10.05.2016 Drucksache 6/2129Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Mai 2016 Gemeldete Ausländer in der Polizeilichen Kriminalstatistik Die Kleine Anfrage 983 vom 18. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut den Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik hielten sich in Thüringen im Jahr 2014 44.269 gemel dete Ausländer auf. Das Thüringer Landesamt für Statistik spricht jedoch (unter Verweis auf das Ausländer zentralregister) von 56.176 Ausländern zum 31. Dezember 2014 in Thüringen. Auch für die Jahre 2011 bis 2013 stimmen die Angaben des Landesamts für Statistik nicht mit denen der Polizeilichen Kriminalstatistik überein (die Zahl der Ausländer zum 31. Dezember 2015 liegt dem Landesamt für Statistik noch nicht vor). Ich frage die Landesregierung: 1. Woraus ergibt sich die Differenz zwischen den Ausländerzahlen des Thüringer Landesamts für Statistik und denen der Polizeilichen Kriminalstatistik? 2. Auf welcher Datenbasis beruht die Ausländerzahl in der Polizeilichen Kriminalstatistik (bitte die Daten quellen nennen)? 3. Werden Asylbewerber in der Ausländerzahl nach der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst? 4. Da bei einer freiwilligen Ausreise oftmals keine Abmeldung erfolgt: Wie geht die Landesregierung mit der Problematik um, dass freiwillig ausgereiste Ausländer statistisch gesehen immer noch unter den gemel deten Ausländern gezählt werden? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Frage bezieht sich augenscheinlich auf das Dokument "Informationen zur Statistik 2015", welches vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 11. März 2016 veröffentlicht wurde. Es bestehen Differenzen zwischen den Zahlen "gemeldete Ausländer" der Tabelle "Wesentliche statistische Daten" auf Seite 3 dieses Dokumentes für die Berichtsjahre 2012, 2013 und 2014 und den amtlichen Daten aus der Bevölkerungsfortschreibung des Thüringer Landesamtes für Statistik (TLS). Auf Seite 4 des Dokumentes zur Polizeilichen Kriminalstatistik für den Freistaat Thüringen findet sich ein Sternchenvermerk zur Bezugsquelle der Einwohnerdaten. Hier ist zu entnehmen, dass sich die Einwohner daten auch die Zahlen der Ausländer jeweils auf den 31. Dezember des Vorjahres beziehen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2129 Die Einwohnerdaten für das Berichtsjahr 2015 wurden zum Stichtag 31. Dezember 2014 mit der Quelle Thü ringer Landesamt für Statistik (TLS) dargestellt. In diesem Fall, also für Berichtsjahr 2015, resultiert diese Zahl aus der endgültigen Berechnung des TLS per 31. Dezember 2014. Die in der Informationsmappe enthaltene Zahl der gemeldeten Ausländer für das Berichtsjahr 2014 wurde bezogen auf den 31. Dezember 2013 mit 44.269 Personen angegeben. Diese Anzahl war zum damaligen Zeitpunkt jedoch eine vorläufige Angabe des TLS. Darauf hinzuweisen, wurde in der Informationsmappe versäumt. Die Zahl wurde seitens des TLS nach abschließenden Berechnungen auf 44.357 korrigiert. Die se Korrektur wurde in der Informationsmappe für das Berichtsjahr 2015 nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für das Berichtsjahr 2013. Hier wurde die Zahl der gemeldeten Ausländer bezogen auf den 31. Dezember 2012 mit 38.982 Personen angegeben. Die Zahl wurde seitens des TLS nach abschließenden Berechnun gen auf 39.070 korrigiert. Die in der Informationsmappe enthaltene Zahl der gemeldeten Ausländer für das Berichtsjahr 2012 wurde bezogen auf den 31. Dezember 2011 mit 51.483 Personen zutreffend angegeben. Hier erklärt sich die Ab weichung daraus, dass die Zahl wiederum bereits die korrigierten Daten nach der abschließenden Berech nung darstellt. Die ursprüngliche Angabe war mit 34.807 erheblich geringer. Zu 2.: Als Datenquelle für die Einwohnerdaten dient die amtliche Statistik zur Bevölkerungsfortschreibung des TLS. Zu 3.: ja Zu 4.: Der Thüringer Landesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse dazu vor, dass eine freiwillige Aus reise "oftmals ohne Abmeldung" erfolgt. Die Ausländerbehörden unterrichten unverzüglich die zuständigen Meldebehörden, wenn ein meldepflich tiger Ausländer dauerhaft aus dem Bundesgebiet ausgereist ist. Ist das Melderegister unrichtig oder unvoll ständig, hat es die Meldebehörde von Amts wegen zu berichtigen oder zu ergänzen. Dies erscheint aus Sicht der Thüringer Landesregierung als ausreichend. Dr. Poppenhäger Minister Gemeldete Ausländer in der Polizeilichen Kriminalstatistik Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: