17.05.2016 Drucksache 6/2182Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. Juni 2016 Zuschüsse aus dem Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit für Fahrten zu Gegendemonstrationen bei rechtsextremistischen Aufmärschen (seit September 2015) Die Kleine Anfrage 1005 vom 8. April 2016 hat folgenden Wortlaut: In mehreren Kleinen Anfragen (jeweils Drucksache 6/946 und 6/1579) hat der Fragesteller bereits Auskunft über die Förderung von Fahrten zu Gegendemonstrationen bei rechtsextremistischen Aufmärschen aus dem Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit erhalten, wovon nach meiner Auffassung auch Organisationen mit Verbindungen zum linksextremistischen Spektrum wie die JG-Stadtmitte Jena profitiert haben. Diese Anfrage dient der Fortschreibung und Aktualisierung der oben genannten Kleinen Anfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Zuwendungsempfänger haben seit September 2015 Landesmittel gemäß Nr. 2.4 (Interventions fonds) der Richtlinie des "Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit" für die Förderung von Fahrten zu Gegendemonstrationen bei rechtsextremistischen Aufmärschen erhalten (bitte nach den geförderten Maßnahmen mit Nennung der Zuwendungsempfänger mitsamt des Ortes ihres Hauptsitzes aufschlüsseln, die Zuwendungssumme nennen [mit Aufschlüsselung nach den Kos tenarten wie zum Beispiel Fahrkosten, Verpflegungskosten, Organisation der Demonstration, Kosten für Erstellung des Demomaterials et cetera], das Datum und den Ort der Gegendemonstration sowie den Titel und den Anmelder [Person/Organisation] der Demonstration, gegen die sich die Gegendemonstra tion richtete, anführen und die Anzahl der Personen nennen, die an der geförderten Fahrt teilnahmen)? 2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass aus den Zuwendungssummen nach Frage 1 Teilnehmer der Gegendemonstrationen durch die Zuwendungsempfänger für ihre Teilnahme an der jeweiligen Ge gendemonstration bezahlt wurden (bitte begründen)? 3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wonach Teilnehmer der geförderten Fahrten bei Gegen demonstrationen gewalttätig wurden oder Landfriedensbruch begingen? Wenn ja, in wie vielen Fäl len wurden Strafanzeigen gegen die Teilnehmer der geförderten Fahrten wegen Körperverletzung oder Landfriedensbruch gestellt? In wie vielen Fällen kam es zu Strafanzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2182 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: keine Zu 2.: entfällt Zu 3.: entfällt Dr. Klaubert Ministerin Zuschüsse aus dem Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit für Fahrten zu Gegendemonstrationen bei rechtsextremistischen Aufmärschen (seit September 2015) Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: