24.05.2016 Drucksache 6/2201Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. Juni 2016 Verleihung des Siegels für "Faire Windenergie" durch die Thüringer Energie- und Greentech-Agentur Die Kleine Anfrage 997 vom 30. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Am Montag, dem 21. März 2016, publizierte das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz eine Medieninformation, in der auf die Verleihung des Siegels "Faire Windenergie" hingewiesen wird. Entsprechend der Meldung wird das Siegel von der "Servicestelle Windenergie" der Thüringer Energie- und Greentech-Agentur (ThEGA) vergeben und zeichnet Unternehmen für einen fairen Ausbau der Windenergie in Thüringen aus. Darüber hinaus ist der Mitteilung zu entnehmen, dass sieben Windanlagenprojektierer die entsprechende Auszeichnung erhalten haben, darunter ein Unternehmen, zu dessen Vorstand ein Mitglied einer die Regierung tragenden Fraktionen gehört. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Zielstellungen verfolgt die Landesregierung mit der Verleihung des Siegels "Faire Windenergie"? 2. Welchen Mehrwert generiert das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz für die Bürger des Freistaats durch die Verleihung des Siegels? 3. Inwieweit teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die mit dem Siegel "Faire Windenergie" ausgestatteten Unternehmen von der Auszeichnung profitieren? 4. Welche konkreten Ziele und Leitlinien müssen die Unternehmen erreichen, um mit dem Siegel ausgestattet zu werden? 5. Wer entscheidet über die Verleihung des Siegels und wie wird diese Entscheidung nachvollziehbar dokumentiert ? 6. Existiert ein detaillierter Katalog an Einzelmaßnahmen, welche die entsprechenden Unternehmen nachweisbar erfüllen müssen, um einzelne Leitlinien der Landesregierung zu erfüllen? Wenn ja, wie sehen die konkreten Einzelmaßnahmen für jede entsprechende Leitlinie der Landesregierung aus (bitte alle zu erfüllenden Einzelmaßnahmen aufschlüsseln und der entsprechenden Leitlinie zuordnen)? Wenn nein, wie stellt die Landesregierung die Nachvollziehbarkeit der Verleihungsentscheidungen sicher? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gruhner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2201 7. Wie hoch sind die Gesamtkosten, die dem Freistaat Thüringen durch die Verleihung des Siegels "Faire Windenergie" entstehen und welche konkreten Positionen werden in welcher Höhe finanziert (bitte detailliert nach einzelnen Ausgabepositionen aufschlüsseln)? 8. Ist es zutreffend, dass das Siegel "Faire Windenergie" auch an ein Unternehmen vergeben wurde, zu dessen Vorstand ein Mitglied einer die Regierung tragenden Fraktionen gehört? 9. Wenn Frage 8 mit Ja beantwortet wird: Hält es die Landesregierung für problematisch, ein Siegel für den fairen Ausbau von Windenergie an ein Unternehmen zu vergeben, das durch ein Mitglied einer die Regierung tragenden Fraktionen geführt wird? Wenn ja, warum wurde auf eine Auszeichnung des betroffenen Unternehmens nicht verzichtet? Wenn nein, wie begründet die Landesregierung ihre Entscheidung? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 18. Mai 2016 (Eingang: 24. Mai 2016) wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: In Thüringen wurde bisher ein Großteil der Windparks durch externe Projektierer und Investoren realisiert. Die Gemeinden, in denen die Windparks stehen, nehmen teilweise Pacht und Gewerbesteuern ein; die Erlöse aus dem EEG und die eigentlichen Gewinne aber fließen aus der Region ab. Eine frühzeitige Ansprache der Bürger und eine detailgenaue Diskussion der Projekte ist in der Vergangenheit eher die Ausnahme gewesen. Nicht selten kommt es beim Bau von Windparks deshalb zu Konflikten mit den betroffenen Anwohnern. Beim Ausbau der Windenergie soll in Thüringen deshalb künftig die Frage stärker im Mittelpunkt stehen, wie sich Gemeinden, Bürger und lokale Unternehmen selbst indirekt und direkt an neuen Windparks beteiligen oder diese im Rahmen von regionalen Kooperationen auch in Eigenregie umsetzen können. In jedem Fall sollen die Betroffenen direkt und unmittelbar über alle Phasen (Anbahnung, Planung, Betrieb) der Projekte vollständig informiert werden. Die Servicestelle Windenergie trägt hierzu aktiv bei. Sie informiert und berät im Auftrag der Landesregierung Bürger, Genossenschaften, Kommunen oder Eigentümer von Potentialflächen unabhängig und kostenfrei. Die Palette reicht dabei von fachlicher Unterstützung für Stadt- und Gemeinderäte über die Beratung zu Bürgerbeteiligungsmodellen, die Unterstützung bei der Gründung von Eigentümerinteressengemeinschaften , die Organisation regionaler Dialogveranstaltungen bis hin zur Moderation bei unterschiedlichen Positionen vor Ort. Vor dem Hintergrund der aus dieser Arbeit erwachsenen Erfahrungen wurden die Leitlinien für das Siegel entwickelt. Auf Grundlage dieser Leitlinien vergibt die Thüringer Energie- und Greentech-Agentur (ThEGA) im Auftrag der Landesregierung das Siegel "Faire Windenergie Thüringen" an Projektierer und Planer, die sich verpflichten , die hierin niedergelegten Vorgaben und Prinzipien von Zusammenarbeit und Transparenz gegenüber Thüringer Bürgern, Thüringer Unternehmen und Thüringer Kommunen umzusetzen. Auf diese Weise kommen Projekte gegebenenfalls konfliktfreier voran und ein hinreichendes Angebot zur Einbindung und Beteiligung aller Akteure ist sichergestellt. Zu 3.: Zunächst ist darauf zu verweisen, dass jede Firma teilnehmen kann, die sich den Leitlinien und den Vertragsregeln der ThEGA aus eigenem Willen unterwirft. Das Siegel "Faire Windenergie Thüringen" dokumentiert die Selbstverpflichtung von in Thüringen aktiven Unternehmen zur Einhaltung der Standards der Leitlinien für faire Windenergie. Es ermöglicht den betroffenen Unternehmen eine positive Differenzierung am Markt im Hinblick auf die glaubwürdige Umsetzung von Transparenz, Mitspracherecht und die Stärkung der Wertschöpfung vor Ort. Zu 4.: Um das Siegel führen zu können, muss sich der Antragsteller verpflichten, die folgenden Leitlinien einzuhalten: - Beteiligung aller Interessengruppen im Umfeld eines Windparks während der gesamten Projektierungsphase , 3 Drucksache 6/2201Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode - Sicherstellung eines transparenten Umgangs mit projektrelevanten Informationen vor Ort, Bereitstellung von Unterstützungs- und Aufklärungsangeboten, - Faire Teilhabe aller Betroffenen und Anwohner, auch der nicht unmittelbar profitierenden Flächeneigentümer , - Einbeziehung der regionalen Energieversorger und Kreditinstitute, - Schaffung einer direkten finanziellen Beteiligungsmöglichkeit für Thüringer Bürger, Unternehmen und Kommunen. Diese Leitlinien sind im Vertrag weiter konkretisiert. Zu 5.: Für eine Vergabe des Siegels ist maßgeblich, dass die betreffende Firma sämtliche Auflagen, die im Vertrag geregelt sind, bestätigt und deren künftige Einhaltung zusagt. Die Servicestelle prüft anschließend, ob alle Punkte bestätigt wurden. Bei Bedarf erfolgen Rücksprachen. Bei positiver Prüfung durch die ThEGA wird das Siegel erteilt und dies auf der Internetseite der ThEGA bekanntgegeben. Zu 6.: Die Leitlinien der ThEGA für die Verleihung des Siegels sind in der Antwort auf Frage 4 aufgeführt. Deren Untersetzung ist der beigefügten Anlage (Vertrag für das Siegel "Faire Windenergie in Thüringen") zu entnehmen . Die Vergabe des Siegels erfolgt, wie in der Antwort zu Frage 5 dargestellt, auf Antrag des Unternehmens für ein Jahr. Zu 7.: Die ThEGA GmbH befindet sich gegenüber dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz in einem Auftragsverhältnis. Sie informiert gemäß Rahmenvertrag neutral und unabhängig Zielgruppen , Kommunen und deren Zusammenschlüsse, private und öffentliche Unternehmen unter anderem über - Möglichkeiten der Nutzung erneuerbarer Energien, - Möglichkeiten der Erschließung von Energieeinspar- und Effizienzpotenzialen, - Energiemanagementsysteme und die Umsetzung von Energiekonzepten. Die ThEGA entwickelt Instrumente, Strategien und Konzepte, die oben genannten Zielgruppen bei der Beurteilung der Ausgangslage und Ableitung von Handlungsbedarfen Hilfestellung geben. In diesem Rahmen erfolgen im Auftrag des Ministeriums Einrichtung und Betrieb der Servicestelle Windenergie . Für diesen Auftrag sind gemäß Arbeitsplan der ThEGA 2016 Landesmittel in Höhe von 88.204 Euro für allgemeine Beratung und Kommunikation sowie 68.204 Euro für "Faire Windenergie" vorgesehen. Eine weitere Differenzierung erfolgt nicht. Das Siegel fügt sich nahtlos in die übrigen Aktivitäten der Servicestelle Windenergie ein. Zu 8. und 9.: Es trifft zu, dass zu dem betreffenden Vorstand ein Mitglied einer die Regierung tragenden Fraktionen gehört . Dieser Umstand ist nicht problematisch, da die Vergabe des Siegels ausschließlich die nachgewiesene Selbstverpflichtung des betreffenden Unternehmens für die Einhaltung der Standards der Leitlinien für "Faire Windenergie Thüringen" dokumentiert. Wenn das Unternehmen den Antrag stellt und die Voraussetzungen erfüllt, wäre es unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots nicht vertretbar, das Siegel zu versagen. Siegesmund Ministerin Anlage Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Servicestelle Windenergie – Leitlinien für faire Windenergie www.wind-gewinnt.de Vertrag Siegel Faire Windenergie 1/5 VERTRAG Siegel „Faire Windenergie Thüringen“ zwischen der Firma ………………………………….. …………………………….……. - im Folgenden: Berechtigter - und der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH, Mainzerhofstraße 10, 99084 Erfurt im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz - im Folgenden: Servicestelle - Vorbemerkung Die Thüringer Landesregierung hat ihren klaren Willen bekundet, nach Kräften zum Gelingen der Energiewende beizutragen und sich deshalb zum Ziel gesetzt, bis 2040 den Eigenenergiebedarf des Freistaates bilanziell durch einen Mix aus 100 Prozent regenerativer Energie selbst decken zu können. Zur Erreichung dieser Marke ist der zügige Ausbau der Bitte per Post senden an: Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) GmbH Servicestelle Windenergie Mainzerhofstraße 10 99084 Erfurt Servicestelle Windenergie – Leitlinien für faire Windenergie www.wind-gewinnt.de Vertrag Siegel Faire Windenergie 2/5 Windenergienutzung als wichtigster Säule der Erzeugung Erneuerbarer Energien unerlässlich. Die von der Thüringer Landesregierung eingerichtete Servicestelle Windenergie, angesiedelt bei der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur, vergibt im Auftrag des Freistaates Thüringen das Siegel „Faire Windenergie Thüringen“ an Projektierer und Planer, die sich verpflichten, die in den Leitlinien beschriebenen Vorgaben und Prinzipien der Zusammenarbeit und Transparenz gegenüber Thüringer Bürgern, Thüringer Unternehmen und Thüringer Kommunen umzusetzen. Auf diese Weise kommen Projekte ggf. konfliktfreier voran und ein hinreichendes Angebot zur Einbindung und Beteiligung aller Akteure ist sichergestellt. Das Siegel „Faire Windenergie Thüringen“ dokumentiert die Selbstverpflichtung der in Thüringen aktiven Projektierungsunternehmen zur Einhaltung der Standards der Leitlinien für faire Windenergie. Es ermöglicht gegenüber anderen Marktteilnehmern eine positive Differenzierung im Hinblick auf die glaubwürdige Umsetzung von Mitspracherecht und die Stärkung der Wertschöpfung vor Ort. § 1 Vertragsgegenstand (1) Gegenstand dieses Vertrages ist das Recht, das in der Anlage 1 dargestellte Siegel zu verwenden. (2) Um das Siegel führen zu können, muss sich der Berechtigte verpflichten, die in der Anlage 2 aufgeführten Leitlinien einzuhalten und die dort geforderten Auskünfte zum Unternehmen erteilen. (3) Das Siegel darf ein Jahr ab Unterzeichnung dieses Vertrages verwendet werden. Für eine darüber hinausgehende Verwendung bedarf es eines erneuten Vertragsschlusses. (4) Die Servicestelle veröffentlicht auf Ihrer Webseite die Berechtigten, die das Siegel verwenden dürfen. § 2 Löschung und Entzug des Siegels (1) Das Siegel erlischt automatisch bzw. gilt als entzogen, wenn - der in § 1 Abs. 3 benannten Zeitraum abgelaufen ist, Servicestelle Windenergie – Leitlinien für faire Windenergie www.wind-gewinnt.de Vertrag Siegel Faire Windenergie 3/5 - der Berechtigte schriftlich auf die Verwendung des Siegels verzichtet, - über das Vermögen des Berechtigten ein Verfahren nach der Insolvenzordnung eröffnet oder ein auf Eröffnung eines solchen Verfahrens gerichteter Antrag mangels Masse abgelehnt wird und der Berechtigte dies der Servicestelle nicht innerhalb eines Monats ab Stellung des Insolvenzantrages schriftlich mitgeteilt hat; - der Berechtigte seinen Geschäftsbetrieb, ohne einen Rechtsnachfolger zu haben, endgültig einstellt. (2) Die Servicestelle hat das Recht, das Siegel aus wichtigem Grund zu entziehen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn - der Berechtigte gegen die in Anlage 2 aufgeführten Leitlinien verstößt oder die geforderten Auskünfte nicht oder falsch erteilt; - mit dem Siegel eine irreführende oder anderweitig unzulässige Werbung erfolgt oder wenn das Siegel missbräuchlich verwendet wird; (3) Mit der Löschung oder dem Entzug erlischt das Recht, das Siegel zu verwenden. Die Löschung oder der Entzug werden von der Servicestelle auf der Webseite bekannt gemacht. (4) Die Servicestelle ist berechtigt, die Einhaltung der in Anlage 2 aufgeführten Leitlinien zu überprüfen. Auf schriftliche Anfrage der Servicestelle ist der Berechtigte verpflichtet, die erbetenen Auskünfte binnen drei Wochen zu erteilen. (5) Die Servicestelle haftet außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit nicht für Nachteile, die dem Berechtigten aufgrund der Löschung oder des Entzuges des Siegels entstehen. § 3 Werbung mit dem Siegel (1) Der Berechtigte ist für die zulässige Verwendung sowie für die Zulässigkeit sämtlicher Aussagen im Zusammenhang mit dem Siegel selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch für die korrekte Verwendung und Werbung des Berechtigten. (2) Der Berechtigte erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches Nutzungsrecht, das Siegel für werbende Zwecke zu nutzen. Servicestelle Windenergie – Leitlinien für faire Windenergie www.wind-gewinnt.de Vertrag Siegel Faire Windenergie 4/5 (3) Das Siegel darf grundsätzlich nur ohne Veränderung seiner geometrischen Proportionen, seiner Größe und Farbe verwendet werden. Vor einer abweichenden Verwendung ist die schriftliche Zustimmung der Servicestelle einzuholen. (4) Sollte die Servicestelle aufgrund vertragswidriger Nutzung des Siegels durch Dritte in Anspruch genommen werden, so ist der Berechtigte verpflichtet, die Servicestelle von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. § 4 Kostenregelung Die Verwendung des Siegels ist für den Berechtigten während der Vertragslaufzeit kostenfrei. § 5 Haftung Die Servicestelle hat für nachweislich verursachte Schäden nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. § 6 Vertraulichkeit Die Mitarbeiter der Servicestelle sind hinsichtlich der Angaben des Berechtigten zum eigenen Unternehmen im Rahmen der Anlage 2 zur Vertraulichkeit gegenüber Dritten verpflichtet. § 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand (1) Erfüllungsort ist der Sitz der Servicestelle, Erfurt. (2) Gerichtsstand ist Erfurt. § 8 Vertragsänderungen Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses. Servicestelle Windenergie – Leitlinien für faire Windenergie www.wind-gewinnt.de Vertrag Siegel Faire Windenergie 5/5 § 9 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich etwaiger Nachträge rechtlich unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen hierdurch nicht berührt. Jede ungültig gewordene Bestimmung wird von den Vertragspartnern durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende ersetzt. Ort, Datum Unterschrift (Berechtigter) Ort, Datum Unterschrift (Servicestelle) Anlagen Anlage 1: Siegel „Faire Windenergie Thüringen“ Anlage 2: Leitlinien für faire Windenergie Servicestelle Windenergie – Leitlinien für faire Windenergie www.wind-gewinnt.de Anlage 1 Siegel „Faire Windenergie Thüringen“ Anlage 1 Siegel „Faire Windenergie Thüringen“ Hinweis: Nach Vorliegen der Voraussetzungen verleiht die Servicestelle Windenergie Thüringen dem Projektierungsunternehmen das Siegel „Faire Windenergie Thüringen“. Das Siegel wird dem Projektierungsunternehmen digital in den Formaten JPG und EPS für die im Vertrag geregelte Verwendung zur Verfügung gestellt. Servicestelle Windenergie – Leitlinien für faire Windenergie www.wind-gewinnt.de Anlage 2 Leitlinien für faire Windenergie 1/4 Anlage 2 Leitlinien für faire Windenergie Folgende Maßnahmen werde/n ich/wir in Thüringen bei Windprojekten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten umsetzen. Name Unternehmen*: Anschrift*: Internet*: Einer Veröffentlichung der in den mit * gekennzeichneten Felder erhobenen Angaben auf der Internetseite www.windgewinnt .de stimme ich zu. Bitte ankreuzen: ☐ 1. Beteiligung aller Interessengruppen im Umfeld eines Windparks während der gesamten Projektierungsphase Einbezogen werden sollen Grundeigentümer, Anwohner, Land-/ Forstwirte und Agrarbetriebe, Bürger, Gemeinden/Städte, kommunale Einrichtungen usw. ☐ 2. Sicherstellung eines transparenten Umgangs mit projektrelevanten Informationen vor Ort, Bereitstellung von Unterstützungs- und Aufklärungsangeboten Angebot von Nutzungsverträgen mit Kündigungsoption nach 5 Jahren (z.B. nach versagtem Baurecht) sowie ein fairer Umgang mit Dienstbarkeiten (d.h. Eintragung erst bei fortgeschrittenem Projektstatus) - Als Nachweis wird ein Standard-Nutzungsvertrag beigefügt 1. Beteiligung aller Interessengruppen im Umfeld eines Windparks während der gesamten Projektierungsphase 2. Sicherstellung eines transparenten Umgangs mit projektrelevanten Informationen vor Ort, Bereitstellung von Unterstützungs- und Aufklärungsangeboten 3. Faire Teilhabe aller Betroffenen und Anwohner, auch der nicht unmittelbar profitierenden Flächeneigentümer 4. Einbeziehung der regionalen Energieversorger und Kreditinstitute 5. Schaffung einer direkten finanziellen Beteiligungsmöglichkeit für Thüringer Bürger, Unternehmen und Kommunen Servicestelle Windenergie – Leitlinien für faire Windenergie www.wind-gewinnt.de Anlage 2 Leitlinien für faire Windenergie 2/4 Permanente Transparenz vor Ort und gewissenhaftes Einbeziehen der Sorgen Fragen und Bedenken einzelner Bürger. Beispielsweise durch: - Informationsveranstaltungen, - mediale Aufklärung vor Ort, - Meinungsbefragung/Abstimmung, - Berücksichtigung von Bedenken und Einwänden, - ggf. erneute Informationsveranstaltung bei Planungsänderung, - Website zur Projektdokumentation, - Möglichkeit der Einsichtnahme in Simulationen 3. Faire Teilhabe aller Betroffenen und Anwohner, auch der nicht unmittelbar profitierenden Flächeneigentümer Eine „faire Teilhabe“ im Sinne der Leitlinien ist gegeben, wenn mindestens zwei der drei folgenden indirekten Teilhabemöglichkeiten verbindlich angeboten werden (Auswahlmöglichkeit) ☐ a. Flächenpoolmodelle (nicht Standortpoolmodelle) für eine gerechte Verteilung der Nutzungsentgelte auf die betroffenen Grundstückseigentümer oder „Unterpachtmodelle“ durch die betroffene Gemeinde (Gemeinde als Vertragspartner der Standortsicherungsverträge – sie profitiert durch höheren Unterpachtzins) ☐ b. Gemeinwohlzuwendung für soziale Projekte unter Berücksichtigung der rechtlichen Möglichkeiten Besonderer Hinweis: Es bedarf hierbei einer großen Planungssorgfalt vom anbietenden Projektierungsunternehmen. Das Projektierungsunternehmen ist dafür verantwortlich die rechtlichen Möglichkeiten projektspezifisch zu überprüfen. ☐ c. Nachweis der Betriebssitzgemeinde über Zustimmung oder Ablehnung einer Gewerbesteuerzerlegung (mindestens 90 % des Gewerbesteuerverbleibs) zugunsten der betroffenen Standortgemeinde oder Gewerbesteuerzahlung zu einem möglichst frühzeitigen Zeitpunkt (z.B. ab 2. Betriebsjahr) ☐ 4. Einbeziehung der regionalen Energieversorger und Kreditinstitute Das Projektierungsunternehmen bietet einem oder mehreren regionalen Energieversorgern und regionalen Kreditinstituten (Konsortialfinanzierung möglich) an, sich am Projekt als Vermarktungs- und/oder Finanzierungspartner zu beteiligen - Es soll dem regionalen Kreditinstitut die Möglichkeit eingeräumt werden, dass beispielsweise ein Sparbriefmodell oder ein anderes Modell zur indirekten Beteiligung für Interessierte konzeptioniert wird und/oder es sich selbst direkt finanziell am Windpark beteiligen kann - Dem regionalen Energieversorger soll die Möglichkeit gegeben werden, einen lokalen Stromtarif oder eine Strompreisvergünstigung zu konzeptionieren und/oder sich selbst direkt finanziell am Windpark zu beteiligen Servicestelle Windenergie – Leitlinien für faire Windenergie www.wind-gewinnt.de Anlage 2 Leitlinien für faire Windenergie 3/4 ☐ 5. Schaffung einer direkten finanziellen Beteiligungsmöglichkeit für Thüringer Bürger, Unternehmen und Kommunen Für die direkte finanzielle Beteiligung ist den Interessenten spätestens zum Zeitpunkt der Baureife eine schlüssige, möglichst risikoarme Handhabe mit geringer Einstiegssumme (z.B. ab 1.000 Euro) vorzuschlagen Die Form der Bekanntmachung (z.B. Informationsveranstaltung, Postwurfsendung, Veröffentlichung Amtsblatt, Sitzung, etc.) des Beteiligungsangebots sollte in Zusammenarbeit mit der/den Gemeinde/n vor Ort erarbeitet werden Für Personen mit direkter finanzieller Beteiligung werden zur Reduzierung des Risikos alle harten (z.B. Bauleistung, Material) und weichen (z.B. Planungsmarge) Kosten des Projektes im sogenannten „Open Book-Verfahren“ offen gelegt, sobald es die Verhandlungsreife erfordert ☐ Optional: Sonstige Modelle/ Instrumente/ Maßnahmen, die der Erhöhung der Transparenz dienen oder einen eindeutigen Mehrwert (im Sinne der genannten Leitlinien) für die Betroffenen und Anwohner bieten sind ausdrücklich erwünscht. Falls vorhanden, bitte nennen? Servicestelle Windenergie – Leitlinien für faire Windenergie www.wind-gewinnt.de Anlage 2 Leitlinien für faire Windenergie 4/4 Ich/wir als Projektierungsunternehmen erkläre mich/uns bereit, die Kommune und Bürger vor Ort aufzuklären über: ☐ die Inhalte und Bedingungen hinter dem Siegel „Faire Windenergie Thüringen“ (Leitlinien) ☐ das Informations- und Beratungsangebot der Servicestelle Windenergie für alle Gruppen im Umfeld eines Windparks Erstberatung zu Handlungsmöglichkeiten für Kommunen fachliche Unterstützung für Stadt- und Gemeinderäte Beratung von Land- bzw. Forstwirten und Agrarbetrieben zur Flächenpacht Information zu Bürgerbeteiligungsmodellen Organisation regionaler Dialogveranstaltungen Initiierung und Begleitung von Interessengemeinschaften für Flächeneigentümer Hilfestellung bei lokalen Konflikten Bei jedem Projekt als Berechtigter des Siegels „Faire Windenergie Thüringen“ informiere/n ich/wir als Projektierungsunternehmen die Servicestelle Windenergie zeitnah und formlos über: ☐ das Stattfinden einer ersten Informationsveranstaltung vor Ort (Leitlinie 2) ☐ mindestens zwei Angebote der ausgewählten indirekten Teilhabemöglichkeiten (Leitlinie 3) ☐ die Einbeziehung des regionalen Energieversorgers/Kreditinstituts (Leitlinie 4) ☐ die Form der direkten finanziellen Beteiligungsmöglichkeit (Leitlinie 5) Schlussbestimmung Die Anforderungen an die „Leitlinien für faire Windenergie“ gelten ab dem Zeitpunkt der Vergabe des Siegels „Faire Windenergie Thüringen“. Bei bereits laufenden Projekten muss ein Bemühen erkennbar sein, den Vorgaben der „Leitlinien für faire Windenergie“ bestmöglich nachzukommen und diese einzubinden. Mit der Übersendung dieses Schreibens erkläre(n) ich/wir mich/uns als Projektierungsunternehmen bereit, mich/uns an sämtliche Vorgaben der „Leitlinien für faire Windenergie“ und deren Umsetzungsvereinbarung zu halten, diese aktiv zu fördern und zu unterstützen. Einer Veröffentlichung der in den mit * gekennzeichneten Felder erhobenen Angaben auf der Internetseite www.wind-gewinnt.de stimme ich zu. Den Standard-Nutzungsvertrag (gefordert aus Leitlinie 2) nur zur internen Verwendung (wird nicht veröffentlicht) füge ich bei. ........................................................... ….…………………………….................. Name, Vorname Unterschrift Verleihung des Siegels für "Faire Windenergie" durch die Thüringer Energie- und Greentech-Agentur Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8. und 9.: Anlage