10.05.2016 Drucksache 6/2146Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. Mai 2016 Mieten und Betriebskosten der Landeserstaufnahmestellen in Thüringen und Kosten je Person - nachgefragt Die Kleine Anfrage 978 vom 18. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Dem Fragesteller stellen sich auf der Grundlage der Beantwortung der oben genannten Kleinen Anfrage 742 (vergleiche Drucksache 6/1828) mehrere Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind bei den in der Antwort auf die Frage 3 der oben genannten Kleinen Anfrage aufgeführten Kosten für Reparaturen infolge von Beschädigungen in den Landeserstaufnahmestellen bereits die Ausgaben für Dienstleistungen zur Wiederherstellung des Originalzustands enthalten (zum Beispiel Entlohnung von Handwerkern; wenn nein, bitte die erwähnten Dienstleistungsausgaben nach den einzelnen Landeserstaufnahmestellen aufgliedern)? 2. Warum werden in der Antwort auf die Frage 3 nicht die Reparaturkosten aufgelistet, die in der Erstaufnahmestelle Suhl infolge der Ausschreitungen vom 19. auf den 20. August 2015 entstanden sind (siehe Antwort auf die Frage 7 der Kleinen Anfrage 466 [vergleiche Drucksache 6/1362])? 3. Wann wird der endgültige Jahresabschluss 2015 vorliegen (falls er bereits vorliegt, bitte die Kosten nach Frage 3 der oben genannten Kleinen Anfrage 742 gemäß der dortigen Auflistung aufführen)? 4. Sind in den Nebenkosten der Landeserstaufnahmestellen bereits die Rundfunkbeiträge enthalten (wenn ja, bitte einzeln aufschlüsseln; wenn nein, bitte die im Jahr 2015 gezahlten Rundfunkbeiträge nach allen Erstaufnahmeeinrichtungen aufgliedern)? 5. Wie ist die Zahlung der Rundfunkbeiträge in den Erstaufnahmeeinrichtungen geregelt? Durch wen (welche Behörde) erfolgt deren Zahlung nach welcher Bemessungsgrundlage? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2146 Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Ja Zu 2.: Bei der Antwort auf die Frage 7 der Kleinen Anfrage 466 handelte es sich um eine Kostenschätzung durch das Thüringer Liegenschaftsmanagement. Da die Kosten bis heute nicht durch den Eigentümer in Rechnung gestellt wurden, findet sich keine entsprechende Position in der Antwort zu Frage 3. Zu 3.: Der endgültige Jahresabschluss 2015 wird innerhalb der Frist des Artikels 102 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen vorgelegt. Zu 4.: Nein Für das Jahr 2015 wurden bisher Rundfunkbeiträge in Höhe von 210 Euro (52,50 Euro pro Quartal) für Eisenberg als landeseigene Erstaufnahmestelle gezahlt. Alle anderen Erstaufnahmestellen waren untergeordnete Außenstellen zur Landesaufnahmestelle Eisenberg . Ob und in welcher Höhe auch für diese Außenstellen Rundfunkbeiträge anfallen, wird derzeit mit dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio geklärt. Zu 5.: Die Zahlung der Rundfunkbeiträge in Erstaufnahmeeinrichtungen wird durch die Richtlinien des Beitragsservices für Unternehmen und Institutionen geregelt. Unabhängig von der Anzahl und Art der vorhandenen Rundfunkgeräte zahlen Unternehmen und Institutionen wie Behörden oder Verbände Rundfunkbeiträge, wobei sich die Höhe grundsätzlich an der Anzahl der Betriebsstätten orientiert bzw. nach der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten im Jahr richtet. Das Thüringer Landesverwaltungsamt als zahlende Behörde klärt derzeit mit dem Beitragsservice, wie diese Vorschriften im Detail auf Landesaufnahmestellen und Außenstellen anzuwenden ist und welche Beitragshöhe sich hieraus ergibt. Lauinger Minister Mieten und Betriebskosten der Landeserstaufnahmestellen in Thüringen und Kos-ten je Person - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: