01.06.2016 Drucksache 6/2230Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. Juni 2016 Umsetzung der Zusammenlegung von Amtsgerichten nach dem Thüringer Gerichtsstandortgesetz Die Kleine Anfrage 1020 vom 15. April 2016 hat folgenden Wortlaut: Mit dem Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2006/2007 (GVBI. Nr. 18/2005, Seite 446) wurde durch dessen Artikel 8 das Thüringer Gerichtsstandortgesetz geändert. Ein neuer § 9 wurde eingefügt, nach dem für eine Übergangszeit - zunächst bis zum 31. Dezember 2011, mittlerweile verlängert bis zum 31. Dezember 2018 - die früher bestehenden Amtsgerichte Artern, Bad Langensalza, Bad Lobenstein, Ilmenau, Leinefelde-Worbis , Saalfeld und Schmalkalden nur noch Zweigstellen der nach § 4 Thüringer Gerichtsstandortgesetz bestehenden Amtsgerichte wurden. Ziel war die auch räumliche Zusammenlegung am Sitz der Amtsgerichte. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Stand hat die Zusammenlegung der Amtsgerichte erreicht (bitte nach Amtsgerichten und Zweigstellen aufschlüsseln)? 2. Soweit die räumliche Zusammenlegung der Amtsgerichte mit den Zweigstellen noch nicht abgeschlossen ist: a) Aus welchen Gründen ist dies noch nicht erfolgt? b) Für welchen Zeitpunkt sind die räumlichen Zusammenlegungen geplant? c) Wann sollen die räumlichen Zusammenlegungen abgeschlossen sein? (Bitte nach Amtsgerichten und Zweigstellen aufschlüsseln.) 3. Welche dienstlichen Auswirkungen ergeben sich aus den noch nicht erfolgten räumlichen Zusammenlegungen für die bei den Amtsgerichten und deren Zweigstellen Beschäftigten? 4. Welche Kosten erwartet die Landesregierung für die räumliche Zusammenlegung und wie setzen sich diese im Einzelnen zusammen? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 31. Mai 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In § 9 Abs. 1 Thüringer Gerichtsstandortgesetz sind die Zweigstellen aufgeführt, die mit der Hauptstelle am Sitz des Amtsgerichts zusammenzulegen sind. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2230 Die Zusammenlegung ist bislang noch nicht erfolgt für: • die Zweigstelle Bad Langensalza mit dem Amtsgericht Mühlhausen, • die Zweigstelle Ilmenau mit dem Amtsgericht Arnstadt, • die Zweigstelle Saalfeld mit dem Amtsgericht Rudolstadt und • die Zweigstelle Bad Lobenstein mit dem Amtsgericht Pößneck. Zu 2.: An allen aufnehmenden Standorten reichen die vorhandenen räumlichen Kapazitäten nicht aus, um das Personal und die Sachmittel der zu schließenden Zweigstellen aufzunehmen. Insoweit sind an den aufnehmenden Standorten zunächst die erforderlichen baulichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Stand der Umsetzung ist wie folgt: 1. Zweigstelle Bad Langensalza - Amtsgericht Mühlhausen: Die Sanierung des Gebäudes des Amtsgerichts Mühlhausen und der erfolgte Anbau werden voraussichtlich Ende Oktober 2016 fertiggestellt. Derzeit ist geplant die Zweigstelle Bad Langensalza zum 1. Dezember 2016 aufzulösen. 2. Zweigstelle Ilmenau - Amtsgericht Arnstadt: Zur Aufnahme der Zweigstelle Ilmenau müssen diverse bauliche Änderungen am Gebäude des Amtsgerichts Arnstadt vorgenommen werden. Die Landesregierung geht von einem Investitionsvolumen von 660.000 Euro aus. Davon sind im Haushalt 2016/2017 400.000 Euro eingestellt. Wegen der zwischenzeitlichen Änderungen in der Personalstruktur wird aktuell untersucht, ob sich Änderungen am Raumbedarf ergeben haben. 3. Zweigstelle Saalfeld - Amtsgericht Rudolstadt: Das Gebäude des Amtsgerichts Rudolstadt wird derzeit saniert. Nach Abschluss der Sanierung kann die Zweigstelle Saalfeld in dem Gebäude untergebracht werden. Die Sanierungsarbeiten werden jedoch nicht vor dem Jahr 2019 beendet sein. 4. Zweigstelle Bad Lobenstein - Amtsgericht Pößneck: Im Gebäude des Amtsgerichts Pößneck kann die Zweigstelle Bad Lobenstein nicht vollständig aufgenommen werden. Nachlassgericht und Grundbuchamt müssten bei einer Zusammenführung extern untergebracht werden. Derzeit wird geprüft, ob diese Gerichtsbereiche in einem von der Polizeistation Pößneck nicht mehr benötigten Gebäude in der Nachbarschaft zu dem Amtsgerichtsgebäude untergebracht werden können. Nach Abschluss der laufenden Prüfungen zur Zusammenführung der Zweigstellen mit den Hauptstellen ist zu entschieden, inwieweit noch gesetzgeberischer Handlungsbedarf hinsichtlich des bis zum 31. Dezember 2018 befristeten § 9 des Thüringer Gerichtsstandortgesetzes besteht. Zu 3.: Durch die noch nicht erfolgten Zusammenlegungen der Zweigstellen mit den Hauptstellen der Amtsgerichte konnte teilweise das beabsichtigte Ziel einer Verringerung von Mischarbeitsplätzen und damit einhergehend einer Stärkung der Fachkompetenz noch nicht erreicht werden. Für die Justizverwaltung stellt die Betreuung der Haupt- und Zweigstelle an unterschiedlichen Standorten einen erhöhten Verwaltungsaufwand dar, der sich vor allem im Bereich der Sicherung der Justizgebäude bemerkbar macht. Darüber hinaus sind gerichtsinterne Abstimmungen an mehreren Standorten aufwändiger als innerhalb eines Standortes. Zu 4.: Die Zusammenlegung löst vor allem Kosten für die Schaffung der benötigten räumlichen Voraussetzungen und die Umzugskosten aus. Demgegenüber lassen sich an den aufgegebenen Standorten Miet- und Betriebskosten einsparen. Sofern es sich um landeseigene Gebäude handelt (Bad Lobenstein), ergeben sich Möglichkeiten zur Nachnutzung für andere Behörden oder die Gebäude können veräußert werden. Hinsichtlich der Umzugskosten kann erfahrungsgemäß von einem Betrag von 1.000 Euro je umzuziehenden Mitarbeiter ausgegangen werden. 3 Drucksache 6/2230Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die Kosten zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen der Unterbringung am Sitz des Amtsgerichts hängen vom konkreten Standort ab: Bei den Gebäuden der Amtsgerichte Mühlhausen und Rudolstadt bestand unabhängig von dem gesetzlichen Auftrag zur Aufnahme der Zweigstellen die Notwendigkeit zur Sanierung der historischen Gerichtsgebäude. In Mühlhausen sind diese Sanierungsarbeiten weitgehend abgeschlossen. Dabei wurde der historische, dem Untermarkt zugewandte Gebäudeteil erhalten und der aus den 1930er Jahren stammende Anbau abgerissen und durch einen neuen Anbau ersetzt. Durch diese Baumaßnahme wird auch die Aufnahme der Zweigstelle Bad Langensalza ermöglicht. Die Kosten für die Gesamtsanierung des Gebäudes betragen 10,462 Millionen Euro. In Rudolstadt reicht der historische Gebäudebestand des Amtsgerichts aus, um die derzeit in einer Mitliegenschaft untergebrachte Zweigstelle Saalfeld aufnehmen zu können. Anstelle der ehemaligen Justizvollzugsanstalt wird in Rudolstadt lediglich ein Archivgebäude neu errichtet. Für die Baumaßnahme einschließlich der Sanierung des historischen Gerichtsgebäudes sind insgesamt Investitionskosten von 13,9 Millionen Euro veranschlagt. An den Standorten Pößneck und Arnstadt werden derzeit die bestehenden Umsetzungskonzepte überprüft (siehe Antwort zu Frage 3), so dass eine valide Kostenprognose noch nicht möglich ist. Im Rahmen des Behördenstrukturkonzepts, welches der Umwandlung der ehemaligen Amtsgerichte in Zweigstellen zugrunde lag, wurden darüber hinaus eine Reihe weiterer Kostenargumente (Trennungsgeld, Auswirkungen auf Verfahrensauslagen) hinsichtlich ihrer Auswirkungen überprüft, die jedoch im Vergleich zu den dargestellten Kosten zu vernachlässigen sind. Lauinger Minister Umsetzung der Zusammenlegung von Amtsgerichten nach dem Thüringer Gerichtsstandortgesetz Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: