zu Drucksache 6/1300 10.05.2016 Drucksache 6/2124Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. Mai 2016 Familien in Thüringen Das Thüringer Ministerium für für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Große Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 6. Mai 2016 wie folgt beantwortet: I. Statistik, Daten und Fakten 1. Wie viele Familien leben im Freistaat Thüringen (bitte aufgeschlüsselt nach Ehepaaren mit Kindern, Lebensgemeinschaften mit Kindern und Alleinerziehenden)? Nach Angaben des statistischen Landesamtes gab es zum 31. Dezember 2014 in Thüringen gemäß Mikrozensus 202.000 Familien mit minderjährigen Kindern. Diese verteilen sich wie folgt: Ehepaare, Lebensgemeinschaften1 mit ledigen Kindern sowie Alleinerziehende 2014 in Thüringen Gebietsstand: 31. Dezember 2014 insgesamt Ehepaare Lebensgemeinschaften1 Alleinerziehende 202.000 103.000 45.000 54.000 (Quelle: http://www.statistik.thueringen.de/datenbank/TabAnzeige.asp?tabelle=kr010412||) 2. Wie hoch ist der Anteil der Familien mit Kindern unter allen Haushalten im Freistaat Thüringen? In Thüringen gab es nach Angaben des Statistischen Landesamtes(TLS) im Jahr 2014 durchschnittlich 1.109.000 Haushalte. Davon lebten in 202.000 Haushalten ledige Kinder unter 18 Jahren, das entspricht einem Anteil von 18,2 Prozent. 3. Wie viele Kinder (unter 18 Jahren) leben im Freistaat Thüringen? Nach Angaben des Mikrozensus des TLS Thüringen lebten im Jahr 2014 im Durchschnitt 297.000 ledige Kinder unter 18 Jahren in Thüringen. 4. Wie viele Kinder leben jeweils in den einzelnen Familienformen? Nach Angaben des Mikrozensus des TLS Thüringen lebten im Jahr 2014 von den 297.000 ledigen Kindern unter 18 Jahren in Thüringen: 160.000 bei Ehepaaren, 63.000 in Lebensgemeinschaften, 74.000 bei Alleinerziehenden (davon 67.000 bei ihren Müttern). A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU - Drucksache 6/1300 - 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 5. Wie viele Familien in Thüringen haben drei oder mehr Kinder (bitte nach Geburtsjahrgängen der Mütter zwischen 1915 und 1990 aufgeschlüsselt und nach absoluten und relativen Zahlen gegliedert)? 6. Wie viele Familien davon haben drei oder mehr Kinder unter 18 Jahren (bitte nach absoluten und relativen Zahlen gegliedert)? Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Eine Aufschlüsselung nach dem Geburtsjahr der Mütter ist nicht möglich. In Thüringen gab es im Jahr 2014 im Durchschnitt 294.000 Familien mit ledigen Kindern, davon waren 202.000 Familien mit Kindern unter 18 Jahren. Von diesen Familien hatten 14.000 drei oder mehr Kinder. Das sind 4,8 Prozent aller Familien beziehungsweise 6,9 Prozent aller Familien mit minderjährigen Kindern (14.000 von 202.000). 2014 Haushalte mit ledigen Kindern in 1.000 in Prozent insgesamt (ohne Altersbegrenzung) 294 100,0 mit 3 und mehr Kindern ohne Altersbegrenzung 18 6,1 insgesamt (unter 18 Jahren) 202 68,7 mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren 14 4,8 (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik: Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Privathaushalten am Haupt- und Nebenwohnsitz) 7. Wie viele der Kinder unter 18 Jahren in Thüringen leben in Familien mit drei oder mehr Kindern (bitte nach absoluten und relativen Zahlen gegliedert)? In Thüringen lebten nach Angaben des Statistischen Landesamtes gemäß Mikrozensus im Jahr 2014 durchschnittlich 51.000 ledige Kinder unter 18 Jahren in Familien mit drei und mehr Kindern. 8. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über das Alter der Mütter von Mehrkindfamilien bei der ersten Geburt vor? Das Alter der Mütter von Mehrkindfamilien bei der ersten Geburt wird statistisch nicht erfasst. 9. Wie viele der kinderreichen Familien in Thüringen haben einen Migrationshintergrund? Aufgrund zu geringer Fallzahlen im Mikrozensus (einprozentige Stichprobe) können zu kinderreichen Familien mit Migrationshintergrund keine Daten übermittelt werden. 3 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 10. Wie viele der Eltern in kinderreichen Familien leben jeweils als Eheleute, Lebenspartner, nicht eheliche Lebensgemeinschaften (bitte nach absoluten und relativen Zahlen gegliedert)? Wie viele sind alleinerziehend (bitte nach absoluten und relativen Zahlen gegliedert)? Wie stellt sich in diesem Zusammenhang der Vergleich zu allen Familien mit minderjährigen Kindern in Thüringen dar? Familien/Paare - Familien nach Alter und Zahl der Kinder sowie Lebensform Zahl/Alter der Kinder Insgesamt Ehepaare Nichteheliche Lebensge - meinschaften Gleichgeschlecht - liche Lebensgemeinschaf - ten Alleinerziehende Insgesamt (alle Familien mit minderjährigen Kindern) 202.000 103.000 45.000 - 54.000 Mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren 14.000 8.000 / - / Insgesamt (alle Familien mit minderjährigen Kindern) 100 % 51,0 % 22,3 % - 26,7 % Mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren 100 % 57,1 % / - / / Zahlenwert nicht sicher genug Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik) 11. Wie viele Ehepaare haben in Thüringen seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie 2013 von der Möglichkeit einer assistierten Reproduktion Gebrauch gemacht (bitte nach Jahren und Alter der Mutter aufgeschlüsselt )? Seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie in Thüringen haben insgesamt 736 Ehepaare Zuwendungen in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse für Maßnahmen der assistierten Reproduktion bei der Stiftung FamilienSinn beantragt. Den Ehepaaren wird eingeräumt, eine Förderung für den ersten bis vierten Behandlungszyklus zu beantragen. Demzufolge differieren die Zahlen der antragstellenden Ehepaare mit den tatsächlichen Antragszahlen. Diese liegen mit Stand 31. Dezember 2015 bei 1092 Anträgen : Im Jahr 2013 gingen 239 Anträge ein. Im Jahr 2014 waren es 448 Anträge. Im Jahr 2015 wurden 405 Anträge gestellt. Durchschnittlich waren die Frauen bei der Antragstellung 32,7 Jahre alt (2013: Durchschnitt 32,9 Jahre , 2014: Durchschnitt 32,54 Jahre, 2015: Durchschnitt 32,89 Jahre). 12. Wie viele Kinder wurden nach einer erfolgreichen Kinderwunschbehandlung geboren? Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die Anzahl der tatsächlichen Geburten nicht abgefragt werden . Bereits die Angabe, ob eine Schwangerschaft eingetreten ist, ist keine Pflichtangabe. Alle weiteren am Bundesförderprogramm teilnehmenden Bundesländer handhaben dies ebenso. 13. Wie viele Kinder in Thüringen leben nicht bei ihren leiblichen Eltern? Die Anzahl der Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern wohnen, kann nicht beziffert werden. Diese setzt sich sehr heterogen zusammen aus adoptierten Kindern und Kindern, deren Eltern sich getrennt haben und häufig zumindest teilweise nicht mit ihren leiblichen Eltern in einem Haushalt wohnen, Pflegekindern und Kindern, die in stationären Einrichtungen oder sonstigen betreuten Wohnformen untergebracht sind. Hinzu kommen Kinder, die beispielsweise während der Ausbildung allein leben oder fremduntergebracht sind (vergleiche hierzu auch die Antworten auf die Fragen V 14-16). 14. Wie viele Kinder wurden im Freistaat Thüringen in den vergangenen zehn Jahren zur Adoption freigegeben und wie viele Kinder wurden adoptiert? Das Thüringer Landesamt für Statistik erfasst alle Daten, zu deren Erfassung es auf der bundesgesetzlichen Grundlage der §§ 98 bis 103 SGB VIII legitimiert ist. Für die angefragte Anzahl der zur 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 Adoption freigegebenen Kinder fehlt die gesetzliche Grundlage für eine Erhebung. Somit liegen der Landesregierung keine Daten vor. In den Jahren 2005 bis 2014 wurden insgesamt 920 Adoptionen von Kindern und Jugendlichen ausgesprochen . Angaben für die einzelnen Jahre können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Jahr zur Adoption vorgemerkte Kinder und Jugendliche am Jahresende ausgesprochene Adoptionen 2005 52 89 2006 38 83 2007 70 97 2008 36 90 2009 59 98 2010 53 100 2011 48 90 2012 98 82 2013 64 108 2014 69 83 (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik) 15. Wie viele Kinder leben in sogenannten Regenbogenfamilien? Hierzu liegen keine Angaben vor. 16. Wie viele Ehen wurden in den vergangenen zehn Jahren jeweils geschlossen und geschieden (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)? Jahr Eheschließung Ehescheidung Insgesamt Je 1.000 Einwohner Insgesamt Je 1.000 Einwohner Anzahl 2004 9.691 4,1 5.454 2,3 2005 9.836 4,2 4.834 2,1 2006 9.312 4,0 4,617 2,0 2007 9.454 4,1 4.418 1,9 2008 9.810 4,3 4.417 1,9 2009 9.755 4,3 4.344 1,9 2010 10.074 4,5 4.113 1,8 2011 9.750 4,5 4.197 1,9 2012 10.105 4,6 4.275 2,0 2013 9.578 4,4 4.240 2,0 2014 9.666 4,5 4.033 1,9 (Quelle: http://www.statistik.thueringen.de/datenbank/TabAnzeige.asp?tabelle=zr000103) 17. In wie vielen Fällen wurde das gemeinsame Sorgerecht für die aus der geschiedenen Ehe hervorgegangenen Kinder beantragt (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)? 18. Wie viele Kinder verblieben jeweils bei der Mutter und beim Vater (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt )? 5 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die Fragestellung wird (insbesondere auch im Hinblick auf Frage 16) so verstanden, dass nicht die Sorgerechtsentscheidungen in abgetrennten Folgesachen oder sonstigen isolierten Familiensachen Gegenstand der Anfrage sind, sondern nur die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ehescheidung ergangenen Sorgerechtsentscheidungen. Der Geschäftsanfall der Thüringer Familiengerichte wird auf der Grundlage der bundeseinheitlichen Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F-Statistik) erhoben. Die Zahl der Fälle, in denen das gemeinsame Sorgerecht für die aus der geschiedenen Ehe hervorgegangenen Kinder beantragt wurde, wird im Rahmen der F-Statistik nicht erhoben. Erhoben werden hingegen die Ergebnisse der Sorgerechtsentscheidungen. Folgende Daten sind vorhanden: Erledigte Eheverfahren, in denen die elterliche Sorge nach Auflösung der Ehe vom Gericht auf beide Elternteile gemeinsam übertragen wurde: 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1.-3. Quartal 2015 35 31 24 27 28 8 14 17 6 12 5 Quelle: Auswertungstabellen des Thüringer Landesamtes für Statistik zur F-Statistik Erledigte Eheverfahren, in denen gemeinsames Sorgerecht der geschiedenen Eltern besteht, da ein Antrag nach § 1671 Abs. 1 BGB nicht gestellt wurde: 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1.-3. Quartal 2015 2.175 1.857 1.694 1.620 1.567 1.494 1.517 1.644 1.566 1.616 1.194 Quelle: Auswertungstabellen des Thüringer Landesamtes für Statistik zur F-Statistik Erledigte Eheverfahren, in denen die elterliche Sorge nach Auflösung der Ehe vom Gericht auf die Mutter übertragen wurde: 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1.-3. Quartal 2015 224 168 140 115 96 93 49 57 53 32 32 Quelle: Auswertungstabellen des Thüringer Landesamtes für Statistik zur F-Statistik Erledigte Eheverfahren, in denen die elterliche Sorge nach Auflösung der Ehe vom Gericht auf den Vater übertragen wurde: 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1.-3. Quartal 2015 15 21 14 7 9 3 11 5 4 5 7 Quelle: Auswertungstabellen des Thüringer Landesamtes für Statistik zur F-Statistik Erledigte Eheverfahren, in denen die elterliche Sorge nach Auflösung der Ehe vom Gericht für ein Kind oder mehrere Kinder auf einen Elternteil und für die anderen Kinder auf den anderen Elternteil oder einen Dritten übertragen wurde: 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1.-3. Quartal 2015 keine Daten 6 2 3 1 1 0 2 0 1 0 Quelle: Auswertungstabellen des Thüringer Landesamtes für Statistik zur F-Statistik 19. Wie lang ist die durchschnittliche Dauer des Erziehungsurlaubs in Familien mit Kindern und bei Alleinerziehenden (bitte aufgeschlüsselt nach Voll- und Teilzeiterwerbstätigkeit)? Der Begriff "Erziehungsurlaub" wird seit dem Jahr 2001 in der Gesetzgebung nicht mehr verwendet. Er wurde durch den Begriff "Elternzeit" ersetzt. Insofern wird auf die Antwort zu Frage III Nr. 15 verwiesen. 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 20. Hat diese "Berufspause" nach Kenntnis der Landesregierung Auswirkungen auf den weiteren Berufsweg und falls ja, welche? Die Elternzeit ("Berufspause") hat Einfluss auf den weiteren Berufsweg der Betroffenen. Die Auswirkungen sind abhängig von der Dauer der Elternzeit, aber auch vom Anspruch des Arbeitsplatzes. Negativen Auswirkungen kann beispielsweise durch Kontakthalten mit dem Unternehmen oder die Inanspruchnahme von Weiterbildungen vorgebeugt werden, um den fachlich qualifikatorischen Anschluss nicht zu verlieren. Eine gute Abstimmung zwischen Beschäftigtem und Arbeitgeber, sowohl während als auch im Anschluss an die Elternzeit, unterstützt eine Fortsetzung des eingeschlagenen Berufswegs. 21. Wie beurteilt die Landesregierung generell die Familienfreundlichkeit des Freistaats Thüringen? Nach welchen Kriterien beurteilt sie diese? Der Freistaat Thüringen ist ein familienfreundliches Land. Familienfreundlichkeit ist keine statische Größe, sondern von den Entwicklungen im Freistaat und der gesellschaftspolitischen Situation insgesamt abhängig. Eine familienfreundliche Politik ist ein Standortfaktor, der nicht unwesentlich die künftige wirtschaftliche Entwicklung und Leistungsfähigkeit unseres Landes und die Chancen zur Gewinnung von Fachkräften beeinflusst. Ein wesentlicher Faktor für Familienfreundlichkeit ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hierzu trägt auch eine verlässliche Kinderbetreuung maßgeblich bei, die in Thüringen durch den Rechtsanspruch ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Beendigung der Grundschule besteht. Die Unternehmen in Thüringen haben zunehmend erkannt, dass Angebote für die Beschäftigten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiger Baustein bei der Sicherung des Fachkräftebedarfs sind. Ziel ist eine vernünftige Balance zwischen individuellen Berufs- und Familienwünschen, wirtschaftlichen Anforderungen und familien-politischen Zielsetzungen. Eine Auflistung der wichtigsten Kriterien für Familienfreundlichkeit findet sich im Leitbild "Familienfreundliches Thüringen", das Bestandteil des 2. Thüringer Familienberichts ist (vergleiche Drucksache 6/21). Das Resultat der Untersuchungen zum 2. Thüringer Familienbericht zeigt: Die Familienfreundlichkeit wurde sowohl von Thüringer Familien als auch von der Landesregierung im Bundesvergleich als gut eingeschätzt, wobei von beiden Seiten durchaus Potentiale zur Verbesserung gesehen werden. 22. Welche Angebote zur familienfreundlichen Arbeitszeitgestaltung, zur Teilzeit- und Heimarbeit gibt es im Bereich der Landesverwaltung und im gesamten Freistaat Thüringen? Die Maßnahmen der familienfreundlichen Arbeitszeitgestaltung sind im 2. Thüringer Familienbericht dargelegt. Ein Großteil der Unternehmen in Thüringen bietet seinen Beschäftigten vielfältige familien-freundliche flexible Arbeitszeitmodelle an. Diese sind zum Beispiel im Rahmen des Unternehmensleitbilds und/oder zwischen den Tarifpartnern vereinbart. Für die Arbeitszeitgestaltung und diverse flexible Arbeitszeitmodelle der Bediensteten im Freistaat sind das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) beziehungsweise das Thüringer Finanzministerium (TFM) sowie die Personalreferate der Landesverwaltungen zuständig. Prinzipiell werden in der Landesverwaltung Thüringens folgende Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf umgesetzt: • Arbeitszeitsouveränität durch gleitende Arbeitszeit, Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle, Vereinbarung eines persönlichen Ampelkontos, Sabbatical oder Sonderurlaub bis zur Höchstdauer von vier Wochen statt Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte, • großzügige Genehmigung von Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung, • großzügige Genehmigung von Anträgen auf Sonderurlaub aus familiären Gründen auf der Grundlage des Thüringer Beamtengesetzes (ThürBG), • großzügige Genehmigung von Pflegezeit und Familienpflegezeit sowie Sonderurlaub zur Betreuung von nahen Angehörigen oder zur Pflege eines erkrankten Kindes, 7 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode • familienfreundliche Fortbildungsangebote: Berücksichtigung von Teilzeit, Fortbildung während der Elternzeit, familienkompatible Fortbildungen (zum Beispiel Tagesveranstaltungen für Fachkräfte in Teilzeit, Organisation von Kinderbetreuung), • Einrichtung von Telearbeitsplätzen unter Berücksichtigung dienstlicher Möglichkeiten, • Schulung der Führungskräfte für "Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche" hinsichtlich dieses Themas sowie • Schulung für Bedienstete mit Familienpflichten bspw. zum Thema "Wie organisiere ich mich richtig?". Die Palette der familienfreundlichen Maßnahmen umfasst darüber hinaus in einigen Ressorts: • Heimarbeit, • Führungspositionen in Teilzeit, • Kontaktangebote während familienbedingter Berufsunterbrechung, • Unterstützung bei der Organisation der Kinderbetreuung in Form der Hilfe bei der Vermittlung von Betreuungsplätzen, • Beratung durch die Gleichstellungsbeauftragte, • Mitarbeitergespräche mit Berufsrückkehrenden, • Eltern-Kind-Arbeitszimmer, • Gesundheitsprogramme, Vereinbarkeit als Thema der betrieblichen Gesundheitsförderung und • Umsetzungen innerhalb der Dienststelle, um familienfreundlichere Arbeitszeiten zu ermöglichen. 23. Mit welchen Initiativen wirkt die Landesregierung darauf hin, die gesellschaftliche Anerkennung der Familienarbeit zu verbessern? Die gesellschaftliche Anerkennung von sog. "Familienarbeit" wird neben einer in allen Bereichen der Politik angestrebten Familienfreundlichkeit vor allem durch eine größere Wertschätzung der durch Familien geleisteten Sorgearbeit angestrebt. Hierzu zählen vor allem die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Verbesserung der Lebensumstände von Familien vor Ort. II. Wirtschaftliche Situation der Familien 1. In wie vielen Familien sind beide Elternteile erwerbstätig? Die Frage lässt sich aus der durch den Mikrozensus verfügbaren Datenlage nur für Ehepaare und Lebensgemeinschaften beantworten, für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften liegen keine Daten vor. In 95.000 Paarfamilien (Ehepaare und nichteheliche Partnerschaften) sind beide Elternteile erwerbstätig , deren Kinder unter 18 Jahren alt sind. Für genauere Angaben wird auf die Tabelle im Anhang, Anlage 1*, verwiesen. 2. Wie hoch ist das Pro-Kopf-Einkommen bei Familien mit Kindern im Vergleich zu kinderlosen Alleinlebenden beziehungsweise Ehepaaren im Freistaat Thüringen und im bundesweiten Vergleich? Entsprechende Daten zum Pro-Kopfeinkommen sind nicht vorhanden. 3. Wie hat sich in den vergangenen zehn Jahren das Pro-Kopf-Einkommen von Kinderlosen, Familien mit einem, zwei sowie drei und mehr Kindern in Thüringen und im bundesweiten Vergleich entwickelt ? Hierzu sind keine Daten für Thüringen verfügbar. 4. Wie gliedert sich die Erwerbsbeteiligung von Eltern mit drei oder mehr Kindern im Vergleich zu Kinderlosen und Eltern mit einem oder zwei Kindern? Die Menge der Familien mit drei und mehr Kindern ist in Thüringen so klein, dass im Mikrozensus keine belastbaren Daten für einen Vergleich der Erwerbstätigkeit abgebildet werden können. 5. Wie werden Familien in Thüringen durch den Freistaat finanziell gefördert? 8 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Träger der kommunalen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne des SGB II können für ihre Familie auch kommunale Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten (zum Beispiel Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene). Weiterhin fördert die "Thüringer Stiftung HandinHand - Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not" schwangere Frauen beziehungsweise Familien, die sich in Not- und Konfliktlagen befinden, welche sie nicht selbst bewältigen können. Darüber hinaus erbringt der Freistaat Thüringen ein Drittel der Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Weitere Angebote, die Familien in Thüringen zugutekommen, werden durch die Stiftung "Familien- Sinn" ermöglicht. Gefördert werden beispielsweise Familienerholungs-, Familienfreizeit-, Familienbegegnungs - und -bildungsangebote für alle Familien und solche mit besonderem Unterstützungsbedarf. 6. Welche Bedeutung hat das Kindergeld für das Gesamteinkommen von Familien in Thüringen (bitte gegliedert nach Familien mit einem, mit zwei sowie mit drei und mehr Kindern)? Über die Bedeutung des Kindergeldes für das Gesamteinkommen von Familien im Verhältnis zur Kinderzahl liegen der Landesregierung keine Daten vor. Aus der vom Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebenen "Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen" aus dem Jahr 2014 ist bekannt, dass das Kindergeld einen hohen Bekanntheitsgrad hat, eine hohe Wertschätzung genießt und auch für die Familien eine hohe subjektive Bedeutung hat. Dabei bewerten 87 Prozent der Kindergeldbeziehenden den Beitrag des Kindergeldes zum Familieneinkommen als sehr wichtig. Besonders für Alleinerziehende macht das Kindergeld in der Regel einen wichtigen Anteil ihres Haushaltseinkommens aus. 7. Wie hoch ist der Anteil der Familien mit Kindern unter den Haushalten, die Hilfen zum Lebensunterhalt und ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt bekommen? Bei der Beantwortung dieser und der nachfolgenden Fragen (Fragen III 7 - 9) ist zu beachten, dass bei Hilfen zum Unterhalt sowohl nach Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe (SGB XII) als auch nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) berücksichtigt wurden. Gemäß § 121 SGB XII werden zur Beurteilung der Auswirkungen des Dritten und Fünften bis Neunten Kapitels dieses Gesetzes und zu deren Fortentwicklungen Erhebungen u. a. auch über die Leistungsberechtigten , denen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel geleistet wird (§121 Nr. 1a), erhoben. § 122 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII bestimmt die Erhebungsmerkmale, nach denen die Empfänger von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt zu erfassen sind. Eine Differenzierung exakt dem Inhalt der betreffenden Fragestellungen sieht die vorgenannte Bestimmung nicht vor. Die vom Thüringer Landesamt für Statistik zur Verfügung gestellte Statistik "Bedarfsgemeinschaften von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt am 31.12.2014 nach dem Typ der Bedarfsgemeinschaft " beruht daher auch nur auf den in § 122 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII angeführten Daten. Eine weitergehende Datenerhebung erfolgt nicht. Die Differenzierungsmerkmale nach § 122 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII ermöglichen für den Anwendungsbereich des Dritten Kapitels SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt - folgende Aussage: Am 31.12.2014 (jüngste Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik) bezogen in Thüringen 99 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII. Diese Zahl entspricht einem Anteil von 2,98 v. H. an der Gesamtzahl von Bedarfsgemeinschaften außerhalb von Einrichtungen - 3322 - in Thüringen. Die 99 Bedarfsgemeinschaften setzten sich zusam- 9 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode men aus Ehepaaren, nicht ehelichen Lebensgemeinschaften sowie weiblichen Haushaltsvorständen mit Kindern unter 18 Jahren. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II erhielten im Jahresdurchschnitt 2014 in Thüringen 30.992 Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Kindern unter 18 Jahren. Im Verhältnis zu allen Bedarfsgemeinschaften, die im Jahresdurchschnitt 2014 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II bezogen (103.505), entspricht das einem Anteil von 29,9 Prozent (Quelle: Bundesagentur für Arbeit). 8. Wie hoch ist der Anteil der Ehepaare mit Kindern unter den Haushalten, die Hilfen zum Lebensunterhalt und ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt bekommen? Am 31.12.2014 bezogen in Thüringen 3 Bedarfsgemeinschaften (Ehepaare) mit Kindern unter 18 Jahren Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII. Diese Zahl entspricht einem Anteil von 0,09 v. H. an der Gesamtzahl von Bedarfsgemeinschaften außerhalb von Einrichtungen - 3322 - in Thüringen. Im August 2015 (Datenstand nach einer Wartezeit von drei Monaten) betrug der Anteil der Ehepaare und Lebensgemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II bezogen, an allen Bedarfsgemeinschaften ca. zehn Prozent (Quelle : Bundesagentur für Arbeit). 9. Wie hoch ist der Anteil der Alleinerziehenden unter den Haushalten, die Hilfen zum Lebensunterhalt und ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt bekommen? Am 31.12.2014 (jüngste Statistik) bezogen in Thüringen 95 Bedarfsgemeinschaften (Haushaltsvorstände weiblich) mit Kindern unter 18 Jahren Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII. Diese Zahl entspricht einem Anteil von 2,86 v. H. an der Gesamtzahl von Bedarfsgemeinschaften außerhalb von Einrichtungen - 3322 - in Thüringen. Der Anteil der Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahre, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II bezogen, betrug im August 2015 (Datenstand nach einer Wartezeit von drei Monaten) an allen Bedarfsgemeinschaften ca. 20 Prozent (Quelle: Bundesagentur für Arbeit). 10. Wie viele Familien, in denen die Eltern berufstätig sind, erhalten entweder wegen Teilzeitbeschäftigung oder wegen prekärer Beschäftigung Hilfen zum Lebensunterhalt? Zum Datenstand März 2015 (aktuellste hierzu veröffentlichte Daten) waren in Thüringen 38.685 ALG- II-Empfänger erwerbstätig. Darunter gehörten 7.014 (18,1 Prozent) einer Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft mit Kindern unter 18 Jahren und 8.329 (21,5 Prozent) einer Bedarfsgemeinschaft von Paaren mit Kindern unter 18 Jahren an. 11. Wie viele kinderreiche Familien erhalten aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)? Im August 2015 (Datenstand mit einer Wartezeit von drei Monaten) bezogen in Thüringen 4.321 Bedarfsgemeinschaften mit mindestens drei Kindern Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (drei Kinder: 3.002 BG, vier Kinder: 849 BG, fünf Kinder und mehr: 470 BG). Davon bezogen ca. 1.700 Bedarfsgemeinschaften Einkommen aus Erwerbstätigkeit. 12. Für wie viele dieser Familien sind Leistungen nach dem SGB II alleinige Einnahmequelle? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 13. Wie hoch ist die Frauenerwerbsquote im Freistaat Thüringen und im bundesweiten Vergleich? Wie gestaltet sich der direkte Vergleich mit den Nachbarbundesländern? Wie hat sich die Frauenerwerbsquote in Thüringen und im bundesweiten Vergleich in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)? 10 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 Die Frauenerwerbsquoten der neuen Länder sind deutlich höher als die Frauenerwerbsquoten in den alten Ländern und liegen oberhalb des Bundesdurchschnitts. Die Frauenerwerbsquote (15 bis 65 Jahre) beträgt in Thüringen 77,3 Prozent, der bundesdeutsche Durchschnitt beträgt 72,8 Prozent. Die direkten Nachbarländer weisen die folgenden Quoten aus: Sachsen-Anhalt: 77,3 Prozent Sachsen: 77,6 Prozent Bayern: 74,9 Prozent Hessen: 71,2 Prozent Niedersachsen: 71,7 Prozent (Quelle: Mikrozensus, Stand: 2014) Frauenerwerbsquote der letzten zehn Jahre im bundesweiten Vergleich: Die Frauenerwerbsquote ist deutschlandweit kontinuierlich gestiegen. Die tabellarische Aufstellung der Frauenerwerbsquote aller Bundesländer im Zeitraum der letzten zehn Jahre befindet sich in der Anlage 2*. Das nachfolgende Diagramm stellt die Entwicklung der Frauenerwerbsquote in Thüringen im Vergleich zu den neuen und alten Bundesländern sowie im Vergleich zum bundesdeutschen Durchschnitt dar. III. Familienfördernde und unterstützende Leistungen 1. Welche Beratungsangebote für Familien gibt es in Thüringen (bitte nach Landkreisen aufgeschlüsselt )? Familien in Thüringen steht eine soziale Infrastruktur verschiedener Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere Angebote der Jugendämter, Familienzentren, Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, Psychologische Beratungsstellen, Frauenhäuser , Frühförderung, Entwicklungspsychologische Beratung, Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen , Kinder- und Jugendschutzdienste sowie Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen . Eine Übersicht über das thüringenweit verfügbare Beratungsstellennetz findet sich auf der Homepage des Thüringer Kinderschutzes (http://www.kinderschutz-thueringen.de/kinderschutz/ ) unter "Kinderschutz in der Praxis" (Link: http://www.kinderschutz-thueringen.de/kinderschutz/kinderschutz_in_ der_praxis/). Eine Darstellung der Angebote nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist dort möglich. Die Landkreise und kreisfreien Städte unterhalten darüber hinaus teilweise weitere Beratungsangebote. Zusätzlich haben die Leistungsträger nach § 18ff SGB I die Beratungspflicht nach § 14 SGB I und die Auskunftspflicht nach § 15 SGB I zu beachten. Die Erteilung von Informationen mittels Beratung und Auskunft werden im Regelfall individuell und auf Anfrage des Ratsuchenden erteilt. Dabei ist es unerheblich, ob bereits ein Sozialrechtsverhältnis begründet wurde. 11 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 2. Wie haben sich diese Angebote in den vergangenen zehn Jahren verändert und entwickelt? Die Verantwortung für die konzeptionelle Weiterentwicklung der o. g. Angebote liegt bei den jeweiligen öffentlichen und freien Trägern. Aussagen zu konzeptionellen Veränderungen einzelner Angebote lassen sich demnach nicht im Detail treffen. Allgemein kann Folgendes mitgeteilt werden: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung Die Beratungskapazität ist anhand eines Bedarfsschlüssels von einer Beratungsfachkraft pro 40.000 Einwohnern gesetzlich festgeschrieben. Daher zieht der Rückgang der Thüringer Bevölkerung auch eine Kürzung der Beratungskapazität nach sich. Seit 2008 musste die Anzahl der Beratungsstellen um vier Hauptstellen und eine Außenstelle auf jetzt 27 anerkannte Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen mit acht Außenstellen verringert werden. Mit der Übernahme neuer Beratungsaufgaben im Rahmen der Frühen Hilfen und der vertraulichen Geburt wurden die Beratungskapazitäten seit dem Jahr 2014 nicht weiter reduziert. Die Aufgaben der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind neben Beratung und Unterstützung in allen eine Schwangerschaft unmittelbar und mittelbar berührenden Fragen , insbesondere die Beratung in Schwangerschaftskonflikten und die Vermittlung entsprechender Hilfen, bspw. bei der Antragstellung auf Gewährung von Leistungen der öffentlichen Hand. Des Weiteren gilt es, die Schwangeren bei Behördengängen zu begleiten oder bei der Beantragung von Mitteln aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" beziehungsweise aus der Thüringer Stiftung "HandinHand - Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not" zu unterstützen . Seit dem 1. Mai 2014 gewährleisten diese Beratungsstellen auch die Beratung zur vertraulichen Geburt und die Sicherstellung des Verfahrens nach dem Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt. Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen (EEFLB) Die EEFLB gewährleisten in den letzten zehn Jahren fast konstant mit 104 vollzeitbeschäftigten Beratungsfachkräften ein qualifiziertes Angebot an Erziehungs- Ehe-, Familien- und Lebensberatung. Ein Schwerpunkt in der Beratungstätigkeit ist die Erziehungsberatung nach § 28 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), die ca. 70 Prozent der Fälle umfasst. Sie beinhaltet u. a. die Unterstützung bei der Klärung von partnerschaftlichen Konflikten, der Bewältigung von Trennungen oder Scheidungen der Eltern und ihrer Auswirkungen auf ihre Kinder/Jugendlichen sowie die Beratung des Kindes/ Jugendlichen zur Bewältigung der Folgen elterlicher Konflikte, insbesondere im Rahmen von Trennung und Scheidung. Neben der Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII wird in diesen Einrichtungen Beratung zur Förderung der Erziehung in der Familie gemäß § 16 SGB VIII als überwiegend präventives Angebot für Familien in Fragen der Partnerschaft, bei Trennung oder Scheidung nach § 17 SGB VIII sowie zur Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechtes nach § 18 SGB VIII vorgehalten, bei denen es vorrangig um Lösungsmöglichkeiten zum Schutz des Kindeswohls geht. Seit 2005 ist mit der Onlineberatung eine virtuelle Beratung als besonders niedrigschwelliges Angebot im Bereich der EEFLB hinzugekommen, welches den Veränderungen im Lebensalltag von Familien entgegenkommt, den Aktionsradius erweitert und in zunehmendem Maße nicht nur von Eltern, sondern auch von Jugendlichen genutzt wird. Beratungsdienste Kinder- und Jugendschutz In den vergangenen zehn Jahren lassen sich bedeutende Entwicklungen im Kinderschutz erkennen und beschreiben, die auch Auswirkungen auf die konzeptionelle Ausrichtung und die Etablierung neuer Beratungsangebote haben. Seit ca. 2004 steigt durch die deutlich verstärkte Berichterstattung über dramatisch verlaufene Kinderschutzfälle in den Medien das öffentliche und politische Interesse für den Kinderschutz. In der Öffentlichkeit wurden stärker intervenierende Maßnahmen gefordert . In der Konsequenz sollten durch die Entwicklung von (sozialen) "Frühwarnsystemen" dramatische Fallentwicklungen möglichst flächendeckend - im Sinne eines präventiven Kinderschutzes - verhindert werden. Dazu wurden in verschiedenen Bundesländern Modellprojekte initiiert und evaluiert , die zu einer rechtlichen und konzeptionellen Neugestaltung des Kinderschutzes geführt haben . Moderner Kinderschutz wird daher nicht nur als Schutz von Kindern in akuten Gefährdungssituationen durch Interventionen gesehen (Tertiärprävention), sondern setzt bereits vor dem Vorliegen 12 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 von Risiken an (Primärprävention) beziehungsweise umfasst freiwillige Hilfen in Belastungssituationen (Sekundärprävention). Gerade die in Thüringen bereits seit 2008 geförderten Frühen Hilfen sind ein Beitrag für einen frühzeitig einsetzenden präventiven Kinderschutz, der sich insbesondere auf Schwangerschaft und erste Lebensjahre der Kinder als vulnerable Lebensphase bezieht. Frühe Hilfen sind koordinierte und interdisziplinäre Unterstützungsangebote lokaler Netzwerke für werdende Familien und Familien mit Kindern in den ersten drei Lebensjahren. 3. Welche Angebote stellt der Freistaat selbst zu Verfügung? Für Familien werden keine Angebote durch den Freistaat selbst zur Verfügung gestellt. 4. Mit welchen Angeboten werden die Familienverbände, die Wohlfahrtsverbände, die Verbraucherschutzzentrale und die Schuldnerberatung für die Familien tätig? Familienverbände bündeln die Interessen von Familien in der Politik gegenüber dem Parlament und anderen gesellschaftlichen Kräften. Sie arbeiten für und mit Familien. Ihr Anliegen ist die Stärkung der Familie als erste solidarische Gemeinschaft in der Gesellschaft. Dabei arbeiten Familienverbände als demokratisch organisierte und transparent strukturierte Zusammenschlüsse von Familien und/oder familienbezogenen Einrichtungen, in denen Sachverhalte und Erfahrungen aus der Sicht von Familien fachpolitisch beobachtet, gebündelt, diskutiert und entsprechende Positionen erarbeitet und öffentlich vertreten werden. Die Familienverbände in Thüringen betrachten Familienpolitik als "Querschnittpolitik ", die in nahezu alle Politikbereiche hineinwirkt. Sie haben eine Lotsenfunktion für Familien und sind Multiplikatoren. In diesem Kontext bieten sie für Familien themenbezogene Fachtagungen, Foren , gesellschaftliche Diskussionen, informierende Beratung sowie Familienbildung und -erholung an. Die Wohlfahrtsverbände sind neben den Familienverbänden Träger von Familienbildungs- und -erholungsmaßnahmen . Zudem sind sie Träger der Thüringer Familienferienstätten. Die Referentinnen der Spitzenverbände unterstützen die fachliche Arbeit des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales , Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) bei der Konzipierung, Änderung und Umsetzung von familienpolitischen Vorhaben, Programmen, Richtlinien und rechtlichen Regelungen durch die Mitwirkung in verschiedenen Gremien auf Landesebene. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V. betreibt das Projekt "Familienorientierte Überschuldungsprävention ". "Zu diesem Zweck werden bedarfsgerechte Angebote für Familien und Alleinerziehende entwickelt. Dabei stehen Themen wie Haushalts- und Budgetplanung, der Umgang mit Krediten und die Konsumerziehung der Kinder im Mittelpunkt. Im Rahmen von Seminaren können entsprechende Angebote von Familieneinrichtungen genutzt werden . Ergänzend zu den Angeboten für Familien und Alleinerziehende werden Fachkräfte und Multiplikatoren in den jeweiligen Einrichtungen für diese Themen sensibilisiert und geschult, um fachgerechte Informationen an Familien weiterzugeben. Das Projekt 'Familienorientierte Überschuldungsprävention' hat zum Ziel, die Kompetenzen von Familien im Umgang mit Geld und Finanzen zu stärken und Überschuldung somit zu vermeiden. Vor dem Hintergrund eines präventiven Ansatzes sollen Familien über hauswirtschaftliche Informationsund Bildungsangebote direkt unterstützt werden. Das Projekt ist Bestandteil der Fachberatungsstelle für Schuldner und Verbraucherinsolvenzberatung und Überschuldungsprävention, die aus Landesmitteln finanziert wird. Darüber hinaus besteht ein flächendeckendes Netz an Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen , die auch Familien in prekären Lebenssituationen mit fachkundiger Beratung Unterstützung anbieten. Verbraucherinsolvenzberatungsstellen beraten und begleiten überschuldete und von Überschuldung bedrohte Personen im vorgerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren, im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und im gerichtlichen Insolvenzverfahren bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung. 13 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Sie sollten darüber hinaus auch das Angebot der Schuldnerberatung vorhalten. Dieses richtet sich an verschuldete, von Überschuldung bedrohte und überschuldete Familien und Einzelpersonen, die ohne fremde Hilfe außerstande sind, ihre wirtschaftliche und soziale Situation zu bewältigen. Schuldnerberatung soll als Teil der Sozialberatung die materielle Lebensgrundlage der betreffenden Menschen sichern helfen. Sie ist nicht als rein kaufmännische oder wirtschaftliche Beratung zu verstehen , sondern als ganzheitliches Hilfsangebot, das psychosoziale Begleitung sowie pädagogische und präventive Maßnahmen einschließt, soweit sie im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten für die Schuldnerberatung möglich und erforderlich sind. Dabei soll auf vorhandene spezifische Beratungsangebote vor Ort zurückgegriffen werden. Das gemeinsame Angebot von Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenzberatung sichert dabei eine durchgängige und gleichbleibende Fallbearbeitung. Die Beratungstätigkeit ist für die Ratsuchenden kostenfrei." 5. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Arbeit der in Thüringen tätigen Familienverbände bei? Familienverbände treten für die Stärkung von Familie ein. Sie artikulieren die Bedürfnisse und Ansprüche von Familien, insbesondere im gesellschaftlichen und politischen Raum. Sie beraten und unterstützen damit die Landesregierung bei der Entscheidung und Gewährleistung familienpolitischer Anliegen und Projekte. Eine anteilige Förderung ihrer Geschäftsstelle nach der Thüringer Familienförderungssicherungsverordnung erhalten bisher der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband Thüringen e.V., der Deutsche Familienverband Landesverband Thüringen e.V., die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Familienfragen Thüringen, der Familienbund der Katholiken im Bistum Erfurt sowie ab 2016 der Verband Kinderreicher Familien in Deutschland e.V. 6. Welche konkreten Angebote gibt es im Bereich Familienerholung und Familienfreizeit? Familienerholung wird als Freizeit- und Bildungsangebot für Familien in schwierigen Lebenssituationen nach der Thüringer Familienförderungssicherungsverordnung gefördert. Die Angebote werden grundsätzlich von sozialpädagogischen Fachkräften begleitet. Gemeinsame Unternehmungen und Angebote stärken den Zusammenhalt innerhalb der Familien. Dafür werden in fünf Thüringer Familienferienstätten und zwei weiteren familiengerechten Einrichtungen vielfältige Angebote von Trägern der Familienerholung und Familienbildung an Familien unterbreitet. Auf die teilnehmenden Familien entfällt dabei lediglich ein Verpflegungsbeitrag, der sich an den Sätzen des SGB XII orientiert. Die Angebote tragen zur Stabilisierung eines förderlichen Lebensstils bei und eröffneten den Familien in unterschiedlicher Weise Möglichkeiten, ihre Selbsthilfepotentiale und ihre Eigenkompetenz zu stärken. Die Stiftung FamilienSinn stellte im Haushaltsjahr 2015 dafür 214.090 Euro zur Verfügung. Auf der Homepage der Stiftung FamilienSinn können sich die Familien direkt über die Angebote informieren. Zwei besondere Familienerholungsangebote für Flüchtlingsfamilien konnten zusätzlich im Oktober und November 2015 in der Familienferienstätte "Haus Eichhof" in Winterstein umgesetzt werden. Hier wurden zusätzliche Mittel i. H. von 19.939 Euro durch die Stiftung FamilienSinn zur Verfügung gestellt. Die Elternakademie hat die beiden Maßnahmen fachlich begleitet. Diese Angebote werden auch im Jahr 2016 im Haus Eichhof und in der Familienferienstätte Uder angeboten. Aufgrund der Vielzahl der Angebote in den Familienferienstätten wird an dieser Stelle nicht auf einzelne Programme, sondern auf die umfänglichen Programmangebote der Familienferienstätten verwiesen. 7. Inwieweit werden Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrags unterstützt? Die Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages zu unterstützen ist Aufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und im § 16 SGB VIII verankert. Die Förderung durch die Stiftung FamilienSinn unterstützt die Jugendämter bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe auf der Grundlage des Thüringer Familienförderungssicherungsgesetzes und der dazu erlassenen Verordnung. Gegenstand der Förderung sind Projekte und Angebote der Familienbildung und der Familienerholung in Familienferienstätten, die durch Familienverbände, Familienzentren, in Eltern-Kind-Zentren sowie anderen Einrichtungen der Familienförderung unterbreitet werden. Im Rahmen dieser Förderung bie- 14 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 ten freie, gemeinnützige und auch kommunale Träger Informations- und Beratungsangebote für Familien , die der Stärkung und Verbesserung der Elternkompetenz in den verschiedenen Bereichen familiärer Beziehungen dienen und die gesamte Breite möglicher Probleme von Familien umfassen. Vielfältige Inhalte prägen die Familienbildungsangebote in Thüringen. Schwerpunkte der förderfähigen Familienbildung sind u.a. die Förderung der frühkindlichen Bildung, Bewegung und Gesundheit, die interaktive Förderung der Eltern-Kind-Beziehung, Konfliktbewältigung, die Stärkung der Elternkompetenz und die Festigung der Elternrolle, Familienkultur, Wertschätzung und Anerkennung, der Umgang mit Geld sowie Medienkompetenzen in Familien. Ziel der Familienbildung ist es, die erzieherischen Kompetenzen der Eltern zu steigern und eine positive Wirkung auf die zwischenmenschlichen Beziehungen zu erreichen, um auf diese Weise die soziale und intellektuelle Entwicklung von Kindern zu begünstigen. Im Rahmen der Familienbildung werden Einzelmaßnahmen sowie sozialpädagogische Fachkräfte in den Thüringer Familienferienstätten gefördert. Die Familienbildung thematisiert in den einzelnen Maßnahmen und durch den Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften Probleme, mit denen Familien sich tagtäglich konfrontiert sehen. Bei der interaktiven Förderung der Eltern-Kind-Beziehungen wird insbesondere Wert darauf gelegt, die erzieherischen Fähigkeiten der Eltern zu stärken und somit auch die soziale und intellektuelle Entwicklung der Kinder zu begünstigen. Gegenseitige Anerkennung, Konfliktbewältigung und Wertschätzung sollen die Familienstruktur festigen. Die Themen Gesundheit und Bewegung sowie die frühkindliche Bildung für die Familien stehen im Fokus der Angebote. Im Haushaltsjahr 2015 wurden Familienbildungsmaßnahmen mit 230.745 Euro gefördert. Neben den oben aufgeführten Maßnahmen waren dies auch folgende Projekte: Das ThEKiZ-Brückenprojekt diente von Januar bis Juni 2015 der Überbrückung zwischen dem Thüringer Modellprojekt "Kitas auf dem Weg zum Eltern-Kind-Zentrum", das von 2011 bis 2014 an zehn Standorten in Thüringen lief, und dem Start des Förderprogramms "Thüringer Eltern-Kind-Zentren" (ThEKiZ) im September 2015. Das Brückenprojekt wurde von der Elternakademie koordiniert und erhielt eine Förderung über 20.000 Euro. Die Servicestelle "Thüringer Eltern-Kind-Zentrum" als Beratungs- und Koordinierungsstelle ist verantwortlich für die Umsetzung der Landesstrategie zur Weiterentwicklung von Thüringer Kindertageseinrichtungen zu Eltern-Kind-Zentren und agiert als Ansprechstelle für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die freien Träger, die Fachberatungen und Fachkräfte. Zielgruppe von ThEKiZ sind Familien und Kinder, welche die Kindertageseinrichtung besuchen und/ oder im Sozialraum der Einrichtung leben. ThEKiZ sind Bildungs- und Erfahrungsorte für Familien, die hier soziale Netzwerke knüpfen können. Sie haben die Aufgabe, als Anlaufstelle für Angebote zu fungieren. Dabei verbinden sie Angebote der Kindertageseinrichtungen zur Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern mit denen der Eltern- und Familienbildung, der Familienhilfe und Beratung, die nach § 16 SGB VIII in der örtlichen Jugendhilfeplanung verankert werden. ThEKiZ gestalten bewusst eine institutionelle Öffnung in den Sozialraum. Sie leisten durch die Bereitstellung bedarfsorientierter niederschwelliger Familienbildungs- und -förderangebote aktive Präventionsarbeit. Durch eine intensive Beziehungsarbeit mit den Eltern wird dialogisch eine Kompetenzpartnerschaft mit den Eltern eingegangen. Die Entwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Knotenpunkten im Gemeinwesen mit vernetzten, gebündelten und aus einer Hand bereitgestellten Angebotsformen ist ein wirksamer Ansatz. Im Jahr 2016 beteiligen sich 16 Thüringer Landkreise am Förderprogramm mit ca. 25 Kindertageseinrichtungen. Der Landesfilmdienst Thüringen e.V. ist seit 2009 Träger des Projektes 'Medienwelten in der Familie' (MEiFA). Es beschäftigt sich mit dem Einfluss aktueller Medien auf Kinder und Jugendliche und fördert die Medienkompetenz in Familien. Zielgruppe des Projektes sind Thüringer Bildungseinrichtungen , Organisationen und Verbände sowie Multiplikatoren, Jugendliche und Familien. Die Höhe der Förderung beträgt 55.000 Euro. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V. ist seit 2009 Träger des Projektes Familienorientierte Überschuldungsprävention. Ziele sind die Stärkung der Kompetenz von Familien im Umgang mit Finanzen sowie das Vermeiden von Überschuldung. Die Koordinierungsstelle bei der LIGA wurde bis 2015 mit 6.000 Euro jährlich unterstützt. 15 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Der Verein der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. bietet seit 2013 eine Pädagogische Sprechstunde für Pflege- und Adoptivfamilien. In der Beratungsstelle werden Ängste, rechtliche Fragen, Probleme der Herkunft und des sozialen Umfelds besprochen. Die Stiftung unterstützt die Arbeit der Beratungsstelle durch eine finanzielle Förderung in Höhe von 1.500 Euro jährlich. Der Ortsverband Erfurt e. V. des Deutschen Kinderschutzbundes ist seit 2014 Träger des Elterntelefons für Thüringen - "Nummer gegen Kummer 0800 11 10 55 0". Das Elterntelefon ist ein bundesweites telefonisches Gesprächs-, Beratungs- und Informationsangebot, das Eltern in schwierigen Fragen der Erziehung ihrer Kinder schnell, kompetent und anonym unterstützt. Die Stiftung fördert den Thüringer Standort Erfurt mit jährlich 7.300 Euro. Der symbioun e.V. Gotha ist seit 2014 Träger der "Servicestelle Ernährung für Kinder und Familien" in Thüringen. Die Angebote der Beratungsstelle richten sich an Einrichtungen der Kinder- und Familienbildung und -betreuung, die Verpflegung und/oder Ernährungsbildung für Kinder (null bis sechs Jahre) und Eltern anbieten. Die Stiftung förderte modellhaft den Aufbau der Servicestelle im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 30.06.2015. Der Träger übernahm die Servicestelle anschließend in eigene Verantwortung . Die Höhe der Förderung betrug 27.000 Euro. Der refugio e.V. Jena unterhält das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge (PsZF). Diese Einrichtung bietet eine therapeutische Behandlung beziehungsweise psychosoziale Unterstützung für traumatisierte oder anderweitig psychisch belastete Flüchtlinge und ihre Familien an. Das PsZF erhielt eine Anschubfinanzierung durch die Stiftung in Höhe von 25.000 Euro. Besonderen Stellenwert hat für die Stiftung Familiensinn die fachliche Begleitung und Finanzierung des Audit-Prozesses "Familiengerechte Kommune/Familiengerechter Landkreis". Ziel ist die Unterstützung von Kommunen bei der Entwicklung einer strategischen und gemeinsam getragenen Familienorientierung . Die Städte Gera, Altenburg und Bad Frankenhausen sowie die Landkreise Altenburg und der Kyffhäuserkreis werden im Rahmen einer dreijährigen Umsetzungsphase die in einer jeweiligen Zielvereinbarung festgeschriebenen Maßnahmen umsetzen. Träger ist seit 2013 der Verein Familiengerechte Kommune e.V.. Nach erfolgreicher Weiterentwicklung des Auditverfahrens ist ein neues Interessenbekundungsverfahren geplant, um mögliche drei weitere interessierte Kommunen in Thüringen zu finden. Die Auditierung wird gefördert durch das TMASGFF in Höhe von 32.575 Euro aus dem Landeshaushalt und aus Mitteln des Stiftungshaushaltes der Stiftung FamilienSinn in Höhe von 89.418 Euro. Das Projekt "Spielraum" wurde als Brückenprojekt für Flüchtlingsfamilien bereits 2015 konzipiert und zu Beginn des Jahres 2016 umgesetzt. Das Projekt richtet sich an Flüchtlingsfamilien, die noch nicht lange in Deutschland sind und Kinder im Alter von drei bis sieben Jahren haben, die noch keine Kindertageseinrichtung besuchen. Der "Spielraum" bietet Erholung, Aktivitäten für Kinder, Sprachförderung sowie soziale und interkulturelle Orientierung. Folgende Projektträger beteiligen sich mit einem Angebot vor Ort: das Grone Bildungszentrum Thüringen GmbH in Gotha, die Evangelische Hauptkirchengemeinde "St. Marien" Suhl im Familienzentrum "Die Insel" sowie der SOS-Kinderdorf e.V. im Familienzentrum Weimar. Für eine modellhafte Erprobung werden zunächst 15.000 Euro (5.000 Euro pro Einrichtung) für die ersten drei Monate der Durchführung bereitgestellt. Für die Lokalen Bündnisse für Familien in Thüringen wird seit 2004 eine landesweite Koordinationsstelle unterhalten. Ein Lokales Bündnis für Familien (LBfF) ist ein Zusammenschluss von sozialen, politischen, wirtschaftlichen und bürgerschaftlichen Akteuren mit dem Ziel, eine Verbesserung der Lebenssituation von Familien vor Ort zu erreichen. Im November 2015 übernahm das Zentrum für Familie und Alleinerziehende e.V. Jena die landesweite Koordinierung. Im Hinblick auf die besonderen Bedarfe vor Ort zur Unterstützung von Flüchtlingsfamilien wurde die Koordinierungsstelle ab 2016 personell um 0,5 VbE erweitert und erhält eine Landesförderung von insgesamt 67.000 Euro. 8. Wie beurteilt die Landesregierung die Koordinationsfunktion der Stiftung FamilienSinn? Gemäß § 2 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Stiftung "FamilienSinn" ist es Zweck der Stiftung "FamilienSinn" Maßnahmen, Einrichtungen und Projekte der Familienarbeit in Ausführung des § 16 SGB VIII zu fördern sowie die Elternakademie zu unterhalten. Die Arbeit der Stiftung wird 16 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 begleitet durch einen Fachbeirat, in dem Träger, Verbände und Institutionen der Familienförderung berufen sind. Die Stiftungsstruktur ermöglicht dem Land eine effektive Förderung der öffentlichen und freien Träger sowie eine schnelle Reaktion auf aktuelle Bedarfe in der Familienförderung. Zudem gewährleistet die gesetzliche Festschreibung der Landesförderung für Familienerholung und -bildung, Familienverbände, Familienzentren und Investitionen in Familieneinrichtungen eine hohe fachliche Kontinuität und Planungssicherheit in der Familienförderung in Thüringen. Im Koalitionsvertrag ist eine Prüfung der Stiftung FamilienSinn festgelegt. Diese ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. 9. Wie ist die Auslastung der Thüringer Elternakademie? Aus § 3 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Stiftung "FamilienSinn" und die Förderung der "Thüringer Stiftung HandinHand - Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not" (FamSinn- StiftErG) ergeben sich Trägerschaft, Aufgaben und Struktur der Elternakademie. Folgende Aufgaben zählen zu den Kernbereichen der Arbeit der Elternakademie: Qualitätssicherung und Entwicklung, Beratung und Fortbildung. Die Elternakademie stellt sich derzeit nach einem vollständigen personellen Wechsel neu auf. 10. Welche Rolle spielt nach Auffassung der Landesregierung die Stiftung Hand in Hand im familienpolitischen Gefüge des Freistaats? Seit 1993 hilft die Thüringer Stiftung "HandinHand" Kindern, Schwangeren und Familien" in Notsituationen . Der Zweck dieser Stiftung besteht in der ausschließlich direkten und individuell angepassten Gewährung finanzieller Hilfen zur Beseitigung finanzieller Notlagen von Schwangeren beziehungsweise Familien mit Kindern. Zum Schutz von ungeborenem Leben - also im Hinblick auf die Vorbereitung auf eine Geburt - und in Situationen, in denen Menschen mit unterhaltspflichtigen Kinder in einer temporären finanziellen Notsituation keine andere Hilfe für ihre Kinder bekommen, hilft die Stiftung, diese Zwangslagen zu überwinden. Die Thüringer Stiftung "HandinHand" verfolgt den Zweck, werdenden Müttern sowie Familien, die sich in Not- und Konfliktsituationen befinden, ergänzende individuelle Hilfe im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zu gewähren. Die Unterstützung erfolgt in Form von zweckgebundenen Zuschüssen oder vergünstigten Darlehen für: • Hilfe für Schwangere in Not (zum Beispiel Erstausstattungsgegenstände, Kinderzimmereinrichtung , Hilfen zur Weiterführung einer Ausbildung), • Hilfe für Familien in Not (zum Beispiel Einrichtungsgegenstände, Therapien, Fahrtkosten ins Krankenhaus , Schuldenregulierungen, behindertengerechte Bedarfe) sowie • anonyme Geburten (wenn aufgrund der besonderen Not- und Konfliktlage eine vertrauliche Geburt durch die Mutter abgelehnt wurde). Grundsätzlich können alle Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern, die sich in einer Notlage befinden und ihren Wohnsitz in Thüringen haben, einen Antrag auf Unterstützung aus der Stiftung stellen, soweit diese Situation nicht durch staatliche Hilfen abgewendet werden kann (Nachrangigkeit der Stiftungsleistung). Die Beantragung der Stiftungshilfe erfolgt ausschließlich über Beratungsstellen (i. d. R. staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen) im Rahmen einer entsprechenden Beratung, um den Hilfesuchenden eine umfassende und professionelle Beratung anbieten zu können - auch um weitere Lösungswege zu eruieren (zum Beispiel bei Schulden, Erziehungs -, Partnerschaftsprobleme). Die Gewährung der Stiftungshilfen ist einkommensabhängig und erfolgt auf der Grundlage der Vergabegrundsätze der Stiftung und innerhalb der dort festgelegten Einkommensgrenzen und Bedingungen , die auch erkennbares Eigenbemühen und zunächst die Nutzung möglicher gesetzlicher Leistungen voraussetzen. Da die Stiftung mit ihrer Arbeit mildtätigen Zwecken dient, ist sie zudem an die Vorgaben des Steuerrechts gebunden (zum Beispiel § 53 Abgabenordnung). Trotz dieser Vorbedingungen ist die Stiftung in der Lage, in bestimmten Situationen auch sehr kurzfristige Entscheidungen zu treffen, um schnell helfen zu können. 17 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 11. Wie viele Familien erhielten in den vergangenen zehn Jahren durch die Stiftung Hand in Hand eine finanzielle Unterstützung? Wie hoch war dabei die durchschnittliche Summe? Für die Beantwortung der Frage wurde der Begriff "Familie" so verstanden, dass eine Familie in dem Zusammenhang verstanden wird, bei dem direkte (Haupt)Verantwortung für ein oder mehrere unterhaltspflichtige Kinder besteht (für den Stiftungszweck Familienhilfe) und für die Schwangerenhilfe die werdenden Mütter, da Schwangerenhilfe nur von Frauen beantragt werden kann. Die geleisteten Hilfen der Thüringer Stiftung "HandinHand" zwischen 2004 und 2015 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Schwangerenhilfe Familienhilfe bewilligte Anträge vergebene Hilfe Durchschnitt bewilligte Anträge vergebene Hilfe Durchschnitt 2004 5.633 3.349.944,08 € 594,70 € 547 498.267,74 € 910,91 € 2005 5.544 3.009.039,95 € 542,76 € 420 350.353,63 € 834,18 € 2006 5.754 3.402.127,07 € 591,26 € 463 359.345,72 € 776,12 € 2007 5.600 3.102.465,09 € 554,01 € 452 423.439,44 € 936,81 € 2008 5.485 3.415.852,10 € 622,76 € 707 565.220,05 € 799,46 € 2009 5.083 3.143.906,61 € 618,51 € 501 451.417,10 € 901,03 € 2010 5.362 3.394.863,68 € 633,13 € 590 523.472,56 € 887,24 € 2011 4.823 2.944.980,75 € 610,61 € 593 526.310,86 € 887,54 € 2012 4.314 2.941.979,86 € 681,96 € 564 520.945,81 € 923,66 € 2013 4.261 3.113.947,31 € 730,80 € 490 481.873,71 € 983,42 € 2014 3.824 2.869.930,24 € 750,50 € 508 507.867,58 € 999,74 € 2015 3.654 2.949.752,23 € 807,27 € 429 371.317,34 € 865,54 € 2004 bis 2015 59.337 37.638.788,97 € 634,32 € 6.264 5.579.831,54 € 890,78 € (Quelle: Stiftung Hand in Hand) 12. Welche Maßnahmen zur Familienförderung werden aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert? Aus dem ESF werden keine familienfördernden Maßnahmen finanziert. 13. Wie viele Familien haben während seiner Geltungsdauer das Thüringer Landeserziehungsgeld beansprucht (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)? Das Landesverwaltungsamt hat hierzu folgende Zahlen übermittelt. Die Zahlen beziehen sich auf das Thüringer Erziehungsgeldgesetz in der Fassung vom 4. Mai 2010 [Thüringer Erziehungsgeldgesetz - ThürErzGG - vom 3. Februar 2006 (GVBl. S. 46) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes und anderer Gesetze vom 4. Mai 2010 (GVBl. S. 105)]: 18 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 Haushaltsjahr Anzahl der Bewilligung 2010 23.619 davon für die bis 31.07.2010 geltende Fassung: 10.469 davon für die ab 01.08.2010 geltende Fassung: 13.150 2011 14.661 davon für die bis 31.07.2010 geltende Fassung: 83 davon für die ab 01.08.2010 geltende Fassung: 14.578 2012 12.858 davon für die bis 31.07.2010 geltende Fassung: 2 davon für die ab 01.08.2010 geltende Fassung: 12.856 2013 12.413 2014 12.553 2015 11.727 Gesamt 87.831 (Quelle: Landesverwaltungsamt) 14. Wie hat sich die Geburtenzahl während dieser Zeit entwickelt? Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 Geburten 17.527 17.073 17.342 17.426 17.887 (Quelle: http://www.statistik.thueringen.de/datenbank/TabAnzeige.asp?tabelle=zr000102||) 15. Wie viele Eltern beanspruchten in den vergangenen fünf Jahren die Elternzeit des Bundes (bitte nach Müttern und Vätern sowie Jahren aufgeschlüsselt)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, da zur Elternzeit keine Daten erhoben werden. 16. Wie viele Eltern nahmen seit seiner Einführung 2013 das Betreuungsgeld des Bundes in Anspruch (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)? Die Anzahl der in Thüringen seit 2013 Betreuungsgeld beziehenden Väter und Mütter ergibt sich aus der folgenden Tabelle, wobei die Daten für 2014 und 2015 nur quartalsweise aufgeschlüsselt vorliegen. Betreuungsgeldbezug in Thüringen seit 2013 Zeitraum Anzahl der Beziehenden 1. August bis 31. Dezember 2013 1.183 1. Quartal 2014 2.621 2. Quartal 2014 3.574 3. Quartal 2014 5.046 4. Quartal 2014 5.371 1. Quartal 2015 5.814 2. Quartal 2015 6.179 3. Quartal 2015 6.401 17. Wie viele Erziehungsberechtigte erhielten in den vergangenen fünf Jahren Unterhaltsvorschuss (bitte nach zahlungsunfähigen beziehungsweisezahlungsunwilligen Elternteilen sowie nach Jahren aufgeschlüsselt )? 19 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die Anzahl der Leistungsbeziehenden nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in den letzten fünf Jahren in Thüringen ergibt sich aus der folgenden Tabelle, wobei eine Unterscheidung in zahlungsunfähige und zahlungsunwillige Elternteile statistisch nicht erfasst wird. Jahr Anzahl der Beziehenden 2010 19.532 2011 18.943 2012 17.633 2013 17.623 2014 17.086 18. Wie viele Eltern-Kind-Zentren gibt es in Thüringen (bitte nach Landkreisen aufgeschlüsselt)? Derzeit gibt es elf Thüringer Eltern-Kind-Zentren (ThEKiZ). Ihre Standorte sind: Erfurt, Jena, Weimar, Gera, Unstrut-Hainich-Kreis (Bad Langensalza), Landkreis Nordhausen (Großwechsungen), Landkreis Greiz (Hohenölsen), Ilm-Kreis (Ilmenau), Landkreis Eichsfeld (Leinefelde), Landkreis Sonneberg (Sonneberg) und Saale-Orla-Kreis (Triptis). Mit der Landesförderung ab 2016 werden sich weitere Kindertageseinrichtungen auf den Weg dorthin begeben. 19. Wie viele Eltern besuchen diese Zentren regelmäßig? ThEKiZ bieten eine große Palette von Familienbildungs-, Familienförderungs- und Beratungsangeboten für Familien und Eltern an. Die Angebote werden je nach Thema in unterschiedlicher Häufigkeit angeboten (täglich, wöchentlich, monatlich, quartalsweise, jährlich, nach Bedarf) und unterschiedlich häufig wahrgenommen. Jährlich stattfindende Veranstaltungen in den Eltern-Kind-Zentren werden von fast allen Familien, oft auch über die Elternschaft der Einrichtung hinaus wahrgenommen. 70 Prozent der Eltern nutzen Angebote und Veranstaltungen für Eltern, die von der Einrichtung bedarfsorientiert angeboten werden, wie thematische Eltern-Kind-Tage. Spezifischere Angebote, wie Selbsthilfegruppen und zielgruppenorientierte Beratungsangebote, werden von kleineren Teilen der Elternschaft im ThEKiZ, aber auch von anderen Familien im Sozialraum wahrgenommen. Elterncafés oder Arbeitsgemeinschaften für Eltern werden im Durchschnitt von 30 Prozent der Eltern aus den Einrichtungen besucht. Nicht erfasst sind die Eltern, die aufgrund der Netzwerkarbeit der ThEKiZ in andere Beratungs- und Bildungsangebote und zu Kooperationspartnern vermittelt werden. 20. Wie ist die personelle und finanzielle Auslastung dieser Eltern-Kind-Zentren? Da Eltern-Kind-Zentren Kindertageseinrichtungen mit einer besonders ausgeprägten Familien- und Sozialraumorientierung sind, entspricht ihre finanzielle und personelle Ausstattung grundlegend der einer Regel-Kita. Die zusätzlichen Aufgaben, die sich durch die Pflege von Netzwerken und eine verstärkte Arbeit mit Familien ergeben, werden im Zuge der Förderung als Konsultationseinrichtung im Rahmen der "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Entwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Eltern-Kind-Zentren in Thüringen (ThEKiZ)" untersetzt. Des Weiteren wird diese Besonderheit auf der Grundlage kommunaler Bedarfserhebungen in die örtliche Jugendhilfeplanung als Leistung nach § 16 SGB VIII (Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie) aufgenommen. 21. Plant die Landesregierung weitere Eltern-Kind-Zentren in Thüringen? Falls ja, in welchem zeitlichen Horizont und an welchen Standorten? Falls nein, warum nicht? Zum 1. September 2015 trat die "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Entwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Eltern-Kind-Zentren in Thüringen (ThEKiZ)" in Kraft. Dadurch erhalten die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe aller Landkreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit , Kindertageseinrichtungen zu Eltern-Kind-Zentren zu entwickeln und bereits bestehende ThEKiZ als Konsultationseinrichtungen zu fördern. Ich verweise auf die Antwort zu Frage 18. 20 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 22. Wie bewertet die Landesregierung die einzelnen familienfördernden Maßnahmen auch im Lichte ihrer jeweiligen Entwicklung? Das breite Spektrum der familienfördernden Maßnahmen muss sich im Sinne einer nachhaltigen Familienpolitik mit den sich verändernden gesellschaftlichen demografischen und soziologischen Gegebenheiten soziostrukturell, bedarfsspezifisch und dynamisch verändern. Die vielfältigen Angebote in Familienzentren, Mehrgenerationenhäusern und Familienferienstätten werden bedarfsgerecht und zielgruppenorientiert jährlich neu geplant und zusammengestellt. Qualitätsstandards für Einrichtungen sowie fachlich inhaltliche Kontrolle durch Familien- und Wohlfahrtsverbände, öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe und die Elternakademie sind hier Garanten für Qualität. Die Bedingungen für eine gute, insbesondere auch frühkindliche Erziehung und Bildung sind aktuell ein Hauptthema familienfreundlicher Planung und Entwicklung. Bildung ist ein Auftrag, für den die Gesellschaft stärker sensibilisiert werden sollte. Die Thüringer Eltern-Kind-Zentren (vergleiche Fragen III 18 - 21) sind ein Mittel hierzu und stellen einen erfolgreiche Ansatz dar, um Familien in belasteten Situationen zu erreichen und für andere Hilfe- und Unterstützungsangebote zu gewinnen. Das laut der Studie zum 2. Familienbericht durch Familien und Experten als positiv und familienfreundlich bewertete Angebot wohnortnaher Beratungsstellen bedarf einer Optimierung sowohl in seiner Bekanntheit in der Bevölkerung als auch im Netz der Hilfeleistungen. Seine Nutzung unterscheidet sich neben sozialdemografischen Unterschieden auch nach der (subjektiv wahrgenommenen ) Verfügbarkeit beziehungsweise Erreichbarkeit der Angebote. Online-Beratungsangebote werden künftig nicht nur in strukturschwachen Gebieten an Attraktivität gewinnen und daher durch die Landesregierung unterstützt. Die Einführung entsprechender Qualitätsstandards, wie bspw. für die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung , beschreibt die strukturellen Voraussetzungen, optimiert die Arbeitsabläufe in den Beratungsstellen und trägt zu einer intensiven Prüfung der Vernetzungsstrukturen im Sozialraum bei. Die Landesregierung unterstützt den in zwei Regionen modellhaft durchgeführten Vernetzungsprozess von Beratungsangeboten im Sozialraum, um auf multiple Problemsituationen bei Betroffenen noch besser reagieren zu können. Thüringen beteiligt sich dauerhaft an der Bundesinitiative Frühe Hilfen und wird darüber hinaus durch die Fortführung des Landesprogrammes Kinderschutz ergänzend und erweiternd zur Bundesinitiative den Ausbau und die Qualitätssicherung und -entwicklung in den lokalen Netzwerken Frühe Hilfen /Kinderschutz schwerpunktmäßig fördern. Durch die Netzwerke Frühe Hilfen/Kinderschutz entstehen niedrigschwellige und bedarfsgerechte Angebote vielfach auch in systemübergreifender Kooperation, die zudem die passgenaue Vermittlung in weitere Hilfen befördert. Familien können so frühzeitiger und gezielter in Unterstützungsangebote vermittelt werden. Um den Bedürfnissen der Gesellschaft besser zu entsprechen, hat die Landesregierung die Entwicklung des Landesprogramms "Solidarisches Zusammenleben der Generationen" für diese Legislaturperiode als wichtigstes familienpolitisches Vorhaben auf ihre Agenda gesetzt. 23. Welche Bewertungskriterien legt die Landesregierung dieser Einschätzung zugrunde? Die Thüringer Landesregierung hat im Rahmen des 2. Thüringer Familienberichts eine wissenschaftliche Studie erstellen lassen, die sich unter anderem mit den Förderbereichen befasst, und die Ergebnisse mit Expertengruppen ausgewertet. Bewertungskriterien sind zudem durch die Qualitätsstandards für familienfördernde Maßnahmen und die jeweiligen Bedarfsanalysen gegeben, die sich an den fachlichen Standards dieser Bereiche und den Erfordernissen der soziodemografischen Entwicklungen orientieren. Zur Bewertung der dargestellten Entwicklung im Kinder- und Jugendschutz nutzt die Landesregierung die Evaluationen der Bundesinitiative Frühe Hilfen des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH), die Erfahrungen aus dem Fachaustausch der Netzwerkkoordinierenden der Frühen Hilfen beziehungsweise der Jugendamtsleiterinnen und -leiter sowie Erkenntnisse aus der fachlichen Diskussion mit landesweit agierenden Fachverbänden, wie der Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Hebammenlandesverband. 21 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 24. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dem aktuellen Familienbericht? Die Schlussfolgerungen sind im 2. Familienbericht in Kapitel E ausführlich dargestellt. Insofern wird auf Drucksache 6/21 Seiten 97 ff. verwiesen. 25. Welche Akteure sind an der Evaluation der familienfördernden Maßnahmen in Thüringen beteiligt? Aktuell findet keine breit angelegte Evaluation des Freistaats statt. 26. Beabsichtigt die Landesregierung eine Verquickung des Familien- mit dem Seniorenbericht? Wie begründet sie ihre Antwort? Es wird geprüft, den 3. Familienbericht und den 2. Seniorenbericht des Freistaates Thüringen gemeinsam als einen Bericht zu verfassen. Die Verflechtung entwickelt sich aus dem sich wandelnden Familienverständnis von Familie als alle Generationen umfassende füreinander sorgende Gemeinschaft . Der 1. Thüringer Seniorenbericht und der 2. Thüringer Familienbericht waren inhaltlich und methodisch aufeinander abgestimmt und stark miteinander verknüpft. Unter Maßgabe der Umsetzung des Landesprogramms "Solidarisches Zusammenleben der Generationen" gemäß des Koalitionsvertrages für die 6. Legislaturperiode und der Tatsache, dass Seniorenpolitik strukturell dem Referat Familienpolitik zugeordnet wurde, ist eine Zusammenführung der beiden Berichte eine sinnvolle und konsequente Weiterentwicklung. IV. Familienfreundliche Umgebung 1. Inwieweit finden die Belange von Familien und vor allem von Kindern beim öffentlichen Wohnungsbau und bei der Wohnraumsanierung Berücksichtigung? Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Wohnraumfördergesetz (ThürWoFG) vom 31. Januar 2013 (GVBl. S. 1) gehören alle Haushalte mit Kindern zu den besonderen Zielgruppen der Mietwohnraumförderung . Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 ThürWoFG gehört dieser Personenkreis auch zu den Zielgruppen der Förderung des selbst genutzten Wohneigentums. Diese Zielgruppen beziehen sich sowohl auf den Neubau als auch auf die Sanierung von Wohnungen. Die entsprechende Umsetzung ergibt sich aus den einschlägigen Richtlinien. So werden dort unter anderem technische Vorgaben zu den Mindestausstattungen der geförderten Wohnungen festgelegt. Beispielhaft können hier die Mindestgrößen für Kinderzimmer, Stellflächen für Kinderwagen usw. angeführt werden. Auch im Rahmen der Einkommensberechnung nach § 10 ThürWoFG werden die Belange und Mehraufwendungen für Kinder durch eine entsprechende Erhöhung der Einkommensgrenze um 1.000 Euro je Kind berücksichtigt. 2. Wie fördert der Freistaat den Erwerb von Wohneigentum für Familien? Unterstützt der Freistaat die Anmietung von Wohnraum speziell für kinderreiche Familien? Wie wird die Antwort begründet? Die Förderung der Schaffung und des Erwerbs von Wohneigentum erfolgt im Rahmen der Förderprogramme "Thüringer Familienbaudarlehen" und "Thüringer Sanierungsbonus". Beim "Thüringer Familienbaudarlehen " werden zinsgünstige Baudarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch die Thüringer Aufbaubank ausgereicht. Beim "Thüringer Sanierungsbonus" wird ein Zuschuss gewährt, welcher sich aus einem Grundbetrag in Höhe von 12.000 Euro und einer Kinderzulage (1.000 Euro für das erste Kind, 2.000 Euro für das zweite Kind und 3.000 für jedes weitere Kind) zusammensetzt. Eine Unterstützung für die Anmietung von Wohnraum speziell für kinderreiche Familien wird vom Freistaat nicht gewährt, da es sich hier um ein rein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen Vermietenden und Mietenden handelt. Die Unterstützung der Familien erfolgt jedoch zum Beispiel durch die Gewährung von Wohngeld. 3. Sieht die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit der Förderung von Wohnraum , der für kinderreiche Familien geeignet ist? Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung ? Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erfolgt die Auswahl der zu fördernden Vorhaben anhand verschiedener wohnungswirtschaftlicher und städtebaulicher Kriterien. Herauszuheben ist ins- 22 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 besondere der Bedarf an Wohnraum. Eine Förderung von Wohnraum für kinderreiche Familien wird dann erfolgen, wenn ein Bedarf an einem solchen Wohnraum durch den Investor beziehungsweisedurch die Kommune dargelegt wird. 4. Wie wird der Bau von Spielplätzen in Thüringen gefördert? Die Infrastrukturpauschale nach § 21 ThürKitaG kann für die Errichtung neuer Spielplätze verwandt werden (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ThürKitaG). 5. Wie wird die Errichtung von Jugendfreizeitangeboten vom Freistaat gefördert? Der Freistaat fördert als Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII Jugendfreizeitangebote zum einen auf der örtlichen (kommunalen) und zum anderen auf der überörtlichen Ebene. Über das Instrument der "Richtlinie örtliche Jugendförderung" fördert der Freistaat die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Jugendhilfe bei der Erfüllung ihrer nach § 79 Abs. 1, § 85 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3, §§ 11 bis 14, § 52 Abs. 2, § 81 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII 1) bestehenden Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Die Förderung ist unter anderem für die Planung, Bereitstellung und Durchführung von bedarfsgerechten Angeboten in den Bereichen Jugendarbeit zu verwenden. Darunter fallen Jugendfreizeitangebote, die von Trägern der Jugendarbeit (insbesondere Jugendverbände , Träger der freien Wohlfahrtspflege oder privaten Trägern) erbracht werden. Im Rahmen einer beteiligungsorientierten Jugendhilfeplanung wird der Bedarf an Angeboten der Jugendfreizeit nach den örtlichen Gegebenheiten festgelegt. Die Förderung wird als Pauschale vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landes sowie der Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik über die Anzahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen im Alter zwischen 10 und 27 Jahren in den Landkreisen und kreisfreien Städten errechnet. Die Pauschale wird im Verhältnis von maximal bis zu 60 Prozent als Landeszuwendung und mindestens 40 Prozent als Haushaltsmittel der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt. Finanzielle Beteiligungen der kreisangehörigen Gemeinden und Städte werden beim Finanzierungsanteil der Landkreise berücksichtigt. Mit dem Förderinstrument "Richtlinie Landesjugendförderplan" unterstützt das Land Jugendfreizeitangebote nach § 11 SGB VIII auf überörtlicher Ebene. Die im Landesjugendring Thüringen e. V. zusammengeschlossenen Jugendverbände, Träger von Angeboten der außerschulischen Jugendbildung und Träger von Angeboten der internationalen Arbeit, die Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung in Thüringen e. V. und die Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar werden entsprechend der Maßnahmeplanung des jeweils gültigen Landesjugendförderplanes unterstützt. 6. Welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr gibt es in Thüringen? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) fördert die Verkehrssicherheitsarbeit der Landesverkehrswacht Thüringen e.V. (LVW) und ihrer 25 Orts- und Kreisverkehrswachten. Im Doppelhaushalt 2016/2017 sind hierfür im Jahr 2016 Mittel in Höhe von 300.000 Euro und im Jahr 2017 Mittel in Höhe von 350.000 € veranschlagt. Die Orts- und Kreisverkehrswachten bieten zahlreiche bewährte Angebote, die sich an Kinder und Jugendliche richten, beispielsweise die Projekte "Sicher unterwegs in Thüringen", "Sicher unterwegs mit Bus und Bahn", "Verkehrsmobil", "Landesschülerlotsenwettbewerb", "Landeswettbewerb bester Radfahrer", "Fahrradrallye", an. Zudem werden Schulanfangsaktionen ausgerichtet. Zusätzlich zu den Landesprojekten werden auch Bundesprojekte angeboten, wie zum Beispiel "Kind und Verkehr, Fahr Rad … aber sicher" und "Kinder im Straßenverkehr". Das TMIL strebt an, die Durchführung dieser wichtigen Angebote auch für die Zukunft sicherzustellen und weiter auszubauen. 23 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Ferner sollen auf Initiative des TMIL mit Hilfe der Förderung von "Dialog-Displays des Lob- und Tadel -Prinzips" (DD) die innerörtlichen Geschwindigkeiten in den Thüringer Kommunen gezielt reduziert werden. Der Einsatz von DD soll insbesondere im nachgelagerten Straßennetz mit geringerem Verkehrsaufkommen erfolgen und v. a. D. die schwächeren Verkehrsteilnehmer schützen: Kinder, Ältere, Rollstuhlfahrer, Fußgänger und Radfahrer. Eine Fortsetzung der Kampagne ist auch im Jahr 2016 vorgesehen. Die Thüringer Polizei orientiert sich bei ihrer Präventionsarbeit mit Kindern am "Leitfaden für die Verkehrssicherheitsberatung der Thüringer Polizei" und ist hauptsächlich in der Radfahrausbildung mit Lernkontrolle der vierten Klassenstufe tätig. Im Hinblick auf die Schulwegsicherheit führt die Thüringer Polizei zielgruppenorientierte Präventionsmaßnahmen durch und wirkt an der Erstellung von Schulwegplänen mit. Insbesondere zum Schuljahresbeginn finden schwerpunktmäßig zielgerichtete Verkehrsüberwachungsmaßnahmen statt. 7. Wie berücksichtigt der Freistaat die Belange von Kindern in der Verkehrsplanung? Im Rahmen der Straßenplanung werden die Belange von Kindern entsprechend der Vorgaben der eingeführten technischen Regelwerke/Richtlinien für Straßenplanung und -bau, die für Bundes- und Landesstraßen in Thüringen eingeführt worden sind, berücksichtigt. So finden zum Beispiel entsprechend der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (Innerortsstraßen) folgende Kriterien eine Berücksichtigung : die Belange von Kindern im Rahmen der Kriterien Fußgängerverkehr, soziale Ansprüche und Barrierefreiheit (unter Berücksichtigung von Personen, die mit Kleinkindern und Kinderwagen unterwegs sind, von Schulweg-Querungen, von Nutzungsansprüchen des Straßenraums bzgl. Aufenthaltsfunktion und Spielen). Bei der Ermittlung des Bedarfs für den Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Bundes- und Landesstraßen wird berücksichtigt, ob die zu planende Radwegverbindung gegenwärtig beziehungsweise künftig für den Schülerverkehr von Bedeutung ist. Der Schülerverkehr wird über das Kriterium "Schulweg" in die Bewertung einbezogen. 8. Welche Bedeutung haben die Bedürfnisse von Familien mit Kindern für den Öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen? Inwieweit bieten die Anbieter des Öffentlichen Personennahverkehrs gesonderte Tarife für kinderreiche Familien an? Die Bedürfnisse von Familien mit Kindern spielen im Thüringer Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eine große Rolle. Das Tarifgestaltungsrecht im ÖPNV in Thüringen obliegt den Verkehrsunternehmen. Diese berücksichtigen die familiäre Situation sowohl bei der Angebotsgestaltung als auch bei der Tarifgestaltung. Beispielsweise bieten einige Unternehmen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gesonderte Bereiche für Kinder an und führen zielgruppenspezifische Marketingaktionen durch (zum Beispiel Nikolausexpress , kindergerechte Fahrgastzeitschriften). Im SPNV können Kinder unter 15 Jahren in Begleitung der Eltern/ Großeltern in unbegrenzter Anzahl grundsätzlich kostenfrei mitfahren; Kinder unter sechs Jahren nutzen den ÖPNV i.d.R. immer kostenlos. Im Straßenpersonennahverkehr fahren Kinder ebenfalls bis zu einer gewissen Altersgrenze (max. sechs Jahre) frei, bis zu einem Alter von 14 Jahren können ermäßigte Fahrscheine erworben werden. Das Tarifangebot der Bus- und Straßenbahnunternehmen in Thüringen umfasst in der Regel auch rabattierte Familien- oder Gruppenfahrscheine. 9. Auf welche Weise fördert der Freistaat die Teilnahme von Familien am Kultur- und Freizeitleben in Thüringen? Zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zählen auch die in § 28 SGB II normierten Bedarfe für Bildung und Teilhabe. Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die zu den kommunalen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zählen. 24 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 10. Inwieweit werden in landeseigenen Museen, Burgen und Schlössern und ähnlichen Kultureinrichtungen ermäßigte Familieneintrittskarten angeboten? Ist dabei sichergestellt, dass diese Eintrittskarten nicht die Anzahl der Kinder einer Familie limitieren? In den landeseigenen Burgen und Schlössern werden keine Eintrittspreise verlangt. In dem landeseigenen Museum für Ur- und Frühgeschichte Thüringens Weimar gibt es eine Familienkarte, wobei diese Eintrittskarte nicht die Anzahl der Kinder einer Familie limitiert. Darüber hinaus erhalten Schüler im Rahmen des Unterrichtes freien Eintritt und eine kostenlose Führung. 11. Bieten alle vom Land geförderten Museen, Schwimmbäder und Freizeitanlagen Familieneintrittskarten an? Wird hierbei die Anzahl der Kinder pro Familie begrenzt? Der Betrieb von Schwimmbädern zählt zum Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge und wird daher nicht durch das Land gefördert. In den durch das Land geförderten Museen werden die sozialen Belange von Familien durch besondere Tarife berücksichtigt. Die Ausgestaltung der Tarife obliegt den Trägern der Museen. 12. Gibt es in Thüringen eine familienfreundliche Zertifizierung von Hotel-, Gastronomie-, Ferienhausund Campingbetrieben? Der DEHOGA Thüringen e.V. vergibt ein Prädikat "Familienfreundlich". Die Kriterien wurden im Jahr 2014 aktualisiert. http://thueringen-familienfreundlich.de/willkommen/ V. Familien und Gewalt 1. Wie viele Anzeigen wegen häuslicher Gewalt gingen in den vergangenen fünf Jahren bei den zuständigen Behörden in Thüringen ein? Zur Anzahl der Anzeigen, die wegen häuslicher Gewalt bei der Thüringer Polizei eingegangen sind, werden keine Statistiken geführt. Die von der Thüringer Polizei registrierten Sachverhalte, bei denen ein Einsatz aufgrund häuslicher Gewalt notwendig wurde, sind nachfolgend aufgelistet: 2010: 3.008 2011: 3.185 2012: 2.939 2013: 3.031 2014: 2.983 2015: 2.925 2. Wie viele Kinder wurden in diesem Zeitraum Opfer familiärer Gewalt (bitte nach Jahren und Delikten [psychische/körperliche/sexuelle Gewalt] aufgeschlüsselt)? Zur Beantwortung dieser Frage liegen einerseits Angaben aus der Polizeilichen Kriminalstatistik vor, andererseits die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik sowie Auswertungen aus der Beratungstätigkeit . Die unterschiedlichen Zahlen zeigen, dass Opfer familiärer Gewalt häufig Beratungen aufsuchen , ohne dass eine Meldung bei der Polizei erfolgt. Die polizeiliche Kriminalstatistik weist folgende Zahlen aus: 25 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Delikt Jahr Opfer Kinder bis 14 Jahre Opfer-Tatverdächtigen Beziehung_"Familie" Straftaten gegen das Leben 2010 6 2011 3 2012 3 2013 5 2014 3 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 2010 315 2011 316 2012 307 2013 335 2014 389 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 2010 131 2011 125 2012 145 2013 143 2014 95 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, Deliktschlüssel (000000, 100000, 200000), Zeitraum: 2010 bis 2014, Opfer bis unter 14 Jahre (Kind), Erfassung mit Opfer-Tatverdächtigen Beziehung Familie (120) Seit 2012 wird bundesweit in der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik auch die Anzahl der in Jugendämtern bekannt gewordenen Fälle erhoben, die als Gefährdung des Kindeswohls gem. § 8a SGB VIII eingeschätzt wurden. Im Ergebnis dieser Einschätzungsverfahren werden Gefährdungen von Kindern in vier Kategorien erhoben und eingeordnet: Akute und latente Kindeswohlgefährdungen* *Mehrfachnennungen möglich 2012 2013 2014 Anzeichen für Vernachlässigung 723 642 636 Anzeichen für körperliche Misshandlung 169 151 177 Anzeichen für psychische Misshandlung 202 198 200 Anzeichen für sexuelle Gewalt 48 35 46 (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik) Zur Ergänzung lassen sich die Auswertungen der Fallarbeit der Thüringer Kinder- und Jugendschutzdienste (KJSD) heranziehen: Entwicklung der Fallarbeit: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Mädchen 926 1.063 1.095 1.095 1.078 1.092 Jungen 566 672 668 723 661 767 Gesamt 1.492 1.735 1.763 1.818 1.739 1.859 Verdacht auf sexuelle Gewalt 2014: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Mädchen 394 422 463 456 386 381 Jungen 117 117 110 152 126 144 Gesamt 511 539 573 608 512 525 26 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 Problemnennung "Häusliche Gewalt" 2014* Mädchen: 165 Jungen: 108 Gesamt: 273 Problemnennung "Probleme mit/in der Familie" 2014* Mädchen: 568 Jungen: 431 Gesamt: 999 Problemnennung "Psychische Gewalt" 2014* Mädchen: 246 Jungen: 166 Gesamt: 412 Problemnennung "Körperliche Gewalt" 2014* Mädchen: 119 Jungen: 108 Gesamt: 227 (*Mehrfachnennung in den Problembereichen sind möglich) Tendenzen: In der Fallarbeit werden immer mehr Jungen vorstellig. Hier zeichnen sich vor allem auf der innerfamiliären Ebene die meisten Probleme ab, sowie auf psychosozialer Ebene und bei Vernachlässigung im Elternhaus. Fallzahlen bei Vernachlässigung steigen seit Jahren und haben mit 373 (2013: 321) Fällen bei beiden Geschlechtern ihren höchsten Stand erreicht. (Quelle: Statistik der Thüringer Kinder- und Jugendschutzdienste (KJSD), erstellt von der LAG Kinder- und Jugendschutz Thüringen e. V. im Rahmen des AK KJSD, aktuelle Zahlen aus 2015 liegen noch nicht vor.) 3. Welche Präventionsangebote zum Schutz von Kindern vor Gewalt fördert der Freistaat (bitte aufgeschlüsselt nach psychischer/körperlicher/sexueller Gewalt)? Seit 1993 fördert das Land mit den Kinder- und Jugendschutzdiensten (KJSD) spezifische Beratungsstellen für von Gewalt betroffene oder bedrohte Kinder und Jugendliche. Seit 2008 erfolgt die Förderung der inzwischen 19 KJSD über die "Richtlinie Örtliche Jugendförderung". 2010 2011 2012 2013 2014 Anzahl der Präventions-/ Multiplikatorenveranstaltungen 810 1.083 1.096 1.085 912 Ein Arbeitsschwerpunkt der KJSD ist die Prävention für Kinder, Jugendliche - Eltern, Fachkräfte und Multiplikatoren. Vorrangige Themen in der Präventionsarbeit sind: • sexuelle Gewalt, • körperliche Gewalt, • Konfliktlösungsstrategien (bei Mobbing), • Sexualpädagogik (Elternabende an Schulen und Kindertageseinrichtungen). Die Veranstaltungen der KJSD werden statistisch nicht weiter aufgeschlüsselt. Das "Landesprogramm Kinderschutz" fördert seit 2013 die Fortbildung von Fachkräften (insbesondere in Kindertageseinrichtungen) zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Die Angebote werden in kommunaler Verantwortung entsprechend örtlichen Gegebenheiten und aktuellem Bedarf umgesetzt. Seit 2010 sind die Maßnahmen "Ehrenkodex" und "Das Erweiterte Führungszeugnis" im Thüringer Sport in der Umsetzung: 27 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode • "Ehrenkodex": Alle in den Vereinen und Verbänden eingesetzten ehrenamtlichen und hauptamtlichen Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind, bekennen sich mit ihrer Unterzeichnung zum Ehrenkodex und zu dessen Einhaltung. • "Das Erweiterte Führungszeugnis": Alle hauptamtlichen Mitarbeiter in der Jugendarbeit der LSB- Mitgliedsorganisationen, die Träger der freien Jugendhilfe sind und Leistungen nach dem Kinderund Jugendhilfegesetz erbringen, sind zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet . Jährlich finden dazu Fortbildungsveranstaltungen in den Strukturen des Thüringer Sports statt. Im Jahr 2015 wurde erstmals ein Workshop zur Erarbeitung vereinsspezifischer Handlungsleitfäden zum Kinderschutz umgesetzt. Für 2016 sind zwei weitere Veranstaltungen dieser Art geplant , genauso wie ein Workshop zum Thema Kinderschutz beim Thüringer Sportkongress. Ebenso ist für 2016 die Einführung des Zertifikats "Sportverein aktiv im Kinderschutz" vorgesehen. Durch die Thüringer Polizei erfolgt keine institutionelle Förderung von Einrichtungen und Programmen zu Präventionsangeboten zum Schutz von Kindern vor Gewalt. Gleichwohl beteiligt sich die Thüringer Polizei an landesweiten Programmen wie z. B. an den Maßnahmen der Thüringer Landesregierung gegen Häusliche Gewalt, der Erstellung von Leitlinien der Thüringer Polizei und Richtlinien für den Umgang mit Opfern, der Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Maßnahmen der Aus- und Fortbildung sowie der Umsetzung des polizeieigenen Präventionsprogramms mit dem Namen PoliPap. 4. Gibt es Weiterbildungsangebote für Erzieher und Lehrer in Thüringen, um sie für das Thema Gewalt gegen Kinder zu sensibilisieren (bitte nach Angebot und Landkreis aufgeschlüsselt)? Im Zeitraum von 2008 bis 2012 wurde durch die Landesregierung im Rahmen einer Fortbildungsoffensive ein thüringenweites Netz von Kinderschutzfachkräften an allen Thüringer Schulen aufgebaut. Zusätzlich boten einzelne Jugendämter Fortbildungen für Lehrer im Umgang mit § 55 a Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) an. Darüber hinaus gibt es seitdem das Abrufangebot für Schulungen im Kinderschutz für Lehrerkollegien und Horterziehende an den Schulen. Dieses Angebot ist über den Fortbildungskatalog des ThILLM abrufbar. Bezüglich der Weiterbildungsangebote für Erzieherinnen und Erzieher an Kindertageseinrichtungen wird auf die vorhergehende Frage 3 verwiesen. Zudem enthält auch das jährliche Fortbildungsprogramm des Landesjugendamtes Fortbildungen zu kinderschutzrelevanten Themen. Darüber hinaus bieten die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe entsprechende Fortbildungen für Fachkräfte zu kinderschutzrelevanten Themen an. Dies erfolgt oftmals im Rahmen der Aktivitäten der lokalen Netzwerke Frühe Hilfen/Kinderschutz und erfolgt in Abstimmung mit den Trägern nach den Bedarfen der vor Ort tätigen Fachkräfte. Eine detaillierte Übersicht der vielfältigen Fortbildungen zum Thema Kinderschutz liegt dem Land nicht vor. 5. Wie viele Frauen und Männer wurden in den vergangenen fünf Jahren Opfer häuslicher Gewalt in Thüringen (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)? Über die tatsächliche Anzahl der Opfer häuslicher Gewalt gibt es keine Angaben. Für das Hellfeld des Ausmaßes der häuslichen Gewalt wird zum einen auf die Zahlen der Erhebung der Thüringer Polizei verwiesen, zum anderen auf die Statistik der vier Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt in Thüringen. 28 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 Opfer wegen häuslicher Gewalt, unterteilt nach Frauen und Männern Jahr Fallzahlen Opfer insgesamt Frauen Männer 2010 3.192 2.498 694 2011 3.511 2.726 785 2012 3.410 2.586 824 2013 3.481 2.671 810 2014 2.957 2.321 636 2015 2.952 2.327 625 (Quelle: TMIK) Die Statistik der vier Interventionsstellen weist folgende Fallzahlen an Erstberatungen aus: Beratung von Opfern häuslicher Gewalt in den Thüringer Interventionsstellen in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014, unterteilt nach Frauen und Männern sowie in den Haushalten erfasste Kinder und Jugendliche Jahr Fallzahlen Opfer insgesamt Frauen Anteil in Prozent Männer Anteil in Prozent in den Haushalten erfasste Kinder u. Jugendliche 2011 992 938 94,56 54 5,44 1016 2012 964 899 93,26 65 6,74 1007 2013 988 934 94,53 54 5,47 984 2014 1013 936 92,40 77 7,60 1040 (Quelle: Statistik Interventionsstellen) Beachtet werden muss, dass in diesen Statistiken die Dunkelziffer der Opfer häuslicher Gewalt nicht erfasst ist. 6. Welche Hilfsangebote für Familien, die von innerfamiliärer Gewalt betroffen sind, stehen im Freistaat zur Verfügung (bitte nach Landkreisen aufgeschlüsselt)? 7. Gibt es hierbei spezielle Angebote für Frauen und Kinder (bitte nach Landkreisen aufgeschlüsselt)? 8. Wie viele Frauenhäuser gibt es in Thüringen und über wie viele Plätze verfügen diese jeweils? Die Beantwortung der Fragen 6 bis 8 erfolgt zusammenhängend: In Thüringen existiert ein flächendeckendes Beratungsnetz von zwölf Frauenhäusern, 28 Frauenzentren und vier Interventionsstellen (Stand 01.01.2016). Frauenhäuser führen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder ambulante Beratungen, Beratungen während des Aufenthaltes im Frauenhaus als auch nachgehende Beratungen, das heißt Unterstützung der Frauen nach Verlassen des Frauenhauses, durch. Ferner halten Frauenzentren in Thüringen niedrigschwellige Beratungsangebote für Opfer häuslicher Gewalt bereit. Die zwölf Thüringer Frauenhäuser verfügen über insgesamt 141 Betreuungsplätze. Des Weiteren arbeiten vier Interventionsstellen an den Standorten Erfurt (Zuständigkeitsbereich Landespolizeiinspektion (LPI) Erfurt und Jena), Gera (Zuständigkeitsbereich LPI Gera und Saalfeld), Nordhausen (Zuständigkeitsbereich LPI Nordhausen) und Meiningen (Bereich Süd-West-Thüringen) nach dem proaktiven Ansatz. Sie dienen Frauen und Männern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, als Anlaufstellen für eine qualifizierte Erstberatung im Sinne des Schutzes und der Sicherheit der Betroffenen und zur Beratung über wohnortnahe Hilfs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote wie beispielsweise Informationen zu zivilrechtlichen Möglichkeiten (Gewaltschutzgesetz). Bei Bedarf erfolgt eine Begleitung zu Gericht und zu Anwälten. Psychosoziale Interventionen sind stets vom Einzelfall abhängig. Weitervermittlungen erfolgen im Bedarfsfall an spezifische Fachberatungsstellen. 29 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Eine Übersicht der Frauenhäuser mit der Anzahl der Betreuungsplätze und der Frauenzentren findet sich nach Landkreisen geordnet im Anhang, Anlage 3*. 9. Wie hat sich die Auslastung der Frauenhäuser in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Statistische Angaben der Frauenhäuser werden für Thüringen durch den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Verein Frauenhauskoordinierung e.V. seit 2011 zentral erfasst, aufbereitet und ausgewertet. Eine Berechnung und Darstellung der Auslastung der einzelnen Frauenhäuser und für Thüringen insgesamt erfolgt hierbei nicht. Insofern können nur einzelne Parameter der Frauenhausstatistik in nachstehender Tabelle dargestellt werden. Für das Jahr 2015 liegt noch keine statistische Auswertung der Thüringer Daten vor. Die Reduzierung der Betreuungsplätze (2016: 141) wird von den kommunalen Strukturen eingeschätzt und bestimmt. Auswertung von einzelnen Kennziffern der Frauenhausstatistik für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 Jahr Anzahl Frauenhäuser Anzahl der aufgenommenen Frauen Anzahl der aufgenommenen Kinder Betreuungsplätze 2011 18 532 462 180 2012 17 479 422 174 2013 15 477 438 165 2014 15 396 418 157 10. Wie werden Frauenhäuser und vergleichbare Einrichtungen vom Freistaat gefördert? Die Förderung von Frauenhäusern erfolgt pro Einrichtung. Rechtsgrundlage bildet die Thüringer Verordnung zur Förderung von Frauenhäusern und Frauenschutzwohnungen (Thüringer Frauenhausförderverordnung ThürFHFöVO). Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen nach § 3 ThürFHFöVO werden bei den Personalausgaben die Aufwendungen für einen 24-stündigen Notrufdienst im Umfang von bis zu 0,7 Vollbeschäftigteneinheiten (VbE) und die Aufwendungen für die Projekte Angebotsvernetzung , Prävention, Fortbildung, Supervision, Leistungsdokumentation und Öffentlichkeitsarbeit im Umfang von bis zu 0,3 VbE gefördert. Die Personalkosten umfassen dabei die Gesamtvergütung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung nach den gesetzlichen Vorschriften. Als Obergrenze der Personalkosten für 1,0 VbE ist ein Betrag in Höhe von 49.900 Euro festgesetzt. Bei den Sachausgaben werden Aufwendungen für die Durchführung der Projekte Angebotsvernetzung , Prävention, Fortbildung/Supervision, Leistungsdokumentation und Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von bis zu 2.000 Euro gefördert. Die Frauenzentren werden vom Freistaat Thüringen auf der Grundlage der Thüringer Verordnung zur Förderung von Frauenzentren (Thüringer Frauenzentrenförderverordnung ThürFZFöVO) gefördert. Die Zuwendung je Einrichtung darf bei der Förderung von Personal- und Sachkosten einen Gesamtbetrag von 45.000 Euro nicht überschreiten. Die vier Interventionsstellen werden nach § 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung gefördert. 11. Welche fachliche Kompetenz wird bei der Betreuung der von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder vorausgesetzt? Das Fachpersonal muss einen der folgenden Berufsabschlüsse aufweisen: • Abschluss als Diplom-Pädagogin oder vergleichbarer Magister-, Bachelor- und Masterabschluss, • staatlich anerkannter Abschluss als Diplom-Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin oder vergleichbarer Bachelor- und Masterabschluss, • staatlich anerkannter Abschluss als Erzieherin oder Fachkraft für soziale Arbeit beziehungsweise- Fachkraft mit gleichwertiger Ausbildung, die aufgrund gleicher Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben kann. 30 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 12. Wie viele Inobhutnahmen gab es in den vergangenen fünf Jahren in Thüringen (bitte nach Jahren und Landkreisen aufgeschlüsselt)? Die Zahlen hierzu können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. kreisfreie Stadt Landkreis Land vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche insgesamt 2010 2011 2012 2013 2014 Stadt Erfurt 225 243 224 247 290 Stadt Gera 108 82 76 77 84 Stadt Jena 62 76 53 78 58 Stadt Suhl 22 15 18 17 18 Stadt Weimar 33 43 42 39 52 Stadt Eisenach 14 13 29 13 20 Eichsfeld 11 15 20 36 32 Nordhausen 28 29 27 28 36 Wartburgkreis 39 19 30 24 38 Unstrut-Hainich-Kreis 43 41 66 46 50 Kyffhäuserkreis 12 18 31 29 29 Schmalkalden-Meiningen 11 10 53 46 43 Gotha 60 60 83 107 90 Sömmerda 28 15 18 21 12 Hildburghausen 7 15 10 10 15 Ilm-Kreis 51 52 53 51 47 Weimarer Land 31 35 57 30 41 Sonneberg 2 6 11 16 9 Saalfeld-Rudolstadt 48 66 60 59 83 Saale-Holzland-Kreis 27 46 26 55 78 Saale-Orla-Kreis 28 22 12 30 17 Greiz 46 55 43 62 47 Altenburger Land 23 40 61 44 37 Thüringen 959 1.016 1.103 1.165 1.226 kreisfreie Städte 464 472 442 471 522 Landkreise 495 544 661 694 704 (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik) 13. Welche fachliche Qualifikation wird vorausgesetzt, um diese Inobhutnahmen durchzuführen? In Inobhutnahmeeinrichtungen muss eine ausreichende Zahl von hauptamtlichen Fachkräften zur Verfügung stehen. Der Begriff "Fachkräfte" ist in § 23 ThürKJHAG definiert. Diese Fachkräfte sollten über besondere Kenntnisse oder Erfahrungen mit Hilfen für misshandelte, schwer vernachlässigte und/oder sexuell misshandelte Kinder und Jugendliche verfügen. Fortbildung und Supervision der Fachkräfte müssen gewährleistet sein. Darüber hinaus ist für Kinder und Jugendliche und für das Personal psychologische Hilfe sicherzustellen (Quelle: Jugend und Familie, Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Stand: November 2010). 31 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 14. Wie viele Kinder wurden in den vergangenen fünf Jahren insgesamt dauerhaft außerhalb der eigenen Familie untergebracht und betreut (bitte nach Landkreisen aufgeschlüsselt)? Die Zahlen hierzu können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: kreisfreie Stadt Landkreis Land Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform, intensive sozpäd. Einzelbetreuung 2010 2011 2012 2013 2014 Stadt Erfurt 317 287 326 334 367 Stadt Gera 258 326 329 286 313 Stadt Jena 121 110 120 134 134 Stadt Suhl 73 75 75 86 94 Stadt Weimar 163 161 152 158 142 Stadt Eisenach 74 86 81 70 68 Eichsfeld 146 148 146 163 157 Nordhausen 126 120 131 149 119 Wartburgkreis 145 148 161 158 162 Unstrut-Hainich-Kreis 200 221 228 242 227 Kyffhäuserkreis 135 137 137 141 146 Schmalkalden-Meiningen 196 204 190 193 179 Gotha 121 147 135 139 145 Sömmerda 57 55 57 62 71 Hildburghausen 88 106 95 88 109 Ilm-Kreis 142 126 116 107 116 Weimarer Land 102 118 135 152 144 Sonneberg 87 81 96 104 96 Saalfeld-Rudolstadt 96 108 114 118 131 Saale-Holzland-Kreis 85 93 93 94 104 Saale-Orla-Kreis 128 121 120 120 113 Greiz 138 120 119 114 108 Altenburger Land 188 204 192 203 196 Thüringen 3.186 3.302 3.348 3.415 3.441 kreisfreie Städte 1.006 1.045 1.083 1.068 1.118 Landkreise 2.180 2.257 2.265 2.347 2.323 (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik) 32 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 15. Wie viele Kinder davon wurden bei Pflegeeltern untergebracht und betreut (bitte nach Landkreisen aufgeschlüsselt)? kreisfreie Stadt Landkreis Land Unterbringung im Rahmen der Vollzeitpflege 2010 2011 2012 2013 2014 Stadt Erfurt 124 103 112 132 149 Stadt Gera 60 72 71 72 77 Stadt Jena 46 52 45 51 56 Stadt Suhl 14 17 19 21 21 Stadt Weimar 39 39 40 44 46 Stadt Eisenach 18 24 22 15 20 Eichsfeld 58 61 65 70 81 Nordhausen 64 65 67 82 72 Wartburgkreis 61 68 74 71 70 Unstrut-Hainich-Kreis 101 107 114 124 110 Kyffhäuserkreis 54 53 54 64 69 Schmalkalden-Meiningen 76 82 80 84 81 Gotha 56 64 60 55 44 Sömmerda 26 27 29 32 45 Hildburghausen 27 33 39 33 45 Ilm-Kreis 82 77 68 66 68 Weimarer Land 35 42 59 69 73 Sonneberg 24 22 30 31 32 Saalfeld-Rudolstadt 62 64 67 70 74 Saale-Holzland-Kreis 40 48 48 52 56 Saale-Orla-Kreis 68 60 68 68 64 Greiz 64 62 57 59 67 Altenburger Land 75 77 74 85 91 Thüringen 1.274 1.319 1.362 1.450 1.511 kreisfreie Städte 301 307 309 335 369 Landkreise 973 1.012 1.053 1.115 1.142 (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik) 33 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 16. Wie viele Kinder wurden dagegen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht und betreut (bitte nach Landkreisen aufgeschlüsselt)? Die Zahlen hierzu können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. kreisfreie Stadt Landkreis Land Unterbringung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Erziehung in einer Tagesgruppe, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) 2010 2011 2012 2013 2014 Stadt Erfurt 189 182 211 200 215 Stadt Gera 197 253 257 213 236 Stadt Jena 74 57 74 82 78 Stadt Suhl 59 58 56 65 73 Stadt Weimar 122 119 111 112 94 Stadt Eisenach 56 62 59 55 48 Eichsfeld 88 87 80 92 76 Nordhausen 62 55 63 65 47 Wartburgkreis 81 80 87 86 91 Unstrut-Hainich-Kreis 99 113 114 117 113 Kyffhäuserkreis 77 80 79 71 73 Schmalkalden-Meiningen 120 122 110 109 98 Gotha 64 83 72 81 96 Sömmerda 31 28 28 30 26 Hildburghausen 61 73 56 55 64 Ilm-Kreis 60 49 48 41 48 Weimarer Land 66 76 76 82 71 Sonneberg 63 59 66 73 64 Saalfeld-Rudolstadt 34 43 46 47 57 Saale-Holzland-Kreis 45 44 44 42 47 Saale-Orla-Kreis 60 61 52 52 49 Greiz 74 58 62 55 41 Altenburger Land 113 127 118 118 105 Thüringen 1.895 1.969 1.969 1.943 1.910 kreisfreie Städte 697 731 768 727 744 Landkreise 1.198 1.238 1.201 1.216 1.166 (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik) 34 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 17. Wie viele Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gibt es in Thüringen (bitte nach Landkreisen aufgeschlüsselt )? Erlaubnispflichtige Einrichtungen nach § 45 SGB VIII in Thüringen (außer Kindertageseinrichtungen): Einrichtungsformen Anzahl der Standorte (Untereinrichtungen) Stichtagserhebung zum 31.12. des Jahres 2012 2013 2014 2015 Tagesgruppen 54 53 49 47 Heimerziehung (Heimgruppen) 167 177 185 214 Heimerziehung (Heimgruppen mit innewohnendem Erzieher) 16 17 19 17 Betreute Wohnformen 86 80 77 79 Familienwohngruppen (familienintegratives Setting) 67 71 72 70 Mutter-Kind-Gruppen 44 44 43 45 Intensive Einzelbetreuung in Heimen 20 15 14 12 Inobhutnahme 27 29 30 43 (Quelle: Heimdatenverwaltungssystem) 18. Wie lang ist der Zeitraum der Fremdunterbringung und -betreuung im Durchschnitt? Das Thüringer Landesamt für Statistik erfasst die durchschnittliche Verweildauer im Rahmen von Fremdunterbringung und -betreuung in verschiedenen Fällen. Die durchschnittliche Verweildauer betrug im Jahr 2014 • 22 Monate im Rahmen von Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) • 45 Monate im Rahmen von Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) • 22 Monate im Rahmen von Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) • 19 Monate im Rahmen von Intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) • 23 Monate im Rahmen von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen (§ 35a SGB VIII) 19. Wie beurteilt die Landesregierung das Interesse von Paaren an einer Pflegeelternschaft? Hierzu liegen der Landesregierung aufgrund der örtlichen Zuständigkeit der Jugendämter keine Daten und Erkenntnisse vor. VI. Familie und Gesundheit 1. Wie ist die wohnortnahe medizinische Versorgung von Familien und insbesondere von Kindern im ambulanten und stationären Bereich gesichert? Grundsätzlich obliegt die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT). Der Bedarfsplan wird von der KVT im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in Thüringen nach Maßgabe der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie über die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) aufgestellt. Dieser ist der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörde vorzulegen. Innerhalb einer Frist von zwei Monaten kann diese den Bedarfsplan beanstanden. Nach der aktuellen Bedarfsplanung liegen die Versorgungsgrade in der Arztgruppe der Kinderärzte in Thüringen zwischen 131,7 Prozent und 245,3 Prozent. Die Planungsbereiche gelten damit alle als überversorgt (Grenze zur Überversorgung = 110 Prozent) und sind somit für Neuzulassungen gesperrt . Entsprechend der Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses ist daher von einer gesicherten Versorgung im Freistaat Thüringen auszugehen. Dennoch kann es lokal zu Versorgungsengpässen kommen. 35 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die flächendeckende, wohnortnahe medizinische Versorgung im stationären Bereich wird durch Festlegung der im 6. Thüringer Krankenhausplan zugewiesenen Versorgungsaufträge für die Fächer Frauenheilkunde und Geburtshilfe beziehungsweise Kinder- und Jugendmedizin auf die jeweiligen Standorte der Thüringer Krankenhäuser sichergestellt. 2. Wie viele Geburtsstationen gibt es in Thüringer Kliniken? In Thüringen gibt es 24 Geburtsstationen in Krankenhäusern. Damit unterhalten alle Krankenhäuser, denen der im 6. Thüringer Krankenhausplan festgelegte Versorgungsauftrag zugewiesen wurde, eine entsprechende Klinik beziehungsweise Abteilung. 3. Wie ist deren finanzielle und personelle Ausstattung? Die Frage nach der finanziellen und personellen Ausstattung wurde von den Thüringer Krankenhäusern sehr unterschiedlich beantwortet. Zusammenfassend lässt sich zur personellen Ausstattung sagen , dass alle Krankenhäuser die personelle Ausstattung vorhalten, die für das angebotene Leistungsspektrum erforderlich ist. Zur Frage nach der finanziellen Ausstattung wurde von den Krankenhäusern mitgeteilt, dass die erbrachten Leistungen nach dem DRG-System (Diagnosis Related Groups - DRG; deutsch: diagnosebezogene Fallgruppen) entgolten werden. Von einem Teil der Kliniken wurden die Erlöse als ausreichend erachtet, demgegenüber von einem anderen Teil als unzulänglich. Von einem Teil der Kliniken wurden zur Frage nach der finanziellen Ausstattung keine Angaben gemacht. Eine Bewertung der Angaben der Kliniken zu ihrer finanziellen Ausstattung ist der Landesregierung nicht möglich. Die Krankenhäuser sind eigenständig wirtschaftende Betriebe. Es ist deren Entscheidung, welche Angebote sie vorhalten, auch wenn die Refinanzierung ihrer Leistung von ihnen als nicht ausreichend eingeschätzt wird. 4. Wie viele Kinderkliniken gibt es in Thüringen? In Thüringen gibt es in 18 Krankenhäusern eine Klinik beziehungsweise Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin . Damit unterhalten alle Krankenhäuser, denen der im 6. Thüringer Krankenhausplan festgelegte Versorgungsauftrag zugewiesen wurde, eine entsprechende Klinik beziehungsweise Abteilung. 5. Wie ist deren finanzielle und personelle Ausstattung? siehe Antwort zu Frage 3 6. Wie hoch ist die Auslastung des Kinder- und Jugendhospizes Mitteldeutschland? Die durchschnittliche Belegung des Kinder- und Jugendhospizes Mitteldeutschland betrug im Jahr 2015 ca. 60 Prozent. 7. Wie viele Betten stehen dort für Eltern und Geschwister zur Verfügung? Im Kinder- und Jugendhospiz Mitteldeutschland werden für schwer erkrankte Kinder und Jugendliche zwölf Plätze vorgehalten (acht Einzelzimmer und zwei Zweibettzimmer). Für Eltern und Geschwister der schwerkranken Kinder und Jugendlichen stehen sechs Einzelzimmer sowie ein Gästeappartement mit zwei verbundenen Zimmern zur Verfügung. 8. Welche Maßnahmen zur Gesundheitsprävention gibt es in Thüringen? In Thüringen werden folgende drei Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention für Familien durchgeführt: Partnerprozess "Gesundheit für alle": Ziele des kommunalen Partnerprozesses "Gesundheit für alle" sind die Förderung eines gesunden und chancengerechten Lebens von Menschen jeden Alters sowie die Unterstützung von Kommunen bei Aufbau und Umsetzung von integrierten kommunalen Strategi- 36 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 en (Präventionsketten). Hinzukommen als Ziele das bundesweite Sichtbar- und Zugänglichmachen vorhandener Kenntnisse, Erfahrungen und Ressourcen sowie die Stärkung der Zusammenarbeit, des Lernprozesses und des fachlichen Austauschs zur Förderung der Gesundheit von Menschen jeden Alters über die Ressortgrenzen hinaus. Elternkompetenzprogramm zur Gesundheitsförderung "ELTERN-AG" in Thüringen: Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie fördert seit 2013 die Ausbildung zum/ zur ELTERN-AG Mentor/-in sowie die Durchführung der ELTERN-AG an bisher sechs Thüringer Modellstandorten (Schmalkalden, Weimar, Gera, Bad Langensalza, Dingelstädt, Suhl). nutricard - Förderung eines gesunden Essverhaltens bei werdenden Eltern und jungen Familien: Ziele des Projektes sind die verstärkte Förderung der Ernährung der werdenden Mutter und die Förderung der frühkindlichen Entwicklung des Essverhaltens im Setting Familie in Thüringen sowie Angebote von Fortbildungen zur "Säuglingsernährung" und zur "Ernährung und Bewegung in der Schwangerschaft". 9. Welche Rolle spielt die gesundheitliche Aufklärung im Bereich frühkindlicher Bildungseinrichtungen und in der Schule? Die gravierendsten anatomischen, physiologischen und psychischen Entwicklungen eines Menschen werden im Kindesalter geprägt. Diese Lebensphase hat Einfluss auf die Gesundheitsdynamik im weiteren Lebensverlauf. Kindergärten und Grundschulen bilden im Rahmen der Sozialisation wesentliche Weichenstellungen für die Aneignung grundlegender Verhaltensmuster. Zu diesen zählen Handlungsweisen in den Bereichen Hygiene, Ernährung und physische Aktivität. Es entstehen Muster im Umgang mit dem eigenen Körper und der eigenen Gesundheit, welche sich unter Umständen noch Jahrzehnte später auf die Gesundheit der Betroffenen auswirken können. Die primäre Prävention spielt somit in frühkindlichen Bildungseinrichtungen und in der Schule eine enorme Rolle. In Thüringen wurde dies bereits mit zahlreichen Projekten unterstützt. Es werden stetig neue Konzepte entwickelt. Im Bereich der Gesundheitsvorsorge schreibt zum einen § 16 Abs. 2 ThürKitaG eine regelmäßige ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung der Kinder vor. Zum anderen ist die motorische und gesundheitliche Bildung ein zentraler Bestandteil des Thüringer Bildungsplans für Kinder bis zehn Jahre (Kapitel 2.2). Dieser ist nach § 6 Abs. 1 Satz 4 ThürKitaG Grundlage für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen . Die Vorgaben des Bildungsplans müssen in den Konzeptionen der Kindertageseinrichtungen berücksichtigt und in der Praxis umgesetzt werden. Das TMBJ überprüft die Konzeptionen im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnisse für die Kindertageseinrichtungen und bei der laufenden Fachaufsicht über diese. Dabei erfolgen auch regelmäßig örtliche Prüfungen direkt in den Einrichtungen. 10. Nach welchen Kriterien misst die Landesregierung den Erfolg der Maßnahmen zur Gesundheitsprävention in diesen Einrichtungen? Die Qualitätsentwicklung und Evaluation im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Interventionen, die in diesen Bereichen durchgeführt werden, müssen unter Beweis stellen können, dass sie auch etwas bewirken. Instrumente dafür sind die flächendeckenden Schuleingangsuntersuchungen und die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) sowie die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (U1 bis U9, J1) in Thüringen. Des Weiteren wurden verschiedene Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention durch Universitäten und wissenschaftliche Institute hinsichtlich Veränderungen im Gesundheitsverhalten und der Gesundheitssituation der Zielgruppen evaluiert. 11. Wie wird das Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (ThürFKG) angenommen und umgesetzt? Das Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (ThürFKG) beziehungsweise konkret das vom Vorsorgezentrum für Kinder durchgeführte Einladungs - und Erinnerungsverfahren zu den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U 3 bis U 9 (nach 37 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode der Evaluierung des Gesetzes seit 01.01.2014 U 4 bis U 8) wird von den Personensorgeberechtigten sehr gut angenommen. Das zeigt u. a. auch die positive Resonanz am Servicetelefon des Vorsorgezentrums . Eltern wissen offenbar um die Bedeutung der Kinderfrüherkennungsuntersuchungen für eine gesunde Entwicklung ihrer Kinder und verstehen das Einladungs- und Erinnerungsverfahren als Unterstützung, diese Termine nicht zu versäumen. So führte die im ersten Halbjahr 2015 bei rund 30 Prozent aller anspruchsberechtigten Kinder erforderliche Erinnerung der Personensorgeberechtigten überwiegend zur Wahrnehmung der anstehenden Früherkennungsuntersuchung. Nur 4,3 Prozent der Kinder mit einer anstehenden Früherkennungsuntersuchung wurden im ersten Halbjahr 2015 wegen ihrer Nichtteilnahme an das Jugendamt gemeldet. Es ist erfreulich, dass sich seit Einführung des Verfahrens die Teilnahmerate deutlich erhöht hat und nunmehr stabil bei rund 97,5 Prozent liegt. Die ohnehin geringe Nichtteilnahme erklärt sich zudem durch objektive Ursachen, wie z. B. durch eine ohnehin vorliegende kontinuierliche medizinische Betreuung bei chronischer Erkrankung des Kindes oder auch durch einen Auslandsaufenthalt. 12. Wie werden die einzelnen Früherkennungsuntersuchungen durch die Berechtigten wahrgenommen (bitte aufgeschlüsselt nach U1 bis U9 seit der Einführung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder)? Entsprechend der Einführung des Einladungs- und Erinnerungsverfahrens im November 2009 liegen im Vorsorgezentrum für Kinder Daten zu den Teilnahmeraten an den Früherkennungsuntersuchungen für die U 3 bis U 9 beziehungsweise seit der Novellierung des Gesetzes für die U 4 bis U 8 vor. Diese sind nachfolgend aufgeführt. Es ist zu beachten, dass die U 1 und U 2 nicht vom Einladungs- und Erinnerungsverfahren erfasst sind, da die U 1 unmittelbar nach der Geburt und die U 2 bereits zwischen dem 3. und 10. Lebenstag stattfindet. Die U 3 und die U 9 sind im Rahmen der Evaluierung im Jahr 2013 aus dem Verfahren herausgenommen worden. Die Teilnahmeraten der anspruchsberechtigten Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen U 3 bis U 9 beziehungsweise U 4 bis U 8 in den Jahren 2010 bis zum ersten Halbjahr 2015 in Thüringen sind in nachstehender Tabelle zusammengefasst: Untersuchungsstufe Teilnahmerate der anspruchsberechtigten Kinder in Prozent 2010 2011 2012 2013 2014 01.01. bis 30.06.2015 U3 98,92 99,36 98,53 97,99 entfällt U4 98,42 99,16 98,38 97,89 97,63 96,39 U5 97,62 98,93 98,38 98,28 98,00 97,28 U6 95,89 98,61 99,05 98,72 98,53 98,30 U7 94,34 96,88 97,94 97,84 97,59 97,30 U7a 93,06 95,09 96,55 96,72 96,34 96,31 U8 92,30 94,52 96,28 96,47 96,48 96,16 U9 92,10 91,49 95,94 96,37 entfällt gesamt 95,54 96,64 97,52 97,47 97,42 96,97 (Quelle: TMASGFF) 13. Welche Konsequenzen hat die Nichtteilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen und welche Sanktionsmaßnahmen wurden seit der Einführung des Gesetzes bei Verstößen vollzogen beziehungsweise umgesetzt? Das Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (ThürFKG) regelt in § 7 für die Fälle, dass die Personensorgeberechtigten trotz erfolgter Einladung und Erinnerung die für ihr Kind anstehende Früherkennungsuntersuchung innerhalb des für diese Untersuchung in den Kinder-Richtlinien vorgesehenen Zeitraums nicht wahrnehmen (Nichtvorliegen der ärztlichen Teilnahmebestätigung im Vorsorgezentrum für Kinder), die Meldung der Daten des Kindes an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) durch das Vorsorgezentrum. 38 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 Das Jugendamt hat gemäß § 8 ThürFKG die ihm übermittelten Daten im Rahmen der Erfüllung seines Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdungen nach § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) zu berücksichtigen und diese Information in eine Gesamtwürdigung des Einzelfalles einzubeziehen. Dabei obliegt es dem zuständigen Jugendamt einzuschätzen , ob unter Würdigung der ihm vorliegenden Informationen zum gemeldeten Kind eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen könnte. Ggf. werden weitere Informationen eingeholt und die Personensorgeberechtigten zu einem Beratungstermin ins Jugendamt eingeladen. Durch das Bundeskinderschutzgesetz wurde ab 2012 auch die Möglichkeit eines Hausbesuches bundeseinheitlich geregelt. Das Jugendamt leitet im Bedarfsfall im Zusammenwirken mit den erforderlichen Fachkräften und, sofern dadurch das Kindeswohl nicht gefährdet wird, unter Beteiligung der Personensorgeberechtigten die notwendigen und geeigneten Hilfen für das Kind und seine Familie ein. Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder als Präventionsangebot der Krankenkassen ist grundsätzlich freiwillig. Entsprechend erfolgen auch keine Sanktionsmaßnahmen bei einer Nichtteilnahme. 14. Welche Ergebnisse gibt es auf Grund der durchgeführten Untersuchungen im Hinblick auf einen Handlungsbedarf durch die Behörden (z. B. Nachuntersuchungen, Weiterleitung an Fachärzte, Hausbesuche durch Aufsichtsbehörden)? Gemäß § 3 Abs. 2 ThürFKG besteht für die die Früherkennungsuntersuchungen durchführenden Kinder - und Hausärzte eine Verpflichtung zur Meldung der an den jeweiligen Früherkennungsuntersuchungen U 4 bis U 8 teilnehmenden Kinder an das Vorsorgezentrum für Kinder. Übermittelt werden Vor- und Nachname des Kindes, Tag und Ort der Geburt des Kindes, Wohnanschrift des Kindes, Datum der Früherkennungsuntersuchung und Bezeichnung der durchgeführten Früherkennungsuntersuchung . Untersuchungsergebnisse selbst werden nicht mitgeteilt, so dass entsprechend auch keine Aussagen über erforderliche Nachuntersuchungen oder eine Weiterleitung an Fachärzte gemacht werden können. In Fachkreisen ist unbestritten, dass durch die hohe Teilnahmerate an den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen ein rechtzeitiges Erkennen und Behandeln von gesundheitlichen Störungen ermöglicht und die Kindesgesundheit nachhaltig gefördert wird. So wurde auch das ThürFKG im Rahmen seiner Evaluierung 2013 auf der Grundlage seiner nachhaltigen Wirkung für Kinderschutz und Kindergesundheit novelliert und bis zum Jahr 2018 verlängert. Auch soziale Unterstützungs- und Hilfebedarfe von Familien und Alleinerziehenden können eher erkannt und in interdisziplinärer Zusammenarbeit von Gesundheitswesen und Jugendhilfe konkret vermittelt werden. Auch wenn Fälle von Kindeswohlgefährdungen als Ergebnis von Meldungen nach dem ThürFKG nur in wenigen Fällen festgestellt worden sind und diese den Jugendämtern schon überwiegend bekannt waren, sind sich die Verantwortlichen einig darüber, dass hier Statistik und der Zugewinn für Kinderschutz und Kindergesundheit nicht gegeneinander aufgerechnet werden können . Zudem sind ohnehin belastbare Aussagen darüber, in welchem Umfang die Meldungen nach § 7 ThürFKG an die Jugendämter über Nichtteilnahmen an Früherkennungsuntersuchungen zu weiteren Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe geführt haben, aus den Statistiken zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls nicht möglich; sie werden auch ansonsten nicht gesondert erfasst. Nach Aussage des Vorsorgezentrums liegen dort Informationen von Personensorgeberechtigten darüber vor, dass es in einigen Regionen Thüringens teilweise schwierig sei, in dem für die jeweilige Früherkennungsuntersuchung festgelegten Zeitraum einen Kinderarzttermin vereinbaren zu können. Die zuständige Fachabteilung wird diesen Sachverhalt mit der auch für die Sicherstellung der pädiatrischen Versorgung zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen erörtern. 15. Wie viele Familien in Thüringen sind von Suchterkrankungen betroffen (bitte nach Art der Sucht und dem jeweils Betroffenen [Elternteil oder Kind] aufgeschlüsselt)? Auf einzelne Suchtmittel bezogene Daten sowie Daten zur den jeweils Betroffenen - Elternteil oder Kind - in einer Familie wurden nicht erhoben. 39 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 16. Welche ambulanten und stationären Angebote gibt es für suchtkranke Eltern beziehungsweise Kinder ? 17. Welche Unterstützungsmöglichkeiten haben Eltern suchtkranker Kinder beziehungsweise Kinder suchtkranker Eltern? Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet: Für Eltern suchtkranker Kinder beziehungsweise Kinder suchtkranker Eltern werden Unterstützungsangebote bei den psychosozialen Beratungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte sowie bei den öffentlichen Jugendhilfeträgern vorgehalten. Neben den regionalen Beratungsangeboten finden die folgenden überregionalen Maßnahmen und Angebote für betroffene Eltern und Kinder Anwendung: Projekt "Jonathan" Projektinhalt Beschreibung Angebot Im Vordergrund steht hier das Erleben in der Gemeinschaft. Kinder dürfen Kind sein. Durch Spiel und Spaß sollen Ängste und Hemmnisse abgebaut und ungezwungen mit anderen Gespräche geführt werden können. Es finden Nachmittagsangebote , Tagesangebote oder mehrtägige Angebote statt. Zielgruppe Kinder aus suchtbelasteten Familien von 6 bis 15 Jahren Träger SiT – Suchthilfe in Thüringen gGmbH Standort Erfurt Projekt Zauberland Projektinhalt Beschreibung Angebot Therapeutische Begleitung von Kindern, deren Eltern an einer Suchterkrankung leiden. Es gilt, die Kinder und Eltern der betroffenen Familien im Umgang mit den durch Sucht verursachten Problemen zu stärken und die Vernachlässigung der Kinder zu vermeiden. Es sollen Ängste und Hemmnisse abgebaut werden, um ungezwungen mit anderen ins Gespräch zu kommen. Zielgruppe Kinder suchtkranker Eltern von 8 bis 12 Jahren Träger Jugendsozialwerk Nordhausen e.V. Standort Nordhausen Projekt "unabhängig" Projektinhalt Beschreibung Angebot Das Projekt stellt den gesamten Familienkontext in den Fokus. In Gruppen mit bis zu acht Kindern im Grundschulalter werden gemeinsam Strategien erarbeitet , um in der eigenen stark belasteten Lebensumwelt Halt zu haben. Hier steht das Erleben der Gemeinschaft im Vordergrund. Für die Eltern gibt es eine Gruppenarbeit als Gesprächsangebot, um die Beziehungs- und Erziehungskompetenzen zu stärken. Dazu werden die Risiken für die Kinder und deren Bedürfnisse thematisiert sowie die Verantwortung für die eigene Gesundheit und die ihrer Kinder deutlich gemacht. Zielgruppe Kinder aus suchtbelasteten Familien und deren suchtmittelabhängige Eltern Träger Jugendamt Landkreis Sömmerda, ASB Kreisverband Sömmerda e.V., SiT - Suchthilfe in Thüringen gGmbH Standort Sömmerda 40 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 Mutter-Kind-Einrichtung Wendepunkt Projektinhalt Beschreibung Angebot Die Mutter-Kind-Einrichtung in Wolfersdorf ist eine sozialtherapeutische Einrichtung für suchtmittelgefährdete und suchtmittelabhängige Schwangere und Mütter mit ihren Kindern. Mithilfe einer festen Struktur, der Stärkung der Eltern- Kind-Beziehung, suchtspezifischer Angebote und Perspektiventwicklung (zum Beispiel durch soziales Kompetenztraining) werden die Mütter und ihre Kinder bei dem Ziel unterstützt, ein suchtmittelfreies Leben zu führen. Zielgruppe suchtmittelgefährdete und suchtmittelabhängige Schwangere und Mütter mit ihren Kindern Träger Wendepunkt e.V. Standort Wolfersdorf Runder Tisch "Kinder aus suchtbelasteten Familien" Projektinhalt Beschreibung Angebot - Erfahrungsaustausch und Krisenbesprechung untereinander - Planung und Abstimmung von Veranstaltungen in der Aktionswoche für Kinder aus suchtbelasteten Familien - Planung und Abstimmung von Veranstaltungen in der Aktionswoche für Kinder aus suchtbelasteten Familien - Initiierung und Unterstützung von Fachtagungen - Mitarbeit im Thüringer Gesundheitszieleprozess - Erarbeitung von Informationsmaterialien - Unterstützung neuer Angebote für Kinder aus suchtbelasteten Familien - Sensibilisierung und Information über Problemlagen von Kindern aus suchtbelasteten Familien in verschiedenen Gremien Zielgruppe Anbieter und Träger von Projekten für Kinder aus suchtbelasteten Familien Träger Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. Standort Erfurt Projekt "unabhängig" Zusätzlich wird durch das TMASGFF seit März 2015 das Projekt "unabhängig" - ein Angebot für Kinder sowie Eltern und nahe Angehörige aus suchtbelasteten Familien im Landkreis Sömmerda - als Modellvorhaben in Kooperation mit dem Landkreis drei Jahre anteilig mit bis zu 15.000 Euro gefördert. Das Format des Angebotes konzentriert sich auf Einzel- und Gruppenarbeit mit Kindern und Eltern gleichermaßen. Zielgruppe sind Kinder im Grundschulalter, bei denen mindestens ein Elternteil oder naher Angehöriger von einer Suchtproblematik betroffen ist. Angestrebt wird eine dauerhafte Implementierung in das Angebot einer Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle. 18. Wie viele Familien in Thüringen sind von psychischen Erkrankungen betroffen (bitte nach Art der Erkrankung und dem jeweils Betroffenen [Elternteil oder Kind] aufgeschlüsselt)? Daten über die Anzahl von Familien, die von einer psychischen Erkrankung betroffen sind, beziehungsweise verlässliche Angaben über die Prävalenz psychisch kranker Eltern liegen hier nicht vor. Gemäß den Aussagen im 3. Thüringer Psychiatriebericht (Stand 2012, S. 14) wird davon ausgegangen , dass ca. 32 Prozent der erwachsenen Bevölkerung zwischen 18 und 65 Jahren in einer 12-Monatsprävalenz die Kriterien einer psychischen Erkrankung erfüllen. Diese Aussage bezogen auf die Einwohnerzahl in Thüringen zum Stand 31.12.2014 für die genannte Altersgruppe entspricht einer Anzahl von ca. 426.448 Personen. Die häufigsten Störungen bilden hierbei: • Angststörungen 12,6 Prozent, • somatoforme Störungen 11,0 Prozent, • Depressionen 8,8 Prozent, • Alkoholabhängigkeit 6,3 Prozent. Gemäß den Aussagen im 3. Thüringer Psychiatriebericht (S. 15 und 118) lassen entsprechende Studien eine "Auffälligkeitsrate" für eine psychische Störung/Erkrankung bei Kindern und Jugendlichen 41 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode von 15 Prozent bis 20 Prozent als belegbar erscheinen. Bezogen auf die Einwohnerzahl in Thüringen zum Stand 31.12.2014 wären das für die Altersgruppe bis 18 Jahren max. 61.275 Kinder und Jugendliche . Zu den häufigsten psychischen Störungen/Problemen bei Kindern und Jugendlichen (Angaben aus der stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie) gehören: • Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn der Kindheit und Jugend, • neurotische Belastungs- und somatoforme Störungen, • affektive Störungen. Der 13. Kinder- und Jugendbericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Drucksache 16/12860) spricht von geschätzten 1,6 Mio. Minderjährigen in Deutschland, die vom Erleben psychischer Erkrankung bei einem oder bei beiden Elternteilen betroffen sind und dadurch selbst ein erhöhtes Risiko für körperliche Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, psychische Störungen und Suchtmittelabhängigkeit tragen. 19. Welche Entlastungsangebote gibt es für Eltern psychisch erkrankter Kinder beziehungsweise Kinder psychisch erkrankter Eltern? Für Eltern psychisch erkrankter Kinder beziehungsweise Kinder psychisch erkrankter Eltern werden Beratungsangebote bei • den Sozialpsychiatrischen Diensten an den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und • den öffentlichen Jugendhilfeträgern vorgehalten. Spezielle Behandlungsangebote für den betroffenen Personenkreis können in Anspruch genommen werden bei • niedergelassenen Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie, • niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, • niedergelassenen ärztlichen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, • kinder- und jugendpsychiatrischen Institutsambulanzen sowie • in kinder- und jugendpsychiatrischen Tageskliniken, • in Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und • in Sozialpädiatrischen Zentren. Neben den vorgenannten Beratungs- und Behandlungsangeboten werden in Thüringen spezielle Projekte (neben den gesetzlichen Hilfesystemen) für betroffene Eltern und ihre Kinder durchgeführt: Erfurter Seelensteine - direktes psychoedukatives Angebot für Kinder mit mindestens einem psychisch kranken Elternteil Projektinhalt Beschreibung Angebot Sicherung der emotionalen Bindungsfähigkeit zu einer Bezugsperson, Stärkung der Wahrnehmung kindlicher Ängste, Ausdrucksfähigkeit für eigene Gefühle und Bedürfnisse steigern, Ressourcen entfalten, Eigenständigkeit fördern, Aufklärung über die psychische Erkrankungen der Eltern, deren Bedeutung und Folgen Coping-Strategien entwickeln und Unterstützungsnetzwerk aufbauen Zielgruppe Kinder und Eltern: Kinder psychisch erkrankter Eltern, psychisch erkrankte Eltern, betroffene Familien Inhalte Stärkung kindlicher Schutzfaktoren, wie zum Beispiel - Erhöhung sozialer Kompetenzen zur erfolgreichen Bewältigung von Belastungen , - Stärkung der sozialen Ausdrucksfähigkeit, - Förderung kognitiver Kompetenzen zur Bildung eines positiven Selbstkonzeptes . Träger Trägerwerk Soziale Dienste Thüringen Standort Erfurt 42 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 Wohngruppe "Karuna" Projektinhalt Beschreibung Angebot Stationär, Betreuung rund um die Uhr, bietet einen stabilen und geschützten Lebensraum mit individuellen Betreuungsmöglichkeiten, Einzel- und Gruppengespräche , Beratung, Systemischer Arbeitsansatz, Angehörigenarbeit, Gruppenund Freizeitaktivitäten Zielgruppe Kinder und Eltern: Kinder psychisch kranker Eltern im Alter von 0 bis 13 Jahren, psychisch kranke Eltern Inhalte - psychische Stabilisierung - Sicherheit schaffen - Teilhabe der Mütter/Väter am gesellschaftlichen Leben - Aufbau eines unterstützenden Netzwerkes - Vermeidung von Fremdunterbringung der Kinder - Vorbereitung und Begleitung in dem Prozess eigenständigen Zusammenlebens Träger Trägerwerk Soziale Dienste Thüringen Standort Erfurt "Familien WeGe" Projektinhalt Beschreibung Angebot pädagogisch betreute Wohnmöglichkeiten für Eltern mit psychischem Krankheitsbild Zielgruppe Psychisch erkrankte Eltern Inhalte - Unterstützung der Eltern hinsichtlich ihrer Beeinträchtigung infolge der psychischen Erkrankung - Hilfestellung bei der Aufnahme und Gestaltung persönlicher, sozialer Beziehungen - Anleitung zur Versorgung, Betreuung und Erziehung der Kinder - Aktivierung und Stärkung der elterlichen Kompetenzen - Schutz des Eltern-Kind-Systems vor emotionaler Überforderung Träger Aktion Wandlungswelten WeGe gGmbH Standort Jena 43 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Verrückt? Na und! Seelisch fit in Schule und Ausbildung Projektinhalt Beschreibung Angebot Schulprojekt zur Förderung der seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen , eines aufgeklärten, offenen Umgangs mit dem Thema "seelische Gesundheit " sowie der Verringerung von Stigmatisierung, Ausgrenzung und Diskriminierung von psychisch erkrankten Menschen Damit verbunden ist der Aufbau von regionsspezifischen Netzwerken für seelische Gesundheit, bestehend aus kommunalen Verwaltungseinrichtungen (Gesundheits - und Jugendamt), Schulämtern (Schulpsychologischer Dienst), Schulsozialarbeitern und deren Trägern, Hilfs- und Beratungseinrichtungen, Kliniken, Versorgungseinrichtungen, Vereinen und Verbänden, Hochschulen, Kreiselternvertretungen etc. Damit werden zum einen Kooperationen im Themenfeld "Psychische Gesundheit" in Thüringer Kommunen vertieft. Zum anderen besteht dadurch die Möglichkeit, auch die Schulen vor Ort besser mit den lokalen Strukturen zu vernetzen. Die Identifikation von Kindern mit psychisch kranken Eltern und deren Vermittlung in entsprechende Angebote ist im Rahmen des Projektes möglich. Zielgruppe Schüler ab 8. Klasse, Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter, Schulpsychologen, regionale Akteure Inhalte vergleiche Zuarbeit zur Frage VI/9 der Großen Anfrage "Familien in Thüringen" Träger Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e.V. - AGETHUR Standort Erfurt, Jena, Altenburger Land, Saale-Holzland-Kreis, Landkreise Nordhausen, Landkreis Hildburghausen, Wartburgkreis (Netzwerke/Regionalgruppen) Runder Tisch Kinder aus psychisch kranken Familien Das TMASGFF fördert seit 2016 ein Projekt bei der AGETHUR, das sich mit der Koordinierung von Aktivitäten für Kinder psychisch kranker Eltern in Thüringen befasst. Damit sollen Empfehlungen aus dem 3. Thüringer Psychiatriebericht (2012) umgesetzt und langfristig mehr Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung von betroffenen Kindern in Thüringen geschaffen beziehungsweise die bereits bestehenden Angebote und Akteure besser miteinander vernetzt werden. Ziele sind die Etablierung einer Netzwerkstruktur mit Akteuren aus diesem Themenbereich (analog oder anknüpfend zum Runden Tisch für Kinder aus Suchtfamilien), die Sensibilisierung der (Fach-)Öffentlichkeit für die Problematik von Kindern psychisch kranker Eltern sowie mittelfristig die Entwicklung eines Konzeptes zur flächendeckenden Implementation entsprechender Maßnahmen in Thüringer Kommunen mit entsprechender Beratung der lokalen Akteure. 20. Wie viele Mutter-/Vater-Kind-Kuren gab es in Thüringen in den letzten fünf Jahren? Wie haben sich Nachfrage und Gewährung dieser Kuren in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Hierzu liegen keine Daten vor. 21. Wie hoch waren die Säuglingssterblichkeit sowie die Müttersterblichkeit in den letzten zehn Jahren in Thüringen (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)? Die Höhe der Säuglingssterblichkeit sowie der Müttersterblichkeit in Thüringen in den Jahren 2005 bis 2014 sind jeweils den als Anlage 4* beigefügten tabellarischen Aufstellungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, zu entnehmen. Danach lag die Höhe der Säuglingssterblichkeit während des ersten Lebensjahres in den letzten zehn Jahren bei durchschnittlich 53 gestorbenen Säuglingen pro Jahr. Die Höhe der Müttersterbefälle lag in den letzten zehn Jahren bei durchschnittlich 1,3 gestorbenen Müttern pro Jahr. 44 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 22. Wie viele Frühgeburten gab es in Thüringen in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt )? Der als Anlage 5* beigefügten Tabelle ist die Anzahl der Frühgeburten in Thüringen in den Jahren 2005 bis 2014, aufgeschlüsselt nach Jahren, zu entnehmen. Danach gab es in den letzten zehn Jahren pro Jahr durchschnittlich 1.235 Frühgeburten in Thüringer Krankenhäusern. 23. Wie viele Kinder mit einer Behinderung leben in Thüringen (bitte aufgeschlüsselt nach Art der Behinderung )? Hierzu liegen keine Daten vor. 24. In wie vielen Thüringer Familien lebt ein Elternteil mit Handicap (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Art der Behinderung)? Hierzu liegen keine Daten vor. 25. Wie beurteilt die Landesregierung die Teilhabemöglichkeiten behinderter Eltern und behinderter Kinder ? Die Teilhabemöglichkeiten von behinderten Eltern und behinderten Kindern schätzt die Landesregierung in weiten Teilen als gut ein. Grundsätzlich genießen behinderte Eltern und behinderte Kinder selbstverständlich die gleichen Teilhabemöglichkeiten wie alle anderen Menschen mit Behinderungen. Entsprechend der Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention soll ihnen eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden. Vor dem Hintergrund der Erreichung der Zielstellungen der UN-Behindertenrechtskonvention wurde im Jahr 2012 der 285 Einzelmaßnahmen umfassende Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch das Landeskabinett verabschiedet. Für den spezifischen Personenkreis behinderter Eltern und behinderter Kinder wird zudem auf die Einrichtung der familienentlastenden Dienste (FED) verwiesen (vergleiche auch Antwort VII 4). Weiterhin wird auf die Thematik der Elternassistenz verwiesen. Behinderte Eltern haben oftmals einen Unterstützungsbedarf, um ihr Kind zu versorgen und zu erziehen. Dabei stehen sie oftmals vor dem Problem, in einen Zuständigkeitskonflikt zwischen den Rehabilitationsträgern zu geraten. Dies resultiert vor allem aus dem Doppelcharakter des Bedarfs behinderter Eltern. So dient die Unterstützung behinderter Eltern auf der einen Seite dem Ausgleich ihrer Behinderung im Familienleben beziehungsweise ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und lässt sich somit den Leistungen der Eingliederungshilfe, d.h. dem Sozialhilfeträger, zurechnen. Auf der anderen Seite dient die Unterstützung der Sicherstellung beziehungsweise Verbesserung der Versorgung und Erziehung der Kinder und fällt somit in den Aufgabenbereich der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Darüber hinaus haben behinderte Eltern oftmals auch Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI beziehungsweise auf die Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII. Diese Problematik wurde im Rahmen der Abstimmungen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe intensiv diskutiert und hat letztlich zu dem auf Bundesebene gegenwärtig anstehenden Gesetzgebungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz und zur Reform des SGB VIII ("Große Lösung") beigetragen . Mit der Zusammenführung der Zuständigkeit für behinderte Kinder unter dem Dach der Jugendhilfe sollen die o.g. Schnittstellen weitgehend beseitigt werden. Thüringen hat diesen Prozess stets unterstützt. 45 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode VII. Familie und Pflege 1. In wie vielen Thüringer Familien werden pflegebedürftige Personen betreut? Nach der aktuellsten Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik gab es zum Stand 15.12.2013 in Thüringen 86.889 Pflegebedürftige. Davon sind 63.503 Pflegebedürftige, die in der Häuslichkeit durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst oder durch private Pflegepersonen betreut werden . Davon bezogen 42.545 Personen Pflegegeldleistungen und organisieren die Pflege ausschließlich durch private Pflegepersonen. Aber auch Familien, die Unterstützung bei der Pflege zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst benötigen, sind trotz der Wahl von Pflegesachleistungen in den meisten Fällen in die Pflege ihrer Angehörigen eingebunden. Die Frage, in wie vielen Thüringer Familien pflegebedürftige Personen betreut werden, kann nicht beantwortet werden. Die Beurteilung der Sicherstellung der Pflege in der Häuslichkeit erfolgt im Rahmen der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Die Beziehung, in welcher die Pflegeperson zur Person mit Pflegebedarf steht und ob es sich bei der Pflegeperson dabei um einen Familienangehörigen handelt, wird zur Beurteilung der Leistungsansprüche nicht erhoben und ist gesetzlich auch nicht vorgesehen. 2. In wie vielen Fällen handelt es sich dabei um a) ein Kind, b) ein Elternteil, c) ein Großelternteil, d) einen sonstigen Familienangehörigen (bitte nach Pflegestufen aufgeschlüsselt)? Bezugnehmend auf die Antwort zur vorherigen Frage kann auch diese Frage nicht beantwortet werden . Möglich ist jedoch eine Aufschlüsselung der Zahl der Pflegebedürftigen am 15.12.2013 insgesamt 2 in Thüringen nach einzelnen Pflegestufen: Pflegeart in Thüringen Anzahl Pflegebedürftige insgesamt2 86 889 Darunter mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz 33 989 Pflegestufe I 49 038 Pflegestufe II 27 943 Pflegestufe III 9 815 bisher noch keiner Pflegestufe zugeordnet 93 3. Wie viele Familien pflegen ein Kind, das aufgrund einer Behinderung pflegebedürftig ist (bitte nach Art der Behinderung aufgeschlüsselt)? Hierzu liegen keine Zahlen vor. Denn es gibt aus gutem Grund in Deutschland keine Meldepflicht, inwieweit in einem Haushalt behinderte Menschen wohnen. Hinzu kommt, dass nicht jeder behinderte Mensch pflegebedürftig ist, aber jeder Pflegebedürftige eine Behinderung aufweist. 4. Welche Beratungs- und Hilfsangebote gibt es für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen? Durch das Land werden für Familien mit behinderten Menschen als Beratungsangebote familienentlastende Dienste und Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen gefördert. Ziel der familienentlastenden Dienste (FED) ist, die Angehörigen von Menschen mit Behinderungen, die mit deren Betreuung befasst sind, zu unterstützen und zu entlasten, damit die Selbsthilfekräfte zu stärken, die Bereitschaft zur Betreuung der behinderten Menschen aufrechtzuerhalten und vollstationäre Unterbringung von Menschen mit Behinderungen möglichst zu vermeiden. Dabei steht die Assistenz und Unterstützung der Selbständigkeit behinderter Menschen im Vordergrund. Zielgruppen der FED sind Familien sowie Alleinstehende und Alleinerziehende mit behinderten Angehörigen aller Behinderungsarten, die im gemeinsamen Haushalt leben, jedoch nicht mit seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen sowie mit jungen Volljährigen, die entsprechende Hilfe nach §§ 41, 35 a des 46 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Hilfsmaßnahmen von FED-Trägern sind insbesondere die folgenden sozialpädagogischen Maßnahmen: • stunden- oder tageweise Betreuung von Menschen mit Behinderungen im privaten Bereich, • Wochenendbetreuung von Menschen mit Behinderungen, • Unterstützung von Angehörigen behinderter Menschen bei der Haushaltsführung, • ambulante Freizeitangebote für Angehörige behinderter Menschen, • Beratung und Begleitung von Angehörigen (zum Beispiel zu Behörden) sowie • Eltern- und Selbsthilfegruppeninitiativen. Leistungen von Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen: • Unterstützung und Beratung von Betroffenen und Familienmitgliedern bei der Klärung und Bewältigung behinderungsbedingter psychosozialer Probleme mit individuellen und familienbezogenen Folgen, • Informationen für Menschen, die durch eine Krankheit oder einen Unfall eine Behinderung erleiden , zu Diensten und Einrichtungen, die bei der Bewältigung der neuen Situation helfen, • Hilfen zur Zurückgewinnung oder Erhaltung der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit (unter anderem durch psychosoziale Beratung, Organisation von Lehrgängen zur Vermittlung lebenspraktischer Fertigkeiten und Mobilität), • Information über alle Maßnahmen der schulischen Bildung und über Maßnahmen der beruflichen und sozialen Rehabilitation, soweit nicht andere Stellen, wie zum Beispiel Arbeitsverwaltung, Integrationsamt /Hauptfürsorgestelle, zuständig sind, • Beratung von Eltern und Kind über die besondere Förderung bei Einschulung, Schullaufbahn und Berufswahl, soweit diese nicht durch die staatlichen Schulämter durchgeführt wird, • Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung (allgemeine öffentliche Leistungen/Ansprüche, Sozialleistungen etc.), • Beratung bei der Auswahl von notwendigen behindertenspezifischen Hilfsmitteln, • Beratung von öffentlichen Verwaltungen und anderen Institutionen sowie • Information über Integrationsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und eine inklusiven Lebensführung. Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Lebenspartner können sich von Pflegestützpunkten, Pflegeberatern/-innen und den Pflegekassen beraten lassen. Pflegestützpunkte sind Anlaufstellen, in denen Versicherte der Pflegeversicherung und ihre Angehörigen umfassende Informationen, Beratung und Begleitung finden. Mit diesem Angebot soll eine wohnortnahe und am Bedarf der Versicherten orientierte pflegerische, medizinische und rehabilitative Versorgung unterstützt werden. Weitere Aufgaben der Pflegestützpunkte sind u.a. die Koordinierung der Hilfs- und Unterstützungsangebote vor Ort und die Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote. In Thüringen existieren derzeit Pflegestützpunkte in den Städten Jena, Nordhausen und Sondershausen. Die Pflegeberatung setzt bereits vor der Entscheidung über bestimmte Leistungen ein, um die anschließende Versorgung und Hilfe zu planen und zu begleiten. Es gibt viele Angebote der Unterstützung und Dienstleistungen, die aber oft untereinander nicht verknüpft sind. Die Pflegeberaterin oder der Pflegeberater hat die Aufgabe, zu prüfen, ob die Versorgung dem Bedarf entspricht und welche Leistungen oder Hilfen, die es in der Nähe des Betroffenen gibt, individuell in Frage kommen. Pflegeberatung wird individuell durch ein sogenanntes Fallmanagement umgesetzt. Das Fallmanagement ist ein in mehreren Phasen angelegtes systematisches Vorgehen mit dem Ziel aufgrund der bestehenden Unterstützungsbedarfe eine optimale Hilfeplanung zu erstellen. Die Pflegeberatung erfolgt sowohl durch die Angestellten der Pflegekassen als auch durch die von ihnen beauftragten Pflegeberater/-innen. Sobald die Pflege nicht mehr oder nicht mehr ausschließlich durch Angehörige oder Lebenspartner geleistet werden kann, können ambulante Pflegedienste in Anspruch genommen werden bzw. kann die Pflege in (teil-)stationären Einrichtungen erfolgen. 47 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 5. Wie viele Personen in Thüringen haben seit Inkrafttreten des novellierten Pflegezeitgesetzes am 1. Januar 2015 von der Möglichkeit der Arbeitsfreistellung Gebrauch gemacht (bitte nach Dauer der Arbeitsfreistellung aufgeschlüsselt)? Wie viele Angehörige von der Möglichkeit der Arbeitsfreistellung Gebrauch gemacht haben, um in einer akuten Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen, wird nicht erfasst. Infolgedessen liegen keine Daten vor. Werner Ministerin Endnote: 1 nichteheliche und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften ab 2011 Anpassung der Stichprobendaten an den Ergebnissen der Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011. 2 Empfänger von teilstationärer Pflege erhalten in der Regel auch Pflegegeld oder ambulante Pflege und sind somit in der Zahl dieser Pflegebedürftigen bereits enthalten. Um Mehrfachzählungen bei den Pflegebedürftigen insgesamt zu vermeiden, bleiben die Empfänger von teilstationärer Pflege deshalb beginnend ab 2009 hier unberücksichtigt. 48 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124Antwort Große Anfrage 6/1300 Seite 64 von 69 Anlage 1: Anlage zu Antwort II 1 Anlage 1 49 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Antwort Große Anfrage 6/1300 Seite 65 von 69 Anlage 2: Anlage zu Antwort II 13 Erwerbsquoten der 15- bis unter 65-jährigen Frauen nach Ländern *) Land 20051) 2006 2007 2008 2009 2010 20112) 2012 2013 2014 Baden Württemberg 68,0 69,3 70,7 71,1 71,6 71,8 72,8 72,8 74,1 74,1 Bayern 68,1 69,7 70,1 70,9 71,3 71,9 73,1 73,4 74,2 74,9 Berlin 68,7 69,8 70,0 69,7 71,2 71,9 72,7 72,2 72,7 73,1 Brandenburg 73,4 76,1 77,0 76,5 77,4 78,0 78,9 78,0 77,9 77,6 Bremen 64,1 65,0 65,9 65,1 66,5 67,6 68,5 67,6 68,8 69,4 Hamburg 67,6 70,2 70,3 70,2 71,2 72,4 73,2 73,2 73,7 74,4 Hessen 65,5 67,2 67,9 68,8 69,6 69,6 70,9 71,0 71,7 71,2 Mecklenburg- Vorpommern 74,4 75,3 75,8 76,6 77,1 76,9 75,9 75,5 74,8 75,9 Niedersachsen 64,1 65,7 66,7 67,0 67,7 69,0 70,6 70,6 71,7 71,7 Nordrhein- Westfalen 62,5 64,2 65,0 65,2 65,7 65,9 67,4 67,5 68,1 68,7 Rheinland- Pfalz 65,7 67,6 68,7 68,7 69,0 70,1 70,4 70,4 71,0 71,5 Saarland 62,0 63,0 63,1 64,6 65,0 64,9 65,3 66,5 67,6 67,6 Sachsen 74,0 74,4 75,6 76,5 76,9 77,4 77,8 77,0 77,8 77,6 Sachsen- Anhalt 71,7 73,7 74,9 76,3 77,4 77,0 77,8 77,1 77,2 77,3 Schleswig- Holstein 66,6 69,1 69,5 69,6 70,0 71,0 71,7 71,9 71,6 72,9 Thüringen 71,1 72,8 74,7 74,6 76,7 77,3 77,2 77,2 77,2 77,3 Deutschland 66,8 68,4 69,2 69,6 70,3 70,7 71,8 71,7 72,4 72,8 Früheres Bundesgebiet ohne Berlin 65,5 67,1 67,9 68,3 68,9 69,4 70,6 70,7 71,5 71,9 Neue Länder einschließlich Berlin 72,1 73,4 74,4 74,7 75,8 76,2 76,6 76,0 76,2 76,3 Quelle: Statistisches Bundesamt *) Anteil der Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose gemäß ILO-Konzept) an der Bevölkerung je Geschlecht und Land 1) Ab 2005 Jahresdurchschnitt 2) Revidierte Daten ab 2011, hochgerechnet auf Grundlage der Bevölkerungszahlen des Zensus 2011 Anlage 2 50 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 Antwort Große Anfrage 6/1300 Seite 66 von 69 Anlage 3: Anlage zu Antwort V 6-7 Übersicht der Frauenhäuser und Frauenzentren in den Landkreisen: Lfd. Nr. Kreisfreie Stadt/Landkreis Frauenhäuser Betreuungs - plätze Frauenzentren 1. Erfurt Erfurt 24 Erfurt „Pergamentergasse“, Erfurt „Brennessel“ 2. Eisenach Eisenach 18 Eisenach 3. Gera Gera 10 Gera „SOS Kinderdorf“, Gera dfb 4. Jena Jena 16 Jena „Towanda“, Jena „Lucie“ 5. Suhl 6. Weimar Weimar 13 Weimar 7. Altenburger Land Altenburg 8 8. Eichsfeld Leinefelde-Worbis 8 Leinefelde-Worbis, Heiligenstadt „ko-ra-le“ 9. Gotha Gotha 12 Neudietendorf 10. Greiz Schleiz 11. Hildburghausen Hildburghausen 12. Ilm-Kreis Großbreitenbach, Königsee, Arnstadt , Ilmenau, Elgersburg 13. Kyffhäuserkreis Sondershausen 8 Göllingen 14. Nordhausen 15. Saale-Orla-Kreis 16. Saale-Holzland-Kreis Eisenberg, Kahla 17. Saalfeld/Rudolstadt Rudolstadt 8 Rudolstadt “Regenbogen“, Unterwellenborn „Ökus e.V.“ 18. Schmalkalden-Meiningen Meiningen 8 19. Sömmerda 20. Sonneberg 21. Unstrut-Hainich-Kreis Bad Langensalza 8 Mühlhausen, Schlotheim, Bad Langensalza 22. Wartburgkreis Bad Salzungen 23. Weimarer Land Apolda Betreuungsplätze gesamt 141 (Quelle: TMASGFF 2016) Anlage 3 51 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 4-1 Antwort Große Anfrage 6/1300 Seite 67 von 69 Anlage 4: Anlage zu Antwort VI 21 Teil 1/2 Gestorbene Säuglinge in Thüringen 2005 bis 2014 nach Alter Alter Gestorbene Säuglinge 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 0 Tage 10 18 10 7 11 6 9 5 9 11 1 Tag 10 7 3 3 1 5 1 7 4 2 2 Tage 6 1 - 2 1 1 2 6 - 2 3 Tage 3 3 - 3 1 - 4 1 1 1 4 Tage 4 2 1 5 - 1 4 1 1 2 5 Tage - 5 1 - 2 2 - 1 - 1 6 Tage 2 2 1 - 3 1 - - 2 1 0 - 6 Tage zusammen 35 38 16 20 19 16 20 21 17 20 7 - 13 Tage 8 6 5 4 5 3 1 7 5 - 14 - 20 Tage 2 5 3 4 2 2 1 4 2 2 21 - 27 Tage 3 1 1 4 3 2 1 2 1 1 0 - 27 Tage zusammen 48 50 25 32 29 23 23 34 25 23 Im 1. Lebensmonat 48 50 27 32 30 25 23 35 26 23 Im 2. Lebensmonat 7 3 3 7 3 5 4 6 4 3 Im 3. Lebensmonat 5 2 2 2 1 2 3 2 4 4 Im 4. Lebensmonat - 3 4 6 5 4 1 4 2 5 Im 5. Lebensmonat 3 - 6 5 3 2 3 3 2 2 Im 6. Lebensmonat 1 2 4 2 2 2 1 1 2 1 Im 7. Lebensmonat 2 2 4 - 2 2 2 1 3 - Im 8. Lebensmonat - 3 2 1 3 1 - - 1 1 Im 9. Lebensmonat - - 3 - 2 - 1 1 - 1 Im 10. Lebensmonat 1 3 - - - - - 1 - 1 Im 11. Lebensmonat - - 2 1 1 1 1 1 1 - Im 12. Lebensmonat 1 2 - - - - 1 1 - 1 Im 1. Lebensjahr insgesamt 68 70 57 56 52 44 40 56 45 42 (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik) 52 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2124 Antwort Große Anfrage 6/1300 Seite 68 von 69 Anlage 4 zu Antwort VI 21 Teil 2/2 Müttersterbefälle Thüringer Mütter 2005 bis 2014 Berichtsjahr Müttersterbefall 1) Müttersterb-lichkeitsrate 2) Lebendgeborene 2005 2 12 16 713 2006 - - 16 402 2007 - - 17 176 2008 3 17 17 332 2009 1 6 16 854 2010 3 17 17 527 2011 2 12 17 073 2012 1 6 17 342 2013 - - 17 426 2014 1 6 17 887 (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik) 1) "Als Müttersterbefall gilt der Tod einer Frau während der Schwangerschaft oder innerhalb von 42 Tagen nach dem Schwangerschaftsende, unabhängig von Dauer und Sitz der Schwangerschaft. Es gilt jede Ursache, die zur Schwangerschaft oder deren Behandlung in Beziehung steht oder durch diese verschlechtert wird, nicht aber Unfall und zufällige Ereignisse." - Definition aus ICD-10 2) Zahl der Todesfälle pro 100 000 Lebendgeborenen Anlage 4-2 53 Drucksache 6/2124Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 5 Antwort Große Anfrage 6/1300 Seite 69 von 69 Anlage 5: Anlage zu Antwort VI 22 Frühgeburten in Thüringer Krankenhäusern 2005 bis 2014 Berichtsjahr Frühgeburten 1) 2005 1 122 2006 1 066 2007 1 211 2008 1 283 2009 1 240 2010 1 247 2011 1 275 2012 1 272 2013 1 283 2014 1 351 (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik) 1) ICD10: P07 Störungen im Zusammenhang mit kurzer Schwangerschaftsdauer und niedrigem Geburtsgewicht, andernorts nicht klassifiziert Familien in Thüringen I. Statistik, Daten und Fakten 1. Wie viele Familien leben im Freistaat Thüringen (bitte aufgeschlüsselt nach Ehepaaren mit Kindern, Lebensgemeinschaften mit Kindern und Alleinerziehenden)? 2. Wie hoch ist der Anteil der Familien mit Kindern unter allen Haushalten im Freistaat Thüringen? 3. Wie viele Kinder (unter 18 Jahren) leben im Freistaat Thüringen? 4. Wie viele Kinder leben jeweils in den einzelnen Familienformen? 5. Wie viele Familien in Thüringen haben drei oder mehr Kinder (bitte nach Geburtsjahrgängen der Müt-ter zwischen 1915 und 1990 aufgeschlüsselt und nach absoluten und relativen Zahlen gegliedert)? 6. Wie viele Familien davon haben drei oder mehr Kinder unter 18 Jahren (bitte nach absoluten und re-lativen Zahlen gegliedert)? 7. Wie viele der Kinder unter 18 Jahren in Thüringen leben in Familien mit drei oder mehr Kindern (bit-te nach absoluten und relativen Zahlen gegliedert)? 8. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über das Alter der Mütter von Mehrkindfamilien bei der ersten Geburt vor? 9. Wie viele der kinderreichen Familien in Thüringen haben einen Migrationshintergrund? 10. Wie viele der Eltern in kinderreichen Familien leben jeweils als Eheleute, Lebenspartner, nicht ehe-liche Lebensgemeinschaften (bitte nach absoluten und relativen Zahlen gegliedert)? Wie viele sind alleinerziehend (bitte nach absoluten und relativen Zahlen gegliedert)? Wie stellt sich in diesem Zu-sammenhang der Vergleich zu allen Familien mit minderjährigen Kindern in Thüringen dar? 11. Wie viele Ehepaare haben in Thüringen seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie 2013 von der Möglich-keit einer assistierten Reproduktion Gebrauch gemacht (bitte nach Jahren und Alter der Mutter auf-geschlüsselt)? 12. Wie viele Kinder wurden nach einer erfolgreichen Kinderwunschbehandlung geboren? 13. Wie viele Kinder in Thüringen leben nicht bei ihren leiblichen Eltern? 14. Wie viele Kinder wurden im Freistaat Thüringen in den vergangenen zehn Jahren zur Adoption frei-gegeben und wie viele Kinder wurden adoptiert? 15. Wie viele Kinder leben in sogenannten Regenbogenfamilien? 16. Wie viele Ehen wurden in den vergangenen zehn Jahren jeweils geschlossen und geschieden (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)? 17. In wie vielen Fällen wurde das gemeinsame Sorgerecht für die aus der geschiedenen Ehe hervorge-gangenen Kinder beantragt (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)? 18. Wie viele Kinder verblieben jeweils bei der Mutter und beim Vater (bitte nach Jahren aufgeschlüs-selt)? 19. Wie lang ist die durchschnittliche Dauer des Erziehungsurlaubs in Familien mit Kindern und bei Al-leinerziehenden (bitte aufgeschlüsselt nach Voll- und Teilzeiterwerbstätigkeit)? 20. Hat diese "Berufspause" nach Kenntnis der Landesregierung Auswirkungen auf den weiteren Berufs-weg und falls ja, welche? 21. Wie beurteilt die Landesregierung generell die Familienfreundlichkeit des Freistaats Thüringen? Nach welchen Kriterien beurteilt sie diese? 22. Welche Angebote zur familienfreundlichen Arbeitszeitgestaltung, zur Teilzeit- und Heimarbeit gibt es im Bereich der Landesverwaltung und im gesamten Freistaat Thüringen? 23. Mit welchen Initiativen wirkt die Landesregierung darauf hin, die gesellschaftliche Anerkennung der Familienarbeit zu verbessern? II. Wirtschaftliche Situation der Familien 1. In wie vielen Familien sind beide Elternteile erwerbstätig? 2. Wie hoch ist das Pro-Kopf-Einkommen bei Familien mit Kindern im Vergleich zu kinderlosen Allein-lebenden beziehungsweise Ehepaaren im Freistaat Thüringen und im bundesweiten Vergleich? 3. Wie hat sich in den vergangenen zehn Jahren das Pro-Kopf-Einkommen von Kinderlosen, Famili-en mit einem, zwei sowie drei und mehr Kindern in Thüringen und im bundesweiten Vergleich entwi-ckelt? 4. Wie gliedert sich die Erwerbsbeteiligung von Eltern mit drei oder mehr Kindern im Vergleich zu Kin-derlosen und Eltern mit einem oder zwei Kindern? 5. Wie werden Familien in Thüringen durch den Freistaat finanziell gefördert? 6. Welche Bedeutung hat das Kindergeld für das Gesamteinkommen von Familien in Thüringen (bitte gegliedert nach Familien mit einem, mit zwei sowie mit drei und mehr Kindern)? 7. Wie hoch ist der Anteil der Familien mit Kindern unter den Haushalten, die Hilfen zum Lebensunter-halt und ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt bekommen? 8. Wie hoch ist der Anteil der Ehepaare mit Kindern unter den Haushalten, die Hilfen zum Lebensun-terhalt und ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt bekommen? 9. Wie hoch ist der Anteil der Alleinerziehenden unter den Haushalten, die Hilfen zum Lebensunterhalt und ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt bekommen? 10. Wie viele Familien, in denen die Eltern berufstätig sind, erhalten entweder wegen Teilzeitbeschäfti-gung oder wegen prekärer Beschäftigung Hilfen zum Lebensunterhalt? 11. Wie viele kinderreiche Familien erhalten aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozial-gesetzbuch (SGB II)? 12. Für wie viele dieser Familien sind Leistungen nach dem SGB II alleinige Einnahmequelle? 13. Wie hoch ist die Frauenerwerbsquote im Freistaat Thüringen und im bundesweiten Vergleich? Wie gestaltet sich der direkte Vergleich mit den Nachbarbundesländern? Wie hat sich die Frauenerwerbs-quote in Thüringen und im bundesweiten Vergleich in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bit-te nach Jahren aufgeschlüsselt)? III. Familienfördernde und unterstützende Leistungen 1. Welche Beratungsangebote für Familien gibt es in Thüringen (bitte nach Landkreisen aufgeschlüs-selt)? 2. Wie haben sich diese Angebote in den vergangenen zehn Jahren verändert und entwickelt? 3. Welche Angebote stellt der Freistaat selbst zu Verfügung? 4. Mit welchen Angeboten werden die Familienverbände, die Wohlfahrtsverbände, die Verbraucher-schutzzentrale und die Schuldnerberatung für die Familien tätig? 5. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Arbeit der in Thüringen tätigen Familienverbände bei? 6. Welche konkreten Angebote gibt es im Bereich Familienerholung und Familienfreizeit? 7. Inwieweit werden Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrags unterstützt? 8. Wie beurteilt die Landesregierung die Koordinationsfunktion der Stiftung FamilienSinn? 9. Wie ist die Auslastung der Thüringer Elternakademie? 10. Welche Rolle spielt nach Auffassung der Landesregierung die Stiftung Hand in Hand im familienpo-litischen Gefüge des Freistaats? 11. Wie viele Familien erhielten in den vergangenen zehn Jahren durch die Stiftung Hand in Hand eine finanzielle Unterstützung? Wie hoch war dabei die durchschnittliche Summe? 12. Welche Maßnahmen zur Familienförderung werden aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert? 13. Wie viele Familien haben während seiner Geltungsdauer das Thüringer Landeserziehungsgeld be-ansprucht (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)? 14. Wie hat sich die Geburtenzahl während dieser Zeit entwickelt? 15. Wie viele Eltern beanspruchten in den vergangenen fünf Jahren die Elternzeit des Bundes (bitte nach Müttern und Vätern sowie Jahren aufgeschlüsselt)? 16. Wie viele Eltern nahmen seit seiner Einführung 2013 das Betreuungsgeld des Bundes in Anspruch (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)? 17. Wie viele Erziehungsberechtigte erhielten in den vergangenen fünf Jahren Unterhaltsvorschuss (bit-te nach zahlungsunfähigen beziehungsweisezahlungsunwilligen Elternteilen sowie nach Jahren auf-geschlüsselt)? 18. Wie viele Eltern-Kind-Zentren gibt es in Thüringen (bitte nach Landkreisen aufgeschlüsselt)? 19. Wie viele Eltern besuchen diese Zentren regelmäßig? 20. Wie ist die personelle und finanzielle Auslastung dieser Eltern-Kind-Zentren? 21. Plant die Landesregierung weitere Eltern-Kind-Zentren in Thüringen? Falls ja, in welchem zeitlichen Horizont und an welchen Standorten? Falls nein, warum nicht? 22. Wie bewertet die Landesregierung die einzelnen familienfördernden Maßnahmen auch im Lichte ih-rer jeweiligen Entwicklung? 23. Welche Bewertungskriterien legt die Landesregierung dieser Einschätzung zugrunde? 24. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dem aktuellen Familienbericht? 25. Welche Akteure sind an der Evaluation der familienfördernden Maßnahmen in Thüringen beteiligt? 26. Beabsichtigt die Landesregierung eine Verquickung des Familien- mit dem Seniorenbericht? Wie be-gründet sie ihre Antwort? IV. Familienfreundliche Umgebung 1. Inwieweit finden die Belange von Familien und vor allem von Kindern beim öffentlichen Wohnungs-bau und bei der Wohnraumsanierung Berücksichtigung? 2. Wie fördert der Freistaat den Erwerb von Wohneigentum für Familien? Unterstützt der Freistaat die Anmietung von Wohnraum speziell für kinderreiche Familien? Wie wird die Antwort begründet? 3. Sieht die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit der Förderung von Wohn-raum, der für kinderreiche Familien geeignet ist? Wie begründet die Landesregierung ihre Auffas-sung? 4. Wie wird der Bau von Spielplätzen in Thüringen gefördert? 5. Wie wird die Errichtung von Jugendfreizeitangeboten vom Freistaat gefördert? 6. Welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr gibt es in Thüringen? 7. Wie berücksichtigt der Freistaat die Belange von Kindern in der Verkehrsplanung? 8. Welche Bedeutung haben die Bedürfnisse von Familien mit Kindern für den Öffentlichen Personen-nahverkehr in Thüringen? Inwieweit bieten die Anbieter des Öffentlichen Personennahverkehrs ge-sonderte Tarife für kinderreiche Familien an? 9. Auf welche Weise fördert der Freistaat die Teilnahme von Familien am Kultur- und Freizeitleben in Thüringen? 10. Inwieweit werden in landeseigenen Museen, Burgen und Schlössern und ähnlichen Kultureinrichtun-gen ermäßigte Familieneintrittskarten angeboten? Ist dabei sichergestellt, dass diese Eintrittskarten nicht die Anzahl der Kinder einer Familie limitieren? 11. Bieten alle vom Land geförderten Museen, Schwimmbäder und Freizeitanlagen Familieneintrittskar-ten an? Wird hierbei die Anzahl der Kinder pro Familie begrenzt? 12. Gibt es in Thüringen eine familienfreundliche Zertifizierung von Hotel-, Gastronomie-, Ferienhaus- und Campingbetrieben? V. Familien und Gewalt 1. Wie viele Anzeigen wegen häuslicher Gewalt gingen in den vergangenen fünf Jahren bei den zustän-digen Behörden in Thüringen ein? 2. Wie viele Kinder wurden in diesem Zeitraum Opfer familiärer Gewalt (bitte nach Jahren und Delikten [psychische/körperliche/sexuelle Gewalt] aufgeschlüsselt)? 3. Welche Präventionsangebote zum Schutz von Kindern vor Gewalt fördert der Freistaat (bitte aufge-schlüsselt nach psychischer/körperlicher/sexueller Gewalt)? 4. Gibt es Weiterbildungsangebote für Erzieher und Lehrer in Thüringen, um sie für das Thema Gewalt gegen Kinder zu sensibilisieren (bitte nach Angebot und Landkreis aufgeschlüsselt)? 5. Wie viele Frauen und Männer wurden in den vergangenen fünf Jahren Opfer häuslicher Gewalt in Thüringen (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)? 6. Welche Hilfsangebote für Familien, die von innerfamiliärer Gewalt betroffen sind, stehen im Freistaat zur Verfügung (bitte nach Landkreisen aufgeschlüsselt)? 7. Gibt es hierbei spezielle Angebote für Frauen und Kinder (bitte nach Landkreisen aufgeschlüsselt)? 8. Wie viele Frauenhäuser gibt es in Thüringen und über wie viele Plätze verfügen diese jeweils? 9. Wie hat sich die Auslastung der Frauenhäuser in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 10. Wie werden Frauenhäuser und vergleichbare Einrichtungen vom Freistaat gefördert? 11. Welche fachliche Kompetenz wird bei der Betreuung der von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder vorausgesetzt? 12. Wie viele Inobhutnahmen gab es in den vergangenen fünf Jahren in Thüringen (bitte nach Jahren und Landkreisen aufgeschlüsselt)? 13. Welche fachliche Qualifikation wird vorausgesetzt, um diese Inobhutnahmen durchzuführen? 14. Wie viele Kinder wurden in den vergangenen fünf Jahren insgesamt dauerhaft außerhalb der eige-nen Familie untergebracht und betreut (bitte nach Landkreisen aufgeschlüsselt)? 15. Wie viele Kinder davon wurden bei Pflegeeltern untergebracht und betreut (bitte nach Landkreisen aufgeschlüsselt)? 16. Wie viele Kinder wurden dagegen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht und betreut (bitte nach Landkreisen aufgeschlüsselt)? 17. Wie viele Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gibt es in Thüringen (bitte nach Landkreisen auf-geschlüsselt)? 18. Wie lang ist der Zeitraum der Fremdunterbringung und -betreuung im Durchschnitt? 19. Wie beurteilt die Landesregierung das Interesse von Paaren an einer Pflegeelternschaft? VI. Familie und Gesundheit 1. Wie ist die wohnortnahe medizinische Versorgung von Familien und insbesondere von Kindern im ambulanten und stationären Bereich gesichert? 2. Wie viele Geburtsstationen gibt es in Thüringer Kliniken? 3. Wie ist deren finanzielle und personelle Ausstattung? 4. Wie viele Kinderkliniken gibt es in Thüringen? 5. Wie ist deren finanzielle und personelle Ausstattung? 6. Wie hoch ist die Auslastung des Kinder- und Jugendhospizes Mitteldeutschland? 7. Wie viele Betten stehen dort für Eltern und Geschwister zur Verfügung? 8. Welche Maßnahmen zur Gesundheitsprävention gibt es in Thüringen? 9. Welche Rolle spielt die gesundheitliche Aufklärung im Bereich frühkindlicher Bildungseinrichtungen und in der Schule? 10. Nach welchen Kriterien misst die Landesregierung den Erfolg der Maßnahmen zur Gesundheitsprä-vention in diesen Einrichtungen? 11. Wie wird das Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (ThürFKG) angenommen und umgesetzt? 12. Wie werden die einzelnen Früherkennungsuntersuchungen durch die Berechtigten wahrgenommen (bitte aufgeschlüsselt nach U1 bis U9 seit der Einführung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder)? 13. Welche Konsequenzen hat die Nichtteilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen und welche Sanktionsmaßnahmen wurden seit der Einführung des Gesetzes bei Verstößen vollzogen bezie-hungsweise umgesetzt? 14. Welche Ergebnisse gibt es auf Grund der durchgeführten Untersuchungen im Hinblick auf einen Hand-lungsbedarf durch die Behörden (z. B. Nachuntersuchungen, Weiterleitung an Fachärzte, Hausbe-suche durch Aufsichtsbehörden)? 15. Wie viele Familien in Thüringen sind von Suchterkrankungen betroffen (bitte nach Art der Sucht und dem jeweils Betroffenen [Elternteil oder Kind] aufgeschlüsselt)? 16. Welche ambulanten und stationären Angebote gibt es für suchtkranke Eltern beziehungsweise Kin-der? 17. Welche Unterstützungsmöglichkeiten haben Eltern suchtkranker Kinder beziehungsweise Kinder suchtkranker Eltern? 18. Wie viele Familien in Thüringen sind von psychischen Erkrankungen betroffen (bitte nach Art der Er-krankung und dem jeweils Betroffenen [Elternteil oder Kind] aufgeschlüsselt)? 19. Welche Entlastungsangebote gibt es für Eltern psychisch erkrankter Kinder beziehungsweise Kinder psychisch erkrankter Eltern? 20. Wie viele Mutter-/Vater-Kind-Kuren gab es in Thüringen in den letzten fünf Jahren? Wie haben sich Nachfrage und Gewährung dieser Kuren in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 21. Wie hoch waren die Säuglingssterblichkeit sowie die Müttersterblichkeit in den letzten zehn Jahren in Thüringen (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)? 22. Wie viele Frühgeburten gab es in Thüringen in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren aufge-schlüsselt)? 23. Wie viele Kinder mit einer Behinderung leben in Thüringen (bitte aufgeschlüsselt nach Art der Behin-derung)? 24. In wie vielen Thüringer Familien lebt ein Elternteil mit Handicap (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Art der Behinderung)? 25. Wie beurteilt die Landesregierung die Teilhabemöglichkeiten behinderter Eltern und behinderter Kin-der? VII. Familie und Pflege 1. In wie vielen Thüringer Familien werden pflegebedürftige Personen betreut? 2. In wie vielen Fällen handelt es sich dabei um 3. Wie viele Familien pflegen ein Kind, das aufgrund einer Behinderung pflegebedürftig ist (bitte nach Art der Behinderung aufgeschlüsselt)? 4. Welche Beratungs- und Hilfsangebote gibt es für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen? 5. Wie viele Personen in Thüringen haben seit Inkrafttreten des novellierten Pflegezeitgesetzes am 1. Januar 2015 von der Möglichkeit der Arbeitsfreistellung Gebrauch gemacht (bitte nach Dauer der Arbeitsfreistellung aufgeschlüsselt)? Endnote: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4-1 Anlage 4-2 Anlage 5