03.05.2016 Drucksache 6/2111Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. Mai 2016 Befristete Hortbeschäftigte im Landesdienst Die Kleine Anfrage 973 vom 17. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Staatssekretärin für Bildung, Jugend und Sport, Gabi Ohler, erklärte in einer öffentlichen Veranstaltung der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag am 15. März 2016 vor den Personalräten der Horte, dass auch befristet eingestellte Hortbeschäftigte im Landesdienst einen unbefristeten Vertrag vom Freistaat Thü ringen erhalten sollen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele befristet eingestellte Hortbeschäftigte gibt es aktuell im Thüringer Landesdienst (nach Schul amt und Landkreis)? 2. Aus welchen Gründen erfolgte die befristete Einstellung der Hortbeschäftigten in den Landesdienst? 3. In welche Entgeltgruppen sind die befristeten Hortbeschäftigten im Landesdienst eingruppiert (nach Schulamt und Landkreis)? 4. Wie hoch ist der Stellenumfang der befristet eingestellten Hortbeschäftigten im Landesdienst (nach Schulamt und Landkreis)? 5. Aus welchen Gründen erfolgte bisher keine Entfristung dieser Hortbeschäftigten? 6. Mit welchem Stellenmehrbedarf rechnet die Landesregierung infolge der angekündigten Entfristung? 7. Welche finanziellen Auswirkungen hat die Entscheidung der Entfristung auf den Landeshaushalt und wie erfolgt deren finanzielle Absicherung? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2111 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 2. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die erbetenen Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden. Schulamt Kreis Personen Beschäftigungsumfang Mittelthüringen ErfurtStadt 0 0,0 Sömmerda 2 0,9 Weimarer Land 10 5,0 WeimarStadt 0 0,0 Nordthüringen Eichsfeld 0 0,0 Kyffhäuserkreis 0 0,0 Nordhausen 0 0,0 UnstrutHainichKreis 0 0,0 Ostthüringen Altenburger Land 2 0,9 GeraStadt 7 3,5 Greiz 0 0,0 JenaStadt 0 0,0 SaaleHolzlandKreis 9 3,5 SaaleOrlaKreis 0 0,0 Südthüringen Hildburghausen 0 0,0 SaalfeldRudolstadt 0 0,0 SchmalkaldenMeiningen 17 8,5 Sonneberg 4 2,0 SuhlStadt 1 0,5 Westthüringen EisenachStadt 2 1,0 Gotha 13 6,5 IlmKreis 0 0,0 Wartburgkreis 0 0,0 Gesamt 67 32,4 Quelle: Schuljahresstatistik 2015/2016, Stichtag: 9. September 2016 Zu 2.: Hauptgrund für die befristete Einstellung von Hortbeschäftigten in den Landesdienst ist die Nichterfüllung der Ausbildungsvoraussetzungen für eine unbefristete Einstellung als Erzieher gemäß den Richtlinien des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur "Einstellung in den Thüringer Schuldienst" vom 3. März 2014. Ausbildungsvoraussetzung für eine unbefristete Einstellung als Erzieher ist der Abschluss als Staatlich an erkannter Erzieher. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 3 der Kleinen Anfrage 885 des Abgeordne ten Tischner (CDU) verwiesen. Ein weiterer Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses kann sein, wenn die Einstellung der Vertre tung einer in Elternzeit befindlichen Erzieherin dient. In diesem Fall ist die Beschäftigung der Elternzeitver tretung für die Dauer der Elternzeitinanspruchnahme zu befristen. Des Weiteren werden Lehramtsanwärter (u. a. Grundschule, Regelschule, Gymnasium) im Landesdienst befristet in der Tätigkeit als Erzieher im Grundschulhort eingesetzt, da der Einsatz in der Regel als Über brückungszeit zwischen der Beendigung der Ausbildung (erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdiens tes mit Lehramtsbefähigung für die jeweilige Schulart) bis zur Einstellung in den Thüringer Schuldienst als Lehrer genutzt wird. Es wird aus oben genannten Gründen von vornherein von dieser Bewerbergruppe kei ne unbefristete Einstellung als Erzieher gewünscht. 3 Drucksache 6/2111Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Eine statistische Übersicht über die Eingruppierung der befristeten Hortbeschäftigten im Landesdienst liegt nicht vor. Grundsätzlich gilt jedoch: Sollten die befristet eingestellten Beschäftigten nicht die Ausbildungsvorausset zung für eine unbefristete Einstellung als Erzieher erfüllen, sind diese in die Entgeltgruppe 5 Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder einzugruppieren. Erfüllen befristet eingestellte Erzieher z. B. im Rah men einer Elternzeitvertretung die Ausbildungsvoraussetzung, sind diese in die Entgeltgruppe 8 Tarifver trag für den Öffentlichen Dienst der Länder einzugruppieren. Zu 4.: Auf die Tabelle in der Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 5.: Eine Entfristung von Arbeitsverträgen von befristet eingestellten Erziehern, deren Arbeitsverhältnis aufgrund der Nichterfüllung der Ausbildungsvoraussetzung zu befristen war, kann nur erfolgen, wenn dieser Befris tungsgrund nicht mehr existiert; z. B. wenn durch die Teilnahme an einer Weiterbildung zum Staatlich an erkannten Erzieher dieser Abschluss vorgelegt werden kann. Eine Entfristung eines befristeten Arbeitsvertrages im Rahmen einer Elternzeitvertretung ist nicht möglich, da diese Vertretung mit der Rückkehr in den Dienst der sich in Elternzeit befindlichen Erzieherin endet. Zu 6.: Sollten Entfristungen (siehe Antwort auf Frage 5) erfolgen, wäre dies auf der Grundlage von Bedarf, also auf vorhandenen Stellen; somit wäre kein Mehrbedarf zu verzeichnen. Zu 7.: Unter Verweis auf meine Antwort zu Frage 6: Es wird keine finanziellen Auswirkungen geben. Dr. Klaubert Ministerin Befristete Hortbeschäftigte im Landesdienst Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: