31.05.2016 Drucksache 6/2213Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. Juni 2016 Vorfall in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in der Trebnitzer Straße in Gera Die Kleine Anfrage 984 vom 21. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Mehreren Presseberichten zufolge ist es in der Nacht vom 17. März 2016 in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in der Trebnitzer Straße in Gera zu einer weiteren "Messerstecherei"1 zwischen Asylbewerbern gekommen. Am 16. März 2016 soll es eine ähnliche Auseinandersetzung in einem Asylbewerberheim in Sonneberg gegeben haben.2 Hier sollen drei Menschen durch Messerstiche leicht verletzt worden sein. Mit der Kleinen Anfrage 815 vom 26. Januar 2016 hatte ich mich bereits über einen ähnlichen Vorfall am 24. Oktober 2015 in der Erstaufnahmeeinrichtung in der Doktor-Hermann-Schomburg-Straße in Gera erkundigt. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau geschah in der Gemeinschaftsunterkunft in der Trebnitzer Straße in Gera in der Nacht vom 17. März 2016? 2. Was genau geschah im Asylbewerberheim in Sonneberg am 16. März 2016? In welcher Asylbewerberunterkunft ereignete sich der Vorfall? 3. Wie viele Verletzte hat es infolge der erwähnten Vorfälle jeweils gegeben (bitte nach Unterkunft, Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit auflisten)? 4. Wurden im Zusammenhang mit den oben erwähnten Vorfällen Ermittlungsverfahren eingeleitet? Wenn ja, wie viele und gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit und welchem Geschlecht? 5. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war gegebenenfalls deren Aufenthaltsstatus? 6. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge der Vorfälle beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflisten , wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? 7. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um solchen Vorfällen vorzubeugen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2213 8. Finden regelmäßige Kontrollen bei Asylbewerberunterkünften statt, in welchen gezielt nach Messern oder anderen Waffen und/oder gefährlichen Gegenständen gesucht wird? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 30. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Vorfälle sind Gegenstand von staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung sehe ich von näheren Angaben ab. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 5. März 2014 auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung verwiesen. Dieses habe als Datenschutzgrundrecht in Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen seine besondere Ausprägung gefunden. Zu 1.: Am 17. März 2016 kam es in der Gemeinschaftsunterkunft in der Trebnitzer Straße in Gera zu einer verbalen Auseinandersetzung und im weiteren Verlauf zu einem Körperverletzungsdelikt. Beteiligt waren mehrere Personen. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Am 16. März 2016 kam es in der Gemeinschaftsunterkunft in der Bismarckstraße in Sonneberg zu mehreren Körperverletzungsdelikten. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 3.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 4.: Ja, es wurden im Zusammenhang mit beiden Vorfällen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 6.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu geschädigtem privatem oder öffentlichem Eigentum vor. Zu 7.: Zur Vorbeugung solcher Vorfälle findet in den Gemeinschaftsunterkünften und Landesaufnahmeeinrichtungen eine qualifizierte Sozialbetreuung nach den Maßgaben der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung (ThürGUSVO) statt. Überdies wird in den Thüringer Flüchtlingsunterkünften Bewachungspersonal eingesetzt. Die Zusammenarbeit mit Verantwortlichen an/in Landeserstaufnahmeeinrichtungen wurde durch die Schaffung des Polizeilichen Kontaktdienstes für Asylbewerberunterkünfte (KoDA) intensiviert. KoDa-Beamte sind ein wesentliches Element der präventiven Arbeit, gelten als fester lokaler Ansprechpartner und dienen der Bearbeitung von polizeilichen Angelegenheiten im genannten Kontext. Dabei wird der Fokus auf ein hohes Niveau von interkultureller Kompetenz gelegt, um Präventionsmaßnahmen und polizeiliche Ermittlungen als sachkundiger Beamter zu unterstützen und Entscheidungsträger in diesem Zusammenhang zu beraten. 3 Drucksache 6/2213Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zudem werden die Unterkünfte durch die örtlichen Polizeidienststellen zu unregelmäßigen Zeiten bestreift. Zwischen den für die Bewachung zuständigen Unternehmen und den örtlich zuständigen Polizeidienststellen besteht enger Kontakt, der bei relevanten Vorkommnissen regelmäßig einen zügigen polizeilichen Einsatz ermöglicht. Zu 8.: Nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes werden in den Gemeinschaftsunterkünften sowie Einrichtungen des Landes grundsätzlich regelmäßig allgemeine Kontrollen in Hinblick auf öffentliche Sicherheit durchgeführt . Darüber hinaus werden Eingriffsmaßnahmen, wie beispielweise Kontrollen, Durchsuchungen etc. innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens grundsätzlich anlassbezogen durchgeführt. In Vertretung Götze Staatssekretär Endnote: 1 Vergleiche http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Drei-Verletzte-nach-Streit-mit-Messer-in-Fluechtlingsunterkunft -in-Gera-Geruec-1081845019. 2 Vergleiche http://www.otz.de/web/zgt/suche/detail/-/specific/Wegen-Kuss-zwischen-Teenagern-Drei-Verletzte-in-Sonneberger -Unterkunft-1878665427. Vorfall in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in der Trebnitzer Straße in Gera Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Endnote: