01.06.2016 Drucksache 6/2218Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. Juni 2016 Einbruchsdiebstähle in Thüringen - Teil 1 Die Kleine Anfrage 952 vom 15. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Seit November letzten Jahres hat es besonders um die Städte Erfurt, Jena, Gotha und Nordhausen eine Einbruchsserie gegeben. Allein im Umfeld von Erfurt gab es nach MDR-Informationen in den zurückliegenden Monaten 80 Einbrüche. Auffällig ist, dass die Einbrüche in Orten entlang der Autobahnen und Fernstraßen erfolgten und von osteuropäischen Banden begangen worden sein sollen.* Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Einbrüche hat es in Thüringen seit November 2015 gegeben (bitte nach Bereich der Landespolizeiinspektion , Landkreis, kreisfreier Stadt, Kommune sowie Datum aufschlüsseln und gemäß folgenden Kategorien aufgliedern: a) Diebstahl aus Wohnungen ohne erschwerende Umstände; b) Diebstahl aus Wohnungen mit erschwerenden Umständen (Wohnungseinbruchsdiebstahl); c) Einbruchsdiebstahl in/aus Wochenend- und Gartenhäusern)? 2. Welcher Schaden (in Euro) entstand bei diesen Einbrüchen (bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln)? 3. Welche der Einbrüche aus Frage 1 konnten bereits aufgeklärt werden (bitte jeweils angeben, ob der aufgeklärte Einbruch von einer Bande [Organisierte Kriminalität] begangen wurde, ob die Bande aus Osteuropa operiert beziehungsweise von Staatsangehörigen osteuropäischer Länder geprägt/geleitet wird und die Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen auflisten)? 4. Wie viele Verhaftungen/Festnahmen gab es im Zusammenhang mit den Einbrüchen aus Frage 1? 5. Wie viele Haftbefehle gegen Staatsangehörige welcher Länder wurden aufgrund der Delikte aus Frage 1 erlassen? Wie viele der Haftbefehle gegen Staatsangehörige welcher Länder konnten noch nicht vollstreckt werden? 6. Kann man nach Ansicht der Landesregierung aus der Tatsache, dass Orte entlang der Bundesautobahnen 4 und 38 überproportional von Einbrüchen betroffen waren, ableiten, dass Bundesautobahnen und Fernstraßen tatbegünstigende Strukturen darstellen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die im Folgenden dargestellten Daten beziehen sich auf der Polizei bekannt gewordene Delikte. Dabei kann nur das polizeilich bekannt gemachte Hellfeld beschrieben werden. Für die Beantwortung der Fragestellun- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2218 gen wurde der Zeitraum vom 1. November 2015 bis zum 29. Februar 2016 zugrunde gelegt. Es wurden Daten aus dem Vorgangsbearbeitungssystem der Thüringer Polizei analysiert, welche je nach Bearbeitungsstand einer ständigen Änderung unterliegen. Zu den angefragten Deliktbereichen wurden folgende Gesamtzahlen ermittelt: Buchstabe a: 23 Fälle des Diebstahls in/aus Wohnungen ohne erschwerende Umstände Buchstabe b: 376 Fälle des Diebstahls in/aus Wohnungenunter erschwerenden Umständen (Wohnungseinbruchdiebstahl ) Buchstabe c: 702 Fälle des Einbruchdiebstahls in/aus Wochenend- und Gartenhäusern Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen ist von näheren Angaben abzusehen, da eine weitergehende händische Einzelauswertung nach den angefragten Kriterien mit einem nicht vertretbaren personellem Aufwand verbunden wäre. Im Übrigen wird hingewiesen, dass die Betrachtung statistischer Daten über einen so kurzen Betrachtungszeitraum nicht repräsentativ sein kann. Zu 2.: Eine händische Einzelauswertung dieser Daten wäre mit einem nicht vertretbaren personellen Aufwand verbunden , so dass davon unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen hiervon abgesehen worden ist. Es werden in der folgenden Tabelle die in der Polizeilichen Kriminalstatistik ausgewiesenen Gesamtsummen für das Jahr 2015 dargestellt. Tabelle: ermittelte Schadenssummen Polizeiliche Kriminalstatistik 2015 Frage 1 Buchstabe a Frage 1 Buchstabe b Frage 1 Buchstabe c Schaden in Euro 1.114.879 1.943.006 357.133 Es wird darauf hingewiesen, dass Sach- oder Beuteschaden, welcher der Höhe nach nicht genau bekannt ist oder bekannt gemacht werden konnte, auf Schätzungen der vor Ort handelnden Polizeibeamten beruhen kann. Zu 3.: Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen ist von näheren Angaben abzusehen, um polizeiliche Maßnahmen in den genannten Bereichen nicht zu gefährden. Zu 4.: Entsprechende statistische Daten liegen nicht vor. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen ist von näheren Angaben abzusehen, da eine händische Einzelauswertung dieser Daten mit einem nicht leistbaren personellen Aufwand verbunden wäre. Zu 5.: Entsprechende statistische Daten liegen nicht vor. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen ist von näheren Angaben abzusehen, da eine händische Einzelauswertung dieser Daten mit einem nicht leistbaren personellen Aufwand verbunden wäre. Zu 6.: Die gute Verkehrsinfrastruktur im Freistaat Thüringen wird auch durch kriminelle Personen genutzt. Dem wirkt die Polizei mit verdachtsunabhängigen Kontrollen und gezielten Fahndungsmaßnahmen auf den Hauptverkehrswegen entgegen. Poppenhäger Minister Endnote: * Vergleiche http://www.mdr.de/thueringen/einbruchserie-thueringen-100.html sowie http://www.mdr.de/thueringen/ geotagging-112.html. Einbruchsdiebstähle in Thüringen - Teil 1 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Endnote: