24.05.2016 Drucksache 6/2199Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Juni 2016 Ausbau der Landesstraße (L) 1047 im Bereich Möhrenbach Die Kleine Anfrage 1023 vom 18. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Die L 1047 in der Ortslage Möhrenbach in Richtung Großbreitenbach wird bei starkem Regen immer wieder über- und unterspült. Dies ist für die Tragfähigkeit der Straße nicht förderlich. Zudem ist die Straße durch den Schwerlastverkehr in Richtung Großbreitenbach sehr stark belastet. Hinzu kommt die nachweisbare Überflutung und Zerstörung der Grundstücke und Einfahrten anliegender Anwohner durch Regen. Insbesondere der nicht vorhandene Gehweg macht es Fußgängern in der Ortslage Möhrenbach schwer, neben der Landesstraße zu laufen. Derzeit ist ein Ausbau der L 1047 nicht vor dem Jahr 2020 in Sicht. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ausbauabsichten bestehen hinsichtlich der L 1047 in der Ortslage Möhrenbach? Wenn ein Ausbau geplant ist, welcher zeitliche und infrastrukturelle Rahmen ist hierfür vorgesehen? Wenn kein Ausbau vorgesehen ist, weshalb nicht? 2. Wie schätzt die Landesregierung die Folgen einer Unterspülung der Landesstraße in Möhrenbach ein? Welches Konzept zur Regenwasserableitung wurde bei der L 1047 umgesetzt? 3. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um Fußgänger und Schulkinder an der L 1047 nicht mehr in erheblichem Maße durch den laufenden Verkehr zu gefährden? 4. Welche Vorkehrungen ergreift die Landesregierung, um den Anwohnern ein trockenes Grundstück und ein problemloses Befahren ihres Areals zu gewährleisten? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 17. Mai 2016 (Eingang: 24. Mai 2016) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Befestigungsaufbau der Fahrbahn in der Ortsdurchfahrt Möhrenbach ist nicht ausreichend tragfähig. Es ist ein grundhafter Ausbau mit Herstellung von Anlagen zur Planums- und Straßenoberflächenentwässerung sowie eines durchgehenden Gehweges erforderlich, was die Einbeziehung der Gemeinde und des Wasser- und Abwasserverbandes Ilmenau erfordert. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2199 Zur Vorbereitung einer entsprechenden Ausbaumaßnahme hatten die Gemeinde und die Straßenbauverwaltung gemeinschaftlich Planungsleistungen vergeben, die aber im Jahr 2009 wegen nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehender Planungsmittel im Zuge der Haushaltskonsolidierung unterbrochen werden mussten. Die Planungen konnten wegen personeller Engpässe im Straßenbauamt bisher noch nicht wieder aufgenommen werden. Inzwischen ist das beauftragte Ingenieurbüro insolvent, so dass die Ingenieurleistung neu zu vergeben ist. Dies ist für das 2. Halbjahr 2016 geplant. Bestandteil dieser Planungen sollen die Aufstellung eines genehmigungsfähigen Entwässerungskonzepts sowie die Schaffung des Baurechts sein. Derzeit existieren nur kurze, nicht zusammenhängende Gehwegabschnitte. Für den erforderlichen Anbau eines Gehweges muss in die Rechte der Straßenanlieger eingegriffen werden. Dies macht eventuell ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Zeitliche Aussagen zu einem möglichen Baubeginn sind beim derzeitigen Vorbereitungsstand seriös nicht möglich. Zu 2.: Talseitig entwässert die Fahrbahn breitflächig über die Straßenseitenflächen. Hierbei können sich Erosionsrinnen am Straßenkörper bilden, so dass Wasser in Privatgrundstücke eindringt. Unterspülungen der Landesstraße sind nicht bekannt. Hangseitig besteht ein flacher Graben, welcher in alte Kanäle abgeschlagen wird. Durch Hangwasser kommt es zum Durchweichen des Straßenuntergrundes mit daraus resultierenden Tragfähigkeitsschäden. Im Zusammenhang mit der genannten Ausbaumaßnahme ist deshalb auch eine neue Ortsentwässerung aufzubauen, an die die Straßenentwässerung anschließen kann. Dies ist jedoch in erster Linie eine Aufgabe der Gemeinde und des Wasser- und Abwasserverbandes Ilmenau. Der Freistaat Thüringen beteiligt sich an den Kosten der Entwässerung auf der Grundlage des § 23 Abs. 5 Thüringer Straßengesetz. Zu 3.: In der Ortsdurchfahrt gibt es in Bereichen mit stärkerem Fußgängerverkehr eine Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde. Mit den allgemeinen Gefahrenzeichen Nr. 136 Kinder (Bushaltestelle) und Nr. 113 (Fußgänger) wird auf die Fahrbahnquerung bzw. Fahrbahnmitbenutzung durch Fußgänger aufmerksam gemacht. Die Herstellung von Gehwegen ist wegen der geteilten Baulast in Ortsdurchfahrten eine kommunale Aufgabe. Die Gemeinde kann jedoch Gehwege nur gleichzeitig mit dem Ausbau der Fahrbahn und der Lösung der Ortsentwässerung herstellen, weshalb die Weiterführung der zu Frage 1 benannten Gemeinschaftsmaßnahme angestrebt wird. Zu 4.: Durch Ankauf und Abbruch von bebauten Grundstücken mit anschließender Fahrbahnverbreiterung konnte eine Engstelle beseitigt werden. Weitergehende Unzulänglichkeiten können erst mit dem genannten Ausbau der Straße als Gemeinschaftsmaßnahme der Gemeinde, des Wasser- und Abwasserverbandes Ilmenau und des Freistaats Thüringen beseitigt werden. Keller Ministerin Ausbau der Landesstraße (L) 1047 im Bereich Möhrenbach Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: