01.06.2016 Drucksache 6/2220Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. Juni 2016 Einbruchsdiebstähle in Thüringen - Teil 3 Die Kleine Anfrage 954 vom 15. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Seit November letzten Jahres hat es besonders um die Städte Erfurt, Jena, Gotha und Nordhausen eine Einbruchsserie gegeben. Allein im Umfeld von Erfurt gab es nach MDR-Informationen in den zurückliegenden Monaten 80 Einbrüche. Auffällig ist, dass die Einbrüche in Orten entlang der Autobahnen und Fernstraßen erfolgten und von osteuropäischen Banden begangen worden sein sollen.1 Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Position vertritt die Landesregierung zu einer Verschärfung der §§ 244 und 244a Strafgesetzbuch (Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl respektive Schwerer Bandendiebstahl )? 2. In welchem Ausmaß findet in Thüringen eine Schleierfahndung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 5 des Thüringischen Polizeiaufgabengesetzes statt (bitte seit dem 1. Januar 2015 nach Anzahl der eingesetzten Polizeibeamten sowie den geleisteten Einsatzstunden aufgliedern)? 3. Plant die Landesregierung eine Intensivierung der Schleierfahndung aufgrund der Zunahme der Einbruchsdiebstähle entlang der Bundesautobahnen und Fernstraßen? Wenn nein, warum nicht? 4. Welche Position vertritt die Landesregierung hinsichtlich der vom Bund Deutscher Kriminalbeamter Landesverband Thüringen angemahnten Einführung einer spezifischen "kriminalistische(n) Ausbildung im Zuge eines Direkteinstieges an der Verwaltungsfachhochschule im Fachbereich Polizei sowie eine(r) verwendungsspezifische(n) Personalentwicklung"?2 5. Welche Staatsangehörigkeiten hatten die nichtdeutschen Tatverdächtigen im Bereich des Wohnungseinbruchsdiebstahls in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2015? 6. Durch welche Maßnahmen will die Landesregierung die im Jahr 2015 stark gesunkene Aufklärungsquote bei den Wohnungseinbruchsdiebstählen verbessern? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2220 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 1. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Gesetz sieht für die in Bezug genommenen Diebstahlsdelikte jeweils Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vor. Zu der genannten Thematik selbst ist die Meinungsbildung innerhalb der Thüringer Landesregierung noch nicht abgeschlossen. Zu 2.: Im Rahmen polizeilicher Kontrollen entlang der Bundesautobahnen und den großen Durchgangsstraßen im Freistaat Thüringen finden Maßnahmen gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 5 des Thüringischen Polizeiaufgabengesetzes statt. Dazu werden keine statistischen Daten erhoben. Zu 3.: Die Thüringer Polizei intensiviert gegenwärtig die Maßnahmen zur Bekämpfung von Wohnungseinbruchsdiebstählen , insbesondere in den Schwerpunktbereichen Erfurt, Jena, Gotha und Nordhausen, wo entsprechende Sonderkommissionen eingerichtet wurden. Deren Arbeit kann zwischenzeitlich entsprechende Erfolge bei der Täterermittlung aufweisen. Diese Aktivitäten schließen Fahndungsmaßnahmen, auch auf Durchgangsstraßen, ein. Zu 4.: Die Ausbildung im gehobenen Polizeivollzugsdienst für öffentliche Verwaltung basiert auf dem strategischen Grundsatz einer ganzheitlichen Polizei. Die Kriminalitätsbekämpfung wird in Thüringen von uniformierter Polizei und Kriminalpolizei gemeinsam realisiert. Das Berufsbild des Kriminalisten ist überwiegend geprägt von kriminalistischem und kriminologischem Erfahrungswissen. Dementsprechend erfolgt die verwendungsorientierte Personalentwicklung im Rahmen der berufsspezifischen Fortbildung über die gesamte Verwendungsdauer der Bediensteten. Zu 5.: Die polizeiliche Kriminalstatistik für den Freistaat Thüringen weist für das Jahr 2015 zum Delikt Wohnungseinbruchdiebstahl insgesamt 69 nichtdeutsche Tatverdächtige aus. Die Differenzierung nach Staatsangehörigkeiten ist der als Anlage* beigefügten Tabelle zu entnehmen. Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Die Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls ist gegenwärtig im Freistaat Thüringen wie auch bundesweit eine polizeiliche Schwerpunktaufgabe. Der Lageentwicklung wird im repressiven wie auch im präventiven Bereich mit angepassten Maßnahmen einem konzentrierten Ressourceneinsatz begegnet. Im Übrigen wird hingewiesen, dass die Betrachtung statistischer Daten über ein Jahr für eine aussagekräftige statistische Bewertung nicht ausreicht. Hierfür werden im Bereich der Kriminalstatistik Betrachtungszeiträume von mindestens drei Jahren als notwendig erachtet. Dr. Poppenhäger Minister Anlage Endnote: 1 Vergleiche http://www.mdr.de/thueringen/einbruchserie-thueringen-100.html sowie http://www.mdr.de/thueringen/ geotagging-112.html. 2 Vergleiche https://www.bdk.de/lv/thueringen/aktuelles/pks-2015-ohne-besondere-vorkommnisse-in-thuringen. 3 Drucksache 6/2220Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen in der Polizeiliche Kriminalstatistik Thüringen - Jahr 2015 Wohnungseinbruchdiebstahl Tatverdächtige insgesamt 440 Nichtdeutsche TV 69 davon: Syrien, Arabische Republik 1 Serbien 5 Rumänien 13 Polen 8 Kosovo 11 Albanien 4 Russische Föderation 3 Türkei 6 Tschechische Republik 1 Tunesien 1 Ungarn 3 Ukraine 2 Bosnien und Herzegowina 1 Litauen 2 Libanon 1 Griechenland 1 staatenlos 1 Moldau, Republik 3 Kuba 1 Angola 1 Einbruchsdiebstähle in Thüringen - Teil 3 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Endnote: Anlage