29.04.2016 Drucksache 6/2101Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Mai 2016 Auswirkungen der Budgetierung von Klassenfahrten für den Besuch von historisch und politischen Lernorten, insbesondere dem Thüringer Landtag Die Kleine Anfrage 966 vom 17. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Thüringer Landesregierung hat den staatlichen Schulen mitgeteilt, dass zukünftig eine Budgetierung für die Erstattung der Dienstreisekosten der Lehrerinnen und Lehrer bei Maßnahmen des Lernens am an deren Ort stattfindet. Gleichzeitig dürfen keine Freiplätze und Vergünstigungen Dritter durch Lehrkräfte an genommen werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer haben im Jahr 2015 einen Dienstreiseantrag für den Besuch des Thü ringer Landtags gestellt? 2. Wie erfolgte in der Vergangenheit die Übernahme/Erstattung der Reisekosten für Schüler und für Leh rer am Lernort Thüringer Landtag? 3. Werden zukünftig Exkursionen von Schulklassen in den Thüringer Landtag vom Verfahren zur Geneh migung von Klassenfahrten durch das Schulamt betroffen sein? Wenn ja, wie? 4. Ist es Lehrern zukünftig erlaubt, die bestehenden Zuschüsse bei Fahrten in den Thüringer Landtag oder anderen Lernorten anzunehmen? 5. Unter welchen Umständen ist es Lehrern zukünftig möglich, politisch-historische Lernorte, die von Stif tungen oder Behörden bezuschusst werden, zu begleiten? 6. Ist es Thüringer Schulen möglich, Mittel aus dem Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Welt offenheit für den Besuch historisch-politischer Lernorte zu beantragen? Wenn ja, welche Rahmenbedin gungen und Formalitäten sind zur Beantragung von Mitteln im Rahmen des Landesprogramms für De mokratie, Toleranz und Weltoffenheit für einzelne Schulklassen zu beachten? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2101 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. April 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine Abfrage bei den Staatlichen Schulämtern ergab, dass 29 Lehrkräfte einen Dienstreiseantrag für den Besuch des Thüringer Landtags stellten. Zu 2.: Grundsätzlich gilt, dass die Kosten der Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an Wandertagen und Klassenfahrten die Eltern oder volljährigen Schüler selbst tragen. Es bestand und besteht jedoch die Mög lichkeit, beim Thüringer Landtag Reisebeihilfen für die Schülerinnen und Schüler zu beantragen, die aus dem Einzelplan 01 Kapitel 01 01 Titel 686 02 beglichen wurden und werden. Entsprechende Anträge sind auf der Internetseite des Thüringer Landtags abrufbar. Soweit den begleitenden Lehrkräften Reisekosten entstanden waren, wurden diese auf Antrag aus dem je weiligen Haushaltstitel für Lernen am anderen Ort im Einzelplan 04 erstattet. Zu 3.: Soweit es sich um eine mehrtägige Fahrt einer Schulklasse handelt, im Rahmen derer auch der Thüringer Landtag besucht wird, gelten für diese Fahrt die Verfahrensregelungen für Klassenfahrten, das heißt, die Fahrt ist in der dem Schulamt zu einem bestimmten Termin vorzulegenden Klassenfahrtenliste aufzuführen und von diesem zu genehmigen. Handelt es sich um eine eintägige Veranstaltung, kommt eine Genehmi gung als Wandertag im Rahmen des Dienstreisegenehmigungsverfahrens in Betracht. Entstehen den Lehrkräften Reisekosten, haben diese einen Anspruch auf deren Erstattung gemäß Thürin ger Reisekostengesetz. Die Erstattung erfolgt aus den entsprechenden Titeln im Einzelplan 04. Soweit sei tens des Landtags aus dem Einzelplan 01 für den Besuch des Landtags Reisebeihilfen für Schülerinnen und Schüler - wie unter Antwort auf Frage 2 dargestellt - gewährt werden und die Lehrkräfte aufgrund ihrer Position als Begleitperson an diesen ebenso partizipieren (zum Beispiel Mitfahrt in dem aus den Reisebei hilfen gecharterten Bus), ist dies spätestens im Rahmen der Dienstreisekostenabrechnung der Lehrkräf te anzugeben. Gemäß dem Haushaltsvermerk zu Kapitel 01 01 Titel 686 02 dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderen Stellen des Landeshaushaltes Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind. Zu 4.: Wie bereits dargestellt handelt es sich bei den Reisebeihilfen für Fahrten zum Thüringer Landtag um Mittel bereitstellungen zugunsten der Schülerinnen und Schüler. Der Landeshaushaltsplan sowie das Reisekos tenrecht lassen eine Partizipation von begleitenden Lehrkräften zu (siehe Antwort zu Frage 3). Neben diesen Zuschüssen für den Besuch des Landtags gibt es die Möglichkeit der Beantragung von Fahrt kostenzuschüssen für Schülerinnen und Schüler für Fahrten zu Gedenkstätten und Erinnerungsorten in Thü ringen aus dem Einzelplan 04 Kapitel 04 05 Titel 537 72. Für die begleitenden Lehrkräfte sind für die Rei sekostenerstattung die jeweiligen Titel im Haushaltsplan 04 bezüglich Lernen am anderen Ort einschlägig (vergleiche dazu auch Antwort auf Frage 6). Zudem werden in Thüringen Schülerfahrten zu Gedenkstätten der ehemaligen NS-Vernichtungslager in Po len zusätzlich unterstützt, und zwar in Kooperation der Bethe-Stiftung, Köln, und des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport . Die Stiftung bezuschusst die Kosten für die Schülerinnen und Schüler, die Reisekosten der Lehrkräfte werden auch hier wieder vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport aus den Titeln für Lernen am anderen Ort getragen. Zu 5.: Zunächst verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4. Im Übrigen gilt die Verwaltungsvorschrift über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen durch die Bediensteten des Freistaats Thüringen (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 40/2010, Seite 1371). Nach dieser dürfen Beamte (gilt für Tarifbeschäftigte entsprechend) unter anderem keine Vor teile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt annehmen. Die Annahme von Bargeld ist auch nicht genehmigungsfähig. In dem Entwurf einer Verwaltungsvorschrift für die Durchführung von Wandertagen und Klassenfahrten ist für Drittmittelfinanzierungen der Reisekosten ein - ähnlich im Freistaat Bayern praktiziertes - Verfahren vor gesehen, wonach solche Drittmittel über die zuständigen Staatlichen Schulämter vereinnahmt werden sollen. 3 Drucksache 6/2101Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Ja; Schulfördervereine und Schulträger können auf der Grundlage eines Antrags auf Projektförderung zu unterrichtsbegleitenden und außerunterrichtlichen schulischen Maßnahmen einen Projektantrag für den Besuch eines historisch-politischen Lernortes im Rahmen eines Schulprojektes einreichen (Finanzierung aus Kapitel 04 05 ATG 72). Hierzu ist sechs Wochen vor dem Projektbeginn ein Antrag beim Staatlichen Schulamt Mittelthüringen mit der Projektbezeichnung "Schulprojekt an einem Thüringer historisch-politischen Lernort" zu stellen. Gefördert werden können unterrichtsbegleitende und außerunterrichtliche schulische Maßnahmen, die als Projekt an einem Tag, in einer Woche oder zeitlich begrenzt für Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schulferien durchgeführt werden. Die rückwirkende Bezuschussung eines Schulprojekts am historisch-po litischen Lernort in Thüringen ist ausgeschlossen. Das Antragsformular ist auf der Internetseite des Thürin ger Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport abrufbar. Dr. Klaubert Ministerin Auswirkungen der Budgetierung von Klassenfahrten für den Besuch von historisch und politischen Lernorten, insbesondere dem Thüringer Landtag Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: