31.05.2016 Drucksache 6/2224Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. Juni 2016 Gewährung von Mitteln für die Organisation von Demonstrationen aus dem Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit Die Kleine Anfrage 1013 vom 12. April 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf die Kleine Anfrage 888 des Fragestellers (vergleiche Drucksache 6/1954) heißt es, dass im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit "Vereine auf Antrag bei Er füllung der Förderbedingungen eine Unterstützung für die Organisation von Demonstrationen bewilligt be kommen" können. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Vereine haben seit Bestehen des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffen heit Zuwendungen für die Organisation von Demonstrationen bekommen (bitte nach Zuwendungsjahr, Zuwendungssumme, gefördertem Verein mit Nennung seines Sitzes [Zuwendungsempfänger] und An lass [Demonstrationstitel, Datum und Ort] aufschlüsseln)? 2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass Zuwendungen für die Organisation von Demonstrationen oder andere Zuwendungen aus dem Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit von den Zuwendungsempfängern an natürliche Personen (zum Beispiel als Gegenleistung für deren Teilnah me an Demonstrationen) ausgereicht werden (bitte gegebenenfalls begründen)? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Jahr 2014 hat der Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e. V. mit Sitz in Sondershausen 1.000 Euro zur Vorbe reitung der Demonstration "Bunt statt braun" am 9. August 2014 in Sondershausen erhalten. Im Jahr 2015 hat der Thüringer Verband der Verfolgten des Naziregimes Bund der Antifaschisten e. V. mit Sitz in Erfurt 453,67 Euro für die Veranstaltung von Demonstrationen/Kundgebungen gegen Rechtsextremismus (Or ganisation von Gegendemonstrationen gegen die SÜGIDA Demonstrationen) erhalten. Der Verwendungs nachweis für dieses Projekt liegt noch nicht vor, daher können keine Aussagen über die einzelnen Anlässe im Sinne der Fragestellung erfolgen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2224 Zu 2.: Zuwendungen des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit wurden und wer den nicht an natürliche Personen als Gegenleistung für deren Teilnahme an Demonstrationen ausgereicht. Eine Weiterleitung der Zuwendungen aus dem Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffen heit an natürliche Personen ist möglich, etwa zur Finanzierung von Personalkosten. Dr. Klaubert Ministerin Gewährung von Mitteln für die Organisation von Demonstrationen aus dem Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: