10.05.2016 Drucksache 6/2133Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. Mai 2016 Förderung der Veranstaltungen des Vereins "Antifaschistische Kultur & Politik in Südthüringen e.V." aus den Mitteln des Thüringer Landesprogramms für Demokratie , Toleranz und Weltoffenheit - nachgefragt Die Kleine Anfrage 986 vom 18. März 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf die Kleine Anfrage 701 des Fragestellers (vergleiche Drucksache 6/1841) heißt es: "An träge auf Förderung von Veranstaltungen aus Mitteln des Thüringer Landesprogramms für Toleranz, De mokratie und Weltoffenheit, die sich explizit gegen im Landtag vertretene Parteien richten, sind grundsätz lich nicht förderfähig." Gleichzeitig wird aber, wie ebenfalls aus der Antwort auf die oben genannte Kleine Anfrage hervorgeht, eine Veranstaltung des Vereins "Antifaschistische Kultur & Politik in Südthüringen e.V." vom 9. Oktober 2015 aus Mitteln des oben genannten Programms gefördert, die sich nach Auffassung des Fragestellers explizit gegen die AfD richtete.* Ich frage die Landesregierung: 1. Wann richtet sich nach Auffassung der Landesregierung eine im Rahmen des Landesprogramms für De mokratie, Toleranz und Weltoffenheit geförderte Veranstaltung explizit gegen eine im Landtag vertrete ne Partei (bitte die Kriterien/Indikatoren nennen)? 2. Wie lautet der wörtliche Inhalt des Förderantrags des Vereins "Antifaschistische Kultur & Politik in Süd thüringen e.V." für die Veranstaltung vom 9. Oktober 2015? 3. Wann findet die Verwendungsnachweisprüfung für die oben genannte Veranstaltung statt beziehungs weise hat diese schon stattgefunden (wenn ja, bitte nach den jeweiligen Zwecken der Verwendung der Fördermittel aufschlüsseln [Honorar, Materialien, Verpflegung et cetera])? 4. Ist dem zuständigen Fachministerium der Inhalt der Veranstaltungsankündigung bekannt (siehe Endnote)? 5. Soll die Förderung aufgrund dessen, dass sich die obige Veranstaltung nach Auffassung des Fragestel lers explizit gegen eine im Landtag vertretene Partei richtete, zurückgefordert werden beziehungsweise wurde die Förderung bereits zurückgerufen? Wenn nein, warum nicht? 6. Werden wegen der Wiederholungsgefahr (nochmalige Durchführung einer Veranstaltung, die sich nach Auffassung des Fragestellers explizit gegen eine im Landtag vertretene Partei richtet) dem Verein "Anti faschistische Kultur & Politik in Südthüringen e.V." zukünftig keine Förderungen mehr aus dem Landes programm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit gewährt? Wenn nein, warum nicht? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2133 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung hat in der Antwort zur Frage 9 der Kleinen Anfrage 701 (Drucksache 6/1841) klarge stellt, dass Anträge, die sich explizit, also ausschließlich bzw. vordergründig, gegen im Landtag vertrete ne Parteien richten, grundsätzlich nicht förderfähig sind. Darunter fallen in erster Linie als extremistisch zu bewertende Veranstaltungen. Das trifft zu, wenn hinreichend Erkenntnisse vorliegen, dass diese sich ge gen die Werte und Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richten. Diese Werte müs sen von allen Teilnehmern des politischen Lebens, auch in der Auseinandersetzung mit politisch konträren Meinungen, anerkannt werden. Von daher fallen hierunter auch Veranstaltungen, wenn sich aus dem Titel oder der Beschreibung der Veranstaltung eindeutig ergibt, dass eine oder mehrere im Landtag vertretene Parteien unsachlich negativ abwertend dargestellt oder verunglimpft werden sollen. Grundlage der Förderentscheidung ist letztendlich der Förderantrag. Zu 2.: Wörtliche Zitate aus dem Projektantrag, ohne Änderungen, Auslassungen oder Ergänzungen: Maßnahmebezeichnung/Projekttitel: "Vorträge zur Aktualität und Geschichte faschistischer Ideologie und Gewalt" Ort(e) der Maßnahme Suhl, Grünes Haus Zielstellung und Kurzbeschreibung der Maßnahme/des Projekts: "Im Jahr 2015 wurde Suhl zum beliebtesten Aufmarschziel Thüringer Neonazis. Bis heute fanden 13 Aufmärsche zwischen Januar und September in der kreisfreien Stadt südlich des Rennsteigs statt. Die nächsten befinden sich schon in Planung. Nicht ganz so schlimm, aber ähnlich sieht es in der ganzen Region aus. Die Nazis haben durch die Thematisierung des Anstiegs der Flüchtlingszahlen ungeahnten Zulauf erhalten. Mit zwei Vorträgen (geplant am 9. Oktober und 4. Dezember) wollen wir dazu beitra gen, ein Bewusstsein für die Problematik des Rechtsextremismus und den dazugehörigen Einstellungen in unserer Region zu schaffen. Im Vortrag am 9. Oktober soll es explizit um das von Nazis gesteuerte, rassistische THÜGIDANetzwerk, seine Aktivitäten, Strukturen und Ideologie gehen. Wer ein kritisches Bewusstsein hinsichtlich des Problemes rechtsextremer Ideologie in der Gegenwart schaffen will, darf nicht vergessen in die deutsche Geschichte zu schauen. Deswegen soll es im zweiten Vortrag um die Geschichte nationalsozialistischen Terrors und des antifaschistischen Widerstandes in unserer Region zwischen 1933 und 1945 gehen. An beide Vorträge soll eine moderierte Diskussion angeschlossen werden." Teilnehmende der Maßnahme/des Projektes "Eingeladen sind alle Interessierten, mit Ausnahme von Menschen, die rechtsextremen Organisationen angehören oder nahe stehen. Dafür sollen die Veranstaltungen im Vorfeld mit Flugblättern, über Mai lingslisten und soziale Netzwerke beworben werden." Zu 3.: Der Verwendungsnachweis musste bis zum 31. März 2016 vorgelegt werden und wird voraussichtlich in nerhalb eines Jahres nach Abgabe geprüft. Zu 4.: Der Inhalt war bis zum Eingang dieser Kleinen Anfrage nicht bekannt. Zu 5.: Die Frage der Rückforderung von Fördermitteln wird im Zuge der Verwendungsnachweisprüfung geklärt. Zu 6.: Über Förderungen aus dem Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit wird auf der Grundlage vorliegender Förderanträge entschieden. Dr. Klaubert Ministerin Endnote: * Vergleiche http://kulturundpolitik.blogsport.de/2015/10/07/. Förderung der Veranstaltungen des Vereins "Antifaschistische Kultur & Politik in Südthüringen e.V." aus den Mitteln des Thüringer Landesprogramms für Demokra-tie, Toleranz und Weltoffenheit - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Endnote: