25.05.2016 Drucksache 6/2206Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. Juni 2016 Modernisierung von Kleinkläranlagen in Thüringen Die Kleine Anfrage 1038 vom 20. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Thüringen weist deutschlandweit den geringsten Anschlussgrad an kommunalen Kläranlagen auf. Daraus resultiert eine große Anzahl an Grundstücken, deren Abwässer in grundstücksbezogenen Kleinkläranlagen behandelt werden. Eine vom damaligen Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt in Auftrag gegebene Studie der Bauhaus-Universität Weimar zeigt, dass der überwiegende Teil dieser Anlagen nicht den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes und der Abwasserverordnung entspricht. Des Weiteren ist der aktuellen Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen vom 3. November 2015 zu entnehmen , dass derzeit in Thüringen lediglich circa zwei Prozent der Anlagen dem gesetzlich geforderten Stand der Technik entsprechen. Im Thüringer Wassergesetz wurde in § 55 Abs. 2 die Anpassung vorhandener Anlagen an die Regeln der Technik innerhalb angemessener Fristen festgeschrieben. Aufgrund der großen Anzahl zu modernisierender Anlagen und dem erheblichen finanziellen Aufwand wurde der Modernisierungsprozess gemäß der Thüringer Kleinkläranlagenverordnung vom 26. März 2010 und der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen vom 12. August 2009 langfristig angelegt. Seitdem wurden durch die unteren Wasserbehörden und die Aufgabenträger für die Abwasserbeseitigung systematisch Sanierungsanordnungen erlassen und durch die Thüringer Aufbaubank Fördermittel für Kleinkläranlagen bereitgestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum verzichtete die Landesregierung auf die Anpassung der Thüringer Kleinkläranlagenverordnung und ließ die bisherige Regelung nach Ablauf der Gültigkeitsfrist zum 31. Dezember 2015 ersatzlos außer Kraft treten? 2. Wie plant die Landesregierung die nach dem Wasserhaushaltsgesetz notwendige Anpassung vorhandener Kleinkläranlagen an den Stand der Technik in Thüringen durchzusetzen und welcher Zeitrahmen ist dafür vorgesehen? 3. Wie schätzt die Landesregierung die Fortschritte seit der entsprechenden Ergänzung des Thüringer Wassergesetzes im Jahr 2009 ein? 4. Beabsichtigt die Landesregierung, wie in anderen Bundesländern praktiziert, eine Frist für die Modernisierung zu benennen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gruhner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2206 5. Inwieweit plant die Landesregierung die Errichtung von Grundstückskläranlagen nach dem Stand der Technik auf Privatgrundstücken den Aufgabenträgern zu übertragen und die Kosten für Bau und Betreibung durch eine einheitliche Gebühr für alle Grundstückseigentümer zu finanzieren? Und wenn ja, ist aus Sicht der Landesregierung der daraus resultierende Gebührenanstieg für alle Nutzer kommunalabgabenrechtlich gerichtsfest darstellbar? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Mit Blick auf die Novelle des Thüringer Wassergesetzes fanden und finden derzeit noch Beratungen über eine neue konzeptionelle Orientierung in einem geänderten Wassergesetz statt, die noch nicht abgeschlossen sind. Diese Regelungen sollen in einer neuen Kleinkläranlagenverordnung Berücksichtigung finden. Deshalb schied eine einfache Verlängerung aus. Vorgesehen ist, die Thüringer Kleinkläranlagenverordnung parallel zum Thüringer Wassergesetz neu zu erlassen. Zu 2.: Nach dem Wasserhaushaltsgesetz darf eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer nur erteilt werden, wenn das Abwasser mindestens nach dem Stand der Technik behandelt wird. Entsprechen vorhandene Einleitungen nicht den Anforderungen, so sind nach dem Wasserhaushaltsgesetz die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzuführen. Die Durchsetzung der Maßnahmen ist Sache der unteren Wasserbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten. Zu 3.: Seit Beginn der Förderung von Kleinkläranlagen im Jahr 2010 wurde die Sanierung von rund 5.000 Kleinkläranlagen gefördert. Zu 4.: Die Frage 4 wird gemeinsam mit der Frage 5 beantwortet. Zu 5.: Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf der Novelle des Thüringer Wassergesetzes. Die Meinungsbildung der Landesregierung dazu ist noch nicht abgeschlossen. Siegesmund Ministerin Modernisierung von Kleinkläranlagen in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: