24.05.2016 Drucksache 6/2202Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. Juni 2016 Erarbeitung und Umsetzung des vom HIS-Institut für Hochschulentwicklung e.V. vorgelegten Gutachtens "Reorganisation des Systems der wissenschaftlichen Hochschulbibliotheken des Freistaates Thüringen" Die Kleine Anfrage 1004 vom 6. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Dezember 2015 präsentierte das HIS-Institut für Hochschulentwicklung e.V. das fertige Gutachten zur inhaltlichen und organisatorischen Weiterentwicklung des Systems wissenschaftlicher Hochschulbibliotheken in Thüringen. Im Ergebnis dieser Untersuchung präferierte das Institut zwei wesentliche Strukturveränderungen : die Bildung von vier regionalen Hochschulbibliothekszentren sowie die Gründung eines Bibliotheksservice . Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Stellenwert räumt die Landesregierung dem Gutachten hinsichtlich ihrer eigenen Entscheidungen im Bereich der Reorganisation des Systems der wissenschaftlichen Hochschulbibliotheken in Thüringen ein? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Qualität des vorgelegten Gutachtens hinsichtlich seiner empirischen Grundlage, wissenschaftlichen Methode und Ausführung? 3. Welche Kenntnisse zur kritischen Bewertung dieses Gutachtens liegen der Landesregierung von anderen Seiten vor? 4. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Erarbeitung des Gutachtens durch das HIS-Institut für Hochschulentwicklung e.V. (bitte Aufschlüsselung der einzelnen Positionen, wie zum Beispiel Honorarkosten, Reisekosten, Kosten für einzelne Veranstaltungen)? 5. Hält die Landesregierung die in dem Hochschulentwicklungskonzept "Hochschulstrategie Thüringen 2020" von 2014 zum Thema Weiterentwicklung des Systems wissenschaftlicher Hochschulbibliotheken enthaltenen inhaltlichen Aussagen aufgrund des vorgelegten HIS-Gutachtens für überholt? Und gilt diese Einschätzung auch für die Beantwortung der Frage 2 in der Antwort auf die Kleine Anfrage in Drucksache 6/321? 6. Ist es zutreffend, dass die Landesregierung die im Gutachten vorgestellte Variante 2, also die Gründung eines Bibliothekenzentrums favorisiert? Wenn ja, warum? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2202 7. Welche zusätzlichen Kosten würden entstehen, wenn die in Variante 2 des Gutachtens präferierte Gründung eines neuen Bibliotheksservicecenters als gemeinsame Einrichtung der Hochschulen realisiert würde ? Wo sind diese Kosten im Landeshaushaltsplan 2016/2017 abgebildet? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die vorherige Landesregierung hat das Gutachten in Auftrag gegeben, um Empfehlungen zur Umsetzung der in der Hochschulstrategie Thüringen 2020 vorgelegten Leitlinien für die Weiterentwicklung des Systems der Hochschulbibliotheken zu erhalten. In der Rahmenvereinbarung IV wurde festgelegt, dass das Land und die Hochschulen gemeinsam bis Mitte 2016 ein Strukturkonzept insbesondere für zentralisierbare Dienstleistungen im Bereich der Hochschulbibliotheken erarbeiten. Nach Vorliegen des Gutachtens hat das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) in Abstimmung mit der Landesrektorenkonferenz eine Arbeitsgruppe eingerichtet, der Vertreter der Hochschulleitungen, der Hochschulbibliotheken, des Hauptpersonalrats beim TMWWDG, der Thüringer Staatskanzlei (Kulturabteilung ) und Mitarbeiter des TMWWDG angehören. Die Aufgabe der gemeinsamen Arbeitsgruppe ist es, ein Strukturkonzept bis Ende Juni 2016 vorzulegen. Zu 2.: Die Landesregierung sieht keinen Grund, die Validität der im Gutachten präsentierten Daten sowie die Verlässlichkeit der angewandten Methoden anzuzweifeln. Das TMWWDG bat die Hochschulen nach Vorliegen des Projektberichts im Dezember 2015 um eine Bewertung der in dem Gutachten genannten Daten. Diese Datenkritik ergab nur einige kleine Korrekturen. Diese wurden in Abstimmung mit den Hochschulen als Korrigenda zum Projektbericht vom HIS-Institut für Hochschulentwicklung e.V. (HIS-HE) hinzugenommen. Zu 3.: Kritische Anmerkungen wurden anlässlich der Präsentation des Gutachtens von HIS im Dezember 2015 geäußert. Diese wurden jedoch konstruktiv in die Arbeit der Arbeitsgruppe überführt. Darüber hinaus liegen dem TMWWDG keine Kenntnisse zur kritischen Bewertung dieses Gutachtens von anderer Seite vor. In der gemeinsamen Arbeitsgruppe von TMWWDG und Landesrektorenkonferenz wurde als erster Schritt die Bewertung des Gutachtens durch die Hochschulen diskutiert. Dazu gehörte auch die in der Antwort auf Frage 2 angesprochene Datenkritik. Zu 4.: Für die Durchführung des Projektes wurde mit HIS-HE ein Gesamthonorar vereinbart. Dieses schloss neben der Erstellung des Gutachtens die Datenerhebung und die Begehungen vor Ort sowie die Durchführung eines Workshops ein. Das Gesamthonorar belief sich auf 149.787,68 Euro. Zu 5.: Die Gutachter empfehlen eine regionale Konzentration durch die Gründung von vier Hochschulbibliothekszentren in Erfurt, Ilmenau, Jena und Weimar sowie die Zentralisierung insbesondere der digitalen Informationsversorgung und der IT-bezogenen Dienstleistungen durch die Gründung eines Bibliotheksservicezentrums . Diese Empfehlungen konkretisieren die in der Hochschulstrategie entwickelten Perspektiven für die Hochschulbibliotheken. Abweichend von der Hochschulstrategie empfehlen die Gutachter die Gründung eines Bibliotheksservicezentrums außerhalb der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek. Damit sind jedoch die grundsätzlichen Aussagen der Hochschulstrategie und auch die Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage in Drucksache 6/321 nicht überholt. Ziel ist es weiterhin, eine leistungsfähige, effiziente Informationsinfrastruktur zu schaffen, in der hochschulübergreifend und landesweit vorzuhaltende Services vorgehalten werden, die nationalen Standards entsprechen. Wie in dieser Antwort ausgeführt, wurden vom HIS-Gutachten Vorschläge zur konkreten Struktur erwartet. Zu 6.: Im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft hat das TMWWDG am 21. Januar 2016 über seine Bewertung der gutachterlichen Empfehlungen berichtet. Dabei wurde auch dargestellt, dass und warum das TMWWDG die Variante 2 des HIS-Gutachtens favorisiert. Von der Gründung eines Bibliotheksservicecenters als gemeinsamer Betriebseinheit der Hochschulen gemäß § 37 Abs. 4 Thüringer Hochschulgesetz ist 3 Drucksache 6/2202Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode nach Auffassung des TMWWDG wegen der notwendigen Übereinkunft der Hochschulen eine höhere Integrationsleistung dieser Einrichtung für das Gesamtsystem der Hochschulbibliotheken zu erwarten als von einer staatlichen Einrichtung (Variante 1 des Gutachtens). Zu 7.: Die Einrichtung eines Bibliotheksservicezentrums gemäß Variante 2 des Gutachtens würde keine dauerhaften zusätzlichen Kosten verursachen. Die nötigen Ressourcen würden durch Umschichtungen aus den Etats der Hochschulen gewonnen. Für eine Übergangszeit könnte das TMWWDG eine Unterstützung durch die Übernahme von Transformationskosten gewährleisten. Diese würde aus dem Strategie- und Innovationsbudget finanziert werden. Tiefensee Minister Erarbeitung und Umsetzung des vom HIS-Institut für Hochschulentwicklung e.V. vorgelegten Gutachtens "Reorganisation des Systems der wissenschaftlichen Hoch-schulbibliotheken des Freistaates Thüringen" Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: