04.05.2016 Drucksache 6/2114Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Mai 2016 Kfz-Zulassungen in Thüringen 2015 Die Kleine Anfrage 993 vom 23. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Das Thüringer Landesamt für Statistik hat die Kfz-Zulassungszahlen für Thüringen im Jahr 2015 veröffentlicht . Demnach wurden 76.417 Kraftfahrzeuge insgesamt in Thüringen neu zugelassen. In vielen Landkreisen können die Fahrzeughalter zwischen verschiedenen Kfz-Kennzeichen wählen. Neben dem amtlichen Kennzeichen für den Landkreis können auch die Kennzeichen der Kreise, die bis 1994 bestanden, beantragt und zugeteilt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Thüringer Landkreisen können derzeit die Fahrzeughalter auch die Kfz-Kennzeichen der Kreise , die bis zum Jahr 1994 bestanden, beantragen und zugeteilt bekommen (bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen und Angabe der Kfz-Kennzeichen der Kreise, die bis zum Jahr 1994 bestanden)? 2. Wie viele Kfz wurden im Jahr 2015 in den jeweiligen kreisfreien Städten und Landkreisen insgesamt neu zugelassen (bitte Einzelaufstellung nach kreisfreien Städten und Landkreisen)? 3. Wie viele Kfz wurden im Jahr 2015 in den Landkreisen mit der Option die Kfz-Kennzeichen der Kreise, die bis zum Jahr 1994 bestanden, zu beantragen, neu zugelassen (bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen und Angabe der vergebenen Kfz-Kennzeichen)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2114 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 3. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In folgenden Thüringer Landkreisen können die sogenannten "Altkennzeichen" wieder beantragt und zugeteilt werden: Altenburger Land SLN (Schmölln) Weimarer Land APD (Apolda) Ilm-Kreis ARN (Arnstadt) und IL (Ilmenau) Kyffhäuserkreis ART (Artern) und SDH (Sondershausen) Eichsfeld HIG (Heiligenstadt) und WBS (Worbis) Saale-Holzland-Kreis EIS (Eisenberg) und SRO (Stadtroda) Greiz ZR (Zeulenroda) Saale-Orla-Kreis LBS (Lobenstein), PN (Pößneck) und SCZ (Schleiz) Unstrut-Hainich-Kreis LSZ (Bad Langensalza) und MHL (Mühlhausen) Schmalkalden-Meiningen MGN (Meiningen) Sonneberg NH (Neuhaus) Saalfeld-Rudolstadt RU (Rudolstadt) Wartburgkreis SLZ (Bad Salzungen) Zu 2.: Rechtsgrundlage für die Fahrzeugstatistik ist § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt -Bundesamtes vom 4. August 1951. Danach obliegt dem KBA die statistische Bearbeitung der bei ihm gesammelten Meldungen und Nachrichten im Rahmen der für die Bundestatistik geltenden Bestimmungen. Das Veröffentlichungsprogramm des Kraftfahrt-Bundesamtes erfasst Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach Zulassungsbezirken in seiner Statistik FZ 5. Diese steht als PDF- Download* zur Verfügung und kann derzeit für das Jahr 2014 abgerufen werden. Die Zahlen für 2015 sind noch nicht verfügbar. Zu 3.: Der Umfang der durch die zuständigen Zulassungsbehörden zu speichernden Daten ergibt sich aus § 31 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Zudem hat die örtlich zuständige Zulassungsbehörde dem Kraftfahrt- Bundesamt zur Speicherung im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) die nach § 30 Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu speichernden Fahrzeugdaten sowie die nach § 32 Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu speichernden Halterdaten zu übermitteln. Eine Datenerhebung, wie viele Kfz in den Landkreisen mit der Option die Kfz-Kennzeichen der Kreise, die bis 1994 bestanden, beantragt und neu zugelassen wurden, ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht vorgesehen und wird vom Freistaat Thüringen und vom Kraftfahrt-Bundesamt nicht geführt. Keller Ministerin Endnote * www.kba.de Kfz-Zulassungen in Thüringen 2015 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Endnote