10.05.2016 Drucksache 6/2149Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. Juni 2016 Bundesverkehrswegeplan 2030 - Schiene Die Kleine Anfrage 994 vom 23. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde am 15. März 2016 der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 veröffentlicht. Im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs wurden unter anderem die Ziele Klimaschutz, Verringerung der Umweltbelastung und Verkehrsverlagerung auf die Schiene festgelegt. Die Umsetzung dieser Ziele mit dem vorliegenden Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 gilt es zu hinterfragen. Besonders bedenklich ist, dass sowohl die Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung zwischen Weimar und Gera-Gößnitz als auch der vollständige zweigleisige Ausbau von Papiermühle bis Hermsdorf nicht als vordringlich bewertet und damit als potentielle Vorhaben auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben werden. Auch der angemeldete Lückenschluss bei der Werratalbahn nach Coburg wurde nicht berücksichtigt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung den Bundesverkehrswegeplan 2030 im Bereich Schiene für Thüringen generell ein? 2. Ist der Landesregierung bekannt, warum die Maßnahme Lückenschluss Werratalbahn–Coburg nicht aufgenommen worden ist? 3. Hält die Landesregierung am Lückenschluss der Werratalbahn nach Coburg fest? 4. Wenn ja, was unternimmt die Landesregierung, um eine Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2030 zu erreichen? 5. Sieht die Landesregierung alternative Modelle der Anbindung der Werratalbahn nach Coburg? 6. Hält die Landesregierung es für denkbar, eine Einschleifung der Bahntrasse von Eisfeld nach Sonneberg auf die ICE-Trasse bei Schalkau zu realisieren, um einen Zugverkehr ohne Neubautrasse zwischen der Werratalbahn und Coburg zu ermöglichen? Wenn nein, warum? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Harzer (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2149 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 9. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung begrüßt, dass der Bund künftig zunächst dem Erhalt der Verkehrsinfrastruktur Vorrang einräumt und erst anschließend den Neubau berücksichtigt. Die von der Landesregierung geforderte Verschiebung des Investitionsschwerpunktes von der Straße zur Schiene ist noch nicht ausreichend. Thüringen ist aus Sicht der Landesregierung grundsätzlich angemessen in dem Gesamtplan für das ganze Bundesgebiet berücksichtigt. Dennoch gibt es im Bereich Schiene einige kritische Punkte. Der Bund ist in der Pflicht im ganzen Land Strecken auszubauen und zu erhalten. In diesem Zusammenhang hatte Thüringen eine Reihe von Projekten angemeldet, die vom Bund unterschiedlich berücksichtigt wurden: Bei den Schienenvorhaben wurde neben der Einordnung der laufenden Projekte, wie der Fertigstellung des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 8, des Knotens Erfurt und der 2. Baustufe der Mitte-Deutschland-Verbindung , lediglich der Ausbau der Strecke Fulda–Eisenach–Erfurt in den Vordringlichen Bedarf eingeordnet. Sowohl die Elektrifizierung der Strecke Gotha–Leinefelde als auch der weitere Ausbau und die Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung von Erfurt über Weimar, Jena und Gera nach Gößnitz wurden nur als Vorhaben des potentiellen Bedarfs eingestuft. Für diese Projekte wird erst im Nachgang zum Bundesverkehrswegeplan eine Detailbewertung durchgeführt und über die Einordnung in die Bedarfskategorien entschieden. Die Landesregierung bedauert, dass der Lückenschluss Coburg–Südthüringen und die Ausbaustrecke Halle /Leipzig–Großheringen–Weimar Erfurt bislang nicht berücksichtigt wurden. Zu 2.: Die Anmeldungen für Schienenprojekte wurden im Auftrag des Bundes von einem Gutachter gesichtet, konsolidiert und einer Grobbewertung unterzogen. Nach Kenntnis der Landesregierung ist das Vorhaben Lückenschluss Werratalbahn–Coburg in dieser Bewertungsphase bereits ausgeschieden, da es sich insbesondere um eine Maßnahme des Schienenpersonennahverkehrs handelt. Zu 3.: ja Zu 4.: Die Landesregierung wird im Rahmen der sechswöchigen Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgeben. Mit dieser wird der Bund aufgefordert, dass das Projekt Lückenschlussmaßnahme Südthüringen– Coburg bewertet und im Ergebnis in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wird. Zu 5.: Die Anmeldung des Landes erfolgte ohne Nennung einer konkreten Linienführung. Insofern sind aus Sicht der Landesregierung verschiedene Anbindungsmodelle denkbar. Zu 6.: In zwei Gutachten aus den Jahren 2009 bzw. 2012 wurde diese Variante bereits behandelt, aber wegen der baulich sehr aufwändigen Verknüpfung sowie mangelnder betrieblicher Kompatibilität auf der Neubaustrecke nicht weiter verfolgt. Diese Einschätzung teilt die Landesregierung. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Bundesverkehrswegeplan 2030 - Schiene Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: