12.05.2016 Drucksache 6/2160Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. Juni 2016 Demonstrationsgeschehen am 9. März 2016 in Jena Die Kleine Anfrage 959 vom 15. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Bei dem Demonstrationsgeschehen am 9. März 2016 in Jena (AfD-Demonstration und eine Gegendemonstration ) kam es zu einer Eskalation, die offensichtlich von Teilnehmern der Gegendemonstration ausging. So wurden nach Polizeiangaben fünf AfD-Anhänger vor Beginn der AfD-Demonstration angegriffen. Die Polizei nahm einen Gegendemonstranten nach einer Rangelei mit einem Teilnehmer der AfD-Demonstration fest. Die Polizei musste Pfefferspray einsetzen, als Gegendemonstranten Absperrungen durchbrechen wollten. Bei einem Polizeifahrzeug ist die Frontscheibe eingeworfen worden.* Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeibeamte wurden durch die Teilnehmer der AfD-Demonstration beziehungsweise Teilnehmer der Gegendemonstration verletzt und wie hoch sind die aus diesen Verletzungen resultierenden Dienstausfallzeiten (bitte nach den jeweiligen Demonstrationen aufschlüsseln)? 2. In wie vielen Fällen kam es zu Widerstand gegen Polizeibeamte oder Verstößen gegen das Versammlungsgesetz seitens Personen, die an der Demonstration beziehungsweise der Gegendemonstration teilnahmen (bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln)? 3. Entstand nach Kenntnis der Landesregierung im Zusammenhang mit der Demonstration beziehungsweise der Gegendemonstration ein Sachschaden an privatem oder öffentlichem Eigentum und wenn ja, in welcher Höhe (bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln)? 4. Entstand im Zusammenhang mit der Demonstration beziehungsweise der Gegendemonstration ein Sachschaden an Polizeiausrüstung oder Polizeifahrzeugen beziehungsweise Rettungsdienstausrüstung oder Rettungsdienstfahrzeugen und wenn ja, in welcher Höhe (bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln)? 5. Wie viele Straftaten, die der politisch motivierten Kriminalität (PMK) - rechts beziehungsweise der PMKlinks zugeordnet werden, wurden im Zusammenhang mit der Demonstration beziehungsweise der Gegendemonstration verübt (bitte jeweils nach der PMK-Zuordnung und den Straftatbeständen aufschlüsseln)? 6. Wie viele Teilnehmer der AfD-Demonstration beziehungsweise der Gegendemonstration wurden durch Teilnehmer der jeweils anderen Demonstration angegriffen? Wie viele der Angegriffenen wurden verletzt? 7. Wurden Organisationen, die zur Gegendemonstration aufgerufen beziehungsweise sich an ihr beteiligt haben, aus den Mitteln des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit gefördert (zum Beispiel aus dem Interventionsfonds)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2160 8. Nahmen Vertreter der Landesregierung an der Gegendemonstration teil (wenn ja, bitte die beteiligten Vertreter der Landesregierung nennen)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 11. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Rahmen der Einsatzbewältigung wurden drei Polizeibeamte verletzt. Zu Dienstausfallzeiten kam es in diesem Zusammenhang nicht. Eine Zuordnung zu konkreten Versammlungen lässt sich nicht vornehmen, da sich die Verletzungen bei Maßnahmen abseits der angemeldeten Versammlungen ereigneten. Zu 2.: Es wurden zwei Anzeigen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und zwei Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz aufgenommen. Weitergehende Erkenntnisse zu den Tatverdächtigen, insbesondere über deren Teilnahme an einer konkreten Versammlung am 9. März 2016 in Jena liegen nicht vor. Die Ermittlungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen . Zu 3.: Im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen wurden keine Anzeigen wegen Sachbeschädigung an privatem Eigentum aufgenommen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse zu Sachschäden an öffentlichem Eigentum vor. Zu 4.: Im Zusammenhang mit der Einsatzbewältigung des Versammlungsgeschehens kam es zu Sachschäden an zwei Funkstreifenwagen. Für ein Fahrzeug entstanden Reparaturkosten von gesamt 777 Euro. Das Gutachten für die Reparatur des zweiten Funkstreifenwagens steht noch aus. Schäden an Ausrüstung und Fahrzeugen des Rettungsdienstes sind nicht bekannt. Zu 5.: Im Rahmen der Anzeigenbearbeitung erfolgte eine vorläufige Zuordnung der Straftaten zur politisch motivierten Kriminalität durch die Landespolizeiinspektion Jena. Valide Aussagen sind erst nach Abschluss der Verfahren möglich. Die Ermittlungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Zu 6.: Es wurden fünf Versammlungsteilnehmer der Versammlung der AfD sowie ein Teilnehmer einer Gegenversammlung durch jeweils Teilnehmer der andren Versammlung angegriffen und verletzt. Zu 7.: Im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen am 9. März 2016 in Jena wurden aus Mitteln des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit keine Organisationen gefördert, die zu Gegendemonstrationen aufgerufen bzw. sich an ihnen beteiligt haben. Zu 8.: Frau Siegesmund hat an der Veranstaltung in Jena am 9. März 2016 teilgenommen. Sie war als Bürgerin der Stadt Jena und als Mitglied der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anwesend. Sie hat dies auch in einer von ihr gehaltenen Rede deutlich gemacht. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: * Vergleiche http://www.n-tv.de/politik/AfD-Kundgebung-endet-blutig-article17184546.html. Demonstrationsgeschehen am 9. März 2016 in Jena Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Endnote: