt es sich um eine von der Schulkonferenz beschlossene Veranstaltung. Sie ist Bestandteil der Klassenfahrtliste (Nr. ____ des Formulars). Die Klassenfahrt wird befürwortet. ____________________________ _______________________________ Ort, Datum Unterschrift Schulleitung 13. Fachliche Stellungnahme des SSA Der Antrag wird befürwortet. Der Antrag wird mit folgenden Auflagen befürwortet: Der Antrag wird nicht befürwortet weil: ____________________________ _______________________________ Ort, Datum Unterschrift Arbeitsbereich 2 14. Haushalterische Prüfung SSA Haushaltsmittel sind vorhanden. Haushaltsmittel sind nicht vorhanden. Bemerkungen: ____________________________ _______________________________ Ort, Datum Unterschrift Arbeitsbereich 1 15. Abschließende Entscheidung SSA Genehmigung der Klassenfahrt (Übertragung Entscheidung in Klassenfahrtenliste, Information an Schule) ja nein ____________________________ _______________________________ Ort, Datum Unterschrift Arbeitsbereich 1 Beantragung, Budgetierung und Genehmigung von Klassenfahrten Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: Zu 14.: Zu 15.: Anlagen*