04.05.2016 Drucksache 6/2112Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. Mai 2016 Besondere Finanzzuweisungen (Landeszuschüsse) zur Kindertagesbetreuung 2016 für die Stadt Ilmenau Die Kleine Anfrage 968 vom 16. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs erhält die Stadt Ilmenau besondere, steuerkraft unabhängige Finanzzuweisungen (Landeszuschüsse) zur Kindertagesbetreuung. Diese Mittel wurden im Jahr 2016 pro besetzten Betreuungsplatz (für die Kinder unter drei Jahren) beziehungsweise pro Kind nach dem Wohn ortprinzip (für Kinder zwischen drei und 6,5 Jahren) im Vergleich zum Jahr 2015 er höht. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren waren beziehungsweise sind in der Stadt Ilme nau (freie Träger eingeschlossen) im Jahr 2015 und im Jahr 2016 tatsächlich besetzt? Wie ist das Ver fahren der diesbezüglichen Datenerhebung gestaltet? 2. In welcher Höhe erhielt beziehungsweise erhält die Stadt Ilmenau im Jahr 2015 beziehungsweise im Jahr 2016 Landeszu schüsse zur Kindertagesbetreuung für die besetzten Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren? 3. Wie viele Kinder im Alter zwischen drei und 6,5 Jahren waren beziehungsweise sind im Jahr 2015 bis zum Jahr 2016 in Ilmenau mit Hauptwohnsitz gemeldet? Wie ist das Verfahren der diesbezüglichen Da tenerhebung gestaltet? 4. In welcher Höhe erhielt beziehungsweise erhält die Stadt Ilmenau im Jahr 2015 beziehungsweise im Jahr 2016 Landeszu schüsse zur Kindertagesbetreuung für die mit Hauptwohnsitz gemeldeten Kinder im Alter zwischen drei und 6,5 Jahren? 5. Wie werden Kinder im Alter zwischen drei und 6,5 Jahren bei den Landeszuschüssen zur Kindertages betreuung berücksichtigt, die nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind? Wel che Auswirkungen gab bezie hungsweise gibt es im Jahr 2015 beziehungsweise im Jahr 2016 daraus konkret für Ilmenau? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2112 6. Welche Auswirkungen ergeben sich auf die an Ilmenau im Jahr 2016 auszuzahlenden Schlüs selzuweisungen durch den zum 1. Januar 2016 höheren Nebenansatz für Kinder bis 6,5 Jahre bei der Ermittlung der Bedarfsmesszahl im Vergleich zum Jahr 2015? 7. Welche Auswirkungen ergeben sich auf die an Ilmenau im Jahr 2016 auszuzahlenden Schlüsselzuwei sungen durch die veränderte Steuerkraftmesszahl im Vergleich zum Jahr 2015? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 2. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Bezüglich der Kinderzahlen wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Anzahl der Kinder Stichtag 0 bis 1jährige 1 bis 3jährige 01.03.2015 11 271 01.09.2015 6 281 01.03.2016 8 262 Die Gestaltung des Verfahrens zur Datenerhebung wird in § 19 Abs. 5 Satz 3 Thüringer Kindertagesein richtungsgesetz (ThürKitaG) beschrieben. Angaben zur tatsächlichen Inanspruchnahme zum 1. Septem ber 2016 liegen noch nicht vor. Zu 2.: Die erbetenen Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Zuschüsse in Euro für 0 bis 1jährige für 1 bis 3jährige 2015 20.910 891.810 20161 15.300 928.290 Zu 3.: Die Anzahl der mit Hauptwohnung gemeldeten Kinder im Alter zwischen drei und 6,5 Jahren im Jahr 2015 beträgt laut Melderegister der Stadt Ilmenau 845. Die Anzahl der mit Hauptwohnung gemeldeten Kinder im Alter zwischen drei und 6,5 Jahren im Jahr 2016 beträgt laut Melderegister der Stadt Ilmenau 805. Zu 4.: Die erbetenen Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Zuschusshöhe in Euro für 20152 1.031.160 für 20163 1.044.960 Zu 5.: Eine Berücksichtigung dieser Kinder erfolgt nicht. Über etwaige Auswirkungen liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 6.: Wird auf Basis der bestehenden Berechnungen zur Festsetzung der gemeindlichen Schlüsselzuweisungen nach § 8 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) für das Jahr 2016 in einer Modellrechnung für alle Gemeinden nur der Faktor 6,7 gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 ThürFAG durch den Faktor 4,5 ersetzt, ergibt sich für die Stadt Ilmenau eine um 208.647,04 Euro höhere Schlüsselzuweisung. Zu 7.: Werden auf Basis der bestehenden Berechnungen zur Festsetzung der gemeindlichen Schlüsselzuweisun gen nach § 8 ThürFAG für das Jahr 2016 in einer Modellrechnung nur die maßgeblichen Steuerkraftmess 3 Drucksache 6/2112Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode zahlen des Ausgleichsjahres 2016 für die Stadt Ilmenau durch die Steuerkraftmesszahlen des Ausgleichs jahres 2015 ersetzt, ergibt sich für die Stadt Ilmenau eine um 721.145,73 Euro höhere Schlüsselzuweisung. Werden auf Basis der bestehenden Berechnungen zur Festsetzung der gemeindlichen Schlüsselzuweisun gen nach § 8 ThürFAG für das Jahr 2016 in einer weiteren Modellrechnung nur die Steuerkraftmesszahlen des Ausgleichsjahres 2016 für alle Gemeinden durch die Steuerkraftzahlen des Ausgleichsjahres 2015 er setzt, ergibt sich für die Stadt Ilmenau eine um 342.405,05 Euro höhere Schlüsselzuweisung. Dr. Klaubert Ministerin Endnote 1 Hochrechnung, da die endgültige Zuschusshöhe von der tatsächlichen Inanspruchnahme zum 1. März und 1. Sep tember abhängt. 2 Basis: Statistik Thüringer Landesamt für Statistik per 31. Dezember 2013. 3 Basis: Statistik Thüringer Landesamt für Statistik per 31. Dezember 2014. Besondere Finanzzuweisungen (Landeszuschüsse) zur Kindertagesbetreuung 2016 für die Stadt Ilmenau Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Endnote