06.05.2016 Drucksache 6/2117 Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Mai 2016 Schadensersatzansprüche des Freistaats gegen Gefangene im Zeitraum von 2010 bis 2015 - nachgefragt Die Kleine Anfrage 958 vom 15. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Auf der Grundlage der Beantwortung der Kleinen Anfrage 768 durch die Landesregierung (vergleiche Drucksache 6/1803) ergeben sich mehrere Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum erfolgt in der Justizvollzugsanstalt Gera sowie in der Jugendstrafanstalt Arnstadt keine Erfassung der Staatsangehörigkeit der Schadensverursacher, in den anderen Einrichtungen hingegen schon? Warum erfolgt keine einheitliche Behandlung? 2. Welche Maßnahmen will die Landesregierung unternehmen, um der Problematik der Nichtrealisierung von Schadensersatzansprüchen gegen Gefangene in Fällen von Kosten für eine medizinische Behandlung infolge einer Selbstverletzung zu begegnen? 3. Da die Daten aus der Anlage 6 nicht den Angaben nach Anlage 7 entsprechen: Aus welchen Gründen wird in der Anlage 7 eine andere Anzahl von Schadensfällen, die durch Gefangene mit ausländischer Staatsangehörigkeit verursacht wurden, angeführt, als in der Anlage 6? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 4. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Entscheidung über die Erfassung trifft die Anstaltsleitung in eigener Zuständigkeit. Eine Erfassung nach unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten ist weder rechtlich geboten noch aus sonstigen Gründen erforderlich. Zu 2.: Die Inanspruchnahme richtet sich nach den hierzu ergangenen gesetzlichen Regelungen, namentlich § 73 Abs. 3 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch. Danach ist die Beitreibung nur in angemessenem Umfang, u.a. auch im Hinblick auf die tatsächliche Realisierung im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit des Gefangenen angezeigt. Daneben sind im Einzelfall die Voraussetzungen des § 59 Thüringer Landeshaushaltsordnung zu prüfen. Diese Regelungen sind aus Sicht der Landesregierung hinreichend. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2117 Zu 3.: Während Anlage 6 sämtliche durch ausländische Gefangene verursachten Schadensfälle aller Thüringer Anstalten erfasst, beinhaltet Anlage 7 nicht die Justizvollzugsanstalt Gera und die Jugendstrafanstalt Arnstadt. Lauinger Minister Schadensersatzansprüche des Freistaats gegen Gefangene im Zeitraum von 2010 bis 2015 - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: