01.06.2016 Drucksache 6/2221Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. Juni 2016 Dienstanweisung an die Bereitschaftspolizei - "rechte Tendenzen" Die Kleine Anfrage 987 vom 18. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Ende Februar dieses Jahres, angeblich am 29. Februar 2016, soll in Erfurt eine Dienstbesprechung der Thüringer Bereitschaftspolizei stattgefunden haben. Der Fraktion der Alternative für Deutschland im Thürin ger Landtag liegen Berichte darüber vor, dass es während dieser Dienstbesprechung zu einer Anweisung durch die Führung der Bereitschaftspolizei gekommen sei. Diesen Berichten zufolge wurden die Polizeibe amten angewiesen, Kollegen bei Vorgesetzten "zu melden", die "rechte Tendenzen" aufwiesen oder dahin gehend bereits aufgefallen wären. Ich frage die Landesregierung: 1. Fand die erwähnte Dienstbesprechung tatsächlich statt? 2. Wurde den Teilnehmern der Dienstbesprechung die oben erwähnte oder eine ähnliche Anweisung, bei spielsweise zu "linken Tendenzen" erteilt? 3. Was genau versteht die Landesregierung unter dem Begriff rechte oder linke "Tendenzen"? 4. Hat die Führung der Bereitschaftspolizei die Anweisung in eigener Initiative erteilt oder wurde sie dahin gehend beauftragt? Wenn letzteres der Fall ist, wann und von wem? 5. Wie bewertet die Landesregierung Befürchtungen seitens Thüringer Polizeibeamter, dass es durch sol che Anweisungen zu einem Klima der Angst oder Denunziationen innerhalb der Polizei kommt? 6. Gab es bereits Fälle von Meldungen nach dieser Anweisung und ist es auf dieser Grundlage schon zur Einleitung von Disziplinarverfahren gekommen? Wenn ja, zu wie vielen und wie wurde verfahren und welche Sanktionen sind vorgesehen? 7. Hat es bei anderen der Landesregierung nachgeordneten Behörden solche oder ähnliche Anweisungen an die Mitarbeiter gegeben? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2221 8. Wie viele Disziplinarverfahren wegen "linker" beziehungsweise linksextremistischer sowie "rechter" be ziehungsweise rechtsextremistischer Tendenzen, Vorfälle oder Straftaten sind seit dem 1. Januar 2010 bei der Thüringer Polizei eingeleitet worden (bitte wie folgt aufschlüsseln: Bereich der Landespolizeiin spektion, Jahr, Abschluss und Ergebnis sowie aufführen, ob es sich um Disziplinarverfahren gehandelt hat, die sich gegen Polizeibeamte bei der Bereitschaftspolizei richteten)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Eine Bitte um Fristverlängerung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde durch den Abgeordneten ab gelehnt. Insofern war eine abschließende Beantwortung zu Frage 7 nicht möglich. Zu 1.: Am 29. Februar 2016 fand in der Bereitschaftspolizei keine Dienstversammlung statt. Die Jahresdienstver sammlung wurde am 23. Februar 2016 durchgeführt. Zu 2.: Eine Dienstanweisung im Sinne der Anfrage wurde bei der Jahresdienstversammlung nicht erteilt. Zu 3.: Es handelt sich hier um Formulierungen, welche weder polizeilich definiert sind noch üblicherweise ver wendet werden. Für alle Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität gilt ein einheitliches Definitionssystem des Bundeskriminalamtes. Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 5.: Die Landesregierung sieht für derartige Befürchtungen keinen Anlass. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 6.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu 7.: Derartige Anweisungen sind in keiner der Landesregierung nachgeordneten Behörden nach heutigem Kennt nisstand bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 8.: Im Bereich der Landespolizei wurden seit 2010 nachfolgend aufgeführte zehn Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Straftaten mit extremistischem Hintergrund geführt. Allen Verfahren liegen Straftaten der politisch motivierten Kriminalität "rechts" zu Grunde. Landespolizeiinspektion Erfurt 2013 1 Strafverfahren § 130 Strafgesetzbuch Rechtskraft des Urteils der Berufungsverhandlung steht aus 2014 4 Strafverfahren § 130 Strafgesetzbuch Rechtskraft des Urteils der Berufungsverhandlung steht aus Landespolizeiinspektion Gotha 2012 1 Strafverfahren § 86a Strafgesetzbuch Freispruch 2014 1 Strafverfahren § 86a Strafgesetzbuch Einstellung nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung 3 Drucksache 6/2221Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Landespolizeiinspektion Nordhausen 2014 1 Strafverfahren § 86a Strafgesetzbuch Geldstrafe 2015 1 Strafverfahren § 130 Strafgesetzbuch Strafbefehl beantragt Landespolizeiinspektion Suhl 2013 1 Strafverfahren § 130 Strafgesetzbuch Einstellung nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung Keines der genannten Verfahren richtete sich gegen Beamte der Bereitschaftspolizei. Darüber hinaus wurden durch die Landespolizeidirektion drei Disziplinarverfahren wegen "rechter Tenden zen" im Sinne der Anfrage bearbeitet. Diese Verfahren stehen in Zusammenhang mit o. g. Strafverfahren wegen des Verdachts gemäß §§ 86a und 130 Strafgesetzbuch. Sie sind noch nicht abgeschlossen. 2012 Landespolizeiinspektion Gotha Verfahren nicht abgeschlossen 2014 Landespolizeiinspektion Erfurt Verfahren nicht abgeschlossen 2015 Autobahnpolizeiinspektion Verfahren nicht abgeschlossen Keines der genannten Verfahren richtete sich gegen Beamte der Bereitschaftspolizei. Dr. Poppenhäger Minister Dienstanweisung an die Bereitschaftspolizei - "rechte Tendenzen" Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: