10.05.2016 Drucksache 6/2125Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Mai 2016 Islamismus in Thüringen - Gefährdung und Gegenmaßnahmen Die Kleine Anfrage 800 vom 21. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut Presseberichten hat das Amt für Verfassungsschutz in der Beobachtung einen Schwerpunkt auf Isla misten gelegt (vergleiche Thüringer Allgemeine vom 11. Januar 2016). Die jüngsten Ereignisse wie unter anderem die Ermittlungen des Thüringer Staatsschutzes gegen mutmaß liche Mitglieder einer islamistischen terroristischen Vereinigung (MDR vom 20. Dezember 2015) bestätigen die Wichtigkeit von Prävention und Repression gegen Islamisten in Thüringen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Gefährder halten sich zum derzeitigen Zeitpunkt in Thüringen auf? 2. Wie viele Personen sind aus Thüringen in die vom Islamischen Staat (IS) kontrollierten Gebiete ausgereist? 3. Wie viele von den Personen aus Frage 2 sind wieder nach Thüringen/Deutschland zurückgekehrt? 4. Wie viele Fälle von Tarnidentitäten/gefälschten Ausweispapieren bei Asylbewerbern und sich in Thürin gen aufhältigen Ausländern sind in Thüringen seit dem Jahr 2015 festgestellt worden (bitte nach den am häufigsten gefälschten Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln und, soweit möglich, angeben, aus welchen Ländern die Personen mit Tarnidentitäten/gefälschten Ausweispapieren stammten und über welchen auf enthaltsrechtlichen Status sie zum Zeitpunkt der Identitätsfeststellung verfügten)? 5. Wie will die Landesregierung verhindern, dass islamistische terroristische Vereinigungen unter Zuhilfe nahme von Tarnidentitäten/gefälschten Ausweispapieren bei Asylbewerbern und sich in Thüringen auf hältigen Ausländern Gefährder nach Thüringen einschleusen? 6. Ist für die Beobachtung von Islamisten beziehungsweise für die Analyse des lslamismus beim Amt für Verfassungsschutz im Jahr 2015 zusätzliches Personal eingestellt worden (wenn ja, bitte die Anzahl nen nen; wenn nein, bitte begründen, warum keine Neueinstellung erfolgte beziehungsweise ob und in wel chem Umfang Neueinstellungen in den Jahren 2016 bis 2017 geplant sind)? 7. Wie viele Beobachter werden im Durchschnitt für die Observation eines gewaltbereiten Islamisten ein gesetzt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2125 8. Inwiefern sind beim neueingestellten beziehungsweise beim vorhandenen Personal im Amt für Verfas sungsschutz die für eine wirkungsvolle Beobachtung und Analyse islamistischer Bestrebungen nötigen interkulturellen Kompetenzen und Ressourcen (unter anderem Arabischkenntnisse, Abschlüsse in ein schlägigen Studiengängen, Auslandsaufenthalte, Personen mit Migrationshintergrund) vorhanden? 9. Welche Maßnahmen zur Prävention und Repression gegen islamistische Bestrebungen in Thüringen nehmen die Thüringer Sicherheitsbehörden vor? Welche zusätzlichen Maßnahmen sind in den Jahren 2016 bis 2017 geplant? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 10. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung ist sich der besonderen Bedeutung des Frage und Informationsrechts des Thürin ger Landtags bewusst. Dieses Recht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen. So kann von einer Beantwortung unter anderem dann abgesehen werden, wenn gesetzliche Vorschriften, Staatsgeheimnis se oder schutzwürdige Interessen einzelner, insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen (vgl. Arti kel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen). Hiervon wurde bei den Fragen 1, 6, 7 und 8 Gebrauch gemacht. Zu 1.: Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen kann eine Beant wortung der gestellten Frage nicht erfolgen. Im Hinblick auf die selbst bundesweit sehr geringen Einstufungszahlen würde die Beantwortung der Frage auch in anonymisierter Form dazu führen, dass Rückschlüsse auf die Einstufungspraxis der Sicherheitsbe hörden sowie auf einzelne Personen möglich und die Betroffenen individualisierbar wären. Hierdurch wür den nicht nur präventivpolizeiliche Gefahrenabwehrmaßnahmen sowie laufende Ermittlungsverfahren, son dern auch Grundrechte der Betroffenen gefährdet. Die Preisgabe entsprechend detaillierter Informationen würde damit die polizeiliche Arbeitsweise bei der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung konterkarieren. Zu 2.: Die Zahl der bekannten Islamisten, zu denen der Landesregierung Erkenntnisse vorliegen, dass sie aus Thüringen in vom Islamischen Staat (IS) kontrollierte Gebiete ausgereist sind, liegt im einstelligen Bereich. Zu 3.: Die Zahl der nach Deutschland zurückgekehrten Islamisten, zu denen der Landesregierung Erkenntnisse vorliegen, dass sie aus Thüringen in vom Islamischen Staat (IS) kontrollierte Gebiete ausgereist sind, liegt im einstelligen Bereich. Zu 4.: Statistische Angaben entsprechend der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 5.: Mit Inkrafttreten des Datenaustauschverbesserungsgesetzes zum 5. Februar 2016 wurden die Möglichkei ten zur Identitätstäuschung stark eingeschränkt und die Identitätsüberprüfungen durch die Sicherheitsbe hörden erleichtert. Die Thüringer Sicherheitsbehörden prüfen alle Informationen und Hinweise auf derarti ge Fälle im Sinne der Fragestellung. Zu 6.: Die Deckung des Personalbedarfs des Amtes für Verfassungsschutz erfolgt im Rahmen der haushaltsrecht lichen und personalwirtschaftlichen Möglichkeiten. Im Jahr 2015 kam es zu einer Neueinstellung für den in der Frage aufgeführten Fachbereich. Im Übrigen kann unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen eine weitergehende Beantwortung der gestellten Frage nicht erfolgen. Einzelheiten der personellen Aus 3 Drucksache 6/2125Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode stattung des Amtes für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales unter liegen generell der Geheimhaltung. Zu 7.: Die Anzahl des eingesetzten Personals ist vom konkreten Einzelfall abhängig. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen kann eine weitergehende Beantwortung der gestellten Frage nicht erfolgen. Der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln durch das Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Mi nisterium für Inneres und Kommunales unterliegt generell der Geheimhaltung. Eine Offenlegung dieser In formationen würde Rückschlüsse auf die nachrichtendienstliche Arbeitsweise ermöglichen und somit die Arbeit des Amtes für Verfassungsschutz gefährden. Zu 8.: Neueingestelltes bzw. vorhandenes Personal des Amtes für Verfassungsschutz wird kontinuierlich geschult und fortgebildet, um das notwendige Fachwissen zu erlangen bzw. zu erweitern und zu festigen. Im Übrigen kann unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen eine weitergehende Beantwortung der gestellten Frage nicht erfolgen. Einzelheiten der personellen Aus stattung des Amtes für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales unter liegen generell der Geheimhaltung. Zu 9.: Die Thüringer Sicherheitsbehörden verfolgen auf der Grundlage eines kontinuierlichen Informations- und Erfahrungsaustausches einen ganzheitlichen ressortübergreifenden Ansatz zur Prävention gegen islamis tische Bestrebungen im Freistaat sowie deren Internetpropaganda. Hinsichtlich repressiver Maßnahmen werden alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Darüber hinaus bieten die Sicherheitsbehörden zahlreiche Informationsveranstaltungen, Tagungen und Fachvorträge an, um das Bewusstsein für islamistische Propaganda und für Hinweise auf eine entspre chende Radikalisierung in der breiten Bevölkerung zu schärfen und dem präventiv entgegenzuwirken. In der Landespolizeidirektion wurde eine Stabsstelle Polizeiliche Extremismusprävention (PEP) eingerichtet. Insgesamt erfordert eine nachhaltige Präventionsstruktur eine ressortübergreifende und gesamtgesellschaft liche Zusammenarbeit, bei der von den Sicherheitsbehörden unternommene Maßnahmen nur einen Teil ei nes umfassenden und zusammenwirkenden Maßnahmenkatalogs mit einem alle Expertisen berücksichti genden Ansatz und gesamtgesellschaftlicher Zielrichtung darstellen. Dr. Poppenhäger Minister Islamismus in Thüringen - Gefährdung und Gegenmaßnahmen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: