27.05.2016 Drucksache 6/2209Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. Juni 2016 Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes - Laufzeiten der Mietverträge, Kapazitäten und Verwendung der Haushaltsmittel für Mieten und Pachten Die Kleine Anfrage 1011 vom 13. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach Medieninformationen nehmen derzeit außer zwei Erstaufnahmeeinrichtungen in Suhl und Gera die weiteren Erstaufnahmeeinrichtungen keine Asylbewerber auf. Dies sei darauf zurückzuführen, dass der Asylbewerberzustrom seit Schließung der Balkanroute stark zurückgegangen sei. Das Land will die Kapazitäten der bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen jedoch auf jeden Fall bis zu einer möglichen Bundesschätzung der Asylbewerberzahlen im Mai oder Juni vorhalten (Thüringer Allgemeine vom 13. April 2016). Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Laufzeiten der Mietverträge bestehen für die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes (bitte nach den einzelnen Erstaufnahmeeinrichtungen aufschlüsseln)? 2. Welche Erstaufnahmeeinrichtungen mit welchen Kapazitäten werden nach Ansicht der Landesregierung in den Jahren 2016 und 2017 benötigt? 3. Für welche Zwecke (Haushaltstitel) werden die im Kapitel 05 02 Titel 518 72 ("Mieten und Pachten für Grundstücke , Gebäude und Geräte") veranschlagten Mittel ausgegeben, wenn sie nicht für Mieten und Pachten für die Grundstücke, Gebäude und Geräte der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes benötigt werden? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 25. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Erstaufnahmeeinrichtung in Laufzeit Mietvertrag (bis) Gotha 31.10.2017 Sonneberg 5 Jahre (ab Beginn) Gera-Liebschwitz 30.09.2021 Mühlhausen (soweit angemietet) 30.06.2016 Hermsdorf unbefristet Suhl 30.11.2019 Ohrdruf 31.12.2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2209 Zu 2.: Da derzeit noch keine Prognosen des Bundes bezüglich der zu erwartenden neuankommenden Flüchtlinge für das Jahr 2016 vorliegen, kann gegenwärtig keine abschließende Aussage zu den benötigten Unterbringungskapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes für die Jahre 2016 und 2017 getroffen werden. Zu 3.: Die mit Verabschiedung des Haushalts etatisierten Beträge eines Haushaltstitels sind nach der jeweiligen Titelbezeichnung zweckentsprechend zu verwenden. Soweit sich abzeichnet, dass im Haushaltsjahr eine vollstände Ausschöpfung des Ansatzes nicht erfolgt, können die Mittel unter bestimmten Voraussetzungen zur Verstärkung eines anderen Titels innerhalb der Titelgruppe gemäß §§ 46, 20 Abs. 1 Nr. 1 b Thüringer Landeshaushaltsordnung sowie § 3 Abs. 1 Thüringer Haushaltsgesetz 2016/2017 verwendet werden, soweit der Ansatz in einem Titel der Titelgruppe nicht ausreicht. Lauinger Minister Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes - Laufzeiten der Mietverträge, Kapazitäten und Verwendung der Haushaltsmittel für Mieten und Pachten Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: