28.04.2016 Drucksache 6/2099Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Mai 2016 Rechtliche Umsetzung der Strategie für E-Government und IT in Thüringen - Teil 1 Die Kleine Anfrage 868 vom 9. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Thüringer Landesregierung hat im Mai 2014 eine Strategie für E-Government und IT des Freistaats Thüringen beschlossen. Gemäß den Leitsätzen dieser Strategie müssen für ein wirksames E-Government gesetzliche Rahmenbedingungen hergestellt werden. Das in Teilen veröffentlichte Umsetzungskonzept (vergleiche Kommune21, Thüringen: Mit Strategie zum Ziel, 11. Januar 2016) zur Strategie für E-Government und IT bezieht eine notwendige gesetzliche Rahmenbedingung nicht ein, obwohl in der Analyse des "Ist- Zustands (Land intern)" der oben genannten Strategie fehlende und unklare rechtliche Rahmenbedingungen identifiziert wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen wurden in Thüringen ergriffen, um die in § 2 Abs. 1 E-Government-Gesetz (EGovG) enthaltene Verpflichtung der Behörden zur Eröffnung eines elektronischen Zugangs für die Übermittlung elektronischer Dokumente im Anwendungsbereich des E-Government-Gesetzes umzusetzen? Falls keine Maßnahmen ergriffen wurden, zu welchem Zeitpunkt ist die Umsetzung geplant? 2. Welche Bundesgesetze werden von den in § 1 Abs. 2 EGovG betroffenen Behörden der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände ausgeführt und wie hoch ist der Erfüllungsgrad zu den im E-Government -Gesetz aufgelisteten Anforderungen (bitte tabellarisch nach folgendem Schema auflisten: Gesetz, Erfüllungsgrad zu § 2 EGovG, Erfüllungsgrad zu § 3 EGovG, Erfüllungsgrad zu § 4 EGovG, Erfüllungsgrad zu § 5 EGovG)? 3. Sofern die Erfüllungsgrade der in der Frage 2 aufgelisteten Anforderungen unter 100 Prozent liegen, welche technischen, organisatorischen oder rechtlichen Ursachen können als Begründung genannt werden (bitte je nach Gesetz und Anforderung differenziert beantworten)? 4. Existiert unter Berücksichtigung der technikoffenen Formulierung der Regelung in § 2 Abs. 1 EGovG in Thüringen bereits ein einheitliches Verfahren zur Eröffnung eines elektronischen Zugangs? Wenn ja, welches Verfahren? 5. Welche Behörden des Landes sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände haben im Anwendungsbereich des E-Government-Gesetzes seit dem 1. August 2015 die De-Mail als Möglichkeit für die Bürger zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation eingeführt (§ 2 Abs. 2 EGovG)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2099 Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. April 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die rechtlichen Voraussetzungen für die elektronische Kommunikation wurden in Thüringen bereits mit dem Thüringer Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften vom 25. November 2004 (GVBl. S. 853) geschaffen. Eine weitere rechtliche Umsetzung ist hinsichtlich § 2 Abs. 1 EGovG entbehrlich, da die Bestimmung im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 EGovG ohne weiteres unmittelbar gilt. Praktisch wurde der elektronische Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente mit der Bereitstellung von E-Mail-Postfächern für die Landesbehörden bereits eröffnet. Hiermit ist auch der Empfang von E-Mails mit Mailanhängen, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, möglich. Zu 2.: Nach Kenntnis der Landesregierung können alle Behörden und Einrichtungen im Freistaat Thüringen, die Bundesrecht ausführen, die Anforderungen der §§ 2 bis 5 EGovG erfüllen. Zu 3.: Entfällt Zu 4.: Vergleiche Antwort zu Frage 1. Darüber hinaus wurde in Umsetzung der Verpflichtung der elektronischen Verfahrensabwicklung nach Artikel 8 Abs. 1 der Richtlinie 2006/123/EG das Thüringer Antragssystem für elektronische Verwaltungsleistungen (ThAVEL) entwickelt. Zu 5.: § 2 Abs. 2 EGovG findet keine Anwendung auf Behörden des Landes sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände . Taubert Ministerin Rechtliche Umsetzung der Strategie für E-Government und IT in Thüringen - Teil 1 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: