02.06.2016 Drucksache 6/2231Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. Juni 2016 Übergriffe auf Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen in Thüringen Die Kleine Anfrage 916 vom 26. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Standort Saalfeld, ist es am 23. Februar 2016 zu einer körperlichen Auseinandersetzung unter mehreren Flüchtlingen gekommen. Wie die Kreisverwaltung mitteilte, wurden bei dem Gerangel drei Personen leicht verletzt, darunter eine Mitarbeiterin des Landratsamtes. Sie musste zur Untersuchung in die Thüringen-Kliniken gebracht werden. Die Ostthüringer Zeitung berichtete über den Vorfall am 24. Februar 2016. Ich frage die Landesregierung: 1. Wo und wann gab es im Jahr 2015 und im 1. Quartal 2016 welche Art von Vorkommnissen und Übergriffen auf Mitarbeiter einer öffentlichen Verwaltung in Thüringen? 2. Inwieweit kann die Landesregierung Angaben über die Staatsangehörigkeit der Personen machen, die an solchen Übergriffen auf Mitarbeiter einer öffentlichen Verwaltung in Thüringen beteiligt waren, und zu welchem Anteil es sich bei diesen Personen gegebenenfalls um Geflüchtete handelt? 3. Welche grundsätzlichen Empfehlungen gibt die Landesregierung den Thüringer Landkreisen, Städten und Gemeinden, um Übergriffe auf Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung zu verhindern? 4. Inwieweit empfiehlt und unterstützt die Landesregierung den Einsatz von Sicherheitskräften in öffentlichen Verwaltungen in Thüringen? 5. In welchen Thüringer Landkreisen, Städten und Gemeinden werden Sicherheitskräfte zum Schutz von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung und kommunaler Gebäude eingesetzt? 6. Welche sonstigen Maßnahmen haben Thüringer Landkreise, Städte und Gemeinden ergriffen, um Übergriffe auf Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung zu verhindern? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/2231 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Gemäß den Vorgaben der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder wird in Bezug auf Gewalt gegenüber Bediensteten öffentlicher Verwaltungen oder Übergriffen auf diese zwischen Polizeivollzugsbeamten und Mitarbeitern anderer Bereiche unterschieden. Die Gewalt gegenüber Polizeivollzugsbeamten bleibt daher von der Beantwortung der Kleinen Anfrage ausgenommen. Entsprechend dem Anlass der Kleinen Anfrage, ein Vorfall im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt am 23. Februar 2016, beziehen sich die einzelnen Antworten deshalb ausschließlich auf Übergriffe, die im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen stehen. Zu 1. und .2: Über die beschriebene Auseinandersetzung im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt hinaus liegen keine belastbaren Informationen zu Vorkommnissen und Übergriffen auf Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen vor, da diese weder in den polizeilichen Erfassungssystemen noch sonst behördlich gesondert statistisch erfasst werden. Nach Angabe des Thüringer Landesverwaltungsamtes soll es in Erstaufnahmeeinrichtungen verschiedentlich zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen Flüchtlingen und Mitarbeitern gekommen sein. Die Grenze zu einem strafrechtlich relevanten Verhalten sei aber in keinem bekannten Fall überschritten worden. Zu 3.: Die für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob und inwieweit es notwendig ist, Handlungsempfehlungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Übergriffen herauszugeben. Auf eine Einzelerhebung durch die Rechtsaufsichtsbehörden wurde verzichtet. Aus der Eigenverantwortlichkeit der Kommunen folgt, dass Eingriffsrechte der Rechtsaufsichtsbehörden restriktiv ausgeübt werden müssen. Die Rechtsaufsichtsbehörden sind zur Informationsbeschaffung nicht verpflichtet und auch nicht berechtigt, nach Informationen gleichsam ausforschend und flächendeckend zu suchen, soweit keine konkreten Anhaltspunkte für rechtswidriges Verhalten vorliegen. Zu 4.: Über den Einsatz von Wach- und Sicherheitsdiensten entscheidet der jeweilige Aufgaben- und/oder Verwaltungsträger . In allen Erstaufnahmeeinrichtungen sind Wachschutzfirmen, die allgemeine Überwachungs-, Sicherungsund Kontrollaufgaben wahrnehmen, im Auftrag des THÜLIMA beschäftigt. Gesonderte Anweisungen zum Schutz des Landespersonals in den Erstaufnahmeeinrichtungen gibt es nicht. Es besteht lediglich die allgemeine Anweisung, nicht in Streitigkeiten unter den Flüchtlingen einzugreifen, sondern den jeweiligen Wachdienst zu informieren. Zu 5.: Hierzu liegen keine Informationen vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen Zu 6.: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Poppenhäger Minister Übergriffe auf Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1. und .2: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: