24.05.2016 Drucksache 6/2200Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. Juni 2016 Umsetzung der Armutspräventionsrichtlinie - Sozialplanung in Thüringen Die Kleine Anfrage 949 vom 10. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Mit der Zielsetzung Armutsprävention werden in Thüringen seit dem Jahr 2014 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds verschiedene Instrumente zur Etablierung integrierter Sozialplanungsprozesse gefördert und durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie fachlich begleitet . Vor einigen Wochen veröffentlichte das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hierzu ein Informationsblatt mit Kurzbeschreibungen zu den wesentlichen Aufgaben, Inhalten und Fördergegenständen ("Strategische Sozialplanung und Armutsprävention im Freistaat Thüringen"). Ich frage die Landesregierung: 1. Was beinhaltet eine strategische, kommunale Sozialplanung inhaltlich, strukturell und methodisch nach Auffassung der Landesregierung? 2. Wie viele Landkreise und kreisfreie Städte haben bisher Mittel für Planungskoordinatorinnen und -koordinatoren beantragt (bitte nach Beantragungs- und Bewilligungszeitpunkt darstellen)? 3. Wie sind die Planungskoordinatorinnen und -koordinatoren verwaltungsintern angebunden? 4. Welche Kommunen beteiligen sich bisher nicht? Aus welchen Gründen beteiligen sich die genannten Kommunen nach Kenntnis der Landesregierung nicht? 5. Welche planerischen Schwerpunkte und Instrumente verfolgen die Kommunen vor Ort? 6. Wie werden diese Schwerpunkte in die lokalen Planungsprozesse eingebunden? 7. Wie fördert die Stabsstelle Strategische Sozialplanung als Servicestelle Kommunen und freie Träger? 8. Wie werden die Projekte im Rahmen der Thüringer Initiative für Integration, Nachhaltigkeit, Kooperation und Aktivierung in die Sozialplanung eingebunden? 9. Wie erfolgen Qualifizierung und Beratung durch das Institut für kommunale Planung und Entwicklung gegenüber den Kommunen und durch die Koordinierungsstelle der LIGA gegenüber den Wohlfahrtsverbänden ? 10. Welche Elemente der Sozialplanung nutzt der Freistaat Thüringen und wie sind diese personell und finanziell ausgestattet (bitte seit dem Jahr 2009 in Jahresscheiben benennen)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Pfefferlein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2200 11. In welchen Ressorts/Ministerien sind welche Gelder im Haushalt 2016/2017 für die Sozialplanung eingeplant ? 12. Welche weiteren Handlungsbedarfe gibt es aus Sicht der Landesregierung zur Verbesserung der Sozialplanung auf Landes- und kommunaler Ebene? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Thüringen als örtliche öffentliche Träger maßgeblich verantwortlich für die Infrastruktur im Bereich der Sozial-, Gesundheits- und Jugendhilfe. Sie sind weiterhin verantwortlich für erhebliche Teile der Bildungsinfrastruktur, die ihrerseits in engem Wirkungszusammenhang mit der sozialen Infrastruktur steht. Sozialplanung ist ein Instrument zur Unterstützung der Steuerung der Kommunen . Sie ist ein fachlicher und politischer Aushandlungsprozess. Ziel ist die Entwicklung bedarfsgerechter Angebote und die Unterstützung der Entscheidungsträger in den Verwaltungen und Kommunalparlamenten. Auf Basis der Analyse der sozialen Lage und Entwicklungen im jeweiligen kommunalen Sozialraum werden Vorschläge für Ziele und Kennzahlen der kommunalen Sozialpolitik formuliert und Empfehlungen für Maßnahmen abgeleitet. Integrale Bestandteile sind neben der Beteiligung der Betroffenen und der unterschiedlichen Interessengruppen die Berücksichtigung spezifischer Fachplanungen, die Vermeidung von Doppelstrukturen, die Gewährleistung der Effizienz und die Begleitung der praktischen Umsetzung von Planungsvorhaben . Weiterhin die Evaluation und Fortschreibung der Planung. Zu 2.: Bisher haben 15 Landkreise und kreisfreie Städte Planungskoordinatorinnen bzw. -koordinatoren beantragt. Drei Gebietskörperschaften haben ihren Antrag zurückgezogen. Eine davon hat den Antrag neu gestellt. Die Anträge verteilen sich wie folgt: Antragstermin Anträge Anzahl 15.07.2015 7 15.10.2015 7 15.01.2016 1 Bewilligungstermin Anzahl Bewilligungen 01.09.2015 2 01.10.2015 4 16.11.2015 1 01.12.2015 1 01.01.2016 3 01.02.2016 1 Die Bewilligung des einen noch vorliegenden Antrages ist zum 1. Juni 2016 vorgesehen. Zu 3.: Die Planungskoordinatorinnen und -koordinatoren sind in der jeweiligen Gebietskörperschaft unterschiedlich angebunden. Die organisatorische Zuordnung reicht vom Fachbereich Soziales, Jugend und Gesundheit , dem Büro des Bürgermeisters, dem Dezernat Soziales, einem Fachamt bis hin zur Stabsstelle Sozialplanung bei der Verwaltungsleitung. Zu 4.: Die kreisfreien Städte Erfurt und Suhl sowie die Landkreise Gotha, Saale-Holzland-Kreis, Weimarer Land, Greiz, Hildburghausen und der Wartburgkreis haben bisher noch keinen Förderantrag nach Fördergegenstand 2.1 der ESF-Armutspräventionsrichtlinie gestellt. Beratungen zur möglichen Förderung sind seitens der Stabsstelle Strategische Sozialplanung in den Gebietskörperschaften erfolgt. Der Landesregierung liegen keine Kenntnisse über die Gründe einer Nichtbeteiligung vor. 3 Drucksache 6/2200Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Bedingt durch die Vorgaben des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist die wesentliche Zielsetzung die Entwicklung einer abgestimmten kommunalen Armutspräventionsstrategie. Bedingung ist, dass dieser Prozess auf einem fachvernetzenden, integrierten Konzept basiert. Die Kommunen verfolgen hierbei unterschiedliche Schwerpunkte, z. B. Fokussierung auf die Aspekte der Kinder- und Altersarmut und die besondere Armutsgefährdung von Frauen. Bei der Entwicklung von Armutspräventionsstrategien wird sich in der Regel am strategischen Planungskreislauf orientiert. Er beinhaltet die Analyse des Bestandes, die Definition von Handlungsfeldern, die Zielbildung , die Maßnahmenplanung und deren Umsetzung sowie Evaluation und Controlling. Die vorgesehenen Instrumente und Methoden sind vielfältig. Exemplarisch zu nennen sind: - konstante und verbindliche Netzwerkarbeit innerhalb der Behörde und mit den lokalen Akteuren, - Aufbau einer Datenbasis als Grundlage für eine integrierte Sozialberichterstattung (Ist-Stand-Erhebung), Entwicklung von Sozialberichten, - Festlegung von Sozialräumen auf der Basis von Sozialraumanalysen, - Erarbeitung von Leitlinien/Formulierung von Handlungsempfehlungen je nach Schwerpunktsetzung (z. B. mittels Zukunftskonferenz), - Etablierung von Steuerungsgremien, - Entwicklung von Beteiligungsmöglichkeiten für Akteure und Betroffene, - Qualifizierung der Akteure (Fachtagungen usw.), - Verknüpfung der Planung mit Fach- und Finanzcontrolling (Entwicklung von Kennzahlen und Indikatoren zur Wirksamkeitsmessung). Zu 6.: Die Landkreise und kreisfreien Städte haben entsprechend der Vorgaben der ESF-Armutspräventionsrichtlinie in den vorgelegten Konzeptionen jeweils spezifische Schwerpunkte und Meilensteine für eine Armutspräventionsstrategie formuliert. Da diese auf einem integrierten fachvernetzenden Konzept basieren sollen , werden die spezifischen Schwerpunkte in die lokalen Fachplanungen eingespeist. In unterschiedlicher Art und Weise wird die Beteiligung der örtlichen Akteure innerhalb und außerhalb der Verwaltung durchgeführt . Jede erarbeitete Strategie bedarf zudem der Zustimmung des Kommunalparlaments. Im Ergebnis wird die Qualitätssicherung bei der Umsetzung der Konzepte unter Beachtung der kommunalen Selbstverwaltung gewährleistet. Zu 7.: Die Stabsstelle Strategische Sozialplanung im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) unterstützt und fördert die Zusammenarbeit und Abstimmung derjenigen Akteure , die an der Entwicklung und Steuerung der Sozial- und Bildungsinfrastruktur maßgeblich beteiligt sind. Dies geschieht insbesondere durch regelmäßige Beratungen mit den Sozialplanungsfachkräften der Kommunen und der LIGA, durch themenspezifische Einbeziehung von Experten aus anderen Ressorts und externen Institutionen in die Beratungsprozesse, durch den mit dem Thüringer Landesamt für Statistik entwickelten Thüringer Online-Sozialstrukturatlas (ThOnSA), durch die Anregung und Begleitung verschiedener wissenschaftlicher Studien im Geschäftsbereich des TMASGFF und durch Kooperation mit den Thüringer Hochschulen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung von Sozialplanung. Bei der Erstellung der operationellen Programme der EU-Strukturfonds wurde erreicht, die ESF-Armutspräventionsrichtlinie als ein im bundesweiten Kontext völlig neues Förderinstrument zur Etablierung und Weiterentwicklung von Sozialplanung in den Kommunen und zur Unterstützung der LIGA der freien Wohlfahrtspflege für die gesamte EU-Förderperiode zu etablieren. In dem Zusammenhang wurde weiterhin mit den für die anderen EU-Strukturfonds (EFRE, ELER) zuständigen Fachressorts vereinbart, dass bei deren Fördervorhaben die zuständigen Sozialplanungsfachkräfte beteiligt werden, sobald Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung der sozialen Infrastruktur beabsichtigt sind. Dies unterstützt die Abstimmungsprozesse vor Ort und vermeidet Doppelstrukturen bzw. Fehlinvestitionen. Die Stabsstelle koordiniert zudem für das TMASGFF Angelegenheiten der Landesentwicklung und Raumordnung , Regionalplanung und Regionalentwicklung, insbesondere sofern eine Relevanz für die soziale Infrastruktur gegeben ist. Sie wirkt mit in verschiedenen bundesweiten Gremien zur Sozialplanung und Sozialberichterstattung und sorgt für den entsprechenden Informationstransfer. Die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit den Kommunen und freien Trägern werden in interministerielle Arbeitsgruppen (z. B. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2200 IMAG Demografischer Wandel) sowie bei der Entwicklung und Unterstützung von Landesprogrammen (z. B. Landesprogramm Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit) eingebracht. Zu 8.: Aufgrund der Verortung in den Wohnquartieren bieten die Projekte im Rahmen der Thüringer Initiative für Integration, Nachhaltigkeit, Kommunikation und Aktivierung (ThINKA) der Sozialplanung die Möglichkeit differenzierter Einblicke in die spezifischen Lebens- und Bedarfslagen der Menschen. Durch die Verbindung von Einzelfallhilfe und sozialräumlicher Netzwerkarbeit werden mögliche Lücken in der sozialen Infrastruktur aufgedeckt und Doppelstrukturen vermieden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse unterstützen kommunale Sozialplanungsprozesse. Vertreter der Kommunen sind in unterschiedlicher Funktion in den Steuerungsgruppen der ThINKA-Projekte vertreten. Teilweise sind dies Sozialplanerinnen oder Sozialplaner und/oder die Planungskoordinatorinnen oder Planungskoordinatoren in persona. Somit ist ein stetiger Informationsaustausch zu aktuellen Entwicklungen von Problemlagen und entsprechenden Bedarfen aber auch Wirkungen der Maßnahmen im jeweiligen Quartier/Sozialraum gewährleistet. Zu 9.: Das Institut für kommunale Planung und Entwicklung (IKPE) unterstützt die Kommunen bei der Bedarfsanalyse , der Strategieentwicklung und der Qualifizierung. Alle Angebote des Instituts berücksichtigen die spezifischen kommunalen Bedarfe und basieren auf den Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens. Wesentlich geht es dabei um die empirisch fundierte Beschreibung von Lebenslagen und die Ableitung und Aushandlung von Bedarfen für eine leistungsfähige Sozial- und Bildungsinfrastruktur . Die Angebote des Instituts beinhalten insbesondere einzelfallorientierte Beratung (z. B. beim Aufbau einer Dateninfrastruktur für die Sozialplanung), Gruppenarbeit (z. B. bei der Ermittlung und Abstimmung von Bedarfen) sowie die Arbeit mit Großgruppen (z. B. im Rahmen von Fachtagungen). Durch die Anbindung des IKPE an die Fachhochschule Erfurt wird zudem gewährleistet, dass die gewonnenen Erkenntnisse in die Lehre und Forschung einfließen. In 2015 wurden vom IKPE u. a. neun Fortbildungen für die Kommunen mit den thematischen Schwerpunkten Ziel- und Konzeptentwicklung in der kommunalen Planung, lokale Netzwerkentwicklung sowie Datenbeschaffung und -analyse durchgeführt. Das "Kompetenzzentrum strategische Sozialplanung" der LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Thüringen berät in den Kommunen die freien Träger innerhalb der örtlichen LIGA-Strukturen. Durch die Beratung soll eine frühzeitige und kompetente Mitwirkung der freien Träger an den kommunalen Sozialplanungsprozessen ermöglicht werden. Zudem berät das Kompetenzzentrum auf Landesebene die LIGA-Verbände bei der Bearbeitung zentraler Handlungsfelder unter sozialplanerischen Geschichtspunkten. Das Kompetenzzentrum führt außerdem eine modulare Qualifizierungsreihe für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der freien Wohlfahrtspflege in Thüringen durch. Durch jährliche Fachveranstaltungen soll der Dialog zwischen den verschiedenen Akteuren aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Bürgergesellschaft sowie der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen gefördert werden - wie etwa mit einer Veranstaltung im Januar 2016 zum Thema Sozialraumorientierung. Ziel beider Qualifizierungs- und Beratungsangebote ist die Erhöhung der Kompetenz lokaler Akteure in der Armutsprävention. Zu 10.: Personell bestand die Stabsstelle ab Dezember 2009 zunächst aus einer Person, ab Juli 2010 kam eine weitere Person hinzu. Die notwendige Mitarbeit bei der Erarbeitung und Umsetzung der operationellen Programme der EU-Strukturfonds - insbesondere des ESF - führte ab April 2013 zu einer Verstärkung der Stabsstelle durch Abordnung einer Person von einem Landratsamt befristet bis Dezember 2017. Ab Juni 2014 erfolgte eine zweijährige befristete Einstellung einer Fachkraft zum Aufbau und zur Pflege des Thüringer Online-Sozialstrukturatlas (ThOnSA) und der Gesundheitsberichterstattung im Freistaat Thüringen (GBE) mit einer Abordnung zum Thüringer Landesamt für Statistik. Die Sozialplanung auf Landesebene verfügt über keinen Haushaltstitel. Allerdings ist es infolge des zuvor beschriebenen Aufbauprozesses erstmalig gelungen, 20 Millionen Euro ESF-Fördermittel zuzüglich der Landeskofinanzierungsmittel im Rahmen der Armutspräventionsrichtlinie für die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte und die freien Träger für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 zu akquirieren. Diese die- 5 Drucksache 6/2200Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode nen maßgeblich der Förderung der Sozialplanungskompetenz der lokalen Akteure bei der Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung. Insgesamt stehen ab dem Haushalt 2015 jährlich circa drei Millionen Euro für die Umsetzung oben genannter Zielstellungen in der ESF-Armutspräventionsrichtlinie zur Verfügung. Im Ergebnis ist damit die Förderung von je einer Personalstelle für Planungskoordinatoren bei allen Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten zuzüglich Sachkosten sowie von zwei Personalstellen bei der LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Thüringen möglich. Weiterhin gefördert werden die Begleitstruktur durch das Institut für kommunale Planung und Entwicklung und die ThINKA-Projekte in armutsgefährdeten Wohnquartieren der Landkreise und kreisfreien Städte. Letztgenannte sind ein die kommunale Sozialplanung unterstützendes Element zur Stärkung der sozialen Infrastruktur. Alle genannten Bestandteile sind in unterschiedlicher Art und Weise hilfreich bei der neuen Herausforderung der Integration von Flüchtlingen. Zu 11.: Die im Haushalt des TMASGFF etatisierten Mittel zur Förderung der Sozialplanung sind mit der Antwort zu Frage 10 dargestellt und betragen circa drei Millionen Euro/Jahr. Im Haushalt des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) sind in Kapitel 05 02 Titel 684 72 - Integrationsförderung - auch Mittel für Vorhaben im Zusammenhang mit der Armutsprävention - nicht der Sozialplanung! - veranschlagt. Die Ausgaben dienen insbesondere der Förderung von Integration und Armutsprävention von Menschen mit Migrationshintergrund entsprechend dem operationellen Programm für den Einsatz des ESF im Freistaat Thüringen von 2014 bis 2020 und damit Ziffer 2.2 der ESF-Armutspräventionsrichtlinie sowie von Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms "Arbeit für Thüringen". Für die spezifische Ausweitung von ThINKA zur Unterstützung der Integration von Migranten in Wohnquartieren wurden vom TMMJV für 2016: 75.000 Euro sowie die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von bis zu 75.000 Euro für 2017 und in Höhe von bis zu 45.000 Euro für 2018 an das TMASGFF übertragen. Für die Thüringer Initiative für lokales Integrationsmanagement in den Kommunen (ThILIK) sind weitere 220.000 Euro für 2016 und die Übertragung einer Verpflichtungsermächtigung für 2017 in Höhe von bis zu 360.000 Euro vorgesehen. Das Projekt entspricht ebenfalls Ziffer 2.2 der ESF-Armutspräventionsrichtlinie und zielt auf eine Unterstützung der Landkreise/kreisfreien Städte beim Management der vielfältigen Aktivitäten zur Integration von Flüchtlingen. Mithilfe von ThILIK wird je Landkreis/kreisfreie Stadt eine Personalstelle zur Koordination der Integrationsangebote und zur Unterstützung eines lokalen Integrationsmanagements finanziert (80 Prozent ESF; 20 Prozent TMMJV). Sowohl bei ThINKA als auch bei ThILIK wird die Zusammenarbeit mit den im Rahmen der ESF-Armutspräventionsrichtlinie Ziffer 2.1 geförderten kommunalen Planungskoordinatoren gewährleistet. Im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist die Fachberatung der Jugendhilfeplanung als Teilfachplanung der Sozialplanung mit einem Stellenanteil von 0,5 Vollbeschäftigteneinheiten im Haushalt 2016/2017 untersetzt. Zu 12.: Ziel der Landesregierung ist es, integrierte Sozialplanung unter Zuhilfenahme der ESF-Armutspräventionsrichtlinie über den derzeitigen EU-Förderzeitraum hinaus langfristig und nachhaltig zu etablieren. Teilfachplanungen mit Relevanz für die Sozial- und Bildungsinfrastruktur auf kommunaler Ebene und der des Landes sind besser aufeinander abzustimmen. Mit den Fördermöglichkeiten der ESF-Armutspräventionsrichtlinie wird dieser Prozess unterstützt. Langfristig erstrebenswert ist es, vergleichbar den bundesgesetzlichen Regelungen des Achten Buchs Sozialgesetzbuch zur Jugendhilfeplanung auch in anderen Sozialgesetzbüchern durch den Bundesgesetzgeber verbindliche Planungsprozesse einschließlich fachübergreifender Kooperationsstrukturen zu verankern und die Landkreise und kreisfreien Städte finanziell und personell entsprechend auszustatten. Ausgehend vom Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen den für Landesentwicklung und Infrastruktur sowie für Soziales zuständigen Ministerien bezüglich der Verknüpfung von Sozialplanung mit der Raum- bzw. Landesentwicklung. Die Zusammenarbeit wird kontinuierlich fortgesetzt. Werner Ministerin Umsetzung der Armutspräventionsrichtlinie - Sozialplanung in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: